Droht der Schalla-Prozess am Landgericht Dortmund zu platzen? Krankheitsfall könnte für Neuauflage sorgen

Eine der Richter*innen des Schöffengerichts ist seit Januar erkrankt. Kann der Prozess nicht bis spätestens Anfang März fortgesetzt werden, muss er neu aufgerollt, die Beweisaufnahme jedoch nicht komplett wiederholt werden.

Seit Mitte Dezember vergangenen Jahres ruht die Verhandlung um den Mordfall Nicole-Denise Schalla am Landgericht Dortmund. Grund: eine Richterin ist erkrankt. Der Unterbrechungsbeschluss wurde Anfang Januar 2020 eingereicht und gilt für längstens zwei Monate, so dass der Prozess spätestens Anfang März fortgesetzt werden müsste. Sollte dies nicht gelingen, muss die Verhandlung neu eröffnet werden. Gewissheit soll es bis spätestens Mitte nächster Woche geben. Der Angeklagte Ralf H. bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Prozessverlauf stellt besondere Belastung für die Angehörigen dar

Vor allem für die Eltern von Nicole-Denise Schalla bedeutet die lange Verzögerung eine schwere Belastung. Seit Dezember 2018 begleiten sie als Nebenkläger die Beweisaufnahme am Landgericht Dortmund und müssen immer wieder schwierige Situationen und zeitliche Verzögerungen hinnehmen. 

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Besonders für die Eltern von Nicole-Denise, Joachim und Sigrid Schalla, bedeutet die schleppende Beweisführung eine enorme Belastung. Fotos: Sascha Fijneman

So tauchten im Prozessverlauf mehrfach neue Beweismittel auf, deren rechtsmedizinische Untersuchungen Zeit in Anspruch nahmen, oder die Verteidigung stellte mehrere Befangenheitsanträge, über die entschieden werden musste.

Bereits mehrfach hatten sich die beteiligten Verfahrensparteien auf ihre Abschlussplädoyers vorbereitet, als doch noch ein Antrag eingeschoben wurde. Seit dem 17. Dezember 2018 haben bisher 28 Verhandlungstage stattgefunden.

Seit Anfang Januar 2020 ist nun eine der Richterinnen des Schöffengerichts erkrankt. Die Gesetzgebung sieht hier eine maximale Unterbrechungsfrist von zwei Monaten vor. Spätestens Anfang März müsste also weiter prozessiert werden. Meldet sich die Richterin nicht bis Mitte nächster Woche zurück, so dass keine zeitnahe Terminierung vorgenommen werden kann, wird der Fall unter neuer Besetzung neu aufgerollt.

Im Falle einer Neuverhandlung muss nicht die gesamte Beweisaufnahme wiederholt werden

„Man muss jedoch bedenken, dass die gesamte bisherige Beweiserhebung nicht wiederholt werden muss. Hiermit sind vor allem die vielen rechtsmedizinischen Gutachten gemeint, die im Verlauf des Prozesses erstellt wurden – deren Ergebnisse liegen ja vor. Es kann aber sein, dass der ein oder andere Zeuge erneut angehört werden muss. Es sollte allerdings deutlich schneller vonstatten gehen als das bisherige Verfahren“, erläutert Presserichter Thomas Jungkamp vom Dortmunder Landgericht die Situation.

Thomas Jungkamp vom Dortmunder Landgericht. Foto: Alex Völkel

Seit Dezember 2018 muss sich Ralf H. aus Castrop-Rauxel vor Gericht für den Mord an der damals 16-jährigen Nicole-Denise Schalla verantworten. Im Oktober 1993 soll er die Gymnasiastin abends auf ihrem Nachhauseweg überfallen und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Die Gegenwehr des jungen Mädchens soll er gebrochen haben, indem er sie brutal erwürgte. Im August 2018 kam es im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung alter Kriminalfälle bei der Polizei dazu, dass Spurenträger von damals in einem Münchener Institut erneut untersucht wurden.

Hierbei stießen die Expert*innen auf eine einzelne Hautschuppe, die dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Aufgrund dieses Indizes erging umgehend Haftbefehl. Seitdem wird durch den Prozess der schwierige Versuch unternommen, Licht in das Dunkel einer Tat zu bringen, die 26 Jahre zurückliegt. Der 54-jährige Angeklagte bestreitet seit Prozessbeginn die Tatvorwürfe.

Während der Beweisaufnahme wurden diverse Folienträger mit Spuren von der Leiche erneut untersucht. Auf einer Folie vom Oberschenkel der Schülerin ergab sich im März 2019 ein weiterer DNA-Treffer, der zum Angeklagten passt. Durch die Blutgruppenuntersuchung eines am Tatort gefundenen Haares, das bisher nicht zugeordnet werden konnte, wurde dann im August 2019 eine weitere Übereinstimmung offenbar, die Ralf H., wenn auch nur von schwacher Beweiskraft, so doch weiter belastet.

Einzelne Hautschuppe führte auf die Spur des Angeklagten, der die Tatvorwürfe bestreitet

(v.l.:) Wahlverteidiger Christian Dreier, Ralf H. und Pflichtverteidiger Gencer Demir.

Die Blutgruppe ist mit seiner identisch, was jedoch nur von schwacher Beweiskraft ist, da ein Großteil der Bevölkerung ebenfalls über dieselbe Blutgruppe verfügt. Das Haar könnte also rein theoretisch von ihm oder einer dieser Personen stammen. Derzeit stehen noch die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen von sage und schreibe 18 einzelnen Haaren aus, die erst im Dezember 2019 Thema der Verhandlung wurden.

Rechtsanwalt Christian Dreier war bei seiner Recherche in den Fallakten auf die Erwähnung der Beweismittel gestoßen, die allem Anschein nach nie untersucht worden waren und von denen man zunächst nicht mit Bestimmtheit sagen konnte, wo sie abgeblieben waren. Nachdem das Gericht hier Licht ins Dunkel bringen konnte, beantragte Dreier die rechtsmedizinische Untersuchung der Asservate.

Die Ergebnisse liegen dem Gericht vor und werden dann entweder unter neuer oder alter Besetzung Thema des nächsten Verhandlungstages werden. Sollte es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen, muss die zuständige Kammer des Landgerichtes über die weitere Aufrechterhaltung oder die Aufhebung der Untersuchungshaft des Angeklagten entscheiden.

Da es nicht abzusehen war, wurde kein/e Ergänzungsrichter*in bestimmt

Der Angeklagte Ralf H. bleibt vorerst weiterhin in Untersuchungshaft. Sollte der Prozess neu aufgerollt werden, steht auch eine neue Bewertung seiner Situation an.

Hierbei muss über die Verhältnismäßigkeit der Haft in Bezug auf die vorgeworfene Tat und das zu erwartende Strafmaß geurteilt werden. Da es sich in dem Prozess um einen Mordfall handelt und der mehrfach einschlägig vorbestrafte H. im Falle einer Verurteilung mit lebenslanger Haft zu rechnen hat, ist eher nicht davon auszugehen, dass die zuständigen Richter*innen einen Anlass haben werden, den dringenden Tatverdacht als hinfällig zu bewerten.

Da man zu Prozessbeginn im Dezember 2018 nicht von einer derart langen Beweisführung ausgehen konnte, war im Vorfeld kein/e Ergänzungsrichter*in bestimmt worden. Dazu kommt es in der Regel, wenn schon vor Prozessbeginn feststeht, dass sich die Verhandlung über einen längeren Zeitraum hinzieht und damit zu rechnen ist, dass Prozessbeteiligte beispielsweise aufgrund des Renteneintritts nicht bis zum Ende dabei bleiben können.

Der Ersatz ist in diesen Fällen kein Mitglied der Kammer, sondern begleitet den Prozess als Zuschauer*in. Damit der Prozess nicht platzt, wenn Verfahrensbeteiligte ausfallen, kann die Verhandlung dann durch die jeweilige zuvor ernannte Person fortgesetzt werden.

 

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