Tipps vom Grünflächenamt und Tiefbauamt der Stadt Dortmund

Grünschnitt zur richtigen Zeit: Starke Rückschnitte behutsam im Oktober erledigen

Herbststimmung im Fredenbaumpark.
Herbststimmung – der behutsame und vorausschauende Schnitt von Gehölzen ist seit 1. Oktober wieder erlaubt. Foto: Stefanie Kleemann für die Dortmund-Agentur

Das Grünflächenamt und das Tiefbauamt der Stadt Dortmund möchten die Dortmunder*innen mit eigenem Garten oder Kleingarten daran erinnern, dass es seit dem 1. Oktober 2021 wieder erlaubt ist, Gehölze stärker zurückzuschneiden.

Schonzeit für die Natur – Gebot der Verkehrssicherheit lässt Ausnahmen zu

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG) untersagt in der Jahreszeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Mit diesem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und auch Insekten geschützt und erhalten bleiben.

Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Dadurch wird ein übermäßiger Zuwachs verhindert und die natürliche Wuchsform der Gehölze zur Geltung gebracht.

Diese Verbote gelten allerdings nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht erforderlich sind. Aus diesem Grund kontrolliert das Tiefbauamt ganzjährig die Verkehrssicherheit von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Bei diesen Kontrollen wird gelegentlich festgestellt, dass Zweige und Äste über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. In diesen Fällen werden die Anlieger gebeten, diese kurzfristig zu entfernen, da durch Überhänge keine Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs entstehen dürfen.

Das sogenannte Lichtraumprofil legt dabei den Raum fest, den Bäume oder Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen nicht überschreiten dürfen. Im Bereich öffentlicher Gehwege ist eine lichte Höhe von 2,50 m vom Bewuchs freizuhalten. Über Straßen ist eine Mindesthöhe von 4,50 m erforderlich. Außerdem darf die Sicht auf Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Vorausschauender Grünschnitt im Winter

Aus diesem Grund ist es sinnvoll stärkere Rückschnitte in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorzunehmen, damit keine starken Eingriffe innerhalb der Schonzeit notwendig werden.

Auch das Grünflächenamt ist jetzt in den Grün- und Parkanlagen der Stadt unterwegs, um die eigenen Gehölze zurückzuschneiden. Dabei orientieren sich die Fachleute an bestimmten vorher festgelegten Zielen. Bei langsam wachsenden Arten schneiden sie kräftige Seitentriebe zurück, lichten sie aus.

Gehölze, die bereits stark verholzt, vergreist oder deren Kronen bereits auseinandergefallen sind, werden auf den Stock gesetzt. Hierbei werden Sträucher so dicht wie möglich über dem Boden abgesägt. Dieser starke Rückschnitt ist nötig, um die Pflanzen zu verjüngen. Denn nur nach einer Stocksetzung wächst ein Strauch mit seinem typischen Wuchsbild nach und blüht in seinem kompletten Habitus.

Nicht alle Pflanzen im gleichen Jahr verjüngen

Um eine hohe Biodiversität zu erhalten und zu fördern, werden in einer Anlage jedoch nicht sämtliche Sträucher in einer Saison auf den Stock gesetzt. Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäugetiere wie Igel bleiben so erhalten, wenn die Sträucher einer Anlage abschnittsweise nach und nach zurückgeschnitten werden, in der Regel pro Jahr nicht mehr als ein Drittel der Sträucher.

Dieses Vorgehen ist Gartenbesitzer*innen ebenso zu empfehlen. Wichtig ist auch, dass sämtliche Arbeiten mit einer scharfen (Motor-) Säge durchgeführt werden. Denn nur so erreicht man durch glatte Schnitte eine schnelle Heilung der Wunden. Und holzzersetzende Pilze und andere Parasiten können schwerer in das Holz eindringen.

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Reaktionen

  1. Grünschnittannahme und Herbstmarkt am Samstag, 20. November in der Pottgießerstraße (PM)

    In diesem Jahr verbindet die EDG die kostenlose Abgabe von Grünschnitt wieder mit einem Herbstmarkt rund um die Themen Garten und Abfall. Die EDG freut sich auf zahlreiche Besucher*innen beim Herbstmarkt, welcher selbstverständlich auch unabhängig von der Grünschnittabgabe besucht werden kann.

    Dortmunder Gartenbesitzer*innen können Grün- und Baumschnitt auf dem Gelände des Wertstoffzentrums Pottgießerstraße 20 kostenlos abgeben. Die Anlieferung ist von 7 bis 17 Uhr möglich. Die Abgabe- menge sollte eine Pkw-Ladung nicht überschreiten.

    Herbstmarkt von 10 bis 15 Uhr

    Abweichend von der Anlieferungszeit beim Grünschnitt öffnet der Herbstmarkt von 10 bis 15 Uhr die Türen der herbstlich dekorierten Verkaufsstände. Und das ist im Angebot:

    ➢ Der Imkerverein Dortmund-Kurl verkauft verschiedene Sorten Bienenhonig, weitere Pro- dukte aus Honig aus eigener Herstellung und Honigwaffeln für den sofortigen Verzehr.
    ➢ Hof Mertin aus Grevel tischt heimische Apfelsorten, verschiedene Delikatessen aus dem Hof- laden sowie frischen Apfelpunsch auf.
    ➢ „Zapfhahn“ bietet besondere Essig- und Senfsorten, Alba-Öl und weitere Leckereien an.
    ➢ Am EDG-Infomobil verkaufen die Kundenberater*innen Biomüllis für die Vorsortierung von
    organischen Abfällen in der Küche für 3,50 Euro/Stück und Laubsäcke für 2,50 Euro/12 Stück
    á 60 Liter (jeweils solange der Vorrat reicht)
    ➢ Beratung und Informationen werden groß geschrieben am EDG-Infomobil, bei der Verbraucherzentrale und beim Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine. ➢ Für das leibliche Wohl wird mit Getränken und einer deftigen Bratwurst zu moderaten Preisen gesorgt.

    Die EDG bittet darum, sich unnötige Wege zur Pottgießerstraße zu ersparen und nicht schon vor dem
    20. November Grünschnitt anzuliefern! Unabhängig vom Aktionstag können Grün- und Baumschnitt sowie Laub ganzjährig gegen eine Gebühr von 10 Euro pro angefangenen Kubikmeter zu den regulären Öffnungszeiten an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Größere Mengen nimmt das Recyclingzent- rum Dortmund (Heinrich-August-Schulte-Straße 21, 44147 Dortmund) an. Infos hierzu unter http://www.doga.de

    Regelungen zum Gesundheitsschutz

    • Für den Besuch des Herbstmarktes gilt die 2G-Regel: Der Zutritt ist nur geimpften und genesenen Personen erlaubt. Die Einhaltung der 2G-Regel wird im Eingangsbereich zum separierten Ge- lände des Herbstmarktes kontrolliert.
    • Die EDG bittet die Besucher*innen, die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
    • Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht eine Maskenpflicht.
    • Für Besucher*innen die ausschließlich Grünschnitt abgeben möchten, gilt die 2G-Regel nicht.
    • Die Anlieferung vom Grünschnitt erfolgt zum Schutz der Kund*innen und Mitarbeiter*innen
    kontaktlos. Eine Unterstützung beim Entladen durch die Mitarbeiter*innen erfolgt nicht.
    • Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten die Kund*innen bei der Grünschnittabgabe unbe-
    dingt den gesamten Anlieferungszeitraum bis 17 Uhr nutzen.
    • Hinweistafeln weisen auf die aktuellen Hygieneregelungen hin.

    Infos zur Grünschnittannahme und Herbstmarkt auch unter http://www.edg.de.

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