Mietzuschuss erreicht mehr Menschen – Ab Januar 2020 haben mehr Haushalte einen Rechtsanspruch auf Wohngeld

Durch die neuen Regelungen erhalten Empfänger*innen von Wohngeld ab Januar 2020 höhere Beträge. Außerdem besteht für mehr Haushalte der Rechtsanspruch auf Mietzuschuss. Die Stadt ist auf die erhöhte Anfrage vorbereitet.

Der Bundestag hat beschlossen, die Wohngeldleistungen für Mieter*innen und Eigentümer*innen zum 1. Januar 2020 zu erhöhen. Damit können Haushalte Wohngeld beziehen, die bisher keinen Anspruch hatten. Zum Jahresende 2019 stehen in Dortmund knapp 5.000 Haushalte im Wohngeldbezug, die ab Januar nun mit höheren Zuschussbeträgen rechnen können. Durch die neue Regelung sollen insbesondere Familien und Rentner*innenhaushalte entlastet werden. In Zukunft soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. 

Rechtzeitig Antrag stellen – Zuschuss wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt

Das Amt für Wohnen befindet sich bei den Bürgerdiensten im Stadthaus Dortmund am Südwall. Foto: Klaus Hartmann

Vorgesehen ist, dass beispielsweise bei einem Zwei-Personen-Haushalt der Zuschuss von derzeit 145 Euro auf 190 Euro monatlich steigt. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.Wer die Kriterien für den Bezug erfüllt, besitzt einen Rechtsanspruch, es liegt also nicht im Ermessen der zuständigen Behörde, ob die Förderung bewilligt wird oder nicht.

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Bundesweit sollen rund 660.000 Haushalte von der Wohngeld-Novelle profitieren, 180.000 davon waren zuvor nicht anspruchsberechtigt. Wohngeld kann ab dem Beginn des Monats der Antragstellung bezogen werden. Wer den Mietzuschuss also für den Januar 2020 bereits beziehen möchte, sollte den Antrag bis spätestens 31. Januar 2020 gestellt haben. Haushalte die nicht wissen, ob sie den Anspruch geltend machen können, sollten dies in Dortmund beim Amt für Wohnen bei den Bürgerdiensten am Südwall überprüfen lassen. Das Amt hat sich auf die zu erwartende Nachfrage Anfang des Jahres vorbereitet. 

In der Zeit von Anfang Januar bis Ende März 2020 bietet die Wohngeldstelle erweiterte Öffnungszeiten an. Anträge können dann montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 12 Uhr in der Wohngeldstelle persönlich abgeben werden. Gerne können die Wohngeldanträge auch per Post zugeschickt werden.

Darüber hinaus können die Anträge in die städtischen Hausbriefkästen eingeworfen oder in den Bezirksverwaltungsstellen eingereicht werden. In diesen Fällen erhalten die Antragsteller*innen kurzfristig eine Eingangsbestätigung zugesandt.

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Weitere Informationen:

  • Antragsformulare sind, außer bei der Wohngeldstelle, in den Bezirksverwaltungsstellen und an den Pforten der städtischen Dienstgebäude zu bekommen. Sie können die Unterlagen auch im Formular-Service der Stadtverwaltung unter www.dortmund.de abrufen. 
  • Eine weitere Möglichkeit bietet die Telefonhotline (Tel. 50 1 32 76). Unter dieser Nummer können Antragsformulare angefordert und allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet werden. 
  • Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Um Wohngeld ab Januar 2020 beziehen zu können, ist der Antrag also im Laufe des Januar 2020 zu stellen. 
  • Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, kommen ab Januar 2020 automatisch in den Genuss der höheren Leistungen. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig.
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Reaktionen

  1. Neue CO2-Komponente beim Wohngeld führt von Januar an zur Entlastung der Bürger*innen bei den Heizkosten (PM Stadt)

    Neue CO2-Komponente beim Wohngeld führt von Januar an zur Entlastung der Bürger*innen bei den Heizkosten

    Durch das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung werden die Heizkosten ab 2021 durch eine CO2-Bepreisung für alle ansteigen. Um Haushalte, die Wohngeld beziehen, nicht zusätzlich zu belasten, wird von Januar an eine neue CO2-Komponente bei der Berechnung der Heizkosten eingeführt. Der Bundestag hatte das so beschlossen.

    Die neue CO-Komponente ist nach Haushaltsgröße (Anzahl der Personen) gestaffelt. Sie geht als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein. Die Entlastung erfolgt dabei pauschal und nicht unter Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten.
    Von dieser Wohngelderhöhung profitieren, neben den bisherigen Wohngeldhaushalten, auch Haushalte, die nun erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld haben. Aktuellen Prognosen zufolge wird angenommen, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zukünftig um bis zu 5 Prozent steigen kann.

    Wichtig zu wissen: Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, kommen ab Januar 2021 automatisch in den Genuss der erhöhten Leistungen. Ein neuer Antrag ist nicht notwendig. Wer bisher kein Wohngeld bezieht, kann seinen Anspruch jederzeit prüfen lassen. Antragsformulare können im Formular-Service der Stadtverwaltung Dortmund unter http://www.dortmund.de abrufen werden.

    Eine weitere Möglichkeit bietet die städtische Telefonhotline (Tel. 50 – 1 32 76). Unter dieser Rufnummer können allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet und Antragsformulare bestellt werden.
    Die Stadtverwaltung bittet darum, Wohngeldanträge derzeit möglichst per Post zuzusenden oder direkt in die städtischen Hausbriefkästen einzuwerfen. Wenn Antragsteller*innen diesen Weg nutzen, bekommen sie kurzfristig auch eine Eingangsbestätigung.

    Um ab Januar 2021 erstmalig in den Wohngeldbezug zu kommen, ist der Antrag spätestens bis zum 31. Januar 2021 zu stellen. Das Amt für Wohnen bemüht sich, schnell über die gestellten Anträge zu entscheiden. Sollte es wider Erwarten doch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen, bittet die Stadtverwaltung schon jetzt um Verständnis.

  2. Modellkommune Dortmund – Wohngeld digital beantragen auf neuer Plattform

    Modellkommune Dortmund – Wohngeld digital beantragen auf neuer Plattform

    Seit Ende April 2021 kann Wohngeld in Dortmund über eine weitere digitale Plattform beantragt werden. Dortmund ist eine von insgesamt sieben digitalen Modellkommunen in NRW, die bei einem länderübergreifenden Pilotprojekt dabei sind. In den Modellkommunen soll das digitale Angebot getestet und dann im Sommer auf andere Städte und Gemeinden übertragen werden.

    Ziel dieses gemeinsamen Pilotprojekts ist die Einführung bundesweit einheitlicher Onlineanträge, im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

    Die Stadt Dortmund als Modellkommune für Digitalisierung begrüßt und unterstützt jeden weiteren Onlinezugang, der den Bürger*innen einen einfachen und digitalen Weg zum Antragsverfahren ermöglicht.

    Weitere Hinweise und Erläuterungen finden sich auf der Homepage der Stadt Dortmund unter folgendem Link: https://rathaus.dortmund.de/wps/portal/dortmund/home/dortmund/rathaus/domap/services.domap.de/product.services.domap.de/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zijQItjAwN3Q18DEwdzQwcfc2dw3wDwwwsQo31w8EKDHAARwP9KGL041EQhd_4cP0ovFa4muJX4G5oiF-BQZgBAQW-JgQUmMFMwOOPgtzQCINMz0xPR0VFAIMqPLQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/?p_id=wohngeld0

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