Dortmund reagiert auf antisemitische Angriffe in Halle: Demo und erhöhte Sicherheit für jüdische Einrichtungen

In der Dortmunder Innenstadt gab es am Abend eine spontane Demo gegen Antisemitismus.

Die wahrscheinlich rechtsextremistische Tat in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) am 9. Oktober 2019 löst auch in Dortmund traurige Reaktionen aus. So gab es bereits am Abend eine spontane Demo durch die Dortmunder Innenstadt, an der sich rund 150 Menschen beteiligten. Sie setzten damit ein Zeichen gegen die mutmaßlich antisemitisch geprägten Anschläge. Die Polizei hat bundesweit die Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen erhöht – so auch in Dortmund.

Die wahrscheinlich rechtsextremistische Blutat in Halle sorgt international für Schlagzeilen

Die Dortmunder Synagoge wird von zusätzlichen Polizeikräften bewacht. Fotos: Karsten Wickern

Am Mittwoch hat ein Täter zwei Menschen im Umfeld der Synagoge in Halle erschossen. Zuvor hatte er versucht, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, war daran aber gescheitert. In der Synagoge befanden sich zu dem Zeitpunkt etwa 80 Menschen, die den höchsten jüdischen Feiertag – Jom Kippur – feierten. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte, man müsse von einem antisemitischen Angriff ausgehen. Der Generalbundesanwalt sieht ausreichend Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Hintergrund und hat die Ermittlungen übernommen.

Auch die Dortmunder Polizei ist durch den Vorfall alarmiert. Sie hat die Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen in Dortmund verstärkt. Es gebe aber weiterhin keine konkreten Hinweise zu geplanten Anschlägen in Dortmund. Vor der Dortmunder Synagoge bleibt es laut Polizei bislang ruhig.

Spontane Demonstration durch die City zum Platz der alten Synagoge

Begleitet von einem großen Polizeiaufgebot endete die Demo am Platz der alten Synagoge.

In der Dortmunder Innenstadt kamen etwa 150 Menschen zu einer spontan angemeldeten Demonstration  zusammen. Mit einem Gang vom Hauptbahnhof zum Platz der alten Synagoge forderten sie das Ende jedes Antisemitismus.

„Geistigen Brandstiftern wie Björn Höcke“ geben sie eine Mitschuld an der Tat. Solche Leute würden den ideologischen Untergrund für Taten wie in Halle bauen, sagte ein Redner. Es gäbe viele Menschen, die bereit seien, den Brandstifter-Reden Taten folgen zu lassen, ist er überzeugt. 

Eine Forderung der DemonstrantInnen: Rechtsextremisten müssten endlich die Waffen abgenommen werden. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten habe immer noch nicht zu ausreichenden Taten der Behörden gegen Rechtsextremisten geführt.  

Klar gegen Rechtsextremismus positionierte sich das Theater Dortmund.
Klar gegen Rechtsextremismus positionierte sich das Theater Dortmund.

Reaktionen in den Sozialen Medien:

(Bitte die Seite neu laden, wenn nichts angezeigt wird.)

Der Dortmunder Rabbiner Baruch Babaev ist erschüttert.

Hier klicken, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Facebook.


Das Dortmunder Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus verurteilt die Tat.

Hier klicken, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Facebook.

Auch die KlimaaktivistInnen von Fridays for Future denken an die Opfer der Tat.

Auch beim Länderspiel in Dortmund wurde den Opfern gedacht:

https://www.instagram.com/p/B3aOqNWCCxC/

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Grünen-Kreisverband Dortmund (Pressemitteilung)

    GRÜNE DORTMUND: Solidarität mit den Jüdischen Gemeinden

    Die menschenverachtenden Morde sowie die Angriffe auf die Synagoge in
    Halle erschüttern uns zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den
    Hinterbliebenen der Ermordeten, aber auch bei den Mitgliedern der
    dortigen jüdischen Gemeinde, die den Jom-Kippur-Tag in Todesangst in
    ihrer Synagoge erleben mussten. Ihnen allen gilt unser tiefes Mitgefühl
    und unsere aufrichtige Anteilnahme.

    Für uns GRÜNE in Dortmund ist es unerträglich, dass Jüdinnen und Juden
    in Deutschland angegriffen werden. Die Angriffe und Morde von Halle,
    jeder Angriