Ziel ist, einen weiteren Verlust historischer Substanz zu verhindern

Die südliche Gartenstadt in Dortmund soll als Siedlung unter Denkmalschutz gestellt werden

Rundgang (v.li.): Stefan Thabe (Leiter Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt), Alexander Guttek (Farwick u. Grote) und Hendrik Gödecker (Untere Denkmalbehörde) in der Südlichen Gartenstadt.
Rundgang (v.li.): Stefan Thabe (Leiter Stadtplanungs- u. Bauordnungsamt), Alexander Guttek (Farwick u. Grote) und Hendrik Gödecker (Untere Denkmalbehörde) in der Südlichen Gartenstadt. Bild: Christian Schön für die Stadt Dortmund

Im Auftrag der Dortmunder Lokalpolitik hat die Untere Denkmalbehörde ein Gutachten zum Schutz der Südlichen Gartenstadt erarbeiten lassen. Seit Ende 2020 hat das Büro für Architektur und Stadtplanung Farwick und Grote die Südliche Gartenstadt untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis: Die Südliche Gartenstadt ist ein herausragendes Zeugnis der Dortmunder Architektur- und Stadtbaugeschichte und sollte deshalb als Gesamtanlage für zukünftige Generationen erhalten werden. Als Instrumentarium schlagen die Architekt*innen und Stadtplaner*innen die Kombination eines Bebauungsplans, einer Gestaltungssatzung und einer Denkmalbereichssatzung vor.

Rat soll die Unterschutzstellung beschließen – Werkssiedlung Oberdorstfeld als Vorbild

Als wichtigstes Instrument wird die Denkmalbereichssatzung bewertet, weil durch sie ein weiterer Verlust historischer Substanz in den meisten Fällen verhindert werden kann. Beschließt der Rat in seiner Sitzung am 23. Juni 2022, dass eine solche Satzung aufgestellt werden soll, wäre dies erst der zweite Denkmalbereich in Dortmund, seit die Werkssiedlung Oberdorstfeld 1993 flächendeckend unter Schutz gestellt wurde.

Am 1. Juni 2022 tritt das neue Denkmalschutzgesetz des Landes NRW in Kraft. Deshalb ginge mit dem Beschluss, einen Denkmalbereich aufzustellen, außerdem der vorläufige Schutz der Siedlung einher. Bauliche Veränderungen bedürften dann einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, könnten anders als bisher in vielen Fällen aber auch steuerlich geltend gemacht werden.

Geltungsbereich der zukünftigen Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt.
Geltungsbereich der zukünftigen Denkmalbereichssatzung für die südliche Gartenstadt. Karte: Untere Denkmalbehörde der Stadt Dortmund

Den Geltungsbereich hat die Untere Denkmalbehörde gemeinsam mit der Landesdenkmalpflege beim LWL festgelegt. Er umfasst nur diejenigen Bereiche der Südlichen Gartenstadt, die bereits bis zum Zweiten Weltkrieg angelegt und großteils bebaut waren.

Negative Veränderungen in der Gartenstadt sollen verhindert werden

Bisher gilt für die gesamte Südliche Gartenstadt zwischen B236, ehemaliger Hafenbahn, B1 und Joseph-Cremer-Straße eine sog. Veränderungssperre, die der Rat 2020 beschlossen und Anfang dieses Jahres bis März 2023 verlängert hat. Das heißt, dass die Kommune alle Bauanträge bis zum Auslaufen der Sperre zurückstellen oder ablehnen kann.

Bild: Christian Schön für die Stadt Dortmund

Damit sollen negative Veränderungen in der Gartenstadt verhindert werden, bis geeignete Schutzinstrumente aufgestellt sind. Da das neue Denkmalschutzgesetz eine vorläufige Unterschutzstellung vorsieht, ist eine erneute Verlängerung der Veränderungssperre wohl nicht notwendig. Der vorläufige Schutz gilt für eine Dauer von zwei Jahren. In diesem Zeitraum müsste die Denkmalbereichssatzung endgültig aufgestellt werden.

So lange soll es laut Unterer Denkmalbehörde aber nicht dauern. Mit einem Entwurf der Satzung ist wohl schon im Herbst 2022 zu rechnen. Dann sollen auch die Bürger*innen beteiligt werden. Zunächst im Rahmen einer Informationsveranstaltung und dann durch die öffentliche Auslegung der Satzung für eine Dauer von vier Wochen. In dieser Zeit können die Bürger*innen Bedenken und Anregungen einbringen.

Eine Gestaltungsfibel soll Eigentümer:innen Hilfestellungen geben

Anschließend erörtert die Untere Denkmalbehörde die erhobenen Einwendungen gemeinsam mit dem Landschaftsverband und passt die Satzung entsprechend an. Anschließend wird die überarbeitete Satzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. In Kraft tritt die Satzung aber erst, wenn sie nach dem Ratsbeschluss außerdem von der Oberen Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung in Arnsberg genehmigt wird. Dies könnte dann im Frühjahr 2023 der Fall sein.

Anschließend sollen der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung erarbeitet werden. Nicht zuletzt ist aber auch eine geplante Gestaltungsfibel von Bedeutung, die selbst keine rechtlichen Festsetzungen enthält, sondern zu den informellen Instrumenten zählt. Mit ihr sollen die Geschichte der Dortmunder Gartenstadt und die rechtlichen Festsetzungen der Rechtsinstrumente bürgernah und möglichst anschaulich aufbereitet werden.

