Das Bündnis Sozialticket NRW spart trotzdem nicht mit Kritik

Mit sieben Monaten Verspätung gibt es in NRW ab Dezember das „Deutschlandticket Sozial“

Die Stadtbahnlinie U47 in Dortmund.
Die Nutzung des ÖPNV soll auch für armutsbetroffeneren Menschen verbessert werden. Foto: Jörg Schimmel/DSW21

Am 1. Dezember, mit siebenmonatiger Verspätung, führt NRW ein bundesweit nutzbares Sozialticket zum Preis von 39 Euro ein („DeutschlandTicket Sozial“). Damit reagiert das Land auf massive Forderungen von Sozial­verbänden und Betroffenenorganisationen. Doch vor allem an der Preisgestaltung gibt es weiterhin Kritik.

„Der ausgehandelte Preis bleibt weit hinter unseren Vorstellungen zurück“

„Wir freuen uns, dass es damit auch für Menschen mit wenig Geld möglich wird, sich zu einem pauschalen Monatspreis überall in der Republik mit Mitteln des Nahverkehrs zu bewegen. Dies ist ein großer Gewinn gegenüber den bisher auf enge Tarifgebiete begrenzten Sozialticket-Angeboten der Verkehrsverbünde. Durchaus positiv sehen wir auch die Nachricht, dass dieses Ticket in NRW auch allen Wohngeldbezieher-Innen zugänglich gemacht werden soll“, betont Heiko Holtgrave vom Bündnis Sozialticket NRW.

Es gibt eine Vielzahl von Tickets und Abomodellen bei DSW21. Neu hinzu kommt das DeutschlandTicket.
Es gibt eine Vielzahl von Tickets und Abomodellen bei DSW21. Neu hinzu kam das DeutschlandTicket. Foto: Jörg Schimmel für die DSW21

„Gleichwohl bleibt der zwischen Landesregierung und NRW-Verkehrsverbünden ausgehandelte Preis weit hinter unseren Vorstellungen zurück. Wir hatten zusammen mit den Sozialverbänden, dem VCD und anderen einen Abgabepreis von maximal 29 Euro pro Monat gefordert“, so der Sprecher.

Zwar beträgt der im Bürgergeld vorgesehene Regelsatzanteil für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ mittlerweile 40,58 Euro (2023) – etwas mehr also als die geplanten 39 Euro. „Doch ist der gesetzliche Regelsatz, verschärft noch durch die galop­pierende Inflation, insgesamt so knapp bemessen, dass es für ein würdiges Leben vorne und hinten nicht reicht. Das lässt sich nicht zuletzt an den hohen Armutsquoten in NRW ablesen“, so Holtgrave.

Menschen ohne Einkommen müssen mehr bezahlen als Menschen mit Job

Das Bündnis hat aber gleich mehrere weitere Kritikpunkte: „Das geplante Ticket ist unseres Erachtens auch im Verhältnis zu anderen Sonderformen des Deutschlandtickets (JobTicket, DeutschlandTicket Schule) zu teuer. Niemand kann uns erklären, wieso Berufstätige, die ein von der Firma unterstütztes JobTicket besitzen, mit einem Eigenanteil von 34,30 Euro im Monat für die gleiche Leistung weniger auf den Tisch legen müssen als Menschen ohne eigenes Einkommen. Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Berlin, Hessen und Hamburg sowie etliche deutsche Städte“, kritisiert das Bündnis.

Das DeutschlandTicket gibt es nur im Abo – das macht es insbesondere für Menschen mit schwieriger Bonität unmöglich, das neue Sozialticket zu bekommen. Foto: Jörg Schimmel für DSW21

Außerdem wird es das DeutschlandTicket Sozial – wie das „normale“ Deutschlandticket auch – nur im Abo geben. „Das aber schließt erstens Leute aus, deren Bonität und/oder Zahlungsmoral vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als zu schlecht eingestuft wird, um mit ihnen einen Abo-Vertrag zu schließen“, betonen die Kritiker:innen. Zudem sei das Abo-Angebot zweitens auch für Menschen unattraktiv, die keine Vielfahrer:innen seien.

„Wenn – wie vielerorts auf dem Lande – das Angebot für die täglichen Wege nicht ausreicht, lohnt sich selbst ein Monatsticket für 39 Euro nicht. Wir erwarten, dass die Verkehrsverbünde künftig als Alternative ermäßigte Vierertickets anbieten. Sollte es allerdings bei dem knappen ÖPNV-Angebot auf dem Lande bleiben, das muss man hinzu­fügen, dann wird das auch mit der angestrebten Verkehrswende nichts“, so das Bündnis.

Auch Asylbewerber:innen gehören zum Berechtigtenkreis. Doch ein alleinstehender Asyl­bewerber beispielsweise verfügt nur über ein monatliches Taschengeld von 182 Euro. Ein Ticketpreis von 39 Euro ist für diese Personengruppe daher völlig unerschwinglich. Hier könnte die Landesregierung durch kostenlose Ticketverteilung Abhilfe schaffen.

Forderung: Das Angebot von Sozialtickets muss gesetzlich abgesichert werden

„Und auch was das Bonitätsproblem angeht, erwarten wir eine alltagstaugliche Lösung. Das einfachste wäre, das ermäßigte Deutschlandticket würde in NRW auch als einzelne Monatskarte verkauft“, so Heiko Holtgrave. „Aus unserer Sicht völlig indiskutabel ist jedoch der Verweis der betreffenden Kunden auf die ,normalen‘ Sozialticket-Angebote des Verkehrsverbunds, denn das hieße für sie noch deutlich höhere Kosten bei viel geringerer Leistung.“

Heiko Holtgrave (Archivbild)

„Wenn das die Antwort auf unser Drängen in den letzten Monaten sein soll, dann können wir künftig das Papier für Briefe oder Resolutionen sparen! Insgesamt gesehen ist das Beharren von Bundesverkehrsminster Wissing auf einer Abo-Lösung aus unserer Sicht eine Fehlentscheidung, da sie nur unnötige Probleme schafft und zudem für einen Teil potentieller ÖPNV-Nutzer:innen abschreckend wirkt“, so das Bündnis Sozialticket NRW.

Die aktuelle Diskussion um die weitere Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2024 mache zudem deutlich, wie fragil solche Regelungen seien. Eine Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket würde vermutlich sofort auch eine Erhöhung des Preises für ermäßigte Deutschlandticket nach sich ziehen. „Wir fordern daher das Land NRW auf, das Angebot von Sozialtickets für armutsbetroffene Bürger:innen als dauerhafte Aufgabe des ÖPNV in NRW gesetzlich abzusichern“, heißt es weiter.

„Ihre Finanzierung durch das Land darf nicht von politischen Stimmungslagen oder der jeweiligen Kassenlage abhängig gemacht werden. Um die Nachhaltigkeit des Sozialtickets zu gewährleisten, sind die bereitgestellten Mittel außerdem zu dynamisieren“, fordert das Bündnis Sozialticket NRW.

 

Unterstütze uns auf Steady

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

26.000 neue Abos abgeschlossen: DSW21 zieht positive Zwischenbilanz zum »DeutschlandTicket«

26.000 neue Abos abgeschlossen: DSW21 zieht positive Zwischenbilanz zum »DeutschlandTicket«

AStA der FH Dortmund kündigt Semesterticket

VRR und DSW21 erhöhen die Preise zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich 3,9 Prozent

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. H.G. Wolf

    Lang lebe die deutsche Bürokratie! Frage: Wie kompliziert ist es ein Kreisweit gültiges Sozialticket in ein Sozialticket Deutschland umzuwandeln?
    Antwort: Siehe Anfang.
    Deutsche Übergründlichkeit ist in diesem Land schon oft zu einem Problem herangewachsen.

  2. Björn

    Mit dem Preis von 39 €uro für ein Sozialticket kann ich leben.

    Dennnoch würde es sich lohnen, wenn darum gekämpft wird, den Preis für dieses Ticket auf 29 €uro zu drücken.

    Das wäre für viele noch einfacher sich dieses Ticket finanzieren zu können.

    Da spreche ich auch für die Flüchtlinge in Deutschland, die sich so ein Ticket käuflich erwerben wollen.

  3. Norbert

    Es kann nicht darum gehen, dass das Ticket möglichst billig ist. Es muss vielmehr Ziel sein, dass auch Arme – wie auch immer man die genau definiert – die reale Entscheidungsoption haben, ein die Kosten widerspiegelndes Ticket zu erwerben.

  4. Petra

    wenn man dazu verpflichtet wird, das Ticket im Abo zu kaufen, dann kann ich es mir nicht leisten. Bei meiner kleinen Rente und Grundsicherung wird nicht jeden Monat ein Ticket drin sein. Also wieder nichts für Arme.

  5. Till Strucksberg

    Warum nicht gleich der große Wurf: Kostenloses ÖPNV für alle – wie in anderen europäischen Städten mit Erfolg umgesezt? Vorteile: Massive Erhöhung der ÖPNV-Benutzung: günstig für Klima, Welt und Stadt und am wenigsten Bürokratie. Bezahlbat durch deutliche Erhöhung der Parkraumbenutzung durch private PKW, auch im Anwohnerbereich.

    • Norbert

      Verkehr belastet immer die Umwelt, daher spricht vieles dafür, dass auch Nutzniesende die Kosten tragen. Kostenloser ÖPNV führt nicht zu weniger Kfz-Verkehr sondern zu zusätzlichen Fahrten, ersetzten Wegen zu Fuß und mit dem Rad.

      Mit ist kein Fall bekannt, wo damit maßgeblich Kfz-Verkehr reduziert wurde wie es das Ziel sein sol.

  6. juergen

    @ Norbert

    Ich liebe es, wenn eine arme Oma mit dem Rollator Kartoffeln holt
    und der Bus LEER nebenherfährt.

    Dann entstehen wegen NICHTS – und – Niemandem – Nutzigkeit
    offensichtlich gar keine Kosten.

    // Irrsinn OFF

  7. Vorverkauf für das »DeutschlandTicket Sozial« ab dem 1. November – Monatlich kündbares Abo startet am 1. Dezember (PM)

    Zum 1. Dezember geht das »DeutschlandTicket Sozial« an den Start. Für 39 € im Monat kann das monatlich kündbare Abo bundesweit im Nahverkehr genutzt werden. Es richtet sich an den Berechtigtenkreis des VRR-SozialTickets. Der Vorverkauf bei DSW21 startet am 1. November.

    Ähnlich wie das für 49 € erhältliche DeutschlandTicket ist das ab dem 1. Dezember gültige »DeutschlandTicket Sozial« ein Abonnement, das monatlich gekündigt werden kann und deutschlandweit für den gesamten Nahverkehr gilt. Es kann bei entsprechender Berechtigung für monatlich 39 € abonniert werden und kostet damit bei identischer Leistung 10 € weniger als das reguläre DeutschlandTicket. Das VRR-SozialTicket bleibt weiterhin im Sortiment.

    Wer kann das DeutschlandTicket Sozial abonnieren?

    Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer Berechtigung, der wie beim VRR-SozialTicket (MeinTicket) vom Sozialamt bzw. dem JobCenter ausgestellt wird. Das Ticket kann nur in Verbindung mit diesem Nachweis genutzt werden. Berechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Wohngeld und Leistungsberechtigte nach SGB VIII, Asylbewerberleistungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz.

    Wie viele Menschen nutzen bei DSW21 das SozialTicket?

    Das Dortmunder VRR-SozialTicket wird aktuell im Monat im Schnitt von ca. 14.000 Kund*innen genutzt. Nur etwa 16 % nutzen die Abo-Variante, die meisten erwerben das Ticket im freien Verkauf.

    Die rund 2.200 DSW21-Abonnent*innen des VRR-SozialTickets werden – wie dies auch bei den anderen Abos geschehen ist – automatisch auf das »DeutschlandTicket Sozial« umgestellt und erhalten die neue Chipkarte per Post. Auf Wunsch ist jedoch auch die Weiternutzung des VRR-SozialTickets zum regulären Ticketpreis möglich.

    DeutschlandTicket Sozial und VRR-SozialTicket (MeinTicket) im Vergleich

    Das »DeutschlandTicket Sozial« gilt bundesweit im Nahverkehr und kostet 39 €.
    Das Abo ist nicht übertragbar, die Mitnahme von Personen oder Fahrrädern ist nicht enthalten.
    Es ist ein monatlich kündbares Abo, das digital in der DSW21-App und im MeinAbo-Portal (https://meinabo.dsw21.de/de) oder als Chipkarte in den DSW21-KundenCentern erhältlich ist.

