Landgericht Dortmund: Im Mordfall Schalla sollen unidentifizierte DNA-Spuren erneut untersucht werden

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Foto: Sascha Fijneman
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Fotos (3): Sascha Fijneman

Zum Abschluss des fünften Verhandlungstages im Prozess um den Mord an der 16-jährigen Nicole-Denise Schalla im Jahr 1993 beantragte Pflichtverteidiger Gencer Demir erneut die Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten, die erst Mitte Januar vom Gericht abgewiesen worden war. Durch die bisherige Beweisaufnahme sei der dringende Tatverdacht ausgeräumt. Auch die heutige Befragung einer DNA-Analysespezialistin des Uni-Klinikums Essen konnte nicht dazu beitragen, zu klären, wie die einzelne Hautschuppe, durch die die Ermittler dem tatverdächtigen 53-jährigen Ralf H. auf die Spur kamen und die von der Spurensicherung im Leistenbereich des Opfers sichergestellt wurde, genau an den Tatort gelangt ist.

Analyseexpertin: „DNA-Übertragungen sind auf vielfältige Weise möglich.“

Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt. Foto: Leopold Achilles

Die Sachverständige des Uni-Klinikums Essen machte dem Gericht klar, dass DNA-Übertragungen auf den vielfältigsten, unterschiedlichen Arten und Weisen möglich sind. So gebe es beispielsweise sowohl die Übertragung von Haut zu Haut bei direktem Kontakt, als auch die vom Körper auf einen Gegenstand oder die von Gegenstand zu Gegenstand.

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Sie erläuterte dass die Einzelpartikelanalyse in der DNA-Forschung noch nicht alt sei. Man könne aufgrund aktueller Studien davon ausgehen, dass bei der Übertragung einer einzelnen Hautschuppe von einem intensiveren, direkten Kontakt ausgegangen werden müsse. „Der Fund von Einzelpartikeln lässt auf einen direkteren Kontakt schließen. Das muss aber nicht bedeuten, dass die Übertragung von Haut zu Haut stattgefunden hat, sondern es ist auch der Transfer von der Kleidung auf die Haut denkbar“, so die Expertin.

Sie räumte ein, dass eine Übertragung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden könne, beim vorliegenden Sachverhalt doch eher unwahrscheinlich erscheine. Denn wäre die Hautschuppe durch intensiveren Kontakt eines Dritten mit dem Opfer dorthin gelangt, hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch dessen DNA-Profil nachweisbar sein müssen.

Erneute Untersuchung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich

Schon seit Beginn des Prozesses besteht reges öffentliches Interesse.
Schon seit Beginn des Prozesses besteht reges öffentliches Interesse.

Man habe jedoch lediglich die DNA des Opfers und die des Einzelpartikels feststellen können. Auf dem T-Shirt, dass Nicole-Denise Schalla in der Tatnacht trug, wurden zwei identische, männliche DNA-Spuren gefunden, die nicht dem Profil des Angeklagten entsprechen. Hierzu erklärte die Expertin, dass die Analysemethoden sich seit der letzten Untersuchung der Proben im Jahr 2007 stark weiterentwickelt hätten.

Aus diesem Grund regte sie an, das Gericht solle eine neue Untersuchung der Proben nach neuestem wissenschaftlichem Forschungsstand veranlassen. Der Vorsitzende Richter Peter Windgätter kündigte an, diesen Schritt in Erwägung zu ziehen.

Nach ihren Ausführungen stellte Anwalt Demir Fragen, die sich auf eine Aussage in der Beweisaufnahme bezogen, in der davon die Rede war, dass Männer der Müllabfuhr die Leiche der 16-jährigen, an dem Morgen, als man sie fand, mit dem Fuß berührt haben sollen. Die Expertin aus Essen merkte auch hier an, dass eine Übertragung der Hautschuppe auf diesem Weg nicht auszuschließen, aber ein direkter Kontakt wahrscheinlicher sei.

