Vor allem Obdachlose leiden unter der Corona-Krise – die Gastro-Initiative Dortmund macht täglich 300 Lunchpakete

Schlangestehen am Gast-Haus. Hier und am Wichernhaus werden jeden Morgen 300 Lunchpakete an Obdachlose ausgegeben. Foto: GID
Schlangestehen am Gast-Haus. Hier und am Wichernhaus werden jeden Morgen 300 Lunchpakete an Obdachlose ausgegeben. Foto: GID

Vielen Menschen macht die Corona-Krise zu schaffen – gesundheitlich und wirtschaftlich. Die Gruppe, die es wahrscheinlich am härtesten trifft: Obdachlose. Die Forderung „Bleiben Sie Zuhause“ klingt für sie wie ein Hohn. Denn das ist für sie zumeist die Straße. Dort haben sie auch ihre Familie. Sie leben und übernachten nicht selten in festen Kleingruppen – auch zum eigenen Schutz. Doch auch das untersagt das Kontaktverbot – zumindest ab drei Personen. Damit sie nicht auch noch ohne Essen bleiben, gibt es neue bzw. veränderte Hilfsangebote für Obdachlose.

Die KANA-Suppenküche muss vorerst den Betrieb einstellen

Denn deren bisherige Anlaufstellen, Treffpunkte und Angebote sind Corona-bedingt auch zum größten Teil weggefallen. So war eine Verpflegung in der KANA-Suppenküche, im Gast-Haus und auch in der Suppenküche im Wichernhaus in der Form nicht mehr möglich.  Sie mussten, wie die Restaurants auch, schließen. 

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Kana-Suppenküche in Zeiten der Corona-Krise. Katja und Lisa reichen am Fenster Suppe an hunrige Menschen. Die Räumlichkeiten selbst sind geschlossen
Kana musste das Essen aus dem Fenster reichen. Das ist jetzt auch ausgesetzt. Foto: Klaus Hartmann

KANA versuchte es mit einer Essenausgabe aus dem Fenster. Dies entsprach zwar nicht der Philosophie der Suppenküche, dass sie ihre Gäste am Platz bedient und ihnen ein Gefühl des Willkommens und der Wertschätzung verköstigen. Doch zumindest technisch funktionierte die Ausgabe, wenngleich die Gäste das Problem hatten, wo sie dann ihr Essen essen sollten. 

„Sie haben sich in Hauseingänge gesetzt, auf den Mittelstreifen der Mallinckrodtstraße oder den Nordmarkt“, berichtet Bernd Büscher von KANA. Alle Optionen sind in Zeiten eines Kontaktverbots suboptimal. Mittlerweile haben Polizei und Ordnungsamt auch weite Teile des Nordmarkts abgesperrt, um Ansammlungen von Menschen zu unterbinden.

Doch KANA hat jetzt am Samstag auch diese Form der Ausgabe durch das Fenster eingestellt – zum Schutz der Ehrenamtlichen. Denn rund 80 Prozent sind selber lebensälter und teils gesundheitlich vorgeschädigt. Sie sind somit Teil der Risikogruppe für COVID-19: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Aber wir würden uns große Vorwürfe machen, wenn ihnen etwas passiert. Wir wollten da ein klares Signal setzen“, betont Bernd Büscher. 

Ausgabe von Lunchpaketen an Obdachlose am Gast-Haus und am Wichernhaus

Am Wichernhaus werden jetzt neuerdings auch Lunchpakete ausgegeben. Foto: Tim Cocu/DW
Am Wichernhaus werden jetzt neuerdings auch Lunchpakete ausgegeben. Foto: Tim Cocu/DW

Der gemeinnützige Vereine aus der Nordstadt sah jetzt die Stadt Dortmund in der Pflicht, entsprechende Hilfsangebote bereitzustellen für die Menschen – oder die Wohlfahrtsorganisationen mit ihren hauptamtlichen Strukturen dafür zu beauftragen.

Dass nun Gast-Haus, Diakonie und Malteser eingesprungen sind, sei zwar begrüßenswert, entlasse die Stadt aber nicht aus ihrer Verantwortung. Aber KANA wüsste nun mit Blick auf den Wärmebus ihre Gäste versorgt, gab sich Büscher beruhigt.

Am Gast-Haus an der Rheinischen Straße und seit Montag (30. März) auch am Wichernhaus in der Nordstadt werden Lunchpakete ausgegeben – zwischen 9 und 11 Uhr – an sieben Tagen die Woche. Bei der Ausgabe werden die Ehrenamtlichen von städtischen Bediensteten unterstützt. Außerdem achten die Quartierskümmerer darauf, dass Mindestabstände eingehalten werden.

Am Wichernhaus arbeitet das hauseigene Team, die Diakonie-Kolleg*innen aus dem Brückentreff sowie Mitarbeitende der Stadt bei der Ausgabe und bei der Organisation der Warteschlange auf dem Hof sowie beim Verteilen von Infos über die Versorgung.

Dies ist eines der Ergebnisse des Krisentreffens zwischen Sozialamt und den Organisationen, die mit und für Wohnungslose arbeiten. Außerdem wird der Wärmebus montags bis freitags an zwei Stellen (Nordmarkt und Parkplatz am U) von 17.30 bis 19.30 Uhr Suppe ausgeben (wir berichteten bereits).

Die Gastro-Initiative Dortmund bekocht die Menschen und finanziert Lunchpakete

Rund 300 Lunchpakete werden jeden Morgen an Obdachlose ausgegeben. Finanziert und geschmiert werden sie übrigens nicht von den Obdachlosenhilfen, sondern von der Gastro-Initiative Dortmund. Die Kooperation von Dortmunder Gastronomen, die sich 2019 formiert hat, um sich besser zu vernetzen und gemeinschaftlich zu handeln, ist erst vor zwei Wochen richtig aktiv geworden.