    Das »VRR-SozialTicket« gilt ausschließlich in Dortmund im Nahverkehr und kostet ab dem 1. Dezember wieder 36,22 € (Abo) bzw. 41,20 € (Einzelverkauf) – zwischen dem 1. August und 30. November hatte es in Dortmund nach einer Entscheidung des Rates zur Teilkostenübernahme 29 € gekostet. Die zeitweise Ausweitung auf den gesamten VRR-Raum endet ebenfalls am 30. November.

    Das Ticket ist nicht übertragbar. Montags bis freitags ab 19 Uhr und ganztägig an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen können bis zu drei Kinder unter 15 Jahre mitgenommen werden.
    Es ist im Abo mit Chipkarte monatlich kündbar, es gibt aber auch den monatlichen Einzelverkauf (Wertmarken).

    Das Abo ist im MeinAbo-Portal (https://meinabo.dsw21.de/de) abschließbar, im Einzelverkauf ist das Ticket in den DSW21-KundenCentern, an Automaten und in den Vertriebsstellen erhältlich.

    Weitere Informationen

    Alle Details, FAQs sowie einen Bestellschein finden Sie hier:
    https://www.bus-und-bahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-sozial

  8. Dirk M.

    Habe gerade versucht das ABO zu beantragen.

    Wohne in Unna. die VKU weiß von nichts, der VRR erwartet Abgabe eines Antrags mit gestempelten Nachweis des Leistungsträgers in eienr Servicestelle ( wäre nur Dortmund)

    Die Leistungsträger im Kreis Unna kennen keinen Antrag, die Stadt Dortmund bietet den Antrag online an

  9. Seit Freitag: Bundesweit nutzbares „Deutschlandticket Sozial“ für Menschen in NRW mit wenig Kohle (PM Sozialforum Dortmund)

    Trotz gewisser Vorbehalte betrachten wir es als unsere Pflicht, über das neue Angebot zu informieren.*

    Ab dem 1. Dezember gibt es in NRW für Geringverdiener und Menschen ohne eigenes Einkommen eine preisreduzierte Version des Deutschlandtickets, mit dem man überall in der Republik die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, Fernverkehr ausgenommen. Das Ticket kostet 39 Euro und ist damit 10 € günstiger als die Standardvariante (Wieso Inhaber*innen eines Jobtickets einen noch höheren Rabatt bekommen, bei gleichem Leistungsumfang, bleibt allerdings das Geheimnis von Landesregierung und NRW-Verkehrsverbünden).

    Wer genau ist berechtigt?

    Geringverdiener im Wohngeldbezug, Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (Bürgergeld), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach SGB XII, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, von Leistungen nach dem AsylbLG sowie von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Berechtigt sind selbstverständlich auch Menschen, die ihr geringes Einkommen mit gesetzlichen Sozialleistungen aufstocken (müssen) – sogenannte Aufstocker. Laut Landesregierung erfüllen rund 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW eine dieser Voraussetzungen.

    Voraussetzung: ein Berechtigungsnachweis (Trägerkarte)

    Für den Kauf eines solchen Tickets braucht man zunächst einen Berechtigungsnachweis, den das örtliche Sozialamt bzw. Jobcenter ausstellt. Mit diesem Nachweis geht man dann zu einer der Verkaufsstellen des örtlichen Verkehrsunternehmens.

    Achtung: In Dortmund ist das Sozialamt auch die zuständige Anlaufstelle für Wohngeldbezieher! Anträge für den Berechtigungsausweis können dort auch online über die Seite http://www.dortmund.de/services/sozialticket-meinticket-berechtigungsausweis.html gestellt werden. Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) wenden sich an ihr zuständiges Jobcenter.

    Das „Deutschlandticket Sozial“ ist – wie die Standardversion – nur in Abo-Form erhältlich. Dafür hat der digitalversessene Bundesminister Wissing gesorgt. Immerhin kommt man aus dem Abo recht schnell wieder heraus (monatlich kündbar, keine Kündigungsgebühr). Wer also absehen kann, dass er/sie das Ticket im nächsten Monat nicht braucht, sollte das Abo rechtzeitig im laufenden Monat kündigen.

