CORONA: Stadt setzt weitere Verbote durch – u.a. sind Einzelhandel, Spielplätze und Religionsausübung betroffen

Weihnachtsshopping oder Umtauschstress - in der City ist es rund um Weihnachten extrem voll.
Solche Bilder wie beim verkaufsoffenen Sonntag sollen in diesen Tagen vermieden werden. Bilder: Alex Völkel

Die nächste Stufe der Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in Dortmund greift: Ab Donnerstag (19. März 2020) müssen alle Einzelhandelsgeschäfte, die NICHT Lebensmittel und Getränke verkaufen, geschlossen bleiben. Auch der Betrieb von Cafés wird untersagt – ein Grund sind die zahlreichen Menschen, die sich dicht gedrängt beispielsweise in Biergärten und Straßencafés tummelten. Spiel- und Bolzplätze werden geschlossen – ebenso wie der Hoeschpark. Zudem beginnt das Ordnungsamt mit Prüfungen in der Gastronomie. Verstöße gegen die Verordnungen werden ab sofort konsequent sanktioniert, kündigte Ordnungsdezernent Norbert Dahmen an. Je nach Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 250 und 25.000 Euro. Auch der Entzug von Konzessionen sowie Haftstrafen sind  – im Extremfall – denkbar. 

Verbote von religiösen Versammlungen – Jugendtreffs bleiben ebenfalls geschlossen

Denn der Virus breitet sich weiter in Dortmund aus: Am heutigen Mittwoch sind 14 positive Testergebnisse dazu gekommen. Somit liegen in Dortmund aktuell insgesamt 76 positive Tests vor. Heute wurden im Gesundheitsamt weitere 90 Abstriche durchgeführt. Mit den Ergebnissen wird morgen bzw. übermorgen gerechnet. 

Baruch Babaev ist der neue Rabbiner in Dortmund.
Gottesdienste wird es in Dortmund vorerst nicht mehr geben – die großen Kirchen und Gemeinden haben Verständnis.

Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Norbert Dahmen stellten die neuste Allgemeinverfügung vor: „Oberste Ziele des städtischen Handelns bleiben die Unterbrechung von Infektionsketten sowie die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus“, heißt es dazu. In diesem Sinne gelten ab heute um Mitternacht weitergehende Verbote. 

Deshalb bleiben ab Donnerstag Spiel- und Bolzplätze ebenso wie alle Jugendfreizeitstätten sowie der Hoeschpark geschlossen – letzterer lädt wegen der Vielzahl von Spiel- und Sportmöglichkeiten zum Verweilen ein. Daher wird hier die Schließung angeordnet, anders als beispielsweise der Fredenbaumpark (der auch nicht abschließbar ist). Verstöße gegen die Betretungsverbote werden geahndet, nachdem zunächst ein Platzverweis erfolgt.

Zudem sind Versammlungen auch zur Religionsausübung verboten. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben zwar entsprechende Erklärungen abgegeben und ihre Zusammenkünfte abgesagt. Allerdings gibt es auch kleinere freikirchliche Verbände und Gruppen. Diese werden nun mit dem Verbot auch erfasst.

Einzelhandel muss schließen – Zugang zu Einkaufszentren wird eingeschränkt

Neu geregelt wird, dass alle Gaststätten (u. a. Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken) mit Ausnahme von Restaurants und Speisegaststätten geschlossen werden müssen. Restaurants und Speisegaststätten dürfen lediglich zwischen 6 und 15 Uhr geöffnet sein. Ausgenommen sind die Lieferung vorbestellter Speisen und Getränke sowie Außerhausverkauf, der nicht zum sofortigen Verzehr an der Verkaufsstelle vorgesehen ist.

Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Viele Geschäfte haben geschlossen. Fotos: Alex Völkel
Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Die meisten Geschäfte müssen jetzt schließen.

Außerdem müssen eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten (Name, Vorname, Wohnanschrift, telefonische Erreichbarkeit – möglichst Mobilfunknummer), eine Reglementierung der Besucherzahl durch Mindestabstände zwischen den Tischen von zwei Metern sowie diverse Hygienemaßnahmen erfolgen.

Detaillierte Regelungen der Allgemeinverfügung betreffen Läden und Geschäfte. Hier heißt es: „Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.“

Ausgenommen davon sind Einzelhandelsbetreibende folgender Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Ausgenommen sind zudem auch der Großhandel, Dienstleister und Handwerker.

Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort die zuvor aufgeführten Geschäfte befinden, so dass der Zugang dorthin möglich ist. Allerdings darf nicht verweilt werden – die Stadt hat damit vor allem Schüler*innen im Blick, die sich dort „zum Chillen“ getroffen haben. In der Thier-Galerie wird es eine Einbahnstraßenreglung zwischen Silberstraße und Hellweg geben.

Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr  – außer Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag – ist Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels gestattet.

Der Publikumsverkehr bei der Stadt Dortmund wird fast auf Null reduziert

Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass der Publikumsverkehr grundsätzlich neu strukturiert wird, um ihn auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Die Bürgerdienste bleiben ab Donnerstag bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bereits vereinbarte Termine entfallen. 

Nur für dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten sind die Bürgerdienste weiterhin erreichbar:

Auch das Ordnungsamt ist ab morgen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bereits vereinbarte Termine finden noch statt. Allerdings gilt ein Zutrittsverbot für Besucherinnen und Besucher, die grippeähnliche Symptome haben, Kontakt mit infizierten Personen hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Das Ordnungsamt arbeitet daran, das gesamte Aufgabenspektrum auch ohne persönlichen Kontakt in vollem Umfang weiter zur Verfügung zu stellen. Es bittet allerdings darum, sich nur in notwendigen Fällen per E-Mail, per Post oder telefonisch zu melden.

Übersicht der weiteren und bereits in Kraft befindlichen Verbote in Dortmund

Das Ordnungsamt hat ab sofort mit den Kontrollen der Auflagen begonnen und wird Verstöße auch ahnden.

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

  • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen.
  • Alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und das Anbieten von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen. 
  • Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und „Spaßbäder“ , Saunen und ähnliche Einrichtungen. 
  • Spiel- und Bolzplätze, Skateflächen, Pausenhofflächen sowie offene Pausenhallen, Grünanlagen und Sportaußenanlagen der städtischen Schulgrundstücke, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen.
  • Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen 
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Dies schließt grundsätzlich auch Versammlungen unter freiem Himmel (wie Demonstrationen) ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind.

Hier gibt es die Allgemeinverfügung als PDF-Datei zum Download:
Coronavirus AllgV weitere kontaktreduzierende Maßnahmen, 18.Marz 2020

 

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Reaktionen

  1. Polizei Dortmund (Pressemitteilung)

    Stellungnahme des Dortmunder Polizeipräsidenten zu Corona-Partys: „Das Virus unterscheidet nicht zwischen den Menschen“

    Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Handel und Behörden sind aktuell intensiv darum bemüht, Infektionsketten zu unterbrechen, um einen Anstieg der Corona-Fallzahlen auch in Dortmund abzubremsen. Das Polizeipräsidium Dortmund erkennt in der täglichen Zusammenarbeit auch mit der Bürgerschaft ein hohes Maß an Verantwortung und Solidarität auf vielen Ebenen. Die Stadtgesellschaft zeigt, dass sie in schwierigen Zeiten zusammenhalten kann.

    Gleichwohl ist zu beobachten, dass es immer noch viele Menschen gibt, die ihr Verhalten nicht anpassen. Vielfach kommt es zu engen Kontakten in der Gastronomie und auf öffentlichen Wegen und Plätzen, zu beobachten u.a. am Phoenix-See. Am Ostwall in der Innenstadt bildete sich am Dienstagabend eine Tuner-Szene. In anderen deutschen Städten sind bereits in rücksichtsloser Art und Weise „Corona-Partys“ gefeiert und nach Hinweisen sofort von der Polizei aufgelöst worden.

    Dortmund Polizeipräsident Gregor Lange: „Unabhängig von Gesetzen und Erlassen appelliere ich an die Vernunft der Menschen, die meinen, ihr Verhalten nicht ändern zu müssen. Die Lage ist ernst. Ich bitte Sie eindringlich, alles zu unterlassen, was die Ausbreitung des Coronavirus begünstigt.“

    Die Missachtung der bereits vielfach veröffentlichten Verhaltensregeln u.a. des Robert-Koch-Instituts (RKI) kann für chronisch kranke Menschen aller Altersklassen und für Senioren lebensgefährliche Folgen nach sich ziehen. Auch das RKI rät dringend vom Besuch von Veranstaltungen ab.

