Landgericht Dortmund: Im Mordprozess Schalla erhärtet weiterer DNA-Treffer Tatverdacht gegen den Angeklagten

Seit November letzten Jahres muss sich Ralf H. vorm Landgericht Dortmund verantworten. Die mittlerweile dritte DNA-Untersuchung ergab einen weiteren Treffer, der ihm zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Foto: Alex Völkel

Nach erneuter Untersuchung sämtlicher noch vorhandener Spurenträger im Mordfall Nicole-Denise Schalla durch das Rechtsmedizinische Institut in München, erhärtet sich der Verdacht gegen den 53-jährigen Angeklagten Ralf H.. Die Spezialisten fanden auf einem Spurenträger, der vor 25 Jahren vom rechten oberen Oberschenkel der Geschädigten genommen wurde, eine weitere DNA-Spur, die dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Für die Sachverständige Frau Dr. Anslinger aus München, sei eine Sekündär- oder Tertiärübertragung immer noch nicht zweifelsfrei auszuschließen, doch das Fehlen jeglicher weiterer verwertbarer DNA-Spuren, mache dies jedoch eher unwahrscheinlich.

Rechtsmedizinerin hält Sekundär- oder Tertiärübertragung für sehr unwahrscheinlich

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Foto: Sascha Fijneman
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Windgätter. Foto: Sascha Fijneman

30 Auskratzungen von Folien und 45 Folienabtastungen wurden erneut durch die Rechtsmedizinerin und ihr Team untersucht. Während die Einzelpartikelanalyse keine neuen Ergebnisse lieferte, wurde auf einem Folienträger vom rechten Oberschenkel des Opfers DNA-Material gefunden, dass dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden konnte.

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Dieser Treffer und die bereits identifizierte Hautschuppe, durch deren Übereinstimmung, Ralf H. überhaupt erst ins Visier der Ermittler geraten war und die zur Eröffnung des Prozesses gegen ihn führte, seien zwei Hinweise, die in dieselbe Richtung deuteten.

„Natürlich kann ich eine Sekundär- oder Tertiärübertragung des Materials nicht vollständig ausschließen, aber was wir hier sehen, deutet nicht darauf hin. Ansonsten hätten wir weiteres DNA-Material des Überträgers finden müssen“, so Anslinger.

Zwei Treffer auf der nackten Haut der Geschädigten 

Nicole-Denis Schalla. Foto: Privat-Archiv
Nicole-Denis Schalla. Foto: Privat-Archiv

Seit Beginn des Prozesses bestreitet der Angeklagte die Tatvorwürfe. Und auch am heutigen Verhandlungstag verteidigte er sich mit Hilfe seiner Anwälte. So erzählte er dem Gericht, dass er herausgefunden habe, dass das Opfer und er damals oft dieselbe Busverbindung genutzt hätten und es in seinen Augen irgendwie hier passiert sein müsse, dass seine DNA auf das Opfer übertragen worden sei.

Dem widerspricht die Rechtsmedizinerin jedoch. „Ich kann hier nur sagen, was ich gefunden habe. Ich habe bereits erwähnt, dass Sekundär- oder Tertiärübertragung nicht ausgeschlossen sind. Dem widersprechen jedoch zum einen das Fehlen weiterer DNA und zum anderen die Stellen, an denen man die Spuren gefunden hat, auf der nackten Haut im Leisten- und Oberschenkelbereich“, erläutert die Rechtsmedizinerin ihre Erkenntnisse.

In zwei Fällen wurde zwar fremdes DNA-Material gefunden, dies konnte letztlich jedoch zwei Polizeibeamten zugeordnet werden, die im Laufe der Ermittlungen mit den Spurenträgern in Berührung gekommen waren. Diverse Nachfragen der Verteidigung musste sie immer wieder mit Verweis auf diese Tatsachen beantworten.

Alte Gutachten sollen noch einmal in Augenschein genommen werden

Seit November muss sich Ralph H. vor Gericht verantworten. Foto: S. Fijneman
Seit November muss sich Ralf H. vor Gericht verantworten. Foto: S. Fijneman

Ralf H. brachte zum Abschluss des bereits achten Verhandlungstages ein, dass 1993 am Tatort bzw. an der Leiche Haare und unter anderem wohl auch ein Schamhaar sicher gestellt worden seien. Die damaligen Untersuchungen hätten ergeben, dass das Haar oder die Haare von einer blonden männlichen Person stammen würden.

Er äußerte sein Unverständnis darüber, dass die damaligen Spuren im aktuellen Prozess überhaupt keine Rolle mehr spielen würden und nur noch die neuen Untersuchungen Gegenstand der Verhandlung seien. Der Vorsitzende Richter Windgätter erklärte jedoch, dass sich das Gericht noch einmal mit den damaligen Untersuchungen befassen wird. 

Die Spuren an sich sind nicht mehr erhalten aber man will noch einmal Einsicht in die Gutachten der Rechtsmedizin von 1993 nehmen. Hierfür wird erneut eine Sachverständige der Rechtsmedizin in Dortmund vor Gericht erscheinen, um die damaligen Ergebnisse zu erläutern. Der Prozess wird morgen, Dienstag, den 26. März, fortgesetzt.

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Weitere Informationen:

Der Angeklagte seit über acht Monaten in Untersuchungshaft. Er soll 1993 die damals sechzehnjährige Nicole-Denise Schalla auf ihrem Nachhauseweg überfallen, sich sexuell Befriedigung verschafft und sie zu Tode gewürgt haben. Im Laufe des Prozesses ist es bereits mehrfach zu Eingeständnissen bei den Haftbedingungen gekommen. So werden Besuche, Telefonate und Briefe mittlerweile nicht mehr überwacht. 

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