Armut in Dortmund – trotz Erwerbstätigkeit oder lebenslanger Arbeit: viele Menschen sind auf staatliche Hilfen angewiesen

Trotz jahrzehntelanger Arbeit sind immer mehr Menschen von Altersarmut bedroht. Die Gewerkschaft NGG fordert die Politik auf, den Trend aufzuhalten und eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung einzuführen. Foto: NGG

Wenn die Rente nicht reicht: Immer mehr Menschen in Dortmund sind neben ihren Altersbezügen auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die Zahl der Bezieher*innen von „Alters-Hartz-IV“ stieg innerhalb von zehn Jahren um 43 Prozent. Gab es in Dortmund 2008 noch 9.171 Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beanspruchen mussten, so waren es im 2018 bereits 13.127. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. – Zugleich ist die Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik zwar auf einem Rekordtief. Doch viele Menschen können von ihrem Lohn nicht leben. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) NRW.

Dortmund: fast ein Viertel aller Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II sind erwerbstätig

An der Steinstraße in der Nordstadt in ist die Zentrale von Agentur für Arbeit und Jobcenter in Dortmund.
Dortmunder Zentrale der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in der Nordstadt: viele Erwerbstätige müssen hier ergänzende Leistungen nach SGB II beantragen, weil der Lohn zum Leben nicht reicht. Foto: Alexander Völkel

Das gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen, wie der aktuelle Arbeitslosenreport der AGFW-NRW von Dezember 2019 zeigt. 762.000 Menschen – das sind knapp neun Prozent der Erwerbsfähigen – zählen hier zu den „working poor“. Bundesweit sind es fast acht Prozent – Menschen, von Armut bedroht, weil sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung verdienen.

Derzeit sind das unter 1.035 Euro im Monat. Vor zehn Jahren waren es noch 568.000 Erwerbstätige. Die Zahlen für Dortmund (Stand: März 2019): 59.642 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II, 14.266 davon oder 23,9 Prozent sind erwerbstätig, d.h. sog. „Aufstocker“.

Die Aufstocker unterteilen sich in Dortmund wie folgt: 1.664 arbeiten in Vollzeit (ohne Auszubildende), 4.860 Teilzeitbeschäftigte, 4.719 sind geringfügig beschäftigt und schließlich sind 943 Selbstständige leistungsberechtigt für den Bezug von Arbeitslosengeld II.

Kinderarmut hat Ursache in Elternarmut – besonders betroffen: alleinerziehende Frauen

Das Aufstehen gegen Armut ist erlernbar; auch Erwachsene sind dagegen nicht gefeit.
Foto: Sascha Fijneman

„Wir brauchen neue Strategien zur Überwindung von Armut“, fordert der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Christian Heine-Göttelmann, angesichts der Zahlen aus dem aktuellen Arbeitslosenreport. „Menschen dürfen im Jobcenter nicht länger zu einer möglichst raschen Arbeitsaufnahme in einen schlecht bezahlten Job gedrängt werden“, so der AGFW-NRW-Vorsitzende und hat eine klare Alternative im Blick:

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„Gefordert sind vielmehr individuelle Begleitung und längerfristige Qualifizierungsangebote, die arbeitslosen Menschen tatsächlich einen Ausstieg aus prekärer Beschäftigung im Niedriglohnsektor und einen Einstieg in besser bezahlte Jobs ermöglichen.“

Besonders erschreckend ist nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW, dass 17 Prozent der Vollzeitbeschäftigten (knapp 772.000 Menschen) im einwohnerstärksten Bundesland nur einen Niedriglohn erhalten. Unter den Frauen ist davon sogar jede vierte betroffen. „Besonders kritisch wird es, wenn Frauen Kinder haben“, warnt Christian Heine-Göttelmann.

„Kinderarmut hat ihre Ursache in Elternarmut, ganz besonders in der Armut alleinerziehender Frauen. Damit ihnen der Ausstieg aus schlecht entlohnter Beschäftigung gelingt, brauchen sie gezielte Beratung und neue Möglichkeiten der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung.“ Zudem müssten Kinderbetreuungsangebote so ausgebaut werden, dass sie den besonderen Bedürfnissen berufstätiger Eltern gerecht würden.

Über eine Viertelmillion aller Rentner*innen in NRW erhalten Grundsicherungsleistungen

Fest zum Tag der Befreiung vor 70 Jahren auf der Münsterstraße. Manfred Sträter, NGG
Manfred Sträter, Geschäftsführer der NGG Region Dortmund (Archivbild). Foto: Klaus Hartmann

Nach Angaben der NGG-Dortmund, die sich auf Angaben des Statistischen Landesamtes beruft, erhielten in ganz NRW zuletzt rund 280.000 Rentner*innen Grundsicherung – 44 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Manfred Sträter, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund, sieht den Trend mit Sorge – und fordert eine „rentenpolitische Kurskorrektur“.

„Die amtlichen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Denn sehr viele Menschen, die wegen Mini-Renten eigentlich einen Anspruch auf die Grundsicherung haben, schrecken aus Scham vor einem Antrag zurück“, weiß Sträter. So sind nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bundesweit aktuell bereits 16,8 Prozent der Rentner*innen von Armut bedroht.

Ohne die Einführung einer Grundrente könnte das Armutsrisiko laut DIW bis zum Jahr 2039 auf 21,6 Prozent steigen – selbst bei einer weiterhin positiven Konjunkturentwicklung.

Niedrige Einkommen als eine der entscheidenden Ursachen für unzureichende Rente

Christian Heine-Göttelmann ist Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Foto: Hans-Jürgen Bauer/ Diakonie RWL
Christian Heine-Göttelmann ist Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Foto: Hans-Jürgen Bauer/Diakonie RWL

„Eine entscheidende Ursache für dürftige Renten sind niedrige Einkommen. Auch wer Jahrzehnte in einer Bäckerei oder einem Restaurant gearbeitet hat, landet im Alter oft unter der Armutsschwelle. Das liegt auch an der Praxis vieler Unternehmen, aus Tarifverträgen auszusteigen und so die Löhne zu drücken. Hinzu kommt der Trend zu Teilzeit und Minijobs“, erklärt Gewerkschafter Sträter.

Für Christian Heine-Göttelmann eine inakzeptable Situation: „Es ist ein Skandal, dass so viele Menschen auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt für sich oder ihre Familien angewiesen sind“, betont er. „Hier betreiben Unternehmen Niedriglohnpolitik auf dem Rücken ihrer Beschäftigten und zudem auf Kosten der Allgemeinheit, konkret des Steuerzahlers. Da muss der Staat unbedingt gegensteuern.“

Was die Grundrente betrifft, so hatte die Große Koalition entgegen den ursprünglichen Forderungen der SPD ihre Einführung zum 1. Januar 2021 zudem an eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt.

Nach einem langen Arbeitsleben: ein würdiger Lebensabend muss für alle möglich sein

Nicht erst seit gestern fordern die Gewerkschaften eine Korrektur in der Rentenpolitik. Hier im Spätsommer 2018 beim Friedensfestival in der Dortmunder Innenstadt. Foto: Thomas Engel

Dagegen wendet sich der Dortmunder NGG-Geschäftsführer ausdrücklich: „Wer eine solche Prüfung fordert, trifft die Falschen, weil es in den allermeisten Fällen um Haushalte mit kleinen Einkommen geht. Eine Bedürftigkeitsprüfung steht auch dem Rentenprinzip entgegen, nach dem Beitragszahler einen individuellen Leistungsanspruch erwerben“, so Manfred Sträter.

Wer Jahrzehnte gearbeitet habe, habe mehr verdient als die bloße Grundsicherung. Am Ende stehe ein Stück des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf dem Spiel. „Für tausende Beschäftigte allein in Dortmund stellt sich die Frage, ob ein würdiger Lebensabend in Zukunft noch möglich ist“, warnt der erfahrene Gewerkschafter. Diese Sorge dürfe die Politik nicht ignorieren. Sie müsse jetzt die nötigen Mittel aufbringen, um Altersarmut im großen Stil zu stoppen.