    Auch für Berechtigte, die über kein Girokonto verfügen

    Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 haben sich zudem darum bemüht, auch für Berechtigte, die über kein Girokonto verfügen, einen Zahlungsweg offen zu halten. Das funktioniert über eine Bargeldzahlung an ausgewählten Ticketautomaten, wobei zunächst ein vorher zugesandter QR-Code einzulesen ist. Eine Zusammenstellung der Automaten, an denen eine solche Barzahlung möglich ist, ist auf der nachfolgend genannten Webseite unter der Überschrift FAQ (Fragen und Antworten) zu finden.

    Alles weitere Wissenswerte rund um das neue Ticket unter https://www.bus-und-bahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-sozial.

    Siehe auch das DSW-Factsheet unter https://www.bus-und-bahn.de/fileadmin/user_upload/deutschlandticket_sozial_2023.pdf

    Neben diesem Ticketangebot wird es auch weiterhin das VRR- Sozialticket geben, das jedoch vermutlich zum Ladenhüter mutieren dürfte, weil es von den Leistungen her gegenüber dem neuen Angebot „Deutschlandticket Sozial“ total abfällt und ab kommenden Jahr selbst in der Abo-Version teurer sein wird als das neue Ticket.**
    Was es hingegen weiterhin dringend bräuchte, wären rabattierte Einfach- oder Mehrfachtickets für Leute, die den ÖPNV weniger nutzen (z.B. weil das entsprechende ÖPNV-Angebot in ihrer Gegend fehlt), und für die sich daher eine Investition von monatlich 39 Euro schlicht nicht lohnt.

    * Zu den Vorbehalten siehe die gemeinsame Stellungnahme unter http://www.buendnis-sozialticket-nrw.de/
    ** Vielleicht ist das vom VRR ja auch genau so gewollt – so haben sie später gute Argumente, das Sozialticket komplett aus dem Sortiment zu nehmen.

  10. Preisanpassung beim VRR-Restsortiment in Höhe von durchschnittlich 9,4 % – DeutschlandTicket und Mehrheit der Fahrgäste nicht betroffen – Weiterhin offene Finanzierungsfragen (PM DSW21)

    Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), zu dem auch DSW21 gehört, wird die Preise zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich 9,4 % anpassen. Nachdem der VRR die Ticketpreise in den beiden vergangenen Jahren deutlich unter der Inflationsrate erhöht hatte, machen u.a. die hohen und stetig steigenden Betriebskosten bei den Verkehrsunternehmen nun eine größere Tarifanpassung notwendig. Wichtig dabei: Das DeutschlandTicket, das bei DSW21 von bis zu 80 % der Fahrgäste genutzt wird, ist von der Preisanpassung nicht betroffen.

    Nachdem der VRR die Ticketpreise im Jahr 2021 stabil gehalten und in den Jahren 2022 und 2023 mit 1,7 % und 3,9 % lediglich sehr moderat erhöht hat, machen die inflationsbedingt stetig steigenden Betriebs- und Energiekosten sowie die hohen Kosten für die Antriebswende und das Personal nun eine höhere Tarifanpassung notwendig. Betroffen ist davon jedoch nur etwa jeder fünfte Fahrgast, da sich der Preis des von der Mehrheit genutzten DeutschlandTicket zum 1. Januar 2024 nicht ändert.
    Fahrgäste, die so genannte Bartickets wie z.B. EinzelTickets nutzen, sollten prüfen, ob der der kilometerbasierte Tarif eezy für sie eine günstigere Alternative sein kann (www.bus-und-bahn.de/eezy). Er ist über die DOTick-App und die DSW21-App nutzbar. Beide Apps sind kostenlos in den Android- und Apple-Stores erhältlich.

    Verkaufsschlager DeutschlandTicket

    Das am 1. Mai 2023 eingeführte DeutschlandTicket für 49 € im monatlich kündbaren Abo ist auch in Dortmund ein Verkaufsschlager geworden: Insgesamt fahren derzeit rund 110.000 Fahrgäste mit dem DeutschlandTicket von DSW21. „Seit der Einführung haben wir etwa 32.000 neue Abonnent*innen dazu gewonnen“, so Andrea Engelke, Leiterin Marketing und Kundenmanagement. „Auch das DeutschlandTicket Job mit derzeit 16.000 Abos für monatlich 34,30 € und das DeutschlandTicket Schule mit rund 34.000 Abonnent*innen für 29 € im Monat werden sehr gut nachgefragt.“

