Das war der neunte Verhandlungstag im Fall Mouhamed Lamine Dramé:

„Wie in seinen Gedanken gefangen“: Zivilpolizist sprach den Jugendlichen als erster Beamter an

Eine Gedenktafel am Zaun der Jugendwohngruppe in der Nordstadt erinnert an Mouhamed Lamine Dramé. Foto: Paulina Bermúdez

Heute wurde vor dem Dortmunder Landgericht zum neunten Mal der Fall des getöteten 16-Jährigen Geflüchteten Mouhamed Lamine Dramé verhandelt. Der Senegalese war 2022 von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet worden, nachdem er mit suizidalen Absichten und mit einem Messer in der Hand im Hof seiner Jugendwohngruppe vorgefunden worden war. Erneut äußerte sich ein Polizeizeuge vor Gericht.

Der Zeuge sprach den suizidalen Geflüchteten als erster Poloizeibeamter an

Der 33-Jährige Polizeibeamte gab an, am 8. August 2022 gemeinsam mit seiner Vorgesetzten in zivil zu dem späteren Tatort in der Holsteiner Straße im Dortmunder Norden gefahren zu sein. Auch zwei weitere Zivilbeamte, die demselben Einsatztrupp angehörten und bereits in den vergangenen Wochen vor Gericht ausgesagt hatten, waren zu Aufklärungszwecken dorthin beordert worden. 

Durch diesen Torbogen betritt man den Innenhof der Jugendwohngruppe. Foto: Paulina Bermúdez

Zu dem Zeitpunkt habe man lediglich gewusst, dass sich in einer Nische im Innenhof der Wohngruppe ein Jugendlicher mit suizidalen Absichten, der nur Spanisch verstehe und ein Messer in der Hand habe, aufhielte, so der Beamte. Daraufhin sei der Zeuge in einem großen Bogen über den Innenhof gegangen, um erstmalig Sicht auf den Betroffenen zu gewinnen und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen.

In der Nische zwischen Zaun und Kirche habe er Mouhamed Lamine Dramé oberkörperfrei vorgefunden, ein rotes T-Shirt im Nacken, der mit dem Rücken an der Kirchenwand lehnte, die Klinge des Messer an der Bauchdecke. Mehrfach habe er „Hey!“ gerufen, gepfiffen, doch der Betroffene habe weiter in den Himmel gestarrt und nicht reagiert, so der Zeuge. Er habe sich in der Situation nicht als Polizist zu erkennen gegeben und Dramé nicht aufgefordert, das Messer wegzulegen.

Das Opfer soll nicht reagiert und apathisch in den Himmel gestarrt haben

Er sei auf seiner Position geblieben, als sodann ein weiterer Zivilbeamter versuchte, den Jugendlichen auf Spanisch anzusprechen. In der Zwischenzeit habe der Betroffene den Blick vom Himmel abgewandt, er starrte nun auf den Boden vor sich. „Als er den Blickwinkel änderte, hat er mich glaube ich kurz angeschaut“, sagte der Polizist. 

Der Gerichtsaal im Dortmunder Landgericht. Foto: Karsten Wickern

Sein Kollege sei sehr nah an Mouhamed herangetreten, „zu nah“, wie er fand, und habe den Körperschwerpunkt gesenkt, um mit dem Betroffenen auf Augenhöhe zu sein. Normalerweise gilt, bei mit Messern bewaffneten Personen, einen Abstand von mindestens sieben Metern zu wahren. Weiterhin habe der 16-Jährige keinerlei Reaktion gezeigt. ___STEADY_PAYWALL___

Der suizidal gefährdete Geflüchtete habe apathisch und „wie in seinen Gedanken gefangen“ gewirkt. In seiner polizeilichen Vernehmung, die Verteidiger Lars A. Brögeler ihm während der Verhandlung vorhielt, soll der Zeuge ausgesagt haben, er habe Mouhamed Dramé als „abwesend, aber irgendwie auch irre“ wahrgenommen.

Der Polizeibeamte befürwortete den Einsatz von Pefferspray als „mildestes Mittel“

Dann sei überlegt worden, wie man weiter vorgehe, so der Polizeizeuge. Den Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (DAIG) – kurz Taser – habe man abgelehnt, da eine Eigenverletzung, beispielsweise durch das Fallen auf das Messer, nicht auszuschließen gewesen sei. 

Zwei Brüder des Getöteten nehmen seit Januar am Prozess teil. Foto: Karsten Wickern

Daher habe der Einsatzleiter Reizgas, das der Zeuge als „mildestes Mittel“ betitelte, angeordnet. Auf die Frage Brögelers, ob er diese Anweisung überraschend fand, berichtete der Zeuge, dass er nur positive Erfahrungen mit Pfeffersprayeinsatz bei „Messertätern“ gemacht habe. Denn man erhoffe sich, dass die Betroffenen dadurch das Messer fallenließen.