Nach Angaben von Markus Söder (CSU-Chef) entstehen mit dem in der GroKo ausgehandelten Grundrenten-Modell jährlich Kosten von einer bis anderthalb Milliarden Euro. Manfred Sträter hat einen griffigen Vergleich zur Hand: „Allein die Bankenrettung im Jahr 2008 hat den Steuerzahler rund 60 Milliarden Euro gekostet.“

Weitere Informationen:

  • Aufstocker: Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (umgangssprachlich „Aufstocker“) sind erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben. Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der BA betrachtet Aufstocker differenziert nach der Art und dem Umfang der Beschäftigung. Sie unterscheidet sowohl zwischen Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Beschäftigung, als auch zwischen Beschäftigung in Vollzeit, Teilzeit oder auf geringfügiger Basis („Minijob“). Diese Unterscheidung offenbart, dass Hilfebedürftigkeit trotz Erwerbseinkommen nicht nur mit der Vergütung pro Stunde, sondern in erster Linie mit dem Umfang der Beschäftigung zusammenhängt.
  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und reduziert daher den individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Allerdings werden die Einkünfte nicht vollständig von der Leistung abgezogen. Für anzurechnendes Einkommen gelten im SGB II Freibeträge, die die Leistungsberechtigten behalten dürfen. 100 Euro monatliches Einkommen sind für Erwerbstätige im Hartz-IV-System grundsätzlich anrechnungsfrei. Darüber hinaus gehendes Einkommen wird stufenweise prozentual angerechnet. Vom Einkommen, dass zwischen 100 und 1.000 Euro liegt, fallen 20 Prozent zum Freibetrag. Bei Einkommen ab 1.000 Euro liegt der Freibetrag für das über dem Betrag vom 1.000 Euro liegende Einkommen bei zehn Prozent. Der Freibetrag kann für Leistungsberechtigte ohne Kinder maximal 1.200 Euro und für Leistungsberechtigte mit Kindern maximal 1.500 Euro betragen.
  • Nicht alle theoretisch Leistungsberechtigten im Sinne des SGB II stellen einen Antrag auf (aufstockende) Hartz-IV-Leistungen. Unterschiedliche Studien ermittelten, dass mindestens ein Drittel der eigentlich Leistungsberechtigten auf Hartz IV verzichtet. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag aus dem Jahr 2018 nannte die Bundesregierung insgesamt sechs Studien, die sich mit dem Verzicht auf Grundsicherungsleistungen befassen. Die in den Studien ermittelte Verzichtsquote reicht von 33,8 bis sogar 49,9 Prozent. Deutlich höher ist der Leistungsverzicht unter Erwerbstätigen. Die von der Bundesregierung genannten Studien schätzen, dass mindestens die Hälfte der Anspruchsberechtigten mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit freiwillig auf Hartz-IV-Leistungen verzichten. Je nach Erhebung wurde für diese Gruppe eine Verzichtsquote von 48,4 bis 63 Prozent berechnet.
  • In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.
  • Arbeitslosenreport 2019-4 NRW: Arm trotz Arbeit (Zusammenfassung); hier:
  • Arbeitslosenreport 2019-4 NRW: Arm trotz Arbeit; hier:

 

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Reaktionen

  1. Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Pressemitteilung)

    „Systemfehler Armut beseitigen“

    Der neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Dr. Frank Johannes Hensel, will den gesellschaftlichen Fliehkräften die Stirn bieten

    Mehr Einsatz für gesellschaftlichen Zusammenhalt fordert der neue Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW), Dr. Frank Johannes Hensel. Viele Menschen fühlten sich abgehängt mit allen unberechenbaren politischen, ökonomischen und sozialen Folgen, sagt Hensel. Es gelte, der sozialen Spaltung im Land entgegen zu wirken und Anschluss für die Abgehängten zu schaffen.

    „Fehlende oder schlechte Arbeitsverhältnisse, drängende Ängste durch Armut und Krankheit und eine verbreitete soziale Isolation sind Merkmale der Ausgrenzung und Einsamkeit, gegen die der einzelne Mensch allein nicht mehr ankommt“, unterstrich Hensel. Er kritisiert politisches Handeln und Unterlassen, das zur gesellschaftlichen Spaltung beitrage. Die Wohlfahrtsverbände müssten den politischen und gesellschaftlichen Fliehkräften die Stirn bieten und mit ihrer hohen fachlichen und organisatorischen Professionalität für die Zukunft möglichst vieler Menschen einstehen. Das Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt werde gebildet durch Sicherheit und Vertrauen: Sicherheit, dass es gerechte und faire Chancen für allen Menschen gibt, und Vertrauen auf Hilfeleistungen bei persönlicher Not. Hensel äußerte sich in einem Interview, das die LAG Freie Wohlfahrtspflege auf ihrer Webseite veröffentlichte.

    „Armut ist ein menschengemachter Systemfehler“

    Der LAG-Vorsitzende verweist darauf, dass in NRW 16 Prozent der Menschen arm oder von Armut bedroht seien. Jedes fünfte Kind sei auf Sozialleistungen angewiesen, in Gelsenkirchen liege diese Quote sogar bei 40,5 Prozent. Zudem seien immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. „Viele Menschen bei uns im Land stehen Monat für Monat vor einem finanziellen Überlebenskampf, ausgelöst durch prekäre Beschäftigung mit Minijobs, Befristungen, Teilzeit- oder Leiharbeit“, beklagt Hensel. Betroffene fühlten sich oft nutz- und wertlos, weil sie von der Politik kaum wahrgenommen und von der Gesellschaft als Verweigerer oder Versager stigmatisiert würden. Diese Entwicklung sei auch eine Gefahr für unsere Demokratie: „Wer das Gefühl hat, nicht teilhaben zu können an der Gesellschaft, wird sich auch von den Koalitionen etablierter Parteien wenig versprechen“, warnt Hensel. Dabei habe Armut wenig mit persönlicher Schuld oder Pech zu tun, sondern sei „in hohem Maße ein Systemfehler, der menschengemacht ist und daher auch von Menschen verringert und weitgehend beseitigt werden kann“.

    So dürfe beispielsweise der Bildungsabschluss eines Kindes nicht weiter so deutlich vom Einkommen und Status der Eltern abhängen. Hensel plädiert für mehr gut ausgebildetes und attraktiv entlohntes Personal in Kitas und Schulen, damit mehr Kinder ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden.

    Sozialpolitik im Kommunalwahlkampf

    Die Kommunen und das Land sollten Familien- und Klimapolitik mit Sozialpolitik verbinden, fordert der Wohlfahrts-Chef. „Zugangschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu verbessern geht, indem sie zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Theater, Vereine oder Zoos kostenlos nutzen dürfen“, erklärt Hensel. Das gelte auch für den öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Straßenbahnen, denn die enorm eingeschränkte Mobilität sei eines der deutlichsten Kennzeichen von Armut und Ausgrenzung.

    Hensel kündigte an, dass die Wohlfahrtsverbände im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlkampf aufmerksam verfolgen wollen, wie sich die politischen Parteien positionieren und welche Versprechen sie in der Sozialpolitik machen. Dabei sei das Ziel, für soziale Gerechtigkeit und ähnliche Lebens-, Bildungs- und Gestaltungschancen aller Bürgerinnen und Bürger einzutreten.

  2. Verbraucherzentrale Dortmund (Pressemitteilung)

    Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Neuer Ratgeber und Infoveranstaltung mit Expertin

    Unter Rentnern und Pensionären besteht große Unsicherheit, ob aufgrund von Rentenerhöhungen eine Steuerpflicht eintritt. Der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ (Der Ratgeber (2019/2020) hat 200 Seiten und kostet 14,90 Euro) umreißt nicht nur das Thema Rentenbesteuerung, sondern gibt einen Gesamtüberblick. Denn viele Rentner haben auch noch weitere Einkünfte – wie Vermietung, Nebenerwerb oder einen noch berufstätigen Ehepartner.

    Unterstützung bietet der Ratgeber sowie eine Infoveranstaltung mit der Autorin Gabriele Waldau-Cheema am Mittwoch, den 4. März 2020 um 13:30 Uhr und um 16:00 Uhr in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Dortmund,Reinoldi 7-9.

    Die Autorin erklärt in ihrem Vortrag, wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, informiert über die neuen Regelungen, die in diesem Jahr anstehen, erläutert die sieben Einkunftsarten, die vom deutschen Recht unterschieden werden und gibt wichtige Steuerspartipps. Die Autorin des Ratgebers ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin.

    Sie leitet seit 16 Jahren Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins. Damit steuerpflichtige Rentner ihrer Steuer-Erklärungspflicht einfach und unkompliziert nachkommen können, unterstützt die Expertin dabei mit dem anschaulichen Vortrag und ergänzenden Hinweisen zu dem Ratgeber. Die Teilnahme ist kostenfrei!

    Eine Anmeldung ist erforderlich, da maximal für 40 Personen Platz pro Veranstaltung ist. Anmeldungen ab sofort unter: dortmund@verbraucherzentrale.nrw
    http://www.verbraucherzentrale.nrw/dortmund
    Telefon: 0231- 720 91 703 oder persönlich in der Beratungsstelle zu den Geschäftszeiten möglich

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