    Seit Dezember ist auch das DeutschlandTicket Sozial erhältlich. Mindestens 2.200 DSW21-Abonnent*innen des VRR-SozialTickets wurden automatisch umgestellt. Dazu könnten noch die bis zu 11.000 Kund*innen kommen, die das Dortmunder VRR-SozialTicket bislang Monat für Monat im freien Verkauf gekauft haben.
    Und auch die letzte Lücke im DeutschlandTicket-Sortiment wird bald geschlossen: „Nach der Entscheidung von Bund und Ländern wird das DeutschlandTicket für Studierende für 29,40 € monatlich zum Sommersemester 2024 starten. Wir gehen nun in Abstimmung mit den lokalen Hochschulen die Umsetzung an“, so Engelke. Als Übergangslösung gibt es bis dahin ein DeutschlandTicket-Upgrade auf das NRW-weit gültige SemesterTicket.

    Finanzierung DeutschlandTicket

    Zwar werden die 2023 nicht mehr benötigten Finanzmittel für das DeutschlandTicket ins Jahr 2024 übertragen, die Finanzierungsfrage ist damit jedoch immer noch nicht abschließend geklärt. Laut Berechnungen des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fehlen der Branche für 2024 noch mindestens 400 Mio. €, um alle Kosten zu decken. „Wir hätten uns als Branche mehr Rückenwind für das DeutschlandTicket und natürlich auch mehr Planungssicherheit und Entschlossenheit gewünscht. Es bleiben weitere offene Fragen, die dringend geklärt werden müssen. Dazu zählt vor allem eine langfristige und tragfähige Finanzierung ab Mitte nächsten Jahres“, so DSW21-Verkehrsvorstand Ulrich Jaeger. „Ansonsten sind Preiserhöhungen im Laufe des Jahres nicht auszuschließen.“

    Alle Preise zum 1.1.2024 im Überblick
    https://www.bus-und-bahn.de/tickets/preistabelle

  11. ver.di macht im ÖPNV mobil – Finanzierung muss gesichert werden (PM)

    Der ÖPNV ist das Herzstück der sozialen und klimafreundlichen Mobilität für alle. Die Beschäftigten des Nahverkehrs sichern mit ihrer Arbeit täglich die Mobilität von über 22 Millionen Menschen bundesweit, einen großen Teil davon hier in Nordrhein-Westfalen.

    Für eine lebenswerte Zukunft und für die notwendige Verkehrswende zur Reduzierung des Autoverkehrs muss der ÖPNV bis 2030 verdoppelt werden.

    Mit der Kampagne #wirfahrenzusammen, einem Bündnis aus der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und Fridays for Future, sowie dem Bündnispartner EVG, wurden bislang über 60.000 Unterzeichner*innen einer Petition mit Forderungen für einen zukunftsfähigen ÖPNV gewonnen. Ver.di ruft alle Bürger und Bürger*innen auf, sich an der Petition zu beteiligen (https://www.wir-fahren-zusammen.de/).

    „Die dringend nötige Verdopplung des ÖPNV bis 2030 wird nur mit massiven Investitionen möglich sein. Wir fordern die Landesregierung NRW auf, die Kommunen bei Investitionen und Betrieb des ÖPNV dauerhaft zu entlasten, um den Ausbau und die Modernisierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten ÖPNV in NRW sicherstellen zu können, den sich alle leisten können!“, so Andrea Becker, ver.di Landesfachbereichsleiterin öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr.

    Für den Ausbau des ÖPNV brauche es auch mehr Personal, schon zum Status Quo fehle den Verkehrsunternehmen das Fahrpersonal. Bessere Arbeitsbedingungen wären Teil einer Lösung. Passend dazu beginnen am morgigen Mittwoch (24.01.) in Dortmund die Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr NRW. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV NW) verhandeln dann über den Manteltarifvertrag, in dem die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in NRW geregelt sind. Der Schwerpunkt liegt laut ver.di dabei auf Entlastung, Wertschätzung und attraktivere Arbeitsbedingungen.

  12. GRÜNE wollen Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren – Entlastung für Polizei und Justiz, kein Schaden für die DSW 21 (PM)

    Wer ohne Ticket den öffentlichen Nahverkehr nutzt, macht sich strafbar. Das sogenannte „Erschleichen von Leistungen“ wird bisher – auf Antrag – strafrechtlich verfolgt, vor Gericht können dafür auch Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Zudem fällt das erhöhte Beförderungsentgelt an, das die Verkehrsbetriebe erheben.