Rechtsanwältin Lisa Grüter, die die Familie des Opfers in der Nebenklage vertritt, sah das anders: „Der Zeuge berichtete hier von einzelnen Erfahrungen, die er im Laufe seiner Dienstzeit gemacht hat. Daraus kann keinesfalls eine allgemeine Handlungsempfehlung hergeleitet werden. Im Gegenteil gibt es Erkenntnisse, dass Pfefferspray auf psychisch kranke Menschen, oder Personen die unter Betäubungsmittel-Einfluss stehen gar keine, oder eine Wechselwirkung haben kann.“

Verteidiger gab kurze Prozesserklärung ab: „Wir müssen die Perspektive wechseln“

Auf Nachfrage von Oberstaatsanwalt Carsten Dombert, ob der Zeuge über den Einsatz des Reizgases zu dem Zeitpunkt erstaunt gewesen sei, antwortete der 33-Jährige: „Nein, man musste damit rechnen, dass die Person sich jeden Moment selbst richtet.“

Rechtsanwalt Lars A. Brögeler gab eine kurze Prozesserklärung ab. Foto: Karsten Wickern

Rechtsanwältin Grüter kritisierte: „Was den polizeilichen Zeugen gar nicht einzufallen scheint ist, dass eine Handlungsalternative auch Zeit und der Verzicht auf den Einsatz polizeilicher Zwangsmittel sein kann.“ Dem widersprach Verteidiger Brögeler, in seiner kurzen Prozesserklärung, die er am Ende der Verhandlung abgab.

Man habe viel darüber gelesen, die statische Lage alternativ zu halten und andere Mittel, wie das SEK einzusetzen. „Wir müssen mal die Perspektive wechseln“, schlug er vor und fügte hinzu: „Es stand im Vordergrund, dass die Situation in jedem Moment hätte umschwingen können – nicht in einen Angriff gegen die Polizisten, sondern, dass er sich das Messer selbst in den Bauch rammt.“ Das sei zwar nur eine vorläufige Bewertung, aber wichtig sei es zu betonen, dass die Lage jederzeit hätte kippen können.

Polizist gab in polizeilicher Vernehmung an, Dramé sei zunächst langsam gegangen

Das eingesetzte Reizgas sei auf halbem Wege zerstäubt, bei Dramé nur noch eine Wolke angekommen, berichtete der Polizist weiter. Dann habe der Geschädigte erstmals hochgeschaut, sich über den Kopf gewischt und sei schnell auf die Beamten zugekommen.

Rechtsanwältin Lisa Grüter vertritt die Familie Dramé. Foto: Karsten Wickern

Rechtsanwältin Grüter hielt dem Zeugen seine polizeiliche Vernehmung, die kurz nach dem tödlichen Einsatz aufgenommen worden war, vor. Da habe er ausgesagt, dass der Geschädigte erst einen langsamen Schritt in Richtung der Polizist:innen gemacht habe, dann bereits der Taser eingesetzt wurde und Dramé daraufhin schneller gegangen sei. „Sehen Sie da eine Kausalität zwischen dem Taser-Einsatz und dem Schneller-Werden?“, fragte Lisa Grüter.

Der Zeuge erwiderte, daran habe er keine Erinnerung. Ebenso wenig, wie an die Kopfhaltung und die Ausrichtung des Messers in dem Moment, als sich Mouhamed Lamine Dramé auf die Beamt:innen zubewegte. Sicher sei er sich aber, dass der Oberkörper aufgerichtet gewesen sei, sagte der Polizist.

Befand sich Dramé in einer Sackgasse oder hätte es einen anderen Fluchtweg gegeben?

Wieder einmal stellte sich die Frage nach der örtlichen Gegebenheiten, in denen sich der Jugendliche befand, um zu klären, ob die Polizeibeamt:innen ihm die einzige Fluchtmöglichkeit versperrten. Bereits in den vorangegangenen Zeugenvernehmungen wurde deutlich, dass sich Mouhamed Lamine Dramé in einer Sackgasse befunden haben könnte. Die Bilder des Tatorts zeigten, dass die rechteckige Nische an zwei angrenzenden Seiten von der hohen Kirchenmauer umgeben ist. Die andere lange Seite ist ein Zaun mit stählernen Spitzen, die einzige offene Stelle ist die in Richtung des Innenhofs.