„Für die Gastronomie gibt es gerade Grund genug zum Verzweifeln. Doch auch andere Menschen sind von dieser Krise betroffen, sei es wirtschaftlich oder gesundheitlich. Um diesen Menschen Mut zu machen, möchten wir ein Zeichen setzen“, begründen sie ihre Idee. „Wir haben uns mit anderen Dortmunder Gastronomen als Gastro-Initiative Dortmund zusammengetan und konzentrieren uns jetzt auf das, was wir können: Kochen! Und wir wollen zeigen, wie viel mehr man erreichen kann, wenn man gemeinsam handelt.“

 

Die Gastronomen bieten eine kleine Auswahl an leckeren Gerichten, täglich im Fensterverkauf an mehreren Standorten. Wer das Haus nicht verlassen darf oder möchte, kann alle Gerichte auch bequem im Lieferservice bestellen. Alle Gerichte werden in vakuumierten Packs à zwei Portionen geliefert. Dabei gilt: Jeder zahlt soviel er kann oder möchte – empfohlen werden zehn Euro pro Zweierpack. 

Aktuell gibt es Linsensuppe mit Curry verfeinert (vegan), Graupensuppe mit Rindfleisch, Gnocchi mit Gemüse und Orangensauce (vegetarisch), Putengeschnetzeltes mit Champignons in Rahm, dazu Nudeln oder Reis oder auch Kalbsragout mit Spargel. Die Erlöse fließen in eine Gemeinschaftskasse, aus der unter anderem auch die Lunchpakete für die Obdachlosen finanziert werden. (Link am Ende)

Gast-Haus sieht einen großen Bedarf an Hilfen und Infrastruktur für Obdachlose

die Ehrenamtlichen des Gast-Hauses werden nun von städtischen Bedienstet und den Quartierskümmerern unterstützt.
Schlangestehen: Die Ehrenamtlichen des Gast-Hauses werden nun bei der Ausgabe von städtischen Bediensteten und den Quartierskümmerern unterstützt.

Zu einem Ausnahmezustand führt die Corona-Krise im „Gast-Haus statt Bank“. Nicht nur dass der Gemeinschaftsraum geschlossen werden musste. Auch der Sanitärbereich mit Toiletten und Duschen musste geschlossen werden, weil Mindestabstände dort nicht einzuhalten sind, bedauert Geschäftsführerin Katrin Lauterborn. Dies verschärft die ohnehin schwierige Lage bei den Obdachlosen.

Auch beim Gast-Haus herrscht zudem die Sorge um die vielen Ehrenamtlichen, die auch oft lebensälter und damit anfälliger für eine COVID-19-Infektion sind. Daher hatten sie den Hilferuf Richtung Stadt gestartet, die dem auch schon zumindest personell nachgekommen sind.

Im Gast-Haus ist man der Gastro-Initiative sehr dankbar, dass sie die Versorgung übernehmen und Gast-Haus und Wichernhaus „nur noch“ für die Verteilung sorgen müssen.

Die Ausgabe der Lunchpakete am Gast-Haus erfolgt durch die Tür.
Die Ausgabe der Lunchpakete am Gast-Haus erfolgt durch die Tür.

Wichtig sei, dass zumindest die medizinische Versorgung am Gast-Haus im gewohnten Umfang aufrecht gehalten werden könne. Montags, mittwochs und freitags gebe es Sprechstunden zu den normalen Zeiten , so dass auch chronisch Kranke weiterhin mit Medikamenten versorgt werden können. Auch das Gesundheitsamt hält seine Angebote aufrecht. 

Doch während alle Welt aufgefordert wird, sich regelmäßig die Hände zu waschen, ist das für Obdachlose umso schwieriger. Denn öffentliche Toiletten sind Mangelwaren. Und auch die „Netten Toiletten“, die es in verschiedenen Stadtteilen gibt, sind zumeist in Gaststätten, die nun allesamt geschlossen sind.

Daher gibt es neben den städtischen Notschlafstellen nur noch zwei (!) Duschen bei der Zentralen Beratungsstelle für Obdachlose des Diakonischen Werkes in der Nordstadt. Jugendliche werden – so gut wie möglich – beim Streetwork versorgt. 

BODO kritisiert die Stadt Dortmund – es gebe mehr Sanitäreinrichtungen 

Viele Orte sind gesperrt. Auch der Nordmarkt ist abgeriegelt. Foto: Alex Völkel
Viele Orte sind gesperrt. Auch der Nordmarkt ist abgeriegelt. Foto: Alex Völkel

Mit großer Sorge blickt auch die Obdachlosen-Initiative BODO auf die aktuelle Lage: „Die Situation bleibt für Wohnungslose enorm schwierig. Viele haben einfach schwächere Abwehrkräfte und sind anfälliger für Erkrankungen. Einfach ,zu Hause bleiben’ kann man aber nur, wenn man eins hat“, beschreibt Alexandra Gerhardt die Lage.

Weil viele Einrichtungen komplett oder ihre Aufenthaltsräume schließen und wegen des Kontaktverbots für viele auch sozialer Austausch und Beistand wegfalle, sei dies auch psychisch sehr belastend.

Öffentliche Toiletten in Verwaltungen, Museen oder Einkaufszentren sind gerade zu, ein paar wenige Duschen stehen in der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose zur Verfügung – für eine hohe dreistellige Zahl Menschen.

