Nach massiver Kritik der Kommunen gilt auch in NRW ab Montag Maskenpflicht – hier gibt es eine Nähanleitung!

Nach massiver Kritik zahlreicher Kommunen – so auch aus Dortmund – hat nun auch die Landesregierung NRW eingelenkt und  führt eine einheitliche Verpflichtung zum Tragen von Masken ab dem kommenden Montag (27. April 2020) ein. Die Maskenpflicht gilt verbindlich für den Einkauf in Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften, sowie für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Darüber hinaus sollte überall da eine Maske getragen werden, wo Mindestabstände aufgrund der Gegebenheiten nicht eingehalten werden können.

Die Alltags-Masken dienen in erster Linie dem Infektionsschutz der Risikogruppen

In den Werkstätten der AWO in Dortmund wird noch gearbeitet: An der Nähmaschine sitzt Marita Krüger.
Viele Einrichtungen – u.a. die Werkstätten der AWO in Dortmund – fertigen Community-Masken.

Anstatt eines landesweiten Flickenteppichs, bei dem jede Kommune ihre eigenen Regelungen bestimmt, liegt somit eine einheitliche Verpflichtung (mit vereinzelten lokalen Abweichungen) in allen Bundesländern vor. ___STEADY_PAYWALL___

Nachdem anfänglich reichlich Skepsis über die Notwendigkeit und Wirkung von Mund- und Nasenschutzmasken die Menschen nicht nur in Deutschland verunsicherte, wurde die Forderung nach einer allgemeinverbindlichen Maskenpflicht in den letzten Tagen immer lauter.

Immer mehr Menschen leuchtet die Sinnhaftigkeit einer Schutzmaske ein, die eben nicht in erster Linie dem Selbstschutz dient, sondern vor allem die Risikogruppen vor Infektionen schützen kann. Während viele Städte bereits eigenmächtig die Initiative ergriffen und eine Verpflichtung zur Maskenpflicht bereits eingeführt haben, überließ man es auch in NRW zunächst den Kommunen, hierüber zu entscheiden.

Einheitliche Landesregelung anstelle eines kommunalen Flickenteppichs

Die Maskenpflicht in NRW gilt ab kommenden Montag. Hierbei ist nicht zwingend eine medizinische Schutzmaske erforderlich. Es reicht auch beispielsweise ein Schal oder Halstuch, um die ausgestoßene Atemluft an der Ausbreitung zu hindern, bzw. sie einzudämmen.

Sozialdezernentin Birgit Zoerner. Foto: Alex Völkel
Sozialdezernentin Birgit Zoerner begrüßt, dass das Land endlich eingelenkt hat. Foto: Alex Völkel

„Es geht darum, die Verbreitung von Tröpfchen zu verhindern, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“ , so NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Mittlerweile haben sich alle Bundesländer für die Einführung der Maskenpflicht ab kommenden Montag entschieden.

Die Landesregierungen reagieren hiermit auf die heftige Kritik seitens der Kommunen, mehr Verwirrung zu stiften, als zur Lösung beizutragen. Außerdem tragen sie dem Umstand Rechnung, dass mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs und der Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften wieder mehr Betrieb im öffentlichen Personennahverkehr und in den Supermärkten und Geschäften stattfinden wird.

„Wir wollen, dass das Durcheinander aufhört“, begrüßt die Dortmunder Sozialdezernentin und Leiterin des städtischen Krisenstabs, Birgit Zoerner, die Entscheidung der Landesregierung. Im Vorfeld hatten Oberbürgermeister Ullrich Sierau sowie Sozialdezernentin Birgit Zoerner  – wie zahlreiche andere Hauptverwaltungsbeamte aus anderen Kommunen –  der Landesregierung in einer Telefonkonferenz klargemacht, dass sie auch einen Alleingang in Betracht ziehen würden, sollte sich die Landesregierung nicht zu einer Entscheidung durchringen können.