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Reaktionen

  1. Wohnen in der Villenkolonie: Kunst-Spaziergang durch die Gartenstadt (PM)

    Die Dortmunder Gartenstadt ist seit über 100 Jahren ein beliebtes und gehobenes Quartier. Mehr über Architektur und Anlage der Gartenstadt erfahren Interessierte am Donnerstag, 30. Juni bei einem geführten Rundgang durchs Viertel. Los geht es um 16 Uhr am Freiligrathplatz, wo am 2. August 1913 der Grundstein für die südlich der B1 gelegene Siedlung gelegt wurde. Axel Rickel erzählt von den Absichten der Gründer und diskutiert mit den Teilnehmer*innen über die Realität heute.

    Der Rundgang kostet acht Euro, ermäßigt vier Euro. Tickets gibt es online unter http://www.dortmunder-museen.de/kunst-im-oeffentlichen-raum. Die Dortmunder Spaziergänge zur Kunst im öffentlichen Raum können auch separat gebucht werden; zum Beispiel für eine Geburtstagsfeier, einen Betriebsausflug oder für externe Gästegruppen. Infos unter Telefon (0231) 50-24876. http://www.facebook.com/kunstimoeffentlichenraumdortmund

  2. Kunstspaziergang durch die Gartenstadt (PM)

    Die Dortmunder Gartenstadt ist seit über 100 Jahren ein beliebtes und gehobenes Quartier. Mehr über Architektur und Anlage der Gartenstadt erfahren Interessierte am Donnerstag, 11. Mai, 17 Uhr beim Kunstspaziergang. Los geht es am Freiligrathplatz, wo am 2. August 1913 der Grundstein für die südlich der B1 gelegene Siedlung gelegt wurde. Axel Rickel und Dr. Helmut Westphal erzählen von den Absichten der Gründer und diskutieren mit den Teilnehmer*innen über die Realität heute. Der Rundgang kostet acht Euro, ermäßigt vier Euro. Tickets gibt es online unter http://www.dortmunder-museen.de/kunst-im-oeffentlichen-raum.

  3. Bürger*innen-Infoveranstaltung zur südlichen Gartenstadt und der geplanten Denkmalschutzsatzung (PM)

    Die Südliche Gartenstadt gehört zu den herausragenden Zeugnissen der Dortmunder Architektur- und Städtebaugeschichte des frühen 20. Jahrhunderts. Sie wurde mit großen künstlerischen Ambitionen und erheblichem Ressourcenaufwand realisiert. Dementsprechend verfügt die Siedlung über viele Einzeldenkmäler.

    Die zunehmende Dynamik auf den Immobilienmärkten in den letzten Jahren hat jedoch zu einem hohen Veränderungsdruck in den beliebten historischen Bestandsquartieren und damit auch in der Südlichen Gartenstadt geführt. Besonders erhaltenswerte Bausubstanz und historische Ensembles sind gegenwärtig in ihrem Erscheinungsbild, ihrer städtebaulichen Eigenart, ihrer Unverwechselbarkeit und in ihrer Existenz gefährdet.

    Aus diesem Grund hatte der Rat der Stadt Dortmund die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes InO 245 – südliche Gartenstadt – sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gefasst. Im weiteren Verlauf hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, für die Südliche Gartenstadt eine Denkmalbereichssatzung aufzustellen. Seit dem 12. August 2022 ist der geplante Denkmalbereich bereits vorläufig unter Denkmalschutz gestellt.

    Als fachliche Grundlage für die Denkmalbereichssatzung und die ebenfalls geplante Gestaltungssatzung sowie den Bebauungsplan hat das Büro für Architektur und Stadtplanung farwick+grote im Auftrag der Stadt Dortmund ein Gutachten zum Schutz der historischen Gartenstadt erarbeitet. Das Büro hatte seit Ende 2020 eine Bestandsaufnahme aller historischen Objekte vorgenommen, die Gartenstadt städtebauhistorisch analysiert und Empfehlungen abgeleitet.

    Ziele der sich nun anschließenden planerischen Arbeiten sind folgende: Erstens soll das erhaltene Ortsbild in seiner Gestaltung und Substanz gewahrt werden, indem der Stadtgrundriss, die Grünanlagen, die historischen baulichen Anlagen, die Einfriedungen und das Kleinpflaster gesichert werden. Zweitens soll das Ortsbild der Gartenstadt im Sinne der ursprünglich beabsichtigten Gestaltung wiederhergestellt und aufgewertet werden.

    Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt stellt im Rahmen einer Bürger*innen-Infoveranstaltung am 1. Juni 2023 den aktuellen Stand der Planungen vor und möchte anschließend mit den Anwohner*innen in einen Austausch kommen, um Anregungen, aber auch Bedenken für den weiteren Planungsprozess aufzunehmen.

    Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die für den Zeitraum vom 5. Juni bis 21. Juni 2023 geplant ist, erhalten die Anwohner*innen die Möglichkeit, die derzeitigen Planungsstände zur Denkmalbereichssatzung und zum Bebauungsplan InO 245 – südliche Gartenstadt – einzusehen und ihre Anregungen dazu beizusteuern. Die Seite wird rechtzeitig online gestellt und ist dann auf der Webseite der Stadt Dortmund (im Menü unter Öffentlichkeitbeteiligung) zu finden: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/stadtplanungs_und_bauordnungsamt/stadtplanung/startseite_8/index.html

    Die Bürger*innen-Infoveranstaltung wird am 1. Juni 2023, um 19.00 Uhr in der Aula der Gesamtschule Gartenstadt, Hueckstraße 25/26, 44141 Dortmund, stattfinden. Der Einlass erfolgt um 18:30 Uhr. Mitarbeiter*innen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes stehen den interessierten Anwohner*innen dann schon für erste Fragen zur Verfügung. Alle interessierten Anwohner*innen sind hierzu herzlich eingeladen.

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