    Polizeipräsident Gregor Lange: „Das Virus kennt keinen Spaß. Es unterscheidet nicht zwischen kranken und gesunden oder jungen und alten Menschen. Mit solchen Corona-Partys oder wie auch immer begründeten größeren Ansammlungen von Menschen sind nicht mehr kontrollierbare Risiken verbunden. Wer diese Veranstaltungen organisiert oder besucht, erhöht das Infektionsrisiko für sich und Unbeteiligte dramatisch und handelt völlig verantwortungslos und unsolidarisch.“

    Die Polizei wird deshalb mit sofortiger Wirkung konsequent gegen die Missachtung der Schutzvorschriften vorgehen und zunächst in Gesprächen mit ausreichend Abstand darum bitten, dass sich eine Personengruppe auflöst. Wer darauf nicht reagiert, muss mit einem Platzverweis rechnen. Das Polizeipräsidium Dortmund weist darauf hin, dass Verstöße gegen die von der Stadt Dortmund ausgesprochenen Vorschriften als und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz eine Straftat darstellen können. Geld- und sogar Haftstrafen sind möglich.

    Der Polizeipräsident: „Dortmund ist eine lebendige Metropole. Gesellige Kontakte und die Mentalität der Menschen machen sie zu einer lebenswerten und weltoffenen Stadt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt einerseits genau das Gegenteil von dem betreiben, was Dortmund auszeichnet – statt Nähe zu zeigen, müssen sie zur Vermeidung von Infektionen auf Abstand gehen – und zugleich das beweisen, was sie schon immer auszeichnet: Solidarität.“

    Gregor Lange: „Wir vertrauen darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger so lange volle Verantwortung zeigen, bis Entwarnung gegeben wird. Wir müssen da jetzt durch. Es gibt keine Alternativen. Bitte halten Sie sich an die Regeln.“

  2. Cornelia Wimmer

    Sicher: Es geht darum, Gefährdete zu schützen, die Ansteckungskurve flach zu halten, die –begrenzten – Ressourcen des Gesundheitssystems verantwortungsvoll zu nutzen.
    Jede/r mag sich auch möglichst bald seine gewohnte Beweglichkeit ein Stück weit zurück wünschen. Soweit, so begreiflich.
    Auch ins Zentrum der Überlegungen müssen jetzt aber die existenziellen Probleme genommen werden die die Pandemie für zahllose selbständige Einzelexistenzen bedeutet. Das Alphabet der Dortmunder Gelben Seiten lässt innehalten bei:
    Atemtherapeut – Ballettunterricht – Busunternehmen – Catering – Chiropraktiker – Coaching – Cocktailbar – Disco – Ergotherapie – Eisdiele – Eventmanagement und- technik – Entertainer – Fitnessstudio ¬– Fußpflege – Gymnastik – Galerie – Imbiss – Kantine – Kontaktlinsen – Kampfsport -Kartenvorverkauf – Kino- Kneipe- Kommunikationstraining – Kosmetikstudio – Logopädie – Manuelle Therapie – Mediation – Musiker – Musikunterricht – Nachhilfe – Nagelstudio – Orchester- Privatschule- Partyservice – Physikalische Therapie – Piercing-Studio – psychologische Beratung – Rehabilitationszentrum – Restaurant – Reitschule – Reiseveranstalter – Sauna – Sonnenstudio – Sportzentrum – Schauspielhaus – Schausteller- Sprachkurse – Supervision – Tanzbar – Ticketshop – Tanzschule – Tattoo-Studio – Unterhaltungskünstler- Veranstaltungsagentur – Wellness – Yogastudio.
    Mit in den Strudel des wirtschaftlichen Stillstandes werden weitere gezogen: Wo die Veranstaltungen ausfallen, ordert niemand Leistungen im Bereich der Werbung und der Gestaltung. Wenn die Restaurants leer oder dicht sind, braucht es keine Aushilfskellner*innen und Küchenhilfskräfte. Aufs Putzen kann man eine Weile verzichten. Nicht nur Schauspieler*innen und Musiker*innen sind zwangsweise arbeitslos. Es braucht auch keine Beleuchtung, keine Einlasskontrolle, niemanden, der den Sekt an der Bar
    ausschenkt.
    Ebenso nötig wie Infektionsschutz und Gesundheitsfürsorge und Versorgung Erkrankter sind umgehende finanzielle Hilfen für die wirtschaftlich schwer Gebeutelten. – Rechtsform und eine Zuteilungsstruktur müssen schnellstens gefunden werden. – Und es ist Zeit, mal wieder über eine geeignete solidarische Versicherung nachzudenken, in die alle einzahlen müssen, auch diejenigen, deren verlässliches Einkommen sie vor vergleichbarer Not sicher bewahrt.