Vielen Menschen gehen die neuen Regelungen noch nicht weit genug

Münster hatte diesen Schritt bereits vollzogen – viele andere NRW-Kommunen wollten nachziehen. Dies ist in NRW nun nicht mehr nötig, da die Landesregierung eine entsprechende Maskenpflicht verfügt hatte.

Abstand halten ist in Zeiten von Corona im Einzelhandel oberstes Gebot. Foto: Alex Völkel
Abstand halten ist in Zeiten von Corona im Einzelhandel oberstes Gebot. Foto: Alex Völkel

Ministerpräsident Armin Laschet appelliert, trotz der Verpflichtung weiter auf die Einhaltung der bisherigen Abstandregelungen, Kontaktsperren und Hygienemaßnahmen zu achten. Die Maskenpflicht solle die bereits getroffenen Entscheidungen lediglich unterstützen.

„Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. […] Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen,“ so Laschet.

Bis Ende der Woche sollen nähere Regularien, wie zum Beispiel rechtliche Konsequenzen bei Verstößen  gegen die Maskenpflicht erarbeitet und bekannt gegeben werden. Vielen Politiker*innen und Bürger*innen geht die bisherigen Beschlüsse nicht weit genug. Sie verlangen eine Ausweitung der Maskenpflicht auch auf alle öffentlichen Gebäude, in Anbetracht der Wiederaufnahme des Schulbetriebes, vor allem auf Schulen, Rathäuser etc. zu erweitern.

Klarheit: Der Schulbtrieb wird am morgigen Donnerstag in Dortmund starten

Die Dortmunder Schulen sind gerüstet und die Klassenräume neu gestellt - so sollen zumindest theoretisch die Mindestabstände eingehalten werden.
Die Dortmunder Schulen sind gerüstet und die Klassenräume neu gestellt – so sollen zumindest theoretisch die Mindestabstände eingehalten werden.

Am morgigen Donnerstag werden in Dortmund die Schulen aller Schulformen für die Abschlussklassen mit Ausnahme der Grundschulen wieder in den Schulbetrieb starten. Die Stadt Dortmund hat sich gemeinsam mit den Schulen und der Schulaufsicht auf einen geordneten Unterrichtsbeginn unter Einhaltung vorgegebener Hygieneregeln vorbereitet.

Die Stadt Dortmund als Schulträgerin und die Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg haben für alle Schulen einen verbindlichen Hygieneplan zur Händehygiene, Abstandswahrung und Reinigung der Räumlichkeiten entsprechend den Anweisungen des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Landeszentrums für Gesundheit NRW erarbeitet.

Zum Schulstart morgen ist laut Stadt Dortmund sichergestellt, dass alle Schulen mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern ausgestattet sind, um die mit der Bezirksregierung vereinbarten Regeln zur Händehygiene umzusetzen. Im Vorfeld hatte es noch Bedenken gegeben, dass dies an allen Schulen umzusetzen sei.

Stadträtin Daniela Schneckenburger. Foto: Alex Völkel
Stadträtin Daniela Schneckenburger. Foto: Alex Völkel

Die Hausmeister*innen sollen dafür Sorge tragen, dass sowohl Seife als auch Papierhandtücher immer nachgefüllt werden. Zusätzlich werden die Schulen jeweils mit Desinfektionsspendern für die Eingangsbereiche der Schulgebäude ausgestattet.

Zudem stellen Vereinbarungen mit DSW 21 und den Schulbusunternehmen sicher, dass ausreichende Transportkapazitäten zur Verfügung stehen werden. Die Unternehmen bitten dabei – wie berichtet – um Mitwirkung: Wichtig ist, dass sich die Schüler*innen beim Einstieg so verhalten, dass eine Überfüllung der Busse und Bahnen vermieden wird; es ist sinnvoll, gegebenenfalls auf die nächste Bahn oder den nächsten Bus warten.

