Landgericht Dortmund weist Befangenheitsantrag im Mordprozess Schalla ab – Weitere Termine festgelegt

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Foto: Sascha Fijneman
Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter wird der Fall weiter verhandelt. Der Befangenheitsantrag der Verteidigung wurde abgewiesen. Fotos (2): Sascha Fijneman

Am sechsten Verhandlungstag im Mordprozess Nicole-Denise Schalla hatten der Angeklagte Ralf H.und sein Pflichtverteidiger Gencer Demir einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Sie waren unzufrieden mit der bisherigen Prozessführung, während der sie nicht als verfahrensbeteiligte Partei behandelt worden seien. Sie warfen dem Gericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter unter anderem Prozessverschleppung vor, bezweifelten Sinn und Zweck von Zeugenladungen und wollten die Aufhebung des Haftbefehls erwirken, da der Angeklagte aufgrund eines einzelnen, fragwürdigen Indizes seit nun bereits acht Monaten in Untersuchungshaft sitze. Dieser Antrag wurde von den zuständigen RichterInnen der 39. Strafkammer des Dortmunder Landgerichtes abgewiesen. Der Haftbefehl gegen den 53-Jährigen bleibt weiterhin wirksam. 

Nach acht Monaten U-Haft beantragt die Verteidigung die Lockerung der Haftbedingungen

Die Anwälte Emir, Giebel und der Angeklagte Ralph H. Anwalt Giebel (Mitte) beantragte seine Entpflichtung vom Mandat. Als Grund gab er ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis an. Foto: Sascha Fijneman
Anwalt Demir (l.) und der Angeklagte. Von Pflichverteidiger Giebeler (m.) hatte sich der Angeklagte im Prozessverlauf getrennt. Foto: Sascha Fijneman

Allerdings erklärte sich die Staatsanwaltschaft Dortmund bereit, gewisse Lockerungen der Haftbedingungen zu akzeptieren. Ralf H. und Demir hatten zu Beginn des siebten Verhandlungstages einen dementsprechenden Antrag gestellt. 

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Verteidiger Demir betonte die Belastung, die für seinen Mandanten in acht Monaten U-Haft schwer zu ertragen gewesen sei. Die komplette Überwachung mache es extrem schwierig, soziale Bindungen zu halten. So verfüge der Angeklagte über keinerlei Privatssphäre.

Dies bedeute einen tiefen Einschnitt in Ralf H.’s Leben und da sein Mandant sich selbst als unschuldig betrachte, sei diese Isolation doppelt schwer zu ertragen. Aus diesem Grund beantragte der Anwalt, die optische und akustische Überwachung der Besuchskontrolle aufzuheben, um ihm wenigstens mit seiner Lebensgefährtin ein Stück Privatsphäre zu ermöglichen.

Unidentifizierte DNA-Spuren vom T-Shirt des Opfers werden erneut untersucht

Nicole-Denis Schalla. Foto: Privat-Archiv
Nicole-Denis Schalla. Foto: Privat-Archiv

Während die Staatsanwaltschaft sich bereit erklärte, der Verteidigung in diesem Falle entgegen zu kommen wurde der Antrag zunächst vom Gericht entgegen genommen. Eine Entscheidung hierüber ist bis zum Fortsetzungstermin am 11. März zu erwarten.

Zudem drängte die Verteidigung erneut auf eine möglichst schnelle Entscheidung bezüglich der Aufhebung des Haftbefehls. Im Anschluss an die Antragstellung wurden Fortsetzungtermine für den Prozess vereinbart.

In den weiteren Verhandlungstagen wird es unter anderem um eine erneute Untersuchung der heute noch vorhandenen Spurenträger durch das Institut für forensische Genetik in Münster und erneut durch ein Analyseinstitut in München gehen, dass auch die einzelne Hautschuppe entdeckt hatte, die die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gebracht hatte.

Langwieriger und schwieriger Prozess bedeutet Belastung für alle Beteiligten

Todesanzeige aus dem Jahr 1993.

Hiermit folgt das Gericht der Empfehlung einer DNA-Analyseexpertin des Uni-Klinikums Essen, die am sechsten Verhandlungstag diesen Schritt empfohlen hatte, um die bisher nicht zuzuordnenden DNA-Spuren vom T-Shirt des Opfers nochmals den neusten wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden zu unterziehen.

Außerdem soll der Busfahrer, der bereits zum Prozessauftakt in den Zeugenstand getreten war, auf Antrag der Verteidigung erneut geladen werden. Hierdurch erhofft sich die Verteidigung Unklarheiten in Bezug auf diverse Augenzeugenberichte auszuräumen, die sich beispielsweise in den Angaben der Anzahl der Fahrgäste am Tatabend unterscheiden.

Seit Dezember letzten Jahres muss sich Ralf H. vor Gericht für den Mord an der damals 16-jährigen Nicole-Denise Schalla verantworten. Im Oktober 1993 soll er die Gymnasiastin abends auf ihrem Nachhauseweg überfallen und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Gegenwehr des jungen Mädchens soll er gebrochen haben, indem er sie brutal erwürgte. Im August 2018 kam es im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung alter Kriminalfälle bei der Polizei dazu, dass Spurenträger von damals in einem Münchener Institut erneut untersucht wurden.

Hierbei stießen die Experten auf eine einzelne Hautschuppe, die dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Aufgrund dieses Indizes erging umgehend der Haftbefehl. Seitdem wird durch den Prozess der schwierige Versuch unternommen, Licht in das Dunkel einer Tat zu bringen, die 25 Jahre zurückliegt.

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