In dieser Nische harrte der Jugendliche aus. Foto: Paulina Bermúdez

Der Zeuge sagte aus, den hohen, stählernen Zaun bei einem vergangenen Einsatz überwunden zu haben. Der ausgebildete Polizeibeamte gab an, knapp 1,80 Meter groß zu sein, etwa 80 Kilo zu wiegen und regelmäßig Sport – Fußball und Kampfsport – zu treiben.

„Ja genau, ein sportlicher Mensch, der vor allem auch die Zeit hat, den richtigen Antrittsort an diesem Zaun zu wählen, kann ihn durchaus überqueren“, ordnete Rechtsanwältin Lisa Grüter die Aussage ein. Sie stellt klar: „Auch wenn es rein theoretisch möglich ist, über diesen hohen Zaun zu klettern, bewerte ich das nicht als Fluchtweg, wenn man einem Fluchtimpuls folgt.“

Der eiserne Zaun hat oben stählerne Spitzen. Foto: Paulina Bermúdez

Dieser Umstand sei aus ihrer Perspektive allerdings irrelevant, da hinter dem Zaun die Beamt:innen standen, die Dramé gerade erst mit Pfefferspray angriffen hatten und vor denen er flüchten wollte, so Grüter.

Auch die Argumentation, Dramé hätte den Zaun überwinden und für die dort platzierte Polizist:innen eine Gefahr darstellen können, hält sie für abwegig, denn um über den mehr als 1,80 Meter hohen Zaun zu klettern, hätte der Jugendliche das Messer fallen lassen müssen.

Niedergeschossener Jugendlicher soll starken Widerstand geleistet haben

„Dann konnte ich mehrere Knallgeräusche wahrnehmen“, fuhr der 33-Jährige im Zeugenstand fort. Zu diesem Zeitpunkt sei die Beamtin, die den Taser einsetzte, etwa drei bis vier Meter von dem Jugendlichen entfernt gewesen, die Distanz Dramés zu dem Zeugen habe etwa vier bis fünf Meter betragen.

Dem Schützen wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag vor. Foto: Karsten Wickern

Nach der Schussabgabe sei der Geflüchtete vornüber zu Boden gegangen, der Zeuge erinnerte sich, dass für ihn und seine Kolleg:innen nicht klar gewesen sei, wo sich das Messer befinde. Daher sei Dramé durch zwei Beamte fixiert worden.

Richter Thomas Kelm hielt dem Zeugen vor, in seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt zu haben, dass der Einsatzleiter den Jugendlichen dabei mithilfe seines Knies auf der Schulter des Niedergeschossenen fixiert habe. „Wenn ich das so ausgesagt habe, dann wird das so sein“, antwortete der Zeuge.

Das Messer sei dann unter dem Opfer gefunden worden. Der 16-Jährige sei in den  bereitstehenden Rettungswagen verbracht worden. Dabei habe Dramé jedoch massiven Widerstand geleistet, habe immer wieder versucht sich aufzurichten, habe getreten.

„Ich kann nur für mich sprechen, aber ich war überrascht, dass er verstorben ist, weil er die ganze Zeit über so Gas gegeben hat“, teilte der Zivilpolizist mit. So sei es im RTW nicht möglich gewesen, dem Jugendlichen eine Sauerstoffmaske aufzusetzen, oder einen Zugang am Arm zu legen. Der Vorsitzende kommentierte, dieser Umstand sei „ja vielleicht auch nachvollziehbar, wenn man angeschossen wurde“.

Wie akut waren die suizidalen Absichten des Jugendlichen?

Oberstaatsanwalt Carsten Dombert fragte, ob der Beamte bewaffnet gewesen sei. Dies bejahte er. Auf die Frage, ob er seine Waffe auch gezogen hatte, als sein Kollege „zu nah“ an Mouhamed Lamine Dramé herantrat, verneinte er. Der Beamte erklärte aber, zu Beginn sei man nicht davon ausgegangen, dass der Jugendliche die Beamt:innen angreife, sondern, dass er sich suizidiere.

Oberstaatsanwalt Karsten Dombert und Staatsanwältin Gülkiz Yazir. Foto: Karsten Wickern

„Was war für sie bedrohlich?“, fragte Dombert weiter. „Erst einmal die Person, die mit einem Messer an der Bauchdecke sich selbst richten will und man ihr helfen will, aber die Person einfach nicht reagiert. Ich habe immer mehr ein schlechtes Bauchgefühl bekommen“, sagte der Zeuge.

Daraufhin erwiderte der Oberstaatsanwalt: „Das hört sich für mich eher nach einer Hilfs- und Ratlosigkeit an, als nach einer Bedrohung.“ Der Polizist entgegnete, es sei wichtig gewesen, die Gefahr von der Person abzuwenden. Aber wenn diese mit einem Messer vor einem stehe, sei das eben bedrohlich. In dem Moment, als Dramé in Richtung der Beamt:innen ging, habe er damit gerechnet, dass der Jugendliche etwas tut, was ihn verletze, so der Beamte.

