Ab Dienstag auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Neue Coronaschutzverordnung: Für Sport und Wellness in Innenräumen gilt die 2G-plus-Regel

Wer zum Sport in Innenräumen will, braucht ab sofort auch einen aktuellen Schnelltest. Es gilt ab Dienstag 2G-plus. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW tritt am Dienstag (28. Dezember 2021) in Kraft. Darin werden auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene festgelegt. Nicht immunisierte Personen dürfen sich weiterhin nur innerhalb des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei weiteren Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch mit maximal zehn Menschen treffen. Wenn nicht immunisierte Personen an Zusammenkünften teilnehmen, gelten automatisch für die ganze Gruppe die Regeln für nicht Immunisierte.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln für den Sport

Die deutlichste Änderung: Für Sport und Wellness in Innenräumen (Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen, Sonnenstudios, Fitnessstudios usw.) gilt die 2G-plus-Regel. Ein Schnelltest-Nachweis wird 24 Stunden lang anerkannt, ein PCR-Test hingegen gilt 48 Stunden. Das Ziel aller Maßnahmen ist es, die sich überall ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus auszubremsen.

Wegen der Gefahren durch den Coronavirus soll das Derby im Signal-Iduna-Park als Geisterspiel ohne Zuschauer*innen stattfinden. Foto: Alex Völkel
Wegen der Gefahren durch den Coronavirus sollen überregionale Sportereignisse wieder ohne Zuschauer*innen stattfinden. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Bei der Sportausübung verschärfen sich die Regeln zum Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Einrichtungen. Davon betroffen sind u.a. die städtischen Turn- und Sporthallen, Hallenbäder, Eishallen. Hier müssen immunisierte Personen nun zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Eine Ausnahme gilt bis einschließlich 9. Januar 2022 nur für nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen und für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren (bis einschließlich 16. Januar 2022)  bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten, die in dieser Zeit unter Vorlage eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) den immunisierten Personen gleichgestellt werden.

Für Teilnehmer*innen an Profiligen oder an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, reicht übergangsweise als Ersatz der Immunisierung auch ein Testnachweis auf Grundlage einer PCR-Testung aus. Beim Sport im Außenbereich besteht weiterhin die 2G-Regel. Überregionale Sportveranstaltungen finden ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer*innen statt.

Regelungen für Zoo, Westfalenpark und Botanischen Garten Rombergpark

Für alle Besucher*innen ab 16 Jahren gilt beim Zoobesuch weiterhin die 2G-Regel. Bei Jüngeren gibt es Ausnahmen. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Im Zoo werden ab Dienstag, 28. Dezember 2021 wieder alle Tierhäuser geschlossen. Ansonsten gilt für alle Besucher*innen ab 16 Jahren beim Zoobesuch weiterhin die 2G-Regel. Eine Ausnahme gilt bis einschließlich 9. Januar 2022 nur für nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahren, die in dieser Zeit unter Vorlage eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) den immunisierten Personen gleichgestellt werden. Weiterhin appelliert der Zoo daran, auch während des Besuches die Abstandsregeln einzuhalten.

Im Westfalenpark bleiben die aktuellen Regelungen bestehen. Der Parkbesuch ist für Besucher*innen ab 16 Jahren nur mit einem 2G-Nachweis möglich. Dies gilt für den normalen Parkbesuch und den Besuch der Veranstaltungen im Westfalenpark. Eine Ausnahme gilt bis einschließlich 9. Januar 2022 nur für nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahren, die in dieser Zeit unter Vorlage eines negativen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) den immunisierten Personen gleichgestellt werden.

Das Tragen einer Maske wird dringend empfohlen und ist beim Besuch der Veranstaltung „Winterleuchten 2021/2022“ verpflichtend. Es finden Kontrollen an den Eingängen und während der Veranstaltungszeit auch im Gelände statt. Weitere Informationen können Interessierte und Gäste des Westfalenparks auf der Internetseite und direkt an den Kassen des Westfalenparks durch entsprechende Hinweise und durch die Kolleg*innen an den Kassen erhalten.

Im Botanischen Garten Rombergpark besteht, da er frei zugänglich ist, weiterhin keine Testpflicht. Die Pflanzenschauhäuser bleiben weiterhin geschlossen.

2G-Regelungen für Kultur und Alltag gelten weiter

Es gibt keine Sonderfläche für Wechselausstellungen. Gegen den Willen des Ausstellungsarchitekten wird eine Fläche innerhalb der Dauerausstellung genutzt.
Blick ins Brauereimuseum: Für Museen, Theater, Konzerte und Ausstellungen, Kino oder Lesungen gilt weiterhin die 2G-Regel.  Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Für Museen, Theater, Konzerte und Ausstellungen, Kino oder Lesungen gilt weiterhin die 2G-Regel. Gleiches gilt ebenfalls weiterhin für Märkte und den Einzelhandel (außer den Geschäften des täglichen Bedarfs), Gastronomie, Spielhallen und touristische Hotelübernachtungen.

Weitere Informationen und nähere Details können in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes nachgelesen werden. Außerdem sind heute die FAQs zu den Corona-Regeln auf dortmund.de aktualisiert worden, indem ein neues PDF zum Download eingepflegt wurde

Weitere Corona-Informationen online

· Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: dortmund.de/corona

· Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen: dortmund.de/corona-gewerbe

· Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: dortmund.de/corona-schnelltest

· Die nächsten Termine des Impfbusses: dortmund.de/corona-impfung

 

 

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