Verbraucherzentrale Dortmund gibt Tipps und Hinweise:

Wer muss Coronatests künftig selbst bezahlen?

In Dortmund wird deutlich mehr gegen Corona geimpft und auf Covid-19 getestet. Foto: Alex Völkel
Ab Montag werden die Bürger*innen-Schnelltests kostenpflichtig – doch nicht für alle Menschen. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Ab Montag (11. Oktober 2021) gelten neue Regeln bei den Corona-Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen. Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests auch in Dortmund nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021.

Nicht alle Menschen müssen für Tests bezahlen

In Dortmund wird deutlich mehr gegen Corona geimpft und auf Covid-19 getestet. Foto: Alex Völkel

Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest, sagt Rafael Lech von der Beratungsstelle Dortmund.

Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen? Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

– Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
– Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quaran-täne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personen-gruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impf-angebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?

Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben ge-nannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesund-heitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut ge-prüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ge-listet sein.

Für weitere Informationen:

    • Verbraucherzentrale NRW in Dortmund
    • Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
    • Tel. (0231) 720917-01
    • dortmund@verbraucherzentrale.nrw

Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests online:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57907

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Reaktionen

  1. Herbstferien: 3G-Nachweispflicht für Schüler*innen – gemeinsame Selbsttests bei städtischen Angeboten – Testnachweis für Hallenbäder nötig (PM)

    In den Herbstferien gelten für Schüler*innen, die an Veranstaltungen oder Ferienangeboten teilnehmen möchten, andere Bedingungen als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes NRW müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor max. 48 Stunden negativ getestet wurden. Diese Tests sind für Schüler*innen in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos.

    Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche erlaubt die Coronaschutzverordnung auch einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort. Die Stadt Dortmund ermöglicht Schüler*innen, die in den Herbstferien an städtischen Veranstaltungen teilnehmen wollen, direkt vor Ort die Möglichkeit sogenannter „gemeinsamer Selbsttests“.

    Die 3G-Regel für Kinder und Jugendliche gilt auch für den Vereinssport in Innenräumen. Auch hier haben Vereine jedoch die Möglichkeit, gemeinsame Selbsttests anzubieten. Die Sportvereine können die Kosten für die Selbsttests der Kinder und Jugendlichen von der Sportverwaltung erstattet bekommen.

    Kinder und Jugendliche, die in den Herbstferien die Hallenbäder besuchen möchten, müssen ein 48 Stunden altes negatives Testergebnis oder einen Nachweis ihrer Immunisierung mitbringen und vorlegen. Es besteht keine Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen.

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