Betriebsratswahl bei Burger King in Dortmund-Eving: Verhinderungsversuche der Geschäftsleitung erfolglos

Fast alle Wahlberechtigten beteiligten sich an der Betriebsratswahl in Eving. Foto: Oliver Schaper.
Fast alle Wahlberechtigten beteiligten sich an der Betriebsratswahl in der Evinger Filiale. Foto: Oliver Schaper.

Kann ich die Bewegung nicht stoppen, setze ich mich an deren Spitze! Oder wie darf es anders verstanden werden, dass ein Vertreter der Geschäftsleitung von Burger King sich wundersamerweise plötzlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl in der Evinger Filiale interessiert? – Einer Wahl, die vorab die Arbeitgeberseite eigentlich verhindern wollte.

Die wahlberechtigten Beschäftigen bestimmen eindeutig drei Betriebsräte ihres Vertrauens

Gute Nachrichten aus Dortmund-Eving. Nach einigem Hin und Her sowie etwas „freundlich-nachhelfendem Druck“ seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben die Beschäftigten der Burger-King-Filiale in Dortmund-Eving erfolgreich die Betriebsratswahl durchgeführt. Dass dies so reibungslos geschehen konnte, war allerdings bis vor einer Woche mitnichten absehbar.

Bis dahin nämlich hatten Repräsentanten der Geschäftsleitung mit allerlei unlauteren Findigkeiten versucht, genau dies zu verhindern (wir berichteten). – Erfolglos, wie sich nun herausgestellt hat: 36 der 38 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen haben mittlerweile mit einer gültigen Stimmabgabe und in geheimer Wahl den ersten Betriebsrat der Filiale gewählt.

Nach Auszählung der Stimmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erst am Freitag ( 2. Februar), erfolgen konnte, erhielten die drei Beschäftigen – auf deren Initiative hin die Wahl eingeleitet worden war – 31, 26 und 23 Stimmen. Damit zeigt sich eindrucksvoll das Vertrauen der Belegschaft in jene Kollegen, die sich für ihre Rechte eingesetzt hatten.

Wenn die Wahl schon nicht verhinderbar war: Arbeitgeberseite gibt sich jetzt besonders gesetzestreu

NGG-LOGOIn den dreiköpfigen Betriebsrat rückt wegen der vorgeschriebenen Vertretung des Minderheitengeschlechts eine Frau ein. Eine endgültige Klärung ist aber erst am Dienstag möglich, da sich das Arbeitsgericht an diesem Tag mit der Versetzung einer Beschäftigten auseinandersetzen muss.

Die Schichtführerin in der Evinger Filiale hatte sich in der Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung um die Durchführung der Betriebsratswahl für die Rechte ihrer KollegInnen stark gemacht.

„Die Restaurant-Beschäftigten in Dortmund-Eving haben den Versuchen ihres Arbeitgebers, die Betriebsratswahl zu behindern und zu beeinflussen, eine eindeutige Abfuhr erteilt“, freut sich Manfred Sträter von der Gewerkschaft NGG. „Hoffentlich findet die Geschäftsleitung jetzt schnell den Weg für eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Betriebsrat im Interesse der Beschäftigen und des Restaurants“, so Sträter versöhnlich.

Inwieweit auch die Geschäftsleitung die Ergebnisse des kleinen Scharmützels um die Betriebsratswahlen so sportlich nimmt, bleibt abzuwarten. Am Wahltag wie bei der Auszählung der Stimmen erschien jedenfalls ein scheinbar zum Paulus geläuterter Vertreter der Arbeitgeberseite, um sich höchstpersönlich von der ordnungsgemäßen Durchführung jener Wahl zu überzeugen, die sie zuvor zu verhindern versuchte.

Ob er sicherheitshalber gleich noch ein paar rote Fähnchen im Gepäck hatte, ist nicht bekannt.

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„Burger King“: Beauftragte der Geschäftsleitung behindern in der Filiale Dortmund-Eving die eingeleitete Betriebsratswahl

 

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