Turbulenter vierter Verhandlungstag im Mordprozess Schalla: Pflichtverteidiger beantragt Befreiung von seinem Mandat

Die Anwälte Emir, Giebel und der Angeklagte Ralph H. Anwalt Giebel (Mitte) beantragte seine Entpflichtung vom Mandat. Als Grund gab er ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis an. Foto: Sascha Fijneman
Die Anwälte Demir, Giebeler und der Angeklagte Ralf H. Anwalt Giebeler (Mitte) beantragte seine Entpflichtung vom Mandat. Als Grund gab er ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis an. Foto: Sascha Fijneman

Der vierte Verhandlungstag im Mordprozess Nicole-Denise Schalla verlief turbulent. Direkt zu Beginn beantragte Angeklagten-Anwalt Giebeler von seiner Mandatspflicht befreit zu werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Klienten sei nachhaltig gestört und man habe sich in beiderseitigem Einverständnis zu diesem Schritt entschieden. Auf Einzelheiten könne aufgrund der Schweigepflicht vor Gericht nicht eingegangen werden. Außerdem meldete sich der Angeklagte zu Wort und monierte die Prozessführung und den Umgang mit seiner Person vor Gericht. Der Haftbefehl gegen den 53-jährigen bleibt weiterhin bestehen.

Tatverdächtiger bemängelt die bisherige Prozessführung und hofft auf Konsens

Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.

„So geht es nicht weiter. Entweder wir finden einen Konsens oder wir trennen uns hier“, so Ralf H.. Wen und was er damit genau meinte, wurde auch dem Vorsitzenden Richter Windgätter nicht ganz klar. Als er nachhakte, legte Ralf H. plötzlich richtig los. Er beschwerte sich, dass der Haftbefehl gegen ihn ohne eine Begründung weiter aufrecht erhalten bliebe.

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Auch gegen die bisher aufgerufenen Zeugen hatte er Vorbehalte. Die Beschuldigtenseite sei im Laufe des Prozesses keine Verfahrensbeteiligte gewesen, sondern vielfach durch Beschlüsse des Gerichts oder die Ladung von Zeugen übergangen worden.

Er sei ja bereit weiter an der Aufarbeitung des 25 Jahre zurückliegenden Falles mitzuwirken, aber nicht auf diese Art und Weise. An dieser Stelle machte Richter Windgätter ihm unmissverständlich klar, wer vor Gericht das Sagen hat.

Richter Windgätter macht eindeutig klar, wer vor Gericht das Sagen hat

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Windgätter.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Windgätter.

„Die Verhandlung wird von Beginn an nach den Vorschriften der Strafprozessordnung geführt und das Gericht wird sich von niemandem vorschreiben lassen, wer als Zeuge oder Zeugin geladen wird“, so der Vorsitzende Richter. Wenn dem Angeklagten die Verhandlungsführung nicht passe, solle er gefälligst dementsprechende Anträge stellen.

Doch Ralf H. ließ sich nicht belehren. „Es geht hier um Mord. Mein Leben steht auf dem Spiel“, wandte er sich, als ob dies nötig wäre, an die RichterInnen. Der öffentliche Rufmord sei für ihn schon spürbar und nun würde das Gericht ihn auch noch sozial ruinieren. Da er in der Untersuchungshaft keinerlei Leistungen bezöge, könne er fällige Rechnungen nicht mehr begleichen und ähnliches.

Als er dann auch noch anfing, dem Gericht die nötige Neutralität abzusprechen, indem er behauptete, von einer Unschuldsvermutung seiner Person gegenüber habe er im Prozessverlauf nichts mitbekommen und nach seinem Empfinden würde das Gericht Prozessverschleppung betreiben, platzte Windgätter der Kragen.

Angeklagter mit langem Vorstrafenregister; in den meisten Fällen gewaltsame Übergriffe gegen Frauen

Er schnitt ihm das Wort ab. „Langsam werden sie frech. Sie können und dürfen sich äußern, aber im Rahmen unserer Prozessführung und mit Aussagen, die uns in irgendeiner Weise weiterbringen“, so Windgätter.

Anschließend wurden Auszüge aus dem Vorstrafenregister des Angeklagten verlesen. Seit den 80er Jahren ist der Angeklagte immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Neben diversen Diebstählen finden sich auch Körperverletzungen und Nötigungen auf der Liste.

Am schwerwiegendsten erscheinen fünf Eintragungen, die allesamt mit gewaltsamen Übergriffen gegen Frauen zu tun haben. Hierbei sind die Tatmotive und Beweggründe des Angeklagten nicht nachzuvollziehen. Dies bestätigte auch ein nervenärztlicher Gutachter, der die Verletzungen der Opfer aus den verschiedenen Fällen miteinander verglich.

Gutachter rätseln über die Motivation hinter Ralf H.’s krimineller Energie

Sexuelles Verlangen scheint nach aktuellem Sachstand nicht die treibende Kraft hinter Ralf H.’s krimineller Energie zu sein. Auch eine psychische Störung schloss der Gutachter aus. Doch in mehreren Fällen ging der Angeklagte sehr brutal mit seinen Opfern um. So schlug er den Kopf einer Frau mehrmals gegen geflieste Badezimmerwände, bedrohte mehrere Opfer mit einem Schraubenzieher, den er ihnen an die Kehle legte und vorgab, es handele sich um ein Messer.

Er versuchte die Gegenwehr seiner Opfer aus seiner Machtposition mit Sätzen wie: „Hör auf zu schreien. Dich hört eh keiner.“ oder „Ich mache Dich sowieso alle.“ zu brechen. In den meisten Fällen gelang es diesen jedoch, durch ihren Widerstand Zeugen auf sich aufmerksam zu machen, wodurch der Täter von seinem Opfer abließ und die Flucht ergriff.

Nach einem Nötigungsdelikt 2003, für das der Angeklagte zwei Jahre Freiheitsstrafe bekam, ordnete das Gericht aufgrund der sich immer wieder wiederholenden Übergriffe gegen Frauen die anschließende Sicherungsverwahrung an. Diese endete im Jahr 2011.

Der nervenärztliche Gutachter betonte seine Erkenntnisse, es läge keine schwerwiegende psychische Störung oder Minderbegabung vor und auch eine Persönlichkeitsstörung könne ausgeschlossen werden. Somit sei der Angeklagte voll schuldfähig. Seine Ausführungen hätten genauer ausfallen können, wenn er die Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit dem Angeklagten gehabt hätte. Ralf H. hatte sich dem jedoch verweigert.

Der Prozess wird am 24 Januar fortgesetzt. Der zweite Pflichtverteidger Demir wird den Angeklagten für die Dauer der weiteren Verhandlungen vertreten.

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