  3. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Veränderte Erreichbarkeiten und Leistungen der Stadtämter

    Das Sozialamt schließt seine Türen für Besucherinnen und Besucher, ist jedoch weiterhin erreichbar. Ab sofort gelten folgende Regeln:

    Sofern sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Änderungen ergeben, bekommt jede Person, die derzeit Leistungen vom Sozialamt erhält, diese weiterhin monatlich auf das Konto überwiesen. Ein weiterer Antrag für laufende Leistungen ist nicht nötig. Informationen über relevante Veränderungen nimmt das Sozialamt jederzeit telefonisch oder per E-Mail entgegen.

    Wer sich in einer akuten existenziellen Notlage befindet und erstmalig Hilfen benötigt, wird gebeten, umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Die jeweiligen Telefonnummern finden sich unter http://www.sozialamt.dortmund.de, die Mailadresse des Sozialamtes lautet sozialamt@stadtdo.de.

    Falls ein persönliches Erscheinen im Einzelfall unvermeidbar ist, muss vorher telefonisch ein Termin vereinbart werden.

    In den sieben städtischen Seniorenbegegnungszentren in Berghofen, Eving, Huckarde, Lütgendortmund, Mengede und Scharnhorst sowie im Wilhelm-Hansmann-Haus finden keine Veranstaltungen mehr statt. Die Einrichtungen sind bis auf weiteres geschlossen.

    Die Seniorenbüros in den Stadtbezirken beraten und informieren nur noch telefonisch oder per E-Mail. Gleiches gilt für die Standorte des Integrationsnetzwerks lokal willkommen.

    Sämtliche Unterlagen für das Sozialamt können weiterhin per Post oder durch Einwurf in die Hausbriefkästen an den Bürostandorten des Sozialamtes eingereicht werden. Digitalisierte Unterlagen können außerdem an sozialamt@stadtdo.de geschickt werden.

    Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, der normalerweise Besuche bei Freunden oder die Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen ermöglicht, setzt bis auf weiteres aus, da soziale Kontakte derzeit vermieden werden sollen. In dringenden, unaufschiebbaren Einzelfällen ist es nach telefonischer Beratung möglich, eine Fahrt zu vereinbaren. Das Sozialamt wird hier eine Einzelfallentscheidung treffen.

    Weitere Regelungen und Infos, auch zum Versorgungsamt, unter http://www.versorgungsamt.dortmund.de oder http://www.sozialamt.dortmund.de.

    Stadtkasse und Steueramt stellen den Publikumsverkehr ein, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. In dringenden Fällen ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich unter (0231) 50-22211 oder 50-26838. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich einzureichen:

    per Einwurf im Hausbriefkasten (Löwenstraße 11-13),
    per Mail an steueramt@dortmund.de oder
    postalisch an Stadtkasse und Steueramt, Löwenstraße 11-13, 44122 Dortmund.

    Auch das Umweltamt stellt seinen Publikumsverkehr bis auf weiteres ein. Beratung gibt es weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg. Die Kontaktdaten stehen auf der Webseite des Umweltamtes: http://www.umweltamt.dortmund.de.

    Das Liegenschaftsamt schränkt ebenfalls bis auf weiteres den Publikumsverkehr ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch erreichbar unter (0231) 50-22239 und 50-22230 bzw. unter der E-Mail liegenschaftsamt@dortmund.de.

  4. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Westfalenpark sagt April-Trödelmarkt und Frühlingsmarkt „Gartenlust“ im Mai ab

    Der für den 26. April angekündigte Trödelmarkt Flo(h)rian mit dem Kinderflohmarkt „Flöhchen“ im Westfalenpark und der Frühlingsmarkt „Gartenlust“ am 10. Mai finden nicht statt. Der Westfalenpark hofft, dass das Rosenfest am 21. Juni wie geplant stattfinden kann. Der nächste Trödelmarkt Flo(h)rian mit dem „Flöhchen“ findet voraussichtlich am 27. September statt.

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