„In der Zwischenzeit sind aber immer noch Menschen ohne Obdach und ohne Schutz. Statt langwieriger Verhandlungen wäre es aus unserer Sicht jetzt nötig, schnell und unbürokratisch zu handeln. Andere Städte machen vor, dass es geht“, kritisiert BODO die Lage in Dortmund.

BODO erscheint im April als Doppelausgabe zum Solidaritätspreis

BODO musste seine Angebote massiv einschränken und auch den Straßenverkauf einstellen. Foto: Sebastian Sellhorst

„In Essen klappt die Unterbringung in Hotels, die Stadt Düsseldorf schafft zusätzliche Unterkünfte und hat ebenfalls Hotelzimmer reserviert. Derzeit stehen zum Beispiel eine Menge Schulen oder Turnhallen mit Sanitäranlagen leer, die man in der Notsituation nutzen könnte“, so Gerhardt.

Am Dienstag soll es ein weiteres Gespräch zwischen Verbänden und dem Sozialamt geben, zu dem BODO aber nicht eingeladen war bzw. ist. Die Stadt Dortmund möchte sich daher noch nicht dazu äußern und verweist auf die vorgehaltenen Notschlafstellen, die derzeit noch nicht ausgelastet seien.

„Wir haben vergangene Woche die Ausgabe des Straßenmagazins an unsere VerkäuferInnen eingestellt und konzentrieren uns jetzt darauf, die Menschen durch die Krise zu bekommen. Unsere Anlaufstellen laufen im Notbetrieb, wir geben dort Kaffee, Lunchpakete und Einkaufsgutscheine für Supermärkte an unsere VerkäuferInnen aus“, so Gerhardt. 

„Wir haben eine Notfall-Handynummer eingerichtet und geben die zusammen mit Hygienepacks und Gutscheinen an Menschen auf der Straße aus. Dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung und freuen uns über Spenden“, so die Obdachloseninitiative. 

Die nächste bodo erscheint am 1. April und ist eine Doppelausgabe für April und Mai – und eine Soli-Ausgabe für fünf Euro. Das Heft wird eigentlich so sein, wie man es kennt, ist aber eben vorerst nicht auf der Straße erhältlich, sondern erst einmal online und als gedrucktes Exemplar, das per Post kommt.

Mindestens die Hälfte geht, wie man es kennt, an unsere VerkäuferInnen und in die direkte Hilfe auf der Straße, die gerade so dringend nötig ist.  

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Reaktionen

  1. Fraktion Linke und Piraten (Pressemitteilung)

    Sorgen um die Schwächsten in der Gesellschaft

    Die Folgen der Corona-Pandemie machen vor keinem Halt. „Wir machen uns Sorgen um die Ärmsten und die Schwächsten der Gesellschaft“, sagt Utz Kowalewski, Sprecher der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN. 
    Diese Personengruppen treffen die Corona-Konsequenzen besonders hart, etwa Obdach- und Wohnungslose, Hartz IV-Empfänger, 450-Euro-Kräfte und Geringverdiener. „Während manche von uns im warmen Homeoffice sitzen oder wenigstens Kurzarbeitergeld bekommen, mussten mehrere Filialen der Lebensmitteltafeln geschlossen werden. Wichtige Einrichtungen wie das Gasthaus oder die Suppenküche mussten ihre Hilfsangebote reduzieren. Und auch der ein oder andere Euro, der früher in vollen Einkaufsstraßen manchem Obdachloslosen zugesteckt wurde, fehlt heute. Die Folge ist, dass einige Menschen sich kaum noch etwas zu essen leisten können. Die Hilfsleistungen sind außerdem weiterhin nahezu komplett von ehrenamtlichen Helfern abhängig, während sich der Staat weiterhin aus der Verantwortung stiehlt“, sagt Kowalewki.

Dabei gibt es bereits gültige Ratsbeschlüsse. So wurde für den Haushalt 2018 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beschlossen, dass Waschcontainer aus nicht mehr benötigten Flüchtlingseinrichtungen für Menschen ohne Obdach zur Verfügung gestellt würde. „Dieser Beschluss muss endlich umgesetzt werden. Derzeit gibt es nach Aussage der Obdachlosenhilfe gerade mal zwei Duschen im Stadtgebiet. Und das für über 500 obdachlose Menschen und vor dem Hintergrund eines Ansammlungsverbotes aus Gründen des Infektionsschutzes,“ kritisiert Kowalewski.

    „Zum derzeitigen Mangel zählen auch menschenwürdige Unterkünfte. Einige Übernachtungseinrichtungen aus der Zeit des größeren Flüchtlingsaufkommens stehen derzeit leer. Die ein oder andere könnte man sicher zu einem Notquartier umfunktionieren, das im Fall der Fälle auch ausreichend große Quarantäne-Zonen zu bieten hat. Solche Rückzugsorte fehlen auch in vielen Flüchtlingsheimen oder Altenheimen. Dort können mögliche Infizierte aus räumlichen Gründen oft gar nicht isoliert werden, zumal es oft am nötigsten fehlt, wie beispielsweise dem Mundschutz oder Desinfektionsmitteln, für die Land und Bund leider trotz Kenntnis einer kommenden Pandemie keinerlei Vorsorge getroffen haben. Auch das Dortmunder Klinikum stellt inzwischen Desinfektionsmittel selbst her und hält das medizinische Personal dazu an, sich selbst die benötigten Schutzmasken zu nähen“, sagt Kowalewski. 