Erneuter Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen Ralf H.

Auch eine Übertragung im Vorfeld der Tat, die eventuell dadurch zustande gekommen sein könnte, dass der Angeklagte beispielsweise im Bus DNA-Spuren hinterlassen hatte, mit denen das Opfer in Berührung kam, ist eher unwahrscheinlich. Denn am Tattag besuchte Nicole nachmittags den Reitstall und hat sich hier nach Zeugenaussagen auch umgezogen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass sie sich geduscht oder gewaschen hat, wodurch die Spuren abgetragen worden wären.

Nach der Anhörung der DNA-Expertin wurden noch zwei weitere Zeuginnen angehört, deren Aussagen jedoch keine neuen Erkenntnisse lieferten. Anschließend brachte Anwalt Demir seinen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls ein.

Er begründete sein Anliegen damit, dass sein Mandant wegen eines einzelnen Indizes festgehalten würde, von dem man nicht klar sagen könne, wie es an den Tatort bzw. an den Leichnam des Opfers gelangt sei. „Die bisherigen Gutachten konnten diesen Sachverhalt nicht klären, sondern eine Sekundär- oder Tertiärübertragung ist im Bereich des Möglichen“, so Demir.

Nebenklagevertretung sieht Muster in der Hemmungslosigkeit der Taten des Angeklagten

Die Anwälte Emir, Giebel und der Angeklagte Ralph H. Anwalt Giebel (Mitte) beantragte seine Entpflichtung vom Mandat. Als Grund gab er ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis an. Foto: Sascha Fijneman
Anwalt Gencer Demir (l.) und sein Mandant.

Außerdem führte er den Umstand zugunsten seines Mandanten an, dass auf dem T-Shirt des Opfers zwei identische männliche, bisher nicht zuzuordnende DNA-Spuren gefunden wurden. Der DNA-Transfer über eine dritte Person sei also auch hierdurch nicht auszuschließen. Er betonte, dass auch, wenn es wahrscheinlich erscheint, es keinen direkten Kontakt zwischen seinem Mandanten und dem Opfer gegeben haben muss.

Nebenklägeranwältin Arabella Pooth widersprach diesen Begründungen. Für sie habe die heutige Befragung der Analyseexpertin sehr wohl die Erkenntnis gebracht, dass für die Übertragung eines Einzelpartikels in der Regel ein direkter Kontakt anzunehmen ist. Alle anderen bisher angedachten Theorien, wie die Hautschuppe an den Körper der 16-jährigen gelangt sein könnte, seien durch die Beweisaufnahme hinreichend widerlegt.

Weiterhin berief sie sich auf die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten. Zwar sei im Fall Schalla eine andere Art der Gewalt festzustellen als in vorangegangen Delikten, was auch durch einen Gutachter bestätigt wurde. Allerdings sei in der Art und Weise, wie die Verbrechen begangen wurden, für Pooth ein Muster zu erkennen.

Weitere Verhandlungstermine angesetzt

Sowohl die weiter zurückliegenden Taten, als auch der Mord an Nicole-Denise Schalla zeichneten sich durch eine offensichtliche Hemmungslosigkeit aus, die charakteristisch sei. So hätten alle Delikte in der Öffentlichkeit stattgefunden, der Mord an dem 16-jährigen Mädchen in einer Wohnsiedlung, Übergriffe auf Frauen während Feierlichkeiten, wo immer jeweils die Gefahr bestand, ertappt zu werden. Dies habe den Angeklagten aber in keinster Weise abschrecken können. 

Sie widersprach dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls mit den Worten: „Ich sehe das anders. Für mich besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung. Ich komme zur gegenteiligen Einschätzung der Aussagen der Sachverständigen.“

Nach der Antragstellung vertagte der Vorsitzende Richter Windgätter die Verhandlung auf den 4. Februar. Weitere Termine werden folgen.

 

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