Mit den Sommertemperaturen steigt auch die Unwettergefahr: Schützen Sie ihre Immobilie vor Starkregen

Nach einem Unwetter überschwemmte Garagen an der Martener Straße. Wie sich Eigentümer*innen am besten gegen solche Ereignisse wappnen können, verrät die Verbraucherzentrale NRW. Foto: NSB-Archiv

Endlich Abkühlung, endlich Regen!“ – nach der drückenden Hitze der letzten Tage freuen sich viele auf den angekündigten Wetterumschwung. Doch heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser sollten zumindest Hauseigentümer*innen in einen Alarmzustand versetzen, warnt die Verbraucherzentrale NRW auch in Dortmund Denn Starkregen und steigende Wassermassen überfordern schnell die kommunale Kanalisation. Die Abwasserkanäle können die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten, die ausgetrockneten Böden die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Das Wasser fließt schnell oberflächlich ab, es kommt zu Wasserstau und Überflutung der Straßen. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurückdrängt, verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung.

Rechtzeitig Vorkehrungen gegen Rückstau und Überflutung treffen

„Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unberechenbaren Rückstaus und einer Überflutung im Eigenheim bei Starkregen zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend einige Tipps, die das Projektteam „Klimafolgen und Grundstückentwässerung“ zum Schutz vor Rückstau gibt: ___STEADY_PAYWALL___

Räume unterhalb des Straßenniveaus sind besonders gefährdet

Im Zuge des Klimawandels kommet es global immer häufiger zu Extremwetterereignissen – auch in Dortmund. Foto: Alex Völkel/Archiv

Schutzvorkehrungen: Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe in bestehenden Gebäuden sollten verschlossen werden.

Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Vermieter*innen sind verpflichtet die Benutzbarkeit von Sanitäranlagen jederzeit zu gewährleisten. 

Bei Rückstauklappen kann das Wasser bei Betätigung des Abflusses und Benutzung von Spüle und Waschbecken nicht abfließen, wenn sie geschlossen sind. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Wichtig: Fachmännischer Einbau von Sicherungen und regelmäßige Wartung

Wasser kann massive Schäden anrichten, die aufwendig und kostenintensiv behoben werden müssen- Foto: NSB-Archiv

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden.

Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer*innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. 

Achten Sie auf das Kleingedruckte bei Versicherungsverträgen

Um unnötige Kostenfallen zu verhindern, unbedingt das Kleingedruckte bei Versicherungsverträgen beachten.

Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. 

Im Schadensfall können Versicherungsunternehmen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu vergleichen.

Verbraucherzentrale steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite

Die Verbraucherzentrale besteht in Dortmund seit 50 Jahren.
Die VZ-Beratungsstelle Dortmund in der Reinoldistraße. Foto: Klaus Hartmann/Archiv

Das Projekt „Klimafolgen- und Grundstücksentwässerung“ berät Hauseigentümer*innen inNRW gerne in allen Fragen zum Umgang mit anfallendem Abwasser, zum Schutz vor Nässe bei Starkregen und rund um die Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen – individuell und kostenfrei. Kontakt unter der Rufnummer 0211/3809-300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. 

Die Versicherungsexpert*innen der Verbraucherzentrale NRW bieten außerdem in den örtlichen Beratungsstellen eine Versicherungsberatung für 40 Euro je 30 Minuten zu Elementarschäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontaktadresse im Anhang des Artikels .

 

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Weitere Informationen:

  • Zur Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale: hier
  • Beratung im Rahmen des Projekts „Klimafolgen und Grundstücksentwässerung“: hier
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Reaktionen

  1. Gebäude besser vor Überflutung schützen: Neues Förderprogramm unterstützt Eigentümer*innen (PM)

    Damit Dortmunder Eigentümer*innen ihre Häuser und Grundstücke künftig noch besser vor Hochwasser schützen können, hat die Stadt einen neuen Förderfonds aufgesetzt. Hintergrund ist, dass aufgrund des Klimwandels Hochwasser- und Starkregenereignisse zukünftig wahrscheinlicher häufiger auftreten werden. Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 ist ein extremes Beispiel und den meisten Menschen noch immer sehr präsent.

    Im Februar hat der Rat den neuen Fonds beschlossen. Gefördert werden beispielsweise Rückstauverschlüsse, druckdichte Türen, Überdachungen von Lichtschächten, Aufkantungen bzw. Mauern oder auch Starkregen- und Hochwasserschutzsysteme.

    Die Fördersumme beträgt in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro. Investitionen und Umsetzungskosten, also sowohl Material- und Lieferkosten als auch der Bau bzw. Einbau durch Fachfirmen, sind förderfähig. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen können maximal mit bis zu 500 Euro pro Objekt bezuschusst werden. Für die Vergabe der Fördergelder ist eine Einkommensgrenze festgelegt.

    Das Förderprogramm ist so gestaltet, dass Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 50.000 Euro für Einzelpersonen und mit bis zu 100.000 Euro für zusammen Veranlagte gefördert werden. Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen online, s. unten.

    Bis zum 31. Dezember 2024 können Förderanträge sowie die erforderlichen Unterlagen bei der Stadtentwässerung Dortmund per E-Mail oder Post eingereicht werden.

    E-Mail: starkregen@stadtdo.de

    Hier können Sie auch gern eine Rückrufbitte für eine persönliche Beratung hinterlassen.

    Das Antragsformular, den genauen Wortlaut der Förderrichtlinie und ein umfangreiches FAQ finden Sie auf der Internetseite dortmund.de/grundstuecksentwaesserung unter dem Reiter „Förderprogramme“.

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