    Über finanzielle Hilfen von Land und Bund wird schon viel gesprochen. Kowalewski reicht das nicht: „Wir appellieren zum Beispiel auch an Anbieter für Strom, Wärme und Wasser, in diesen Zeiten auf Sperren zu verzichten. Viele Menschen haben derzeit Einkommensverluste – auch die bereits vor der Krise überschuldeten Haushalte. Wenn man von Menschen in dieser Zeit zu Recht erwartet, dass sie zu Hause bleiben, dann darf man ihnen jetzt nicht den Strom und das Trinkwasser abstellen.“ 

    Derzeit fordert jeder jeden auf, zu Hause zu bleiben. Im Internet gibt es sogar Tipps gegen die Langeweile. Kowalewski: „Tipps wie das Aufräumen des Kellers oder das gemeinsame Puzzeln könnten zur Klassenfrage werden, da damit ja nur Menschen angesprochen werden, die einigermaßen gut abgesichert sein. Wir müssen darauf achten, dass sich die soziale Ungleichheit durch Corona nicht noch vertieft“, warnt Utz Kowalewski, der in Dortmund auch als OB-Kandidat für DIE LINKE antritt.

  2. Grünen-Fraktion (Pressemitteilung)

    Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen –
    GRÜNE fordern schnelle Ausweitung der Waschmöglichkeiten

    Die Corona-Krise und die dadurch bedingten Einschränkungen treffen wohnungs- und obdachlose Menschen besonders hart. Zuletzt hat das der Geschäftsführer des Straßenmagazins BODO öffentlich gemacht. Neben der Versorgung mit Mahlzeiten spielen dabei insbesondere die Waschmöglichkeiten eine entscheidende Rolle. So gibt es stadtweit aktuell nur zwei Duschen in der Zentralen Beratungsstelle der Diako-nie in der Rolandstraße.

    Die GRÜNEN im Rat verweisen in diesem Zusammenhang auf ihren Antrag während der Haushaltsberatungen, ein zusätzliches Waschcafe mit Duschen und Waschma-schinen einzurichten.

    „Gerade in diesen Zeiten von Corona ist eine regelmäßige Hygiene überlebenswichtig. Das gilt insbesondere für die Menschen, die auf der Straße leben. Sie sind durch ihre Lebensumstände eine besonders gefährdete Risikogruppe. Während ihre Versorgung mit Mahlzeiten organisiert zu sein scheint, ist das bei den Waschmöglichkeiten nach unseren Informationen aktuell nicht der Fall. Stadtweit zwei Duschen für mehrere hundert wohnungs- und obdachlose Menschen reichen vorne und hinten nicht aus. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, bereits vorhandene zusätzliche Waschmög-lichkeiten schnellstmöglich zugänglich zu machen“, kommentiert der Fraktionsspre-cher der GRÜNEN im Rat, Ulrich Langhorst, die Situation.

    Der Rat hatte im Dezember dem Antrag der GRÜNEN zugestimmt, 40.000 Euro für ein Waschcafe in der Nordstadt bereit zu stellen. In ehemaligen Flüchtlingsunterkünften wie in der Braunschweiger Straße – aktuell betrieben vom Trägernetzwerk von Caritas, Diakonie und GrünBau – stehen Duschen sofort nutzbar zur Verfügung. Nach Infor-mationen verfügt auch der VMDO in der ehemaligen Übergangseinrichtung an der Leuthardstraße über bereits hergerichtete Waschmöglichkeiten, die zurzeit leer stehen.

    „Die Verwaltung hat im letzten Sozialausschuss Bedenken gegen eine Nutzung der Anlaufstelle in der Braunschweiger Straße geäußert und befürchtet, dass dann an dieser Stelle ein schwer zu kontrollierender Anlaufpunkt entsteht. Wir halten die Gefahr und Risiken durch nicht vorhandene Hygienemöglichkeiten für wohnungs- und obdachlose Menschen momentan für sehr viel größer. Letztendlich ist es uns egal, wo zusätzliche Waschmöglichkeiten entstehen. Wichtig ist es, dass sie schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Wenn man dabei auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen kann, dann ist das umso besser. Natürlich ist uns klar, dass man den Zugang gerade im Moment aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen gut orga-nisieren muss. Aber das dürfte zu machen sein“, so Ulrich Langhorst abschließend.

  3. Gesundheitsamt Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Weitere 26 positive Testergebnisse

    In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:

    Am heutigen Montag sind 26 positive Testergebnisse dazu gekommen. Diese vergleichsweise hohe Zahl erklärt sich aus den noch ausstehenden Tests vom Wochenende. In dem von der Diagnostikstelle beauftragten Labor ist es bei der Abarbeitung der Abstriche zu Verzögerungen gekommen, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden.

    In der Diagnostikstelle Klinikum-Nord wurden am Samstag 88, am Sonntag 90 und heute insgesamt 157 Abstriche durchgeführt.

    Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 285 positive Tests vor. Insgesamt 118 Patientinnen und Patienten haben die Erkrankung bereits überstanden und gelten als genesen.

    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nur diejenigen, deren Testergebnis zum Nachweis des Coronavirus positiv ist, telefonisch direkt vom Gesundheitsamt die Nachricht darüber erhalten. Das passiert so schnell wie möglich. Ist das Testergebnis negativ ausgefallen, so informieren die beauftragten Testlabore die Getesteten. Darauf, sowie auf den Zeitpunkt hat das Gesundheitsamt keinen Einfluss.

    Das Gesundheitsamt bittet darum, auf telefonische und schriftliche Nachfragen dazu zu verzichten.

  4. Bezirksvertretung Innenstadt-West (Pressemitteilung)

    Bezirksvertretung Innenstadt-West bewilligt 20.000 € Soforthilfe an Gast-Haus statt Bank im Wege der Dringlichkeit wegen Pandemie

    Die Pandemie trifft in diesen Tagen besonders obdachlose Menschen, die es schwer haben, sich derzeit mit dem Nötigsten zu versorgen. In diesem Bewusstsein hat die Bezirksvertretung Innenstadt-West daher heute im Wege des Dringlichkeitsentscheid gem. § 60 GO NW der ökumenischen Wohnungslosen Initiative Gasthaus statt Bank e.V. mit Sitz in der Rheinischen Straße eine Soforthilfe in Höhe von 20.000€ (zwanzigtausend) bewilligt.

    Da die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West erst Ende April stattfindet, war eine sofortige Entscheidung notwendig, um jetzt helfen zu können. Mit dieser Soforthilfe unterstützt die Bezirksvertretung Innenstadt-West auch den Notfallplan der Stadt Dortmund zur Sicherung existenzieller Hilfe für obdachlose Menschen.

    Alle in der Bezirksvertretung Innenstadt-West vertretenen Fraktionen unterstützen diesen Entscheid, den der Bezirksbürgermeister mit den beiden stellvertretenden Bezirksbürgermeistern heute getroffen hat.

    Der Verein Gasthaus statt Bank versucht in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund und anderen sozialen Trägern wie der Diakonie, Die Tafel und dem Team Wärmebus und anderen, dringend benötigte Hilfe zu leisten. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sagte der Geschäftsführerin Frau Lauterborn zu, das Gast-Haus auch weiterhin zu unterstützen.

  5. BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (Pressemitteilung)

    CORONA-Krise – Auswirkungen auf Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot
    Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert ein 10-Punkte-Sofortprogramm

    Die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall sind in großer Sorge um die Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot, um die Mitarbeitenden der Hilfeangebote und zuweilen auch um die Existenz der Einrichtungen.

    Die Belegungsdichte in ordnungsrechtlicher Unterbringung der Kommunen und sonstigen Notunterkünften muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunen akquiriert und angemietet werden: leerstehender Wohnraum, Pensions- und Hotelzimmer, Ferienwohnungen und weitere geeignete Immobilien.
    Um Quarantänemaßnahmen für wohnungslose Menschen sicherzustellen, müssen von den Kommunen abgeschlossene Wohneinheiten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Stationäre Angebote der Wohnungsnotfallhilfe richten nach ihren Möglichkeiten abgetrennte Einheiten zur Quarantäne ein und sollten dafür auch die nötige Unterstützung durch die Leistungsträger zugesichert bekommen.
    Die basale Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, mit Aufenthaltsmöglichkeiten während des Tages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene etc. muss abgesichert sein. Dazu beitragen kann die 24 / 7-Öffnung von ordnungsrechtlichen Unterkünften, d.h. die Menschen sollten auch tagsüber in Unterkünften verbleiben können, damit sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Dazu müssen (siehe Punkt 1.) ggf. von den Kommunen zusätzliche geeignete Räumlichkeiten akquiriert werden.
    Die medizinische Versorgung der wohnungslosen Patientinnen und Patienten muss gewährleistet werden. Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.
    Den wohnungslosen Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen müssen regelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsgefahr in diesen Gemeinschaftseinrichtungen einzudämmen.
    Für besonders vulnerable Gruppen von wohnungslosen Menschenmüssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie besser schützen zu können. Dazu gehören u. a. Alleinerziehende und Familien, psychisch oder somatisch schwer beeinträchtigte Menschen, von Gewalt bedrohte oder betroffene wohnungslose Frauen.
    Junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen sollten jetzt keinesfalls mit dem Erreichen der Volljährigkeit diese Einrichtungen verlassen müssen.
    Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß §765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss stattgegeben werden, denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden.Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.
    Es bedarf eines unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugangs zum Bezug von Leistungen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Tagessätze sind durch monatliche Zahlweisen zu ersetzen.
    In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Die Träger und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall müssen bei Bedarf kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Mittel von Kommunen, den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.
    Zum Hintergrund

    Die bedrohliche Lage wohnungsloser Menschen

    Die CORONA-Krise bedeutet für wohnungslose Menschen eine dramatische Verschlechterung ihrer ohnehin bereits prekären Lebenslage.

    In ordnungsrechtlicher Unterbringung und in Notübernachtungen sind wohnungslose Menschen nach wie vor in Mehrbettzimmern untergebracht. Zwar gibt es Bemühung einzelner Kommunen, die Belegungssituation in den Unterbringungen zu entzerren, dieser Prozess ist aber bislang nicht flächendeckend in Gang gekommen. Eine Reduzierung der Belegungsdichte bedeutet dann häufig aber immer noch eine Belegung mit mindestens zwei Personen pro Zimmer.

    In einzelnen Bundesländern ist ein Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe verhängt worden. Wohnungslosen Menschen bleibt nun häufig nur noch ein Unterkommen in den bereits zu dicht belegten kommunalen Notunterkünften.

    Beratungsstellen müssen ihr Angebot zurückfahren und auf das Nötigste beschränken. Die Beratungskontakte können in der Regel nur telefonisch oder online erfolgen. Dies ist eine schwere Belastung für Menschen, „bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind“ (§ 67 SGB XII). Sie benötigen die Beratung und persönliche Betreuung, „um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten“ (§ 68 SGB XII). Die Schließung von Angeboten wird zu weiteren psychischen und physischen Belastungen der wohnungslosen Menschen führen.

    Niedrigschwellige Angebote wie Tagestreffs, Mittagstische etc. sind zu einem großen Teil geschlossen oder können nur sehr reduziert Hilfe und Unterstützung anbieten.

