Montagsdemos: Über 30.000 Menschen unterschreiben (erfolglos) für ein Verbot der Naziaufmärsche in Dortmund

„Euer Grundgesetz ist unsere Waffe“ - die Neonazis verhöhnen die DemokratInnen.
T-Shirt-Motiv: „Euer Grundgesetz ist unsere Waffe“ – die Neonazis verhöhnen die DemokratInnen und den Rechtsstaat.

Seit Wochen marschieren Neonazis – organisiert durch die rechtsextreme Splitterpartei „Die Rechte“ – durch die Dortmunder Nordstadt. Dabei wird erneut deutlich, wofür deren Kader stehen: für eine faschistische, antisemitische, rassistische und zutiefst menschenfeindliche Politik. Dagegen gehen mittlerweile bis zu 2000 Menschen montags auf die Straße. Mehr als 30.000 haben sich online für ein Verbot stark gemacht.

„Wir wollen uns wieder sicher fühlen! Verbot der Dortmunder Nazi-Demos, JETZT!“

Die Initiative „Es ist untragbar“ hat im Internet eine Petition zum Verbot der Naziaufmärsche gestartet. Sie steht unter dem Motto: „Wir wollen uns wieder sicher fühlen! Verbot der Dortmunder Nazi-Demos, JETZT!“  

Die InitiatorInnen reagieren damit auf die seit Ende September jeden Montag stattfindenden Demonstrationen der Neonazis in der Dortmunder Nordstadt.

„Das ist untragbar. Wir sind erschüttert. Wir sind sauer, irritiert und verängstigt. Seit Ende September trauen wir uns in unserer Heimatstadt Dortmund montags nicht mehr auf die Straße. Aus Angst vor körperlichen und verbalen Übergriffen durch Neonazis. Mit dieser Petition fordern wir ein Verbot der Nazi-Demos“, heißt es weiter.

Mehr als 30.000 Menschen haben binnen weniger Tage unterschrieben. Das Problem der Petition: Sie richtet sich an Oberbürgermeister Ullrich Sierau. Doch weder der OB noch Stadt oder Polizei sind Genehmigungsbehörden. 

Petition mit falschem Adressat – weder Stadt noch Polizei sind Genehmigungsbehörden

Montag für Montag marschieren die Neonazis derzeit durch die Nordstadt.
Montag für Montag marschieren derzeit die Neonazis durch die Nordstadt. Mit Verboten ist nicht zu rechnen.

AnmelderInnen von Demos und Kundgebungen sind frei in der Wahl von Ort, Thema und Uhrzeit. Sie melden die Demo bei der Polizei an und diese bestätigt nach erfolgter Prüfung die Anmeldung. Wenn Gründe dagegen sprechen, kann die Polizei Auflagen erlassen oder auch in Kooperation mit den AnmelderInnen beispielsweise die Route verändern. 

Ein Verbot einer Versammlung oder Demonstration ist nur das allerletzte Mittel. Das Demonstrieren ist ein Grundrecht, also ein hohes Schutzgut. Verbotsgründe nennt § 15 des Versammlungsgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder hohe Hürden für Verbote aufgestellt. 

„Gleichwohl ist es der Dortmunder Polizei in juristisch präziser Arbeit mehrfach gelungen, Versammlungen z.B. in unmittelbarer Nähe von Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens zu verhindern“, verweist Polizeisprecher Peter Bandermann auf die sogenannten „Weihnachtsdemonstrationen” von Rechtsextremisten vor privaten Wohnanschriften.

Ein Verbot ist das allerletzte Mittel und muss vor Gerichten Bestand haben

„Die Polizei muss muss stets unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abwägen, wenn sie über Auflagen und Verbote  entscheidet. Gerichte werden immer fragen, ob vor einem Verbot auch mildere Mittel stehen können“, erklärt Bandermann.

Die Polizei muss die Neonazis schützen - Verbote sind gerichtlich (derzeit) nicht durchsetzbar.
Die Polizei muss die Neonazis schützen – Verbote sind gerichtlich (derzeit) nicht durchsetzbar.

Die Dortmunder Polizei prüft vor jeder rechtsextremen Versammlung immer wieder aufs Neue, wie zu reagieren ist und auch, ob Gründe für ein Verbot vorliegen. „Ein Verbot muss juristisch Aussicht auf Erfolg haben. Ein Verbot ohne diese Erfolgsaussicht auszusprechen spielt Rechtsextremisten in die Karten, weil sie mit einem Erfolg vor Gericht weitere mediale Aufmerksamkeit erzeugen würden“, so der Polizeisprecher.

Die Polizei Dortmund arbeite „mit hoher juristischer Expertise im komplizierten Rechtsbereich Versammlungsrecht“ und stehe in einem Austausch mit Staats- und Verfassungsrechtlern. „Wir prüfen das rechtlich Zulässige und haben vor Gerichten bundesweit beachtete Urteile erstritten“, verweist Bandermann auf erzielte Erfolge – aber auch die Misserfolge der vergangenen Wochen. 

Die Neonazis hatten erfolgreich gegen mehrere Auflagen geklagt. Zuletzt am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Parole „Nie wieder Israel“ von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht volksverhetzend sei.

Kritik der Stadtgesellschaft richtet sich gegen die Entscheidungspraxis der Gerichte

„Die aktuellen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des OVG Münster zeigen erneut, dass die Anforderungen an Verbote sehr hoch sind. Wenn bereits die Auflage für ein Verbot der Parole ,Nie wieder Israel’ nicht durchzusetzen ist, erscheint ein Gesamtverbot für eine Versammlung mit diesem antisemitischen Charakter nahezu unmöglich“, verdeutlicht die Polizei.

Jutta Reiter und Friedrich Stiller vom Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus geben sich entschlossen.

Daher richtet sich die Kritik von VertreterInnen der Stadtgesellschaft, demokratischen Parteien und antifaschistischen Initiativen gegen diese gerichtliche Entscheidungspraxis: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist für Demokraten schwer erträglich“, betont der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus.

„Jeder weiß was gemeint ist, aber die hetzerischen Parolen sind trotzdem nicht strafbar. Uns fehlt, dass die Juristen ihre Entscheidungen öffentlich erklären und diskutieren. Wir bekräftigen auf jeden Fall unsere Solidarität mit der jüdischen Gemeinde und werden im Kampf gegen die Nazis nicht nachlassen“, heißt es in einer von Jutta Reiter und Friedrich Stiller unterzeichneten Erklärung. 

Nordstadt-Bezirksbürgermeister Dr. Ludwig Jörder (SPD) sind die Neonazis und ihre Demonstrationen ebenfalls ein Dorn im Auge. Allerdings ebenfalls auf den Umstand bezogen, dass die Frage nach dem Verbot einer Demo keine politische, sondern eine juristische sei. „Man muss das juristisch diskutieren und dann verfassungsrechtlich auch zu anderen Ergebnissen kommen. In anderen juristischen Rechtsgebieten hat es in den vergangenen Jahren auch Veränderungen gegeben“, so Jörder – von Hause aus auch selbst Jurist.

Kritik: „Es geht hier nicht um Meinung, sondern um eine verbrecherische Ideologie“

Ula Richter
Ula Richter mit dem Bild: „Familie Schnoog aus Dortmund, in Auschwitz ermordet“. Foto: Klaus Hartmann

„Die Mahn-und Gedenkstätte Steinwache und das Mahnmal für die Opfer des NSU haben die gleiche Botschaft: Nazis sind Mörder und Verbrecher! Damals wie heute! Deshalb sind wir empört, dass sie heute wieder unter Polizeischutz ihren Hass, ihre Menschenverachtung, ihren Rassismus und Antisemitismus auf die Straßen der Nordstadt tragen dürfen“, kritisiert Ula Richter. 

Das Argument der Meinungsfreiheit auch für Naziparolen hält die engagierte Antifaschistin allerdings für vorgeschoben: „Es geht hier nicht um Meinung, sondern um eine verbrecherische Ideologie, und diese ist auch nicht durch das Versammlungsrecht geschützt. So urteilte noch vor ein paar Jahren der oberste Richter des OVG Münster, Dr. Bertram.“

„Inzwischen dürfen die Faschisten die übelsten antisemitischen und rassistischen Parolen gröhlen, die Richter sehen darin weder Volksverhetzung noch Bedrohung. So kommt es, dass die größten Feinde der Demokratie ein demokratisches Recht missbrauchen dürfen. Das ist, als ob man Brandstiftern das Feuerzeug reicht, statt es ihnen aus der Hand zu schlagen“, kritisiert die Mitbegründerin des Bündnisses.

Erneut Forderung nach einem Verbot der Neonazi-Partei „Die Rechte“ 

Auch am vergangenen Montag gingen wieder zahlreiche Menschen gegen den Neonazi-Aufmarsch auf die Straßen.
Am Montag gingen wieder zahlreiche Menschen gegen den Neonazi-Aufmarsch auf die Straßen.

„Es heisst immer, unsere Demokratie und unser Rechtsstaat seien wehrhaft. Angesichts der drohenden Gefahr von Rechts ist sie gefordert, das zu beweisen. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten und die Morde in Halle, die eigentlich der Synagoge und ihren BesucherInnen galten, sind eine weitere Kampfansage an diese Demokratie“, mahnte die 80-Jährige.

„Die engen Verbindungen, die der Mörder von Kassel zur Dortmunder Naziszene und beide zu Combat 18 hatten bzw. haben, sind alarmierend! Deshalb müssen rechtliche Schritte gegen die sogenannte Partei „Die Rechte”,  das Auffangbecken des verbotenen NWDO („Nationaler Widerstand Dortmund” eingeleitet werden! Diese “Partei” gehört verboten“, macht Ula Richter abermals deutlich.

Auch der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus erneuert seine Verbotsforderung, das sich die Partei „Die Rechte“, offensichtlich und für jeden erkennbar, in die Tradition nationalsozialistischer Gewaltherrschaft stelle.

Fehlender Schutz der Bürgerschaft vor Volksverhetzung und gewalttätiger Atmosphäre

Der Arbeitskreis  stellt „mit großer Sorge fest, dass der Rechtsstaat und die Gerichte nicht in der Lage sind, den antisemitischen Provokationen und den ständigen Aufmärschen sowie der gesamten Radikalisierung der Szene angemessen zu begegnen“. 

Alltag bei Demos: Wenn Menschen ihren Unmut skandieren, werden sie von Nazis gefilmt und bedroht.
Alltag bei Demos: Wenn Menschen ihren Unmut skandieren, werden sie von Nazis gefilmt und bedroht.

Weder auf die antisemitischen Hetzparolen, die die Bürgerschaft und insbesondere die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bedrohten, oder auch die Dutzenden, bis zu 100 Versammlungen nach dem Versammlungsrecht pro Jahr, gegen die der Rechtsstaat keine Mittel finde. 

„Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind ein hohes Gut. Die Gerichte bürden die Folgen ihrer Entscheidungen aber den DortmunderInnen auf. Wir vermissen, dass der Kontext und der Schutz der Bürgerschaft vor Volksverhetzung und gewalttätiger Atmosphäre ausreichend berücksichtigt wird“, so der Arbeitskreis. 

„Wenn wir auf die Straße gehen, um den Rechtsstaat gegen die Nazis zu verteidigen, erwarten wir, dass dieser Rechtsstaat auch uns schützt, und zwar nicht erst dann, wenn wieder etwas passiert ist. Wie wir es am letzten Montag schon öffentlich festgestellt haben: Ein Mahnmal für die Opfer der Nazi Gewalt in Dortmund reicht – wir brauchen keine weiteren“, so die VertreterInnen von Parteien, Kirchen, Vereinen und Gewerkschaften.

Kritik an der Petition der Initiative „Es ist untragbar“: – Arbeitskreis distanziert sich 

Diese kommentieren auch die Petition: „Der Arbeitskreis unterstützt die Forderung, die provokativen Hass- und Gewalt- Aufmärsche der Nazis zu verbieten. Es ist für uns DortmunderInnen in der Tat untragbar, dass wir immer und immer wieder den Provokationen und Bedrohungen durch die Naziszene ausgesetzt werden“, heißt es dazu. Die Dortmunder Szene organisiere schließlich nicht nur Versammlungen unter den Augen der Polizei, sondern sei bekannt für Hetze und Bedrohungen, für Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten. 

Trotz oder wegen der Naziaufmärsche gehen montags Menschen auf die Straße. Sie lassen sich nicht einschüchtern.
Trotz oder wegen der Naziaufmärsche gehen montags Menschen auf die Straße. Sie lassen sich nicht einschüchtern.

Trotzdem distanziert sich der Arbeitskreis von der Petition der Initiative „Es ist untragbar“: „Zum einen unterstützen wir nicht die verallgemeinernden Äußerungen, wir Dortmunderinnen und Dortmunder trauten uns (montags) nicht mehr auf die Straße. Wir treten dem Eindruck entgegen, dass die Nazis tatsächlich soviel Einfluss in der Stadt haben. Das macht die Nazis größer als sie sind“, heißt es in der Erklärung. 

„Das Bedrohungspotenzial ist da, aber sie sind weit davon entfernt, wirklich einen Stadtteil oder unsere Stadt zu beherrschen. Davon träumen sie nur. Schon in Dorstfeld, dann in Huckarde und zuletzt in Marten haben sie ihren Raumkampf versucht. Durchgesetzt haben sie sich damit nicht“, betonen Reiter und Stiller.

Sie halten zudem die Vorwürfe gegen den Oberbürgermeister – jenseits aller parteipolitischer Orientierungen – für unbegründet. „Ullrich Sierau hat sich in den letzten Jahren immer deutlich in Sachen Rechtsextremismus positioniert. Vor allem führt diese Blickrichtung am Kern des Problems vorbei.“

Klare Positionierung der Stadt gegen Rechtsetxremismus und Antisemitismus

Auch im OB-Büro ist man weder mit der Entscheidungspraxis der Gerichte noch mit der Petition besonders glücklich: „Die Stadt Dortmund und die große Mehrheit der Dortmunder BürgerInnen teilen den Unwillen über die stattgefundenen und noch geplanten Aufmärsche der Neonazis“, teilt Stadtsprecher Frank Bußmann auf Nachfrage mit.

Klare Botschaft am Rathaus Dortmund: „Gemeinsam gegen Antisemitismus!“ Fotos: Alexander Völkel
Klare Botschaft am Rathaus Dortmund: „Gemeinsam gegen Antisemitismus!“ Fotos: Alex Völkel

„Es ist schwer erträglich zu erleben, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Parteien ausgerechnet Rechtsextremisten die Möglichkeit erhalten, öffentlich ihre menschenfeindlichen Parolen zu skandieren“, heißt es dazu aus dem OB-Büro. Doch insbesondere die jüngsten Gerichtsentscheide und die geltenden Gesetze ließen ein Verbot der Aufmärsche nicht zu.

Der Rat habe sich mehrfach klar gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus positioniert. „Bedauerlicherweise sprechen aktuelle gerichtliche Entscheidungen eine andere Sprache. Umso wichtiger ist es, dass die Zivilgesellschaft und die Politik auch weiterhin deutlich Haltung zeigen gegen menschenfeindliche und antisemitische Hetze“, betont Bußmann. 

„Die Stadt Dortmund wird jedenfalls nicht müde, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen, denn Vielfalt ist eine unserer Stärken, und diese lassen wir uns nicht nehmen“, so der Stadtsprecher und verweist auf eine Vielzahl von Angeboten und Initiativen innerhalb der Stadt Dortmund.

Damit weist er indirekt auch die in der Resolution geäußerte Kritik und unterstellte Tatenlosigkeit zurück. „Für eine detaillierte Information hierzu stellt die Stadt Dortmund gerne ihre Broschüre ,Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus’ und den vom Rat in novellierter Form beschlossenen ,Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus’ zur Verfügung“, heißt es dazu kurz und knapp. 

Polizei lobt den Schulterschluss zwischen BürgerInnen und Behörden in Dortmund

Unabhängig vom Ausgang der aktuellen Verfahren werde die Dortmunder Polizei weiterhin alle versammlungsrechtlich und polizeirechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die jüdische Bevölkerung sowie die gesamte Stadtgesellschaft vor Antisemitismus und Volksverhetzung zu schützen, betont die Dortmunder Polizei.

Doch die Gerichtsbeschlüsse zeigen auch, dass allein juristische Verfahren den Rechtsextremismus nicht bekämpfen können. In Dortmund gibt es zahlreiche wirksame zivilgesellschaftliche Initiativen für Freiheit, Demokratie, Zivilcourage und Menschenrechte. 

„So unerträglich antisemitische Parolen und rechtsextreme Straftaten auch sind: Der Schulterschluss zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden in Dortmund hat längst dazu geführt, dass sich die rechtsextreme Szene in Dortmund bisher nicht weiter ausbreiten konnte“, betont Polizeisprecher Peter Bandermann. „Es handelt sich um eine isolierte, aber auch gefährliche Szene, die keinen Anschluss an die Gesellschaft findet und permanent einem hohen Kontroll- und Strafverfolgungsdruck ausgesetzt ist.“

„Bei der nachvollziehbaren Enttäuschung in der Stadtgesellschaft über die aktuellen Gerichtsbeschlüsse dürfen wir diese gemeinsam erzielten Erfolge nicht übersehen und müssen intensiv daran arbeiten, sie auszubauen. Die Dortmunder Polizei trägt ihren Beitrag dazu bei und wird jetzt juristisch mit Sicherheit nicht locker lassen“, so Bandermann.

Hier ist der Link zur Petition: www.change.org/

 

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