Bundestagswahl am 26. September: 151.375 Anträge bearbeitet

Dringender Appell des Dortmunder Wahlamtes: Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden

Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Der Countdown bis zum Wahlsonntag am 26. September 2021 läuft. Wie in vielen anderen Städten ist auch in Dortmund die Teilnahme an der Briefwahl sehr groß. Briefwähler*innen müssen beachten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an das Kommunale Wahlbüro zurückgesendet werden bzw. dort eingehen. Für den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen beim Kommunalen Wahlbüro sind Briefwähler*innen selbst verantwortlich. Der Versand ist kostenfrei über die Deutsche Post möglich.

 Wahlbrief kann bis zum Wahltag auch im Wahlbüro abgegeben werden

Das Kommunale Wahlbüro fordert alle Wähler*innen auf, die Hinweise im Verpackungsmerkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beiliegt, genau zu beachten, damit der Wahlbrief gültig ist und somit bei der Auszählung berücksichtigt werden kann.

Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Für die Rücksendung wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am Mittwoch, den 22. September 2021, an das Kommunale Wahlbüro zu versenden.

Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig postalisch auf den Weg bringen kann, hat auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bis zum Wahltag, 26. September 2021, 18:00 Uhr, in die Hausbriefkästen des Stadthauses, Südwall 2-4, und des Kommunalen Wahlbüros, Königswall 25-27 (Briefkasten am Nebeneingang) einzuwerfen.

Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Wer noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann dies noch bis zum 24. September 2021 tun. Das Briefwahlbüro ist an diesem Tag (Freitag) bis um 18 Uhr geöffnet.

Der Briefwahlantrag-Online ab dem 22. September 2021 abgeschaltet

Im Briefwahlbüro am Königswall kann man auch schon direkt wählen.
Im Briefwahlbüro kann man auch persönlich die Briefwahl beantragen – und auch schon die Stimme abgeben. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Das Kommunale Wahlbüro weist jedoch darauf hin, dass in den letzten Tagen vor der Wahl das Risiko besteht, dass die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig postalisch zugestellt werden können bzw. die Wähler*innen diese nicht mehr rechtzeitig zur Auszählung am Wahlsonntag um 18 Uhr zurücksenden können.

Aus diesem Grund wird auch der Briefwahlantrag-Online ab dem 22. September 2021 abgeschaltet. Die Stadt Dortmund empfiehlt, sich die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro am Königswall 25-27 (Nebeneingang) ausstellen zu lassen.

Bis Freitag (17. September 2021) hat die Stadt Dortmund insgesamt 151.375 Briefwahlunterlagen für die Wähler*innen in Dortmund zur Bundestagswahl 2021 ausgestellt. Im vergleichbaren Zeitraum wurden bei der letzten Bundestagswahl 2017 erst 91.009 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Somit ergibt sich ein Plus von 60.366 ausgestellten Briefwahlunterlagen. Bislang haben damit ca. 37% der in Dortmund wahlberechtigten Bürger*innen die Briefwahl beantragt.

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Reaktionen

  1. Bundestagswahl am 26. September 2022: Wahlbrief jetzt zur Post bringen (PM Ministerium des Inneren NRW)

    Landeswahlleiter Wolfgang Schellen appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Gemeinde nicht bis zum 26. September 2021 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Schellen.

    Damit die Briefwahlstimmen gültig sind, empfiehlt der Landeswahlleiter, die Hinweise in dem Merkblatt zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.

    Der hellrote Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag und Wahlschein kann kostenfrei innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am Mittwoch, 22. September 2021, sollte der Wahlbrief abgeschickt werden. „Innerhalb Deutschlands wird der Wahlbrief der Heimatgemeinde dann noch rechtzeitig zugestellt“, erläutert der Landeswahlleiter. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief bis zum Wahlsonntag (26. September) um 18 Uhr direkt beim Wahlamt am Wohnort abgeben.

    Kurzentschlossene können in dieser Woche noch bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Im Wahlamt werden die Unterlagen den Antragstellerinnen und Antragstellern dann unmittelbar ausgehändigt. Sie können sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

    Ausnahmsweise ist es möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr zu beantragen. Dies setzt voraus, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder dass eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am
    26. September 2021 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw.

  2. Endspurt zur Bundestagswahl am 26. September (PM Ministerium des Innern NRW)

    Landeswahlleiter Wolfgang Schellen hat die 12,9 Millionen Wahlberechtigten in NRW dazu aufgerufen, am 26. September wählen zu gehen. „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Schellen. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrechtrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den neuen Bundestag einzieht und in den kommenden vier Jahren im Bund regiert.“ An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat und stattdessen ein Wahllokal in seinem Wahlkreis aufsucht.

    *Was ist zum Wählen notwendig?*

    Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen.

    Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick in die Wahlbenachrichtigung.

    Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.
    Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis in ein Wahllokal seines Wahlkreises mitnehmen.

    *Wahlzeit*

    Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (26. September) von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich.

    *Stimmzettel*

    Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 66 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:

    * Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 64 nordrhein-westfälischen Wahlkreisen können sich zwischen sechs bis zwölf Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
    * Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 27 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt.

    Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.

    *Barrierefreiheit*

    Ist ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreichbar, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (24. September, 18 Uhr) Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können.

    Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

    *Wahlstatistik*

    In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. „Selbstverständlich ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis ausnahmslos gewahrt wird“, betont der Landeswahlleiter.

    In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.

    *Wählerbefragung*

    In vielen Wahlbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.

    Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am
    26. September 2021 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw

  3. Bundestagswahl am Sonntag: ver.di-Landesbezirksvorstand ruft zur Stimmabgabe auf (PM ver.di NRW)

    Der Landesbezirksvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) ruft im Rahmen seiner Klausurtagung in Lünen dazu auf, bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag die eigene Stimme zu nutzen und wählen zu gehen. Landesleiterin Gabriele Schmidt: „Selten waren die Weichen, die gestellt werden müssen, so entscheidend, wie heute. Wir wollen eine starke Demokratie, die auf breiter Beteiligung aufbaut. Deshalb sagen wir: Jede Stimme zählt!

    Viele Themen, die wir als Gewerkschafter*innen in NRW bewegen wollen, basieren auf Entscheidungen der Bundespolitik. Dazu gehören: die künftige Gestaltung unseres Rentensystems, die Finanzierung der Daseinsfürsorge, eine gerechte Steuerpolitik, ein funktionierendes Gesundheitssystem und der sozialökologische Umbau.

    Wir brauchen eine soziale Umweltpolitik, die dem Klimawandel entgegenwirkt mit einem Energiepreisausgleich für die Bürger*innen. Die Last des notwendigen Umbaus muss durch die Reichen getragen werden. Dazu muss die Vermögenssteuer wieder eingeführt und eine höhere Besteuerung auf Erbschaften erfolgen.

    Diese Herausforderungen der Zukunft sind ohne Investitionen, beispielsweise in den Ausbau des ÖPNV oder in eine gute Bildung von der Kita bis zu den Hochschulen, nicht umsetzbar. In den NRW-Kommunen zeigt sich, dass die Schuldenbremse nicht funktioniert und schwache öffentliche Strukturen noch weiter ausbluten lässt. Deshalb brauchen wir in NRW eine Altschuldenlösung für die Kommunen. Die öffentliche Daseinsvorsorge für Bürger*innen und Beschäftigte muss gewährleistet sein. Dem Personalmangel muss entgegengewirkt werden, damit Arbeit nicht krank macht.“

    Der Vorsitzende des Landesbezirksvorstandes André auf der Heiden fügt hinzu: „Parteien, die spalten und Hass säen, Fake News, Verschwörungstheorien und rechtspopulistische Parolen verbreiten, haben im Bundestag nichts verloren! Demokratiefeinde und Rassisten müssen verhindert werden. Auch deshalb rufen wir dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, um die Demokratie zu stärken.“

  4. Aktuelle Info zu den ausgestellten Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021 (PM Stadt Dortmund)

    Die Stadt Dortmund hat zum Stand 23. September zur Bundestagswahl 2021 insgesamt 156.183 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Zum vergleichbaren Zeitpunkt zur Bundestagswahl 2017 wurden 97.090 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Das ist ein Zuwachs von 59.093 Unterlagen. Damit haben bislang ca. 38,5% der in Dortmund wahlberechtigten Bürger*innen die Briefwahl beantragt.

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