Deutliche Wohngelderhöhung ab 2020: Jetzt Anspruch prüfen – kostenfreier Ratgeber beim Mieterverein Dortmund

Luftbild Nordstadt
Wohnen wird teurer – aber auch das Wohngeld wird erhöht und künftig automatisch angepasst. Foto: Alex Völkel

Seit 2016 war das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. Schneller als bisher hat der Bundestag für 2020 eine Wohngelderhöhung beschlossen. Das hat früher auch schon sechs, acht oder gar zehn Jahre gedauert. Ab jetzt ist Schluss mit diesen langen Spannen: Der Bundestag beschloss eine Dynamisierung des Wohngelds. Es wird künftig automatisch alle zwei Jahre angepasst.

Zahlreiche Haushalte sind ab dem kommenden Jahr anspruchsberechtigt

1,2 Mrd. Euro kostet die Anhebung im Jahre 2020. Sie vergrößert auch die Gruppe der Anspruchsberechtigten: 660.000 Haushalte in Deutschland erhalten ab dem 1. Januar Wohngeld – 180.000 mehr als zuletzt.

„Dies liegt an der Anhebung der Einkommensgrenzen. Zahlreiche Haushalte erhalten dann neu Wohngeld und sind nicht mehr auf Unterkunftskosten aus dem Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung angewiesen. Mieter sollten daher unbedingt prüfen, ob sich die Wohngeldbeantragung lohnen könnte, empfiehlt der Mieterverein Dortmund“, erklärte Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Kostenfreier Wohngeld-Ratgeber – Förderung gibt es aber nur auf Antrag!

Ein kostenfreier Wohngeld-Ratgeber ist beim Mieterverein Dortmund an der Kampstr. 4 erhältlich. Der Ratgeber ist auch auf der Internetseite des Mietervereins oder am Ende des Beitrags als pdf abrufbar. Mitglieder des Mietervereins können sich bei der Rechtsberatung des Vereins auch in Sachen Wohngeld beraten lassen.

Wohngeld gibt es nur auf Antrag und auch erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung – genau gesagt: rückwirkend zum 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Wer kein Geld verschenken will, stellt den Antrag im Laufe des Januars, spätestens bis zum 31. Januar 2020 und reicht gegebenenfalls geforderte Bescheinigungen nach.

Mieter*innen, die bereits Wohngeld erhalten und denen das Wohngeld über das Jahr 2019 hinaus bewilligt worden ist, werden ab Januar 2020 automatisch höhere Leistungen bekommen. Ein Antrag ist dafür also nicht notwendig.

Mehr Informationen:

  • Wohngeldstelle in Dortmund ist das Amt für Wohnen der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44122 Dortmund. Hier geht es zur Internetseite der Stadt.
  • Antragsformulare sind HIER auch online abrufbar. Auch eine Antragstellung per Post ist möglich.
  • Der Ratgeber als PDF zum Download: Wohngeldratgeber_2020
Unterstütze uns auf Steady

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

Mietzuschuss erreicht mehr Menschen – Ab Januar 2020 haben mehr Haushalte einen Rechtsanspruch auf Wohngeld

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Quartiersmanagement Westerfilde & Bodelschwingh (Pressemitteilung)

    Infoabend zur Wohngeldnovelle: Wer hat Anspruch auf Wohngeld und wie wird es beantragt?

    Zum 1. Januar 2020 wurden die Wohngeldleistungen erhöht und auch höhere Bemessungsgrenzen wirksam. Deshalb können ab sofort Haushalte in den Genuss von Wohngeld kommen, die bisher keinen Anspruch hatten. Haushalte, die nicht wissen, ob sie anspruchsberechtigt sind, können dies überprüfen lassen.

    Ein Mitarbeiter der städtischen Wohngeldstelle ist zu Gast beim Monatstreffen des Mieterbeirats Westerfilde und informiert Interessierte am Donnerstag, 13. Februar, 18.30 Uhr, im ev. Noah-Gemeindezentrum, Westerfilder Straße 11a. Sie sind herzlich eingeladen sich zu informieren und ihre Fragen zu stellen!

    Nutzen Sie auch die Telefonhotline der Wohngeldstelle 0231 – 50 1 32 76. Unter dieser Nummer können Antragsformulare angefordert und allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet werden.

    Der Infoabend wird unterstützt vom:
    Quartiersmanagement Westerfilde & Bodelschwingh
    Westerfilder Straße 23, 44357 Dortmund
    Tel.: 0231 931 440 18
    E-Mail: qm@westerfilde-bodelschwingh.de
    Facebook: fb.com/QmWesterfildeBodelschwingh

  2. Steuern sparen für Mieter*innen – Pressemitteilung des Mietervereins Dortmund

    Steuern sparen für Mieter*innen – Pressemitteilung des Mietervereins Dortmund

    Mit ein klein bisschen Mühe können Mieter*innen mit Hilfe Ihrer Betriebskostenabrechnung Steuern sparen. Wie dies gelingt, erklären die Mieterschutz-Experten vom Mieterverein Dortmund an der Kampstr. 4 in Dortmund.

    „Generell können Ausgaben für Reparaturen und Renovierungen bei der Steuer geltend gemacht werden. Laut Einkommenssteuergesetz können haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Handwerkerkosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Dies gilt generell auch, wenn diese als Betriebskosten durch den Mieter an den Vermieter gezahlt werden.“, erklärte Rechtsanwalt Martin Grebe, Leiter Miet- und Wohnungsrecht beim Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

    Zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Arbeiten, die beispielsweise Reinigungskräfte, Pflegepersonal oder Handwerker verrichten – allerdings werden nur die reinen Arbeits-, keine Materialkosten berücksichtigt.

    Reparaturen & Renovierungen
    Wer sich also sein Wohnzimmer neu tapezieren lässt, kann die Kosten für die Arbeitszeit des Anstreichers beim Finanzamt geltend machen, nicht aber die Kosten für Tapeten und Kleister. Damit das klappt, benötigt man eine Rechnung, die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweist. Handwerksbetriebe sind heute standardmäßig darauf eingerichtet. Wenn nicht, fragen Sie danach! Wichtig, die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden! Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.

    Sofern Mieter für die Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen zuständig sind und diese durch Handwerker durchgeführt werden, lassen sich über diesen Weg zumindest einen Teil der Kosten zurückholen. Mieter sollten allerdings zuvor prüfen, ob entsprechende Klauseln im Mietvertrag tatsächlich gültig sind.

    Nebenkosten
    Haushaltsnahe Dienstleistungen stecken aber auch in zahlreichen Nebenkosten, die Mieter zusätzlich zur Grundmiete an den Vermieter zahlen. Das betrifft zum Beispiel die Kosten für den Hausmeister, die Gartenpflege, die Hausreinigung oder den Winterdienst. Auch die Kosten für Wartungsarbeiten am Aufzug, an Heiz- und Warmwassergeräten, Elektroanlagen, Feuerlöschern oder einer Gemeinschaftswaschmaschine, Kosten für die Ungeziefer­bekämpfung, den Schornsteinfeger oder die Dachrinnenreinigung können die Steuerschuld verringern.

    Nachweise
    Allerdings akzeptiert das Finanzamt die Betriebskostenabrechnung nicht immer als Nachweis für diese Kosten, wenn man sie der Steuererklärung beifügt. Dann muss der Vermieter für den Mieter eine differenzierte Abrechnung ausstellen. Hier sind dann die Kosten für Arbeitsleistungen und die für Material getrennt aufzuführen. Dafür darf der Vermieter dem Mieter nichts extra berechnen. Einige Vermieter verschicken entsprechende Bescheinigungen automatisch mit der Betriebskostenabrechnung.

    Leider hat der Gesetzgeber dem Vermieter relativ viel Zeit gelassen, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen – nämlich ein Jahr ab Ende der Abrechnungs­periode. Für die Betriebskostenabrechnung für 2019 hat er also Zeit bis zum 31. 12. 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Steuererklärung vieler Mieter längst abgegeben sein.

    „Das ist allerdings für Mieter nicht weiter schlimm. Denn wenn zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorliegt, kann der Mieter die Kosten für das Jahr geltend machen, in dem er die Betriebskostenabrechnung erhalten hat.“, stellte Rechtsanwalt Martin Grebe klar.

    Steuerersparnis
    Steuerlich berücksichtigt werden 20 % der Arbeitskosten, aber keine Materialkosten. Muss ein Mieter beispielsweise laut Betriebskostenabrechnung 200 Euro Hausmeisterkosten zahlen, erstattet das Finanzamt 40 Euro. Das heißt, die Steuerschuld wird um diesen Betrag reduziert. Waren in den 200 Euro Hausmeisterkosten 20 Euro Materialkosten enthalten, zum Beispiel für Reinigungsmittel, dann können nur 36 Euro (20 % von 180 Euro) geltend gemacht werden.

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert