Streikteilnahme: Franchise-Nehmer von Burger King will den Betriebsratschef in Kley feuern – es ist der dritte Anlauf

An der zentralen Kundgebung in Dortmund-Kley haben sich über 100 Beschäftigte der Systemgastronomie beteiligt.
Zentrale Kundgebung in Dortmund-Kley mit über 100 Beschäftigten aus der Systemgastronomie.

Burger King und Betriebsräte – das ist ein Dauerbrenner und Streitthema. Ein neues unrühmliches Kapitel schlägt der Burgerbrater in Dortmund-Kley auf. Der Franchisenehmer – die Schlossburger GmbH aus Hamburg – will den Dortmunder Betriebsratsvorsitzenden Gökmen Yücel feuern. Es ist bereits der dritte Anlauf. Die Gewerkschaft NGG übt massive Kritik.

Weil alle Beschäftigten streiken würden, hatte Yücel den Laden kurzerhand abgeschlossen

Diesmal geht es um die Streikteilnahme von Gökmen Yücel (47) im Rahmen der Tarifrunde in der Systemgastronomie am 27. Februar 2020 (wir berichteten). Zur Durchsetzung ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12 Euro hatte die Gewerkschaft NGG Beschäftigte aus der Sparte an diesem Tag zu Warnstreiks aufgerufen. 

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Nachdem klar war, dass alle Beschäftigten in Kley dem NGG-Aufruf folgen würden, hat Gökmen Yücel die Filiale für die Dauer der Streik-Aktion verschlossen. Als Mitglied der Tarifkommission hat er sich natürlich auch am Streik beteiligt. Deshalb will seine Arbeitgeberin ihm nun kündigen.

Gökmen Yücel und seine Kolleg*innen sind bei der Schloss Burger GmbH mit Hauptsitz in Hamburg beschäftigt. Nach eigenen Angaben hat die Franchise-Nehmerin über 110 Burger King-Restaurants mit 3.500 Beschäftigten in der Bundesrepublik.

Das Unternehmen versucht bereits zum dritten Mal, dem Betriebsratschef zu kündigen

An der zentralen Kundgebung in Dortmund-Kley haben sich über 100 Beschäftigte der Systemgastronomie beteiligt.
Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Volkan Baran unterstützte die Forderung nach 12 Euro.

Die Schloss Burger GmbH ist nach Darstellung der Dortmunder NGG davon ausgegangen, dass „ihr Restaurantbetrieb an diesem Tag vormittags geöffnet bleibt, Kunden bedient und dadurch Einnahmen erzielt werden können…“ Eine direkte Stellungnahme des Unternehmens gab es trotz einer entsprechenden Anfrage von nordstadtblogger.de nicht.

„Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Beschäftigte an der Arbeit gehindert wurden; dass sie freiwillig die Forderung der NGG nach einem Mindestlohn unterstützt haben, hat der Arbeitgeber nicht in seinen Überlegungen“, kritisiert der Dortmunder NGG-Sekretär Manfred Sträter. 

Gökmen Yücel ist seit fast 20 Jahren bei Burger King tätig. Bereits zwei Mal sollte der NGG zufolge dem aktiven Gewerkschafter und Betriebsratsvorsitzenden fristlos gekündigt werden. Im ersten Anlauf war es wegen seiner Mitarbeit im Wahlvorstand bzw. anschließend im konstituierten Betriebsrat. Unberechtigte Strafanzeigen und der Einsatz eines bekannten Rechtsanwaltes durch den Arbeitgeber führten nicht zum Ziel, berichten die Gewerkschafter*innen. 

Unterstützer*innen machen auch Druck auf den Arbeitgeberverband

„Gökmen Yücel macht seine Arbeit und setzt sich gemeinsam mit den anderen Beschäftigten und seiner Gewerkschaft NGG für gute Arbeit auch bei Burger King ein. Jetzt ist es an uns, ihn zu unterstützen“, macht die Gewerkschaft in einem Aufruf deutlich und sammelt Unterstützungsunterschriften.

„Wir solidarisieren uns mit Gökmen Yücel und den Beschäftigten im Burger King in Dortmund-Kley. Wir verlangen von der Schloss Burger GmbH, den Antrag an den Betriebsrat auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung von Gökmen Yücel zurückzunehmen“, heißt es in der Protestnote

Außerdem verlangen die Unterzeichner*innen vom Arbeitgeberverband – dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V. – auf ihr Mitgliedsunternehmen einzuwirken, damit dieses die Maßregelung gegen den Betriebsratsvorsitzenden einstelle.

„Der Angriff auf Gökmen Yücel ist auch ein Angriff auf die Arbeit der Interessenvertretungen in der Systemgastronomie, auf Betriebsräte und die Gewerkschaft NGG. Das werden wir uns nicht gefallen lassen“, kündigen die Verfasser*innen des Aufrufs an.

 

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Reaktionen

  1. NGG Dortmund (Pressemitteilung)

    NGG: Trotz Corona gutes Geschäft durch Drive-In und Lieferdienste
    Burger King-Filialien in Dortmund und Lünen droht Schließung wegen unliebsamer Betriebsräte

    Wenn die Fritteusen kalt bleiben: Bis zu 140 Beschäftigten in Burger King-Filialen im Raum Dortmund droht noch in diesem Monat der Jobverlust. Nach Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten plant die Schloss Burger GmbH, der größte Franchisenehmer des US-Konzerns in Deutschland, aktuell die Schließung der Standorte in Dortmund-Kley, am Ostenhellweg sowie in Lünen. „Grund dafür ist aber nicht die Corona-Krise, sondern offensichtlich das Engagement von Betriebsräten“, sagt Gewerkschaftssekretär Martin Mura. So habe etwa die Filiale in Kley mit Selbstabholern und Lieferungen über Internet-Bestellungen in den letzten Wochen schwarze Zahlen erwirtschaftet. Nach NGG-Informationen wurden im Drive-In zuletzt rund 470 Autos pro Tag abgefertigt.

    „Die Arbeitnehmervertreter sind Burger King und seinen Partnern aber schon länger ein Dorn im Auge“, betont Mura. So sollen von sechs Dortmunder Filialen ausgerechnet die drei geschlossen werden, in denen Betriebsräte aktiv sind. Bereits im Februar hatte die Geschäftsführung von Schloss Burger die außerordentliche Kündigung von Betriebsratschef Gökman Yücel beantragt – nachdem sich dieser mit Kollegen an einem Warnstreik während einer Tarifrunde beteiligt hatte. Allerdings sieht das Betriebsverfassungsgesetz sehr hohe Hürden für die Entlassung von Arbeitnehmervertretern vor. Der Antrag dürfte nach Einschätzung der Gewerkschaft vor Gericht scheitern.

    Hinzu kommt: Schloss Burger hat eine Regelung zur Kurzarbeit, wie sie für Schnellrestaurants in Deutschland per Tarifvertrag gilt, abgelehnt. „Stattdessen beteuerte das Unternehmen, alle Mitarbeiter würden voll weiterbeschäftigt – um dann vier Tage später die Schließung zu verkünden. Offenbar will man sich schlicht unliebsamer Mitarbeiter entledigen“, sagt Mura. Nach NGG-Informationen plant Burger King bereits die Eröffnung einer neuen Filiale in Kley – nur wenige Hundert Meter vom jetzigen Standort entfernt.

    Die Gewerkschaft fordert Schloss Burger und Burger King dazu auf, die für Ende April geplanten Filialschließungen zurückzunehmen. „Schnellrestaurants sind im Ruhrgebiet beliebt. Die Arbeitgeber müssen sich jetzt zum Erhalt der Jobs bekennen – und zur bewährten Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Wenn es Kurzarbeit geben soll, dann unter Einhaltung des Tarifvertrags“, so Mura.

  2. Acht Kündigungen gegen Kamener Betriebsrat nicht genug: Burger King unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (PM NGG)

    Acht Kündigungen gegen Kamener Betriebsrat nicht genug: Burger King unterliegt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm

    Insgesamt acht Mal wollte seine Firma Ercan B. loswerden – trotzdem ohne Erfolg. Viermal fristlos und viermal ordentlich war B., der als Gebietsleiter in Nordrhein-Westfalen arbeitet, innerhalb von weniger als zehn Monaten gekündigt worden. Dagegen hat sich der Arbeitnehmer gewehrt und am Mittwoch vor der vierten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm Recht bekommen. Alle Kündigungen sind unwirksam. Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um die Firma Schlossburger, dem größten Franchisenehmer von Burger King.

    Die Firma Schlossburger betreibt unter dem Label „Burger King“ deutschlandweit mehr als 100 Fastfood-Restaurants. Insgesamt werden mehr als 3000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Einer davon ist Ercan B. Er hat eine Karriere bei Schlossburger gemacht. Angefangen hatte er im Jahre 2007 als sogenannte Rotationskraft. Rasch wurde er befördert, bis er schließlich Gebietsleiter wurde, im Sprachgebrauch bei Burger King „Senior Restaurant Manager“.

    Ercan B. war aber nicht nur an seinem eigenen Fortkommen interessiert. Als Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kümmerte er sich auch um seine Kolleginnen und Kollegen und wurde in den Betriebsrat des Restaurants in Kamen gewählt. Dort war er in den Jahren 2013/14 Betriebsratsvorsitzender.

    „Schlossburger hat ein schwieriges Verhältnis zu den Arbeitnehmervertretungen“, erklärt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG in Dortmund: „Wir hatten und haben unzählige Auseinandersetzungen um Mitbestimmungsrechte und individuelle Rechte der Beschäftigten.“

    Ercan B. passte offenbar nicht in die Vorstellung von Schlossburger von einer Führungskraft. Am 28.08.2018 kündigte Schlossburger das Arbeitsverhältnis das erste Mal fristlos und hilfsweise zum 31.3.2019. Begründung: Er habe andere Arbeitnehmer gemobbt.

    Auch die Ehefrau von Ercan B. ist bei Schlossburger beschäftigt. Auch sie engagiert sich für die Interessen der Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und ist Betriebsratsmitglied. Auch hier hat Schlossburger im vergangenen Jahr versucht, eine Kündigung durchzusetzen. Der Antrag wurde schließlich zurückgezogen.

    Gegen die Kündigung vom 28.08.2018 wehrte sich Ercan B. mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Dortmund. Die Kündigungsschutzklage landete am 31.08.2018 bei der Direktorin des Arbeitsgerichts Dortmund. Diese entschied am 13.11.2019, 13 Monate später, dass die Kündigung zwar unwirksam sei, aber das Arbeitsverhältnis trotzdem aufzulösen sei, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten sei. „Allein dieser Zeitablauf ist für einen Arbeitnehmer unerträglich,“ erklärt Rechtsanwalt Klaus Pahde, der den Arbeitnehmer vertritt. „Es kann nicht angehen, dass ein Arbeitnehmer in der ersten Instanz mehr als ein Jahr auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts warten muss.“

    Zwischenzeitlich hatte Schlossburger sechs weitere Kündigungen gegen Ercan B. ausgesprochen.

    Das Landesarbeitsgericht Hamm war schneller. Trotz Corona-Pandemie fand am 17.06.2020 – vier Monate nach der Berufungsbegründung – der Termin zur mündlichen Verhandlung vor der vierten Kammer des Landesarbeitsgerichts statt. Das LAG kam zu dem Ergebnis, dass alle Kündigungen unwirksam sind. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.

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