    Die medizinischen Versorgungsangebote halten ihre Angebote äußerst eingeschränkt aufrechtoder müssen sie ganz einstellen. Insbesondere Hilfeangebote im Bereich der medizinischen Hilfen, der Nahrungsmittelversorgung, Kleiderkammern etc. sind maßgeblich auf Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. In den medizinischen Projekten engagieren sich viele Pflegekräfte und Medizinerinnen und Mediziner im Ruhestand, also Menschen, die aufgrund ihres Alters zu einer durch das CORONA-Virus besonders gefährdeten Personengruppe gehören.

    Wegen Behördenschließungen haben Betroffene Schwierigkeiten ihren ALG II-Tagessatz zu erhalten oder dringend benötigte Ausweispapiere zu beantragen, die aber wiederum Voraussetzung zur Beantragung von Sozialleistungen sind. Um hier Abhilfe zu schaffen und Leistungen beantragen zu können erscheint ein Rückgriff auf § 52a Abs. 1 Nr. 2 SGB II sinnvoll. Hiernach darf die Agentur für Arbeit bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft aus dem Melderegister nach den §§ 34 und 38 bis 41 des Bundesmeldegesetzes und dem Ausländerzentralregister einholen soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist. Die Nr. 52a.21 der Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit führen zu § 52a SGB II aus: Die Überprüfung von Meldedaten kann z. B. bedeutsam sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes der leistungsberechtigten Person und ihrer Bedarfsgemeinschaft.

    Einnahmequellen für wohnungslose Menschen sind versiegt: Das Sammeln von Pfandflaschen, der Verkauf von Straßenzeitungen und auch das Betteln sind in leergefegten öffentlichen Räumen inzwischen kaum mehr möglich.

    Die von der Regierung angeordneten Kontaktverbote, die gebotenen hygienischen Schutzmaßnahmen sind mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen nicht vereinbar. Zugleich sind viele wohnungslose Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, die in Sammel- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in prekären Mitwohnverhältnissen oder in sonstigen Dauerprovisorien leben, eine gesundheitlich hoch belastete Bevölkerungsgruppe. Sie leiden häufiger als die Mehrheitsbevölkerung unter Mehrfacherkrankungen.

    Viele wohnungslose Menschen gehören also zur Corona-Risikogruppen, haben aber keine Chance soziale Kontakte zu reduzieren, die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten und Schutz durch den Rückzug in die eigene Wohnung zu finden.

    Die Mitarbeitenden und die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall

    Es ist unabdingbar, in dieser Notlage die Infrastruktur für wohnungslose Menschen aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet für Mitarbeitende eine teilweise extrem hohe Belastung und kann nur gelingen, wenn die Hilfeangebote entsprechend gut ausgestattet und der Krisensituation angepasst sind.

    Die Krisensteuerung durch die Verwaltung ist vielerorts mangelhaft: Informationen werden nicht zentral gesammelt und verteilt. Die Kommunikation mit den Gesundheitsämtern ist im gesamten Bundesgebiet schwierig. Die Hotlines sind hochfrequentiert. Für die Dienste und Einrichtungen gibt es keine separate Auskunft.

    In den Diensten und Einrichtungen herrscht ein großer Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln. Diese sind in vielen Fällen kaum mehr vorhanden und auch nicht mehr zu beschaffen.

    Es fehlt an Corona-Tests für Mitarbeitende und für die Klientinnen und Klienten der Einrichtungen. Dies führt zu großer Verunsicherung bei den Mitarbeitenden und zu Verunsicherung und Ängsten bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkünfte und stationären Einrichtungen: Einerseits sind Klientinnen und Klienten aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten und der besonderen Lebensverhältnisse nicht in der Lage Abstandsgebote und hygienische Maßnahmen einzuhalten, andererseits werden im Alltagsbetrieb stationärer Einrichtungen, selbst wenn diese über Einzelzimmer verfügen, Küchen und sanitäre Anlagen gemeinschaftlich genutzt. Häufigere Testungen wären für die wohnungslosen Menschen und die Mitarbeitenden von Gemeinschaftsunterkünften eine wichtige Maßnahme, um einen frühzeitigen Infektionsschutz organisieren zu können.

    Quarantänemaßnahmen nicht abgesichert

    In vielen Kommunen gibt es bisher wenige Vorkehrungen, um für wohnungslose Menschen Quarantänemöglichkeiten vorzuhalten. Dezidierte Notfallpläne bei einer bestätigten Erkrankung mit Corvid-19 sind nicht bekannt. Erst einige Kommunen und die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben begonnen kommunale Unterbringungsmöglichkeiten durch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten zur erweitern und auch die Quarantäneunterbringung wohnungsloser Menschen vorzusehen.

    Stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe haben je nach ihren Möglichkeiten Zimmer oder Wohnbereiche mit eigener Küche und Bad geräumt bzw. zu Isolierzimmern und -wohnungen umgewidmet. Ob diese Maßnahmen ausreichend sind, bleibt ungewiss.

    Wohnungsnotfallhilfe als Teil der kritischen Infrastruktur

    Unter den gegebenen Umständen ist es vollkommen unverständlich, dass die Hilfen im Wohnungsnotfall bislang nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Berlin sowie in wenigen Kommunen anderer Bundesländer explizit der systemrelevanten kritischen Infrastruktur zugeordnet werden.

    Das Wort „systemrelevant“ bestimmt im aktuellen Zusammenhang, welche Berufe als grundsätzlich unverzichtbar für das Gemeinwesen gelten. Es werden also Personengruppen definiert, die beruflich in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Die Liste der systemrelevanten Berufe und Berufsgruppen wird von den Bundesländern geführt und kann variieren.