Der vorgeladene Zeuge sagte zudem aus, keins der eingesetzten Einsatzmittel sei zuvor angedroht worden. Mouhamed Lamine Dramé sei auch nicht aufgefordert worden, das Messer zur Seite zu legen. Die Verhandlung endete frühzeitig – im Gespräch mit Staatsanwältin Gülkiz Yazir gab die Zeugin an, keine Ladung erhalten zu haben. Der Prozess wird am 3. April 2024 fortgesetzt.


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Reaktionen

  1. Andreas Kossack

    Bericht vom 11. Prozesstag von Prozessbeobachtern vom Freundeskreis Mouhamed:
    „Faschisierung des Staatsapparates macht vor Menschenleben nicht Halt – aktualisiert

    Die Dortmunder Prozessbeobachter des Freundeskreises Mouhamed schreiben: „Fortschreitender Prozessverlauf macht deutlich: Faschisierung des Staatsapparates macht vor Menschenleben nicht Halt!

    Richter Kelm hat bereits früh darauf hingewiesen, dass der Schütze in Notwehr gehandelt haben könnte. Die Aussagen der Mitarbeiter der Einrichtung belasteten die beteiligten Polizisten schwer.

    Inzwischen verdichten sich die Hinweise darauf, dass hier in der Öffentlichkeit ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, der zukünftig Polizeigewalt auch mit Todesfolge als Normalfall vorsieht. Verwickelt ist auch der Polizeipräsident. Nach Aussage des Einsatzleiters gab es ein zwanzig- bis dreißigminütiges Gespräch an einem der darauf folgenden Tage mit dem Dortmunder Polzeipräsidenten, in dem dieser den beteiligten Polizisten dann seine Unterstützung zusagte. So verwundert es auch nicht, dass der Einsatzleiter und der Taser-Schütze emotionslos über die Erschießung Mouhameds berichteten. Ihre Aussagen gipfelten darin, dass beide letztendlich das Vorgehen als alternativlos rechtfertigten.

    Eine Begründung war, dass Mouhamed sich sonst selbst verletzt hätte, das sei eine gefährliche Situation gewesen. Der Einsatzleiter setzt noch einen drauf und sagt: „Wir waren der Ansicht, dass der Einsatz für uns gut gelaufen ist“. Mehr Menschenverachtung ist wohl kaum möglich. Es gibt auch für die Angehörigen noch nicht einmal ein Wort des Bedauerns, geschweige denn eine Entschuldigung. Das macht deutlich: Polizeigewalt macht vor Menschenleben nicht halt! Erst kürzlich erneut in Dortmund: Diesmal wurde ein Obdachloser erschossen.

    Deutlich wird: Der Durchsetzung der reaktionären und faschistoiden Flüchtlingspolitik der Regierung, auch mit Polizeigewalt , auch mit Todesfolge, wird Tür und Tor geöffnet. Das Urteil im Prozess Mouhamed soll die rechtliche Grundlage dazu liefern. Da verwundert es auch nicht mehr, dass belastende Beweisstücke einfach nicht zugelassen werden, wie der Chatverlauf der Handys oder die Vernehmungen der Polizisten durch Polizeikollegen aus Recklinghausen. Der Antrag der Angehörigen als Nebenkläger mit ihrer Rechtsanwältin Frau Grüter, die die Verwertung aller Beweismittel begründet beantragten, wird in trauter Eintracht von Richter Kelm, Staatsanwalt Dombrowski und natürlich mit kopfnickender freudiger Zustimmung der Rechtsanwälte der Angeklagten einfach abgelehnt. Der angebliche Rechtsstaat – eine Lebenslüge des Kapitalismus.

    Um so mehr Unterstützung verdient der Freundeskreis Mouhamed, der am 17. April wieder einen Infostand vor dem Gericht durchführte. Dort haben wir auch unseren Protest mit Transparent und Schildern zum Ausdruck gebracht: „Gerechtigkeit für Mouhamed! Kampf der Polizeigewalt, der rassistischen Flüchtlingspolitik und Hetze der AfD!“ Wir machten auch bekannt, dass der „Freundeskreis Mouhamed“ im Gedenken an Mouhamed und in Solidarität mit den Angehörigen ein weiteres Fussballturnier durchführt – international, sportlich, fair!

    4. Mai 2024, 11.00 Uhr, Hoeschpark Dortmund, Kirchderner Straße 35-43″ zitiert aus rf- news.de

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