    Die Bundesregierung plant nun, dass das Fahren ohne gültigen Fahrausweis in Bussen und Bahnen von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Auch viele Sozialverbände sprechen sich dafür aus, zuletzt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe der CARITAS. Als Überbrückung zur bundeseinheitlichen Regelung wollen die GRÜNEN im Rat die vorgesehene Entkriminalisierung in Dortmund bereits jetzt umsetzen. Darüber soll der Rat in seiner nächsten Sitzung am 16. Mai entscheiden.

    „Verschiedene andere Städte wie Düsseldorf, Köln, Bremen oder Wiesbaden haben bereits beschlossen, dass die dortigen Verkehrsunternehmen angewiesen werden sollen, künftig auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis zu verzichten. Wir wollen, dass sich auch die DSW 21 als Verkehrsträger in Dortmund diesem Verzicht anschließt. Die Inhaftierung von Menschen, die bis zur Umsetzung der Gesetzesreform aufgrund eines Verstoßes zu einer Geldstrafe verurteilt werden und diese nicht bezahlen können, ist unverhältnismäßig und sollte auch im Dortmunder Stadtgebiet beendet werden. DSW 21 entsteht dabei kein finanzieller Schaden“, begründet Fraktionssprecher Christoph Neumann die GRÜNE Initiative.

    Zum Stichtag 30.06.2022 verbüßten rund 4.400 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe in deutschen Justizvollzugsanstalten, weil die zuvor gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wurde. In vielen Fällen handelt es sich um eine Inhaftierung wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Die Betroffenen sind weit überwiegend Menschen, die sich das Ticket aus finanzieller Not nicht leisten können und oft durch Drogenabhängigkeit, Krankheit oder Wohnungslosigkeit belastet sind. Eine Geldstrafe kann von ihnen häufig nicht bezahlt werden, weil schon die Mittel für den Kauf der Fahrkarte nicht vorhanden waren. Als Konsequenz erfolgt dann die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe und damit die Gefängnisstrafe.
    Christoph Neumann: „Oft befinden sich die betroffenen Menschen nur für eine kurze Zeit in Haft. Diese Zeit ist weder ausreichend, um ihnen dort die benötigten Hilfen zukommen zu lassen, noch sind Justizvollzugsanstalten in erster Linie darauf ausgerichtet, die zugrundeliegenden sozialen und gesundheitlichen Probleme nachhaltig zu lösen. Die Kriminalpolitik kann Maßnahmen der Sozialpolitik nicht ersetzen.“

    Aktuell werden bundesweit jährlich circa 114 Millionen Euro für die Strafverfolgung und den Strafvollzug für das Fahren ohne gültigen Fahrschein aufgewendet. Allein ein Tag im Gefängnis kostet den Staat rund 200 Euro. Trotzdem werden die ohnehin schon überlasteten Ermittlungsbehörden und Justiz mit diesen Fällen befasst. Auch bei den Verkehrsbetrieben, die Strafanträge stellen müssen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand.

    „Die dadurch gebundenen Kapazitäten könnten wesentlich sinnvoller für die Ermittlung und Verurteilung von anderen Straftaten eingesetzt werden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen entlastet werden, um sich auf Dinge zu konzentrieren, für die sie gebraucht werden. Auch die Justizvollzugsanstalten würden durch den Verzicht auf Stellung eines Strafantrages entlastet“, erläutert Benjamin Beckmann, Ratsmitglied und Mitglied der GRÜNEN im Ausschuss für öffentliche Ordnung.

    Der DSW 21 entsteht durch die Entkriminalisierung kein finanzieller Schaden. Die bisherigen Geldstrafen – wenn sie eingetrieben werden konnten – wurden nicht an die DSW, sondern an die Staatskasse bezahlt. Unabhängig von der Strafverfolgung schulden die Betroffenen den Dortmunder Stadtwerken weiterhin das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt. Es bleibt der DSW 21 unbenommen, dieses mit zivilrechtlichen Mitteln gegen Personen, die ohne gültigen Fahrausweis gefahren sind, durchzusetzen.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert