Landgericht Dortmund: Mordprozess Schalla nähert sich dem Urteilsspruch – Zeugin äußert ominösen Verdacht

Die Anklagen umfassten zahlreiche Akten. weitere Verfahren sind anhängig.
Nach einem Monat Unterbrechung wurde der Prozess fortgesetzt. Weitere Zeugenvernehmungen verliefen ergebnislos. Für Stirnrunzeln sorgte der Auftritt einer Zeugin, der mehr Fragen aufwirft, als Antworten liefert. Foto: Alex Völkel

Nach rund einem Monat Pause wurde in dieser Woche (23. und 26. September 2019) der Prozess um den Mordfall Nicole-Denise Schalla aus dem Jahre 1993 am Landgericht Dortmund fortgesetzt. Nachdem die Zeugenvernehmungen des ersten Tages keine neuen Erkenntnisse brachten, wurden von der Verteidigung weitere Beweisanträge gestellt. Am zweiten Verhandlungstag trat überraschend eine Zuschauerin aus dem Publikum in den Zeugenstand. Sie hatte sich bei Verteidiger Christian Dreier gemeldet und wollte wichtige Aussagen zum Fall machen.

Vernehmungen des damaligen Ausbildungsleiters und des Bewährungshelfers ohne Erkenntnisse

Der Angeklagte und Pflichtverteidiger Gencer Demir.

Bereits am Montag (23. September) traten ein ehemaliger Ausbildungsleiter der JVA Werl und ein früherer Bewährungshelfer des Angeklagten 54-jährigen Ralf H. in den Zeugenstand. Auf Antrag der Verteidiger Christian Dreier und Gencer Demir waren diese geladen worden, um evtl. Erkenntnisse darüber zu liefern, ob der Angeklagte durch Sportverletzungen an beiden Händen, eine in der damaligen Haft begonnene Bäckerlehre hatte abbrechen müssen. In diesem Falle sei der Angeklagte laut Verteidigung auch nicht in der Lage gewesen, das Opfer zu erwürgen. 

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Außerdem erhoffte man sich, Beschreibungen des damaligen Erscheinungsbildes des Angeklagten. Beide Zeugen hatten jedoch aufgrund der lange zurückliegenden Begegnungen keine weiterführenden Erinnerungen an den Angeklagten. Einer gab an, ihn zwar wiederzukennen aber mehr auch nicht.

Der damalige Ausbildungsleiter Michael E. gab weiter an, er habe den Eindruck, dass Ralf H.’s Äußeres sich seit damals nicht gravierend verändert habe. „Ich meine, er sieht noch so aus wie früher“, so der Zeuge. Weiter bestätigte er, dass der Angeklagte im Oktober 1996 mit der Ausbildung zum Bäcker in der JVA Werl begonnen habe und dass er bereits im Januar 1997 durch die Abteilungsleitung „abgelöst“ worden sei.

Grund für Ausbildungsabbruch bleibt weiterhin unklar – keine Unterlagen mehr vorhanden

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Foto: Sascha Fijneman
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Fotos (4): Sascha Fijneman

Allerdings könne er sich nicht mehr an den Grund für diesen Vorgang erinnern. In der Regel geschehe dies bei Regelbrüchen oder anderen Auffälligkeiten des Auszubildenden, wie zum Beispiel Gewaltanwendung. Bei der JVA Werl würden auch keine Unterlagen mehr existieren. Der ehemalige Bewährungshelfer konnte sich lediglich noch an den Namen des Angeklagten erinnern und keine weiteren Angaben über eventuelle körperliche Defizite zur damaligen Zeit machen.

Im Anschluss an die Zeugenvernehmung stellte die Verteidigung weitere Beweisanträge. Es ging erneut um die am Tatort gefundenen blonden Haare, die bisher nicht zugeordnet werden konnten und die hauptsächlich Merkmale der Blutgruppe B aufweisen, was zur Blutgruppe des Angeklagten passen würde. Durch eine phänotypische Untersuchung der Haare des Angeklagten erhofften sich die Verteidiger zu beweisen, dass die Haare nicht vom Angeklagten stammen könnten, da dieser dunkelblonde bis braune, glatte Haare habe. 

Da es sich bei den gefundenen Haaren um ein Kopfhaar und ein Körperhaar (wahrscheinlich ein Schamhaar) handelte, welches im Intimbereich des Opfers gefunden worden war, besteht für die Verteidiger an dieser Stelle Tatrelevanz. Das Gericht ließ den Antrag zu, obwohl das damalige Spurenmaterial nicht mehr vorhanden ist, da es bei den damaligen Untersuchungen vernichtet wurde.

Phäno-morphologische Untersuchung der Haare entpuppt sich als ein Ding der Unmöglichkeit

Foto: Alex Völkel

So trat am heutigen Verhandlungstag (26. September 2019) ein Diplombiologe des LKA Nordrhein-Westfalen in den Zeugenstand und berichtete von der Unmöglichkeit des Beweisantrages. Denn ohne Vergleichsmaterial mache die ganze Untersuchung überhaupt keinen Sinn. Das Ganze sei, wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Natürlich könne er eine phäno-morphologische Untersuchung der Haare des Angeklagten durchführen, aber ohne die blonden Haare am Tatort und eine Haarprobe des Angeklagten zur Zeit des Tatgeschehens, könne er keine weiteren Aussagen treffen. Eine solche Untersuchung mache in der Regel bis zu sechs Monate nach Tatgeschehen Sinn.

Spätere Zeitpunkte seien ungeeignet, da auch Haare sich, beispielsweise durch Wettereinflüsse wie Sonne  aber auch durch kosmetische Eingriffe wie Dauerwelle, Färbung oder Tönung verändern würden. Außerdem brauche man für einen soliden Vergleich mindestens fünf Haare von unterschiedlichen Stellen des Kopfes, da schon hier leichte Unterschiede auftreten würden. Durch das Fehlen jeglichen Vergleichsmaterials sei seiner Untersuchung letztendlich die Grundlage entzogen.

Verteidigung bemängelt Gutachten zu Handverletzungen – Antrag abgewiesen

Wahlverteidiger Dreier und Pflichtverteidiger Demir.

Weiter bemängelte die Verteidigung das Gutachten eines Handchirurgie-Spezialisten aus Hagen, Dr. Wolfram Teske, der zu dem Schluss gelangt war, dass der Angeklagte die Tat trotz seiner damaligen Verletzungen hätte ausführen können. Laut Verteidiger Christian Dreier sei die Messmethodik der Griffkraft mittels eines sogenannten Dynamometers nicht dazu geeignet gewesen, die Presskraft des Daumens zu untersuchen, sondern die Griffkraft der Hand insgesamt.

Die Verletzungen des Opfers würden jedoch nahelegen, dass besonders die Daumen eine enorme Druckkraft aufgebaut haben müssten. Nach seiner Auffassung sei hier die Methodik der Spitzgriffmessung eher angebracht, was Dr. Teske jedoch verneinte. Außerdem verwies Teske auf den Umstand, dass die Griffkraftmessung mit dem Dynamometer ja nur ein Teil der Untersuchungen gewesen sei, die zu seinem letztendlichen Ergebnis geführt hätten.

Das Gericht wies den Antrag der Verteidigung bezüglich eines erneuten Gutachtens am heutigen zweiten Verhandlungstag nach der Unterbrechung zurück. Pflichtverteidiger Demir bezog sich in einem weiteren Antrag auf eine männliche DNA-Spur vom T-Shirt des Opfers, von der ein Identifizierungsmuster erstellt worden war, das jedoch nicht zum Angeklagten passt und auch in den Datenbanken keine Übereinstimmungen vorliegen. Sein Anliegen war, diese Spur einer Blutgruppenuntersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob die DNA zu den gefundenen blonden Fremdhaaren passen würde.

Blutgruppenbestimmung der DNA-Spur vom T-Shirt des Opfers nicht möglich

Die Eltern von Nicole-Denise, Sigrid und Joachim Schalla.

Sollte dieser Fall eintreten, sei die logische Schlussfolgerung, dass Haare und DNA von ein und derselben Person stammen würden und diese als Konsequenz der Täter sein müsse, vor allem da, wie bereits erwähnt, ein Schamhaar im Intimbereich des Opfers gefunden worden war.

Das Gericht hatte sich mit diesem Antrag erneut an die Rechtsmedizin der Universität München gewandt. Diese teilte mit, dass das DNA-Material vom T-Shirt des Opfers bei den vorangegangenen Untersuchungen vernichtet bzw. verbraucht worden sei und somit keine Blutgruppenbestimmung vorgenommen werden könne.

Auch durch das damals erstellte Identifizierungsmuster sei kein Rückschluss auf die Blutgruppe möglich. Somit wurde der Beweisantrag vom Gericht zurückgewiesen. Am Ende des heutigen Verhandlungstages sorgte eine Zeugin aus dem Publikum für einige Aufregung im Gerichtssaal. Verteidiger Christian Dreier teilte dem Gericht mit, sie habe sich bei ihm gemeldet, um wichtige Angaben zum Fall zu machen.

Aussage der Zeugin wirft mehr Fragen auf, als dass sie zur Klärung beiträgt

Nicole-Denis Schalla. Foto: Privat-Archiv
Fast dreißig Jahre sind seit der Tat vergangen. Nicole-Denise Schalla. Foto: Privat-Archiv

Nach kurzer Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten rief der Vorsitzende Richter Peter Windgätter die 46-jährige Dortmunderin in den Zeugenstand. Ohne Umschweife gab sie an, sie glaube zu wissen, wer der oder die Täterin sei. Es handele sich hierbei um eine heute 54-jährige Frau, die sie aus ihrem Berufsalltag als Sprachtherapeutin kenne und für die sie über den Zeitraum von einem Jahr gearbeitet habe.

Sie sei groß und habe goldblonde, mittellange Haare, was der Meinung der Zeugin nach zu den gefundenen blonden und nicht zuzuordnenden Haaren passen würde. Richter Windgätter hakte nach und wollte wissen, wie die Zeugin darauf komme. „Warum sollte die Frau das getan haben?“, so seine Frage. Die Zeugin antwortete lediglich: „Ich halte sie für die Mörderin.“ Auf Nachfrage von Nebenkläger-Anwältin Arabella Pooth räumte sie ein, keine Beweise für ihre Vermutung zu haben. 

Die Frau habe sich in der Zeit als die beiden KollegInnen gewesen seien, sehr verdächtig verhalten. Die Zeugin wolle vor Gericht auch keinen Namen nennen, um niemanden zu verleumden aber sie habe der Verteidigung ein Bild der betroffenen Person übergeben. Nach dieser kurzen und äußerst vagen Aussage, die eigentlich mehr Fragen aufwirft, als dass sie zur Klärung des Sachverhaltes beitragen würde, wurde die Zeugin entlassen und es wurden weitere Verhandlungstermine festgelegt. Am vierten Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Dann sind die jeweiligen Plädoyers der Verfahrensbeteiligten zu erwarten.

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