„Wir sind startklar. In Dortmund sind die Voraussetzungen für die Aufnahme des Schulbetriebes morgen unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie erfüllt“, betont Schuldezernentin Daniela Schneckenburger. „Das Land war dabei leider in den vergangenen Tagen durch unklare Kommunikation und sich widersprechende Anweisungen nicht hilfreich. Wichtig ist für uns jedoch, dass nun wieder zumindest ein Teil der Schülerinnen und Schüler– wenn auch unter erschwerten Bedingungen – am Unterricht teilnehmen kann.“

 

Mehr Informationen:

  • Die Verfügbarkeit von Schutzmasken ist noch immer ein Problem. Damit zertifizierte Masken für den medizinischen und pflegerischen Bereich zur Verfügung bleiben, kann man auch selbst Stoffmasken für den privaten Bereich nähen – im Volksmund auch Behelfs-, Alltags- oder Communitymasken genannt.
  • In der Nähanleitung (hier auf der Seite der AWO Dortmund – externer Link) wird Schritt für Schritt der Weg vom Stück Stoff zum fertigen Mund-Nase-Schutz erklärt. Es eignen sich kochfeste Stoffe (95 Grad) wie Betttücher, Geschirrtücher und T-Shirts.
  • Die Wirkung der Maske aus Stoff lässt sich mit einem Einwegfilter verstärken. Dafür muss in die Maske eine doppelte Lagen von Einwegfiltern (z. B. Küchentuchpapier, Papier-Taschentuch) gesteckt werden. Die Stoff-Maske kann nach Entfernen des Papierfilters durch 90 Grad-Wäsche sterilisiert und mit einem neuen Filter wieder verwendet werden.
  • Die AWO Dortmund hat zudem ein Video-Tutorial gedreht, in dem erklärt wird, wie Alltags-Masken selbst hergestellt werden können.
  • (Sollte sich das Video hier nicht darstellen, bitte das Fenster neu laden)

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

 

Unterstütze uns auf Steady

 

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

Große Hilfsbereitschaft zum Nähen von Behelfsschutzmasken für Beschäftigte in der Pflege und der Medizin in Dortmund

CORONA: Ab Montag bleiben in Dortmund alle Schulen und Kitas geschlossen – Fußball-Liga sagt den 26. Spieltag ab

CORONAVIRUS: Eine Lehrerin in Dortmund ist infiziert – die Kirchhörder Grundschule bleibt für 14 Tage geschlossen

CORONA: Das öffentliche Leben in Dortmund soll weitgehend zum Erliegen kommen – es gibt aber keine Ausgangssperre

CORONA: Diese Branchen und Berufe gelten als systemrelevant – und für sie gibt es Kinderbetreuung

Neuartiges Coronavirus beunruhigt Bürger*innen: AOK Nordwest gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen

Große Hilfsbereitschaft zum Nähen von Behelfsschutzmasken für Beschäftigte in der Pflege und der Medizin in Dortmund

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Kitas für Kinder von Alleinerziehenden geöffnet: Beschäftigte fühlen sich allein gelassen – ver.di fordert Hygienemaßnahmen und stellt sich gegen Maskenausschluss (Pressemitteilung)

    Kitas für Kinder von Alleinerziehenden geöffnet: Beschäftigte fühlen sich allein gelassen –
    ver.di fordert Hygienemaßnahmen und stellt sich gegen Maskenausschluss

    Seit dieser Woche (Montag, 27.04.2020) öffnen die Kitas für eine weitere Elterngruppe ihre Notbetreuung. Nun können auch Alleinerziehende das zuvor wegen der Corona-Krise eingeschränkte Angebot wieder wahrnehmen. ver.di begrüßt die Erweiterung, fordert aber deutliche Maßnahmen, da der Gesundheitsschutz in den Kitas häufig nicht ausreichend eingehalten werden kann. Die Beschäftigten bekunden ihre Verunsicherung.

    Die pädagogischen Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen befürchten nun eine unkontrollierte Erhöhung der Nachfrage auf Notbetreuung und eine Überforderung der Kitas. „Um die pädagogischen Fachkräfte der Kitas gesund und die Kitas arbeitsfähig zu halten, müssen wir jetzt besonders gut auf die Beschäftigten achten und gute und sorgfältig geplante Arbeitssituationen schaffen“, erklärte Marlene Seckler, zuständige Gewerkschaftssekretärin für die kommunalen Kitas in NRW. „Zum Schutz aller Beteiligten müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die eine flexible Anpassung hinsichtlich wechselnder Entwicklungsszenarien ermöglichen. Die Öffnung für Kinder alleinerziehender Eltern befürworten wir grundsätzlich, doch dies darf nicht zur weiteren Ausbreitung der Epidemie führen. Wie viele der rund 316.000 Alleinerziehenden Kinder im Kita-Alter haben und wie viele davon auf die Notbetreuung angewiesen sind, ist nicht transparent.“ Am 23. April trat eine Erweiterung der anspruchsberechtigten Berufsgruppen in Kraft und seit dem 27. April gilt die Notbetreuung für alle Kinder alleinerziehender Eltern.

    „Der Ausschluss von Masken für alle Kita-Kinder gemäß den Fachempfehlungen des Familienministeriums ist für uns nicht nachvollziehbar, insbesondere da seit Montag in Geschäften und ÖPNV eine Maskenpflicht gilt und hier sicherlich die Abstandsregeln eher einzuhalten sind als bei der Arbeit mit kleinen Kindern. Das Tragen von Masken könnte mehr Schutz bieten. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation vor Ort können sich Kinder sehr wohl an eingeübte Regeln halten und eine Maske tragen. Hier bedarf es jeweils einer pädagogischen Bewertung der Fachkräfte vor Ort. Deshalb halten wir weder ein Maskenverbot noch eine Maskenpflicht für zielführend“, betonte Agit Boztemur, zuständig für die nordrhein-westfälischen Kitas der Kirchen und Wohlfahrtsverbände.

    Für die Vermeidung von Infektionen bleibe die Gruppengröße während des Notbetriebs ein entscheidender Faktor. Dieser hänge maßgeblich vom Betreuungsbedarf der Kinder, der die Alters- und Inklusionsbedarfe umfasst, sowie den örtlichen Räumlichkeiten und Bedingungen ab. Kontakte müssten minimiert und Abstandsregeln eingehalten werden können. Je nach Betreuungsbedarf und Örtlichkeit verringere sich dadurch die zu betreuende Zahl an Kindern pro Gruppe maßgeblich. Ein festgelegter Personal-/Kind-Schlüssel lässt diese unterschiedlichen Bedarfe der Kinder leider unberücksichtigt.

    Das Familienministerium hatte am Sonntag die Fachempfehlung Nr. 16 veröffentlich, die Gruppen von 10 Kindern vorsieht und auch den Einsatz von einrichtungsfremden Personal ermöglicht. ver.di fordert, neben der Ausstattung der Einrichtungen mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln, sachgerechte Unterweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den individuellen Hygienemaßnahmen und die Unterstützung bei der Entwicklung pädagogischer Konzepte für die Ausnahmesituation durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus müssten die Reinigungsstandards an die aktuelle Situation angepasst werden.

    „Die fortschreitende Öffnung der Kitas muss an die jeweiligen Schutzmöglichkeiten gebunden sein. Hier benötigen die Beschäftigten Klarheit zu Quarantänekonzepten und Schließungsmechanismen. Der Vorschlag aus der Fachempfehlung 16, eine Reduzierung der Betreuung dem Dialog mit den Eltern zu überlassen, halten wir aufgrund des Leidensdrucks der Eltern für nicht praktikabel. Hier müssen die Träger in die Verantwortung genommen und das Kita Personal darf nicht allein gelassen werden“, so Seckler abschließend.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert