„Es lohnt sich immer, neue Wege zu betreten.“ Potentiale von Menschen mit Behinderung werden zu wenig genutzt

Das Potential von Menschen mit Behinderung wird auch in Dortmund auf dem Arbeitsmarkt zu wenig genutzt. Dabei sind 37 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen in der Stadt ausgebildete Fachkräfte. Foto: Arbeitsagentur

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt darf angesichts der aktuellen Pandemie nicht aus den Augen verloren werden. Auch Menschen mit Behinderung spüren die Auswirkungen der Corona-Pandemie am Arbeitsmarkt. So stieg die Zahl arbeitslos gemeldeter Menschen mit Behinderung während des ersten Lockdowns Ende Juni um 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

„Dortmunder Unternehmen nutzen das Potenzial von Menschen mit Behinderungen noch zu wenig“

Heike Bettermann ist Chefin der Arbeitsagentur Dortmund. Foto: Alex Völkel/Archiv

Bei den nichtbehinderten Menschen stieg die Arbeitslosigkeit im selben Zeitraum mit 18,1 deutlich stärker. Allerdings hatte die darauf einsetzende leichte Erholung am Arbeitsmarkt auf die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen keinen Einfluss: ___STEADY_PAYWALL___

Während im Durchschnitt aller Arbeitslosen in Dortmund die Arbeitslosigkeit um rund einen Prozentpunkt bis Ende November im Vorjahresvergleich zurückging, nahm die Zahl arbeitsloser schwerbehinderten Menschen in diesem Zeitraum im Durchschnitt weitere 1,6 Prozent zu.

„Dortmunder Unternehmen nutzen das Potenzial von Menschen mit Behinderungen noch zu wenig“, sagt Heike Bettermann, Chefin der Agentur für Arbeit in Dortmund. Rund 12,4 Prozent der in Dortmund lebenden Menschen gelten als schwerbehindert, haben also einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50.

Als schwerbehindert zählen Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50 aber mindestens 30 sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ansonsten einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können (§ 2 Absatz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX). Die Gleichstellung wird auf Antrag des Behinderten durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt (§ 151 Absatz 2 SGB IX).

Rund 37 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen in Dortmund sind ausgebildete Fachkräfte

Vorbehalte und Bedenken sind meist unbegründet, denn die Betroffenen verfügen meist über gute Qualifikationen und lange Berufserfahrung.

Für Menschen mit einer solchen Schwerbehinderung gestaltet sich der Einstieg in die Erwerbstätigkeit oftmals schwer. So sind sie durchschnittlich 666 Tage arbeitslos gemeldet bis sie eine neue Beschäftigung bekommen. Bei Menschen ohne gesundheitliche Einschränkung liegt diese Zeit bei 523 Tagen.

„Bei der Inklusion am Arbeitsmarkt ist der Handlungsbedarf nach wie vor hoch. Arbeit ist eine der Hauptgrundlagen für eine Lebensgestaltung in Eigenverantwortung und die Grundvoraussetzung für die Entfaltung der Persönlichkeit. Auf der anderen Seite lassen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Chancen entgehen“, so Bettermann. Was vielen Unternehmen zunächst als Hürde erscheine, berge jede Menge Potenzial: Rund 37 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen in Dortmund sind ausgebildete Fachkräfte.

Dennoch gibt es Beispiele, die Mut machen. So etwa der Werdegang von Alina Peiter, die trotz ihrer Sehbehinderung erfolgreich im Berufsleben steht. Alina Peiter begann vor drei Jahren ihre Ausbildung zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistung bei der Agentur für Arbeit in Dortmund. Im April beendete sie ihre Ausbildung erfolgreich und ist seitdem festangestellt. Die 21-Jährige leidet unter einer Sehschwäche.