    Kritische Infrastrukturen sind gemäß des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI‐Gesetz‐BSIG) wie folgt definiert:„Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten.“

    Aktuell ist eine solche Zuordnung für die Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wichtig, damit Mitarbeitende beispielsweise eine Kindernotbetreuung einfordern können und es damit nicht zu weiten Personalengpässen kommt. Die Zuordnung zur kritischen Infrastruktur erleichtert auch den Zugang der Dienste und Einrichtungen zu den notwendigen Schutzuntensilien, die häufig Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Arbeit sind.

    Sofortiges Aussetzen von Zwangsräumungen

    In der gegenwärtigen Krise ist es nicht verantwortbar, Zwangsräumungen von Wohnungen vorzunehmen. Mietschulden entstehen nicht erst durch den Verdienstausfall in der Corona-Krise. Deshalb müssen die vor der Krise eingeleiteten Räumungsverfahren jetzt verbindlich ausgesetzt werden. Menschen dürfen in dieser Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, die schon jetzt überfordert sind und in denen eine Kontaktreduzierung nicht möglich ist.

    Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wirtschaftlich absichern

    Die Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe müssen wirtschaftlich abgesichert sein. Sollte die öffentliche Infrastruktur aufgrund der Krise längerfristig nur stark eingeschränkt funktionieren, also bspw. Entgelte und Zuwendungen nicht mehr fristgerecht fließen, könnte es zu ungewollten Zahlungsunfähigkeiten und Insolvenzen der Hilfeangebote kommen. Für die Träger und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe müssen bei Bedarf auch zusätzliche Mittel von Kommunen, Bundesländern und des Bundes unbürokratisch zur Verfügung stehen.

    Solidarität jetzt!

    Es ist absehbar, dass Engpässe bei der Versorgung der wohnungslosen Menschen in allen existentiellen Lebensbereichen auftreten und anhalten werden. Deswegen ruft die BAG W die Bevölkerung in Deutschland zur Solidarität mit den wohnungslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf!

  6. Kath. Stadtkirche Dortmund (Pressemitteilung)

    Gabenzaun am Dortmunder U und weiteren Orten

    Am Dortmunder U an der Rheinischen Straße befindet sich ein Zaun, an den durchsichtige Tüten mit Sachspenden gehängt werden können. Dieser verwandelt sich so in einen „Gabenzaun“. Hier können verpackte Nahrungsmittel oder andere Sachspenden für obdachlose Menschen hinterlegt werden. Der Gabenzaun soll besonders in der Corona-Krise helfen, da Menschen in Not wichtige Hilfsangebote wie Tafeln derzeit nicht oder nur in eingeschränktem Maße nutzen können.

    Mit dem „Gabenzaun“ wird eine unkomplizierte Hilfe angeboten. Hilfsbereite Menschen können durchsichtige Tüten mit Lebensmitteln füllen, die Obdachlose in dieser für sie besonders harten Zeit, unterstützen. Dort hinein kann all das gelegt werden, was den Menschen in ihrer Not hilft. So kann in einer Tüte eine Flasche Wasser, Ravioli und Plätzchen sein und in der nächsten Weingummis, Zahnpasta, Seife und vielleicht auch Hundefutter für die Begleiter der Wohnungslosen. Die Lebensmittel sind auf diese Weise vor Nässe geschützt. Obdachlose können sich dann nehmen, was sie brauchen. Die Initiative wird durch den Dortmunder Wärmebus und die „junge kirche dortmund“ an diesem Ort unterstützt. Der Wärmebus, an dem momentan an fünf Tagen in der Woche heiße Suppe und Getränke ausgeteilt werden, ist ein gemeinsames Projekt der Malteser, der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft und der Katholischen Stadtkirche Dortmund. Weitere Gabenzäune gibt es im Pastoralverbund Am Phoenixsee an der Stiftskirche St. Clara sowie im Pastoralverbund Am Revierpark.

  7. Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (Pressemitteilung)

    Freibäder und Zeltplätze für Obdachlose öffnen

    Obdachlose brauchen in der aktuellen Corona-Krise konkrete Unterstützung, denn es fehlt neben dem Dach häufig auch eine gute Dusche über dem Kopf „Die Kommunen mögen bitte prüfen, ob sie gezielt für Obdachlose den Zugang zu den sanitären Anlagen in Freibädern und Turnhallen ermöglichen“, fordert Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). Auch Zeltplätze könnten ja für Obdachlose freigegeben werden, denn Touristen blieben schließlich zuhause.

    Auf Zeltplätzen könnten Obdachlose viel einfacher die notwendigen Abstandsregelungen einhalten und sich selbst vor Ansteckungen schützen als in Mehrbettzimmern von Gemeinschafts-Notunterkünften, sagte Hensel. „Im Einmannzelt auf der großen Wiese ist das Infektionsrisiko deutlich geringer als in stickigen Achtbettzimmern in der Notunterkunft“, sagte Hensel. Auf Zeltplätzen, aber auch in Freibädern oder zur Not in kommunalen Turnhallen könnte beispielsweise auch der Zugang zu Duschen und sanitären Anlagen sehr einfach organisiert und mit dem nötigen Abstand geregelt werden, sagte Hensel.

    Es sei Aufgabe der Kommunen, wohnungslose Menschen unterzubringen. Angesichts von Quarantäne-Bestimmungen und Ansteckungsgefahr bei großer Nähe seien hier kreative und ungewöhnliche Lösungen gefordert. Es gelte zu bedenken, wie man bei Wohnungslosen mit Quarantäne-Auflagen umgehen wolle. „Wer kein Zuhause hat, kann nicht zuhause bleiben“, sagte Hensel. Ungeklärt sei zudem auch, wo Wohnungslose bei bestätigten Infektionen mit milden Krankheitsverläufen bleiben könnten.

    Nachdem zu Beginn der Krise etliche Tafeln geschlossen hätten und Erlöse aus dem Verkauf von Straßenzeitungen sowie Spenden wegfielen, sei inzwischen die Versorgungslage der Wohnungslosen mit Lebensmitteln, Essensgutscheinen und Kleidung wenigstens wieder etwas besser, berichtete Hensel. Soziale Dienste, aber auch private Initiativen, gäben Lunchpakete aus, Beratung finde jetzt per Handy statt. „Wir registrieren tolle Anteilnahme und hohes Engagement von Mitmenschen“, so Hensel.

    Der LAG-Vorsitzende hob in diesem Zusammenhang auch die Soforthilfe der NRW-Landesregierung von 500.000 Euro hervor. „Das Geld kann innerhalb weniger Tage über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe weitergegeben werden und landet direkt bei den Bedürftigen“, sagte er. Diese Kooperation aus der Winternothilfe habe sich auch in dieser Krise bewährt.

  8. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Kostenlos Duschen und Wäsche wechseln: Neues Hygieneangebot für Wohnungslose geht an den Start

    Wohnungslose können während der Corona-Krise ab sofort kostenlos duschen und ihre Wäsche wechseln. Ein entsprechendes Angebot an der Leuthardtstraße 1-7 geht morgen (15. April) an den Start. An jedem Montag, Mittwoch und Freitag von 12 bis 16 Uhr sind bis zu 40 Personen je Öffnungstag willkommen. Auch eine Kleiderausgabe gehört dazu.

    Das Angebot ist nötig geworden, weil etablierte Dusch-Gelegenheiten im Gast-Haus oder Brückentreff aus Infektionsschutzgesichtspunkten nicht mehr oder nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Die Dusch-Station an der Leuthardtstraße richtet sich an Obdachlose, die städtische Angebote wie die Übernachtungsstellen ablehnen – die Männerübernachtungsstelle an der Unionstraße hat weiterhin geöffnet und bietet ebenfalls Dusch-Gelegenheiten.

    Mit der Dusch-Station haben die Stadt Dortmund und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit ehrenamtlichen Akteuren das bestehende Hilfekonzept für Wohnungslose auf die Anforderungen in der Corona-Lage angepasst. Das Hygiene-Angebot ist ein weiterer Baustein der existenziellen Notversorgung nach der Versorgung mit Lunchpaketen und Suppen sowie der medizinischen Versorgung an zwei Standorten.

    Den Betrieb an der Leuthardtstraße übernehmen sowohl ehrenamtliche Kräfte der Wohnungslosenhilfe („Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V.“ in Kooperation mit Bodo e.V., Team Wärmebus, Diakonisches Werk sowie Deutsches Rotes Kreuz) als auch ein professionelles Sicherheits- und Reinigungsunternehmen. Die Betriebsverantwortung trägt „Der Paritätische Dortmund“, der die Koordinierung an seine Mitgliedsorganisation Gast-Haus Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V. übertragen hat.

    Die Stadt Dortmund stellt die Immobilie zur Verfügung und übernimmt die Verbrauchskosten. Zusätzlich trägt die Stadt Dortmund einen Anteil von 60 Prozent der Kosten für das Sicherheits- und Reinigungsunternehmen und übernimmt 2 Euro für Hygiene-Utensilien und 4 Euro für Wäscheartikel pro Person. Die weiteren Kosten übernehmen die genannten Verbände und Initiativen.

  9. Erklärung von Marco Bülow (MdB): Obdachlose schützen (Pressemitteilung)

    Erklärung Marco Bülow: Obdachlose schützen

    Während der Corona-Pandemie spreche ich mich für die Unterbringung von Obdachlosen in leerstehenden Hotels und Hostels aus:

    ”Für die Obdachlosen ist der Corona-Virus sehr gefährlich. Sie haben kein Zuhause. Regelmäßiges Händewaschen und fortwährende Hygiene ist unmöglich. Viele Obdachlose haben zudem Vorerkrankungen und dadurch ein hohes Risiko, sich anzustecken. Deshalb fordere ich die Städte auf, die Obdachlosen in Hotels oder Hostels unterzubringen und die Eigentümer dafür zu entlohnen.

    Derzeit stehen fast alle vermietbaren Betten leer. Hier wären Obdachlose geschützt und hätten die Möglichkeiten für häusliche Isolation, individuelle Waschmöglichkeiten und die Einhaltung von Abstand. In den Obdachlosenunterkünften mit mehreren hunderten Menschen und überwiegend Mehrbett-Zimmern wäre das allein nicht umzusetzen. Ich unterstütze deshalb ausdrücklich die Forderungen vieler Obdachloseninitiativen.
    Vergleichbares gibt es bereits in Berlin, Hamburg oder Mainz.

    In Berlin wurde zum Beispiel vor kurzem angesichts der Corona-Pandemie ein Hostel für Obdachlose geöffnet. Dort gibt es 200 Plätze. In jedes Zimmer dürfen zwei Menschen, eine Etage ist nur für Frauen reserviert. Die Unterkunft hat 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche auf.

    Wir sollten für obdachlose Menschen in dieser Pandemie-Lage Schutz und Zugang zu häuslicher Isolation und Hygiene schaffen. An den Kosten sollten sich die Länder und der Bund beteiligen – dafür werde ich mich einsetzen.”

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