Alina Peiter würde den eingeschlagenen Weg jederzeit wieder gehen

Alina Peiter leidet unter einer Sehschwäche und hat ihre Ausbildung bei der Arbeitsagentur erfolgreich abgeschlossen. Foto: Arbeitsagentur

„Festgestellt haben wir das mit sechs Jahren“, erzählt die Dortmunderin. „Es begann zum Wechsel vom Kindergarten in die Grundschule. Auf einmal begann die Tafel zu verschwimmen. Dann wurde es schlimmer.“ Ab der zehnten Klasse konnte Alina Peiter nur noch digital lesen, schreiben und arbeiten.

Bei ihrer täglichen Arbeit ist die 21-Jährige auf besondere Hilfsmittel angewiesen, wie etwa eine Vergrößerungssoftware oder eine Leselupe mit integrierter Kamera. Mittlerweile kommt die Fachangestellte in ihrem Arbeitsalltag gut zurecht. „Genaue Ordnung ist das A und O, damit ich über nichts mehr stolpern muss. Da machen auch meine Teamkolleginnen mit“, erzählt sie.

Doch besonders beim Einstieg in die Ausbildung hatte sie viele Hürden zu bewältigen. „An die erste Klausurphase erinnere ich mich noch gut. Während alle anderen schon fleißig lernten, musste ich noch auf die Technik warten.“ Vor vielen Fragen habe sie in dieser Zeit gestanden. „An wen wende ich mich? Wo bekomme ich die nötigen Hilfsmittel her? Wie geht es weiter?“

Umfangreiche Unterstützung für Arbeitgeber*innen durch die Arbeitsagentur

Heute sei ihr klargeworden, dass sich auch der Arbeitgeber individuell auf ihre Anforderungen einstellen muss und sie ist mit ihrem Arbeitsplatz mehr als zufrieden: „Ich habe mich oft gefragt: Würde ich das Ganze noch einmal machen? Die Antwort ist ganz klar ‚ja‘, denn der Weg hierhin war überaus wichtig. Jetzt bin ich sehr glücklich.“

Der wichtigste Rat, den sie jungen Menschen mit Behinderungen mit auf den Weg geben möchte, ist „zielstrebig zu sein, immer bereit sein, neue Wege einzutreten und niemals aufzugeben. Letztendlich wird es sich lohnen“, so die 21-Jährige.

Die berufliche Inklusion bildet in der Agentur für Arbeit schon seit einigen Jahren einen besonderen Arbeitsschwerpunkt. In den letzten fünf Jahren wurden nicht zuletzt auch unter dem Blickwinkel der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zahlreiche Projekte angestoßen, um die berufliche Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen. Wer inklusive Arbeitsplätze einrichten möchte, findet in jeder Agentur für Arbeit eine Vielzahl unterstützender Dienstleistungen und Programme.

Die Agentur für Arbeit bietet Arbeitgebern Unterstützung durch:

  • Umfassende Information und Beratung
  • Unterstützung bei der Rekrutierung
  • Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
  • Finanzielle Förderung bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

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Reaktionen

  1. Meldepflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen bis 31. März 2021 (PM Agentur für Arbeit)

    Meldepflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen bis 31. März 2021

    Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis zum 31. März 2021 müssen sie ihre Beschäftigungsdaten der Agentur für Arbeit anzeigen. Die BA prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Die Frist kann nicht verlängert werden.

    Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage http://www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

    Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann diese ebenso über die Software errechnet werden.

    Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie gerne den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort unter 0800 – 4 5555 20.

    Welche Zuschüsse, Unterstützungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten es bei der Einstellung motivierter, gut qualifizierter schwerbehinderter Menschen gibt – insbesondere um einem betrieblichen Fachkräftebedarf entgegenzuwirken, erfahren Sie ebenfalls unter der angegebenen Servicenummer.

    Darüber hinaus erreichen Sie unsere Experten*innen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unter 0231 842 1876 (Herr Boon) oder 0231 842 2435 (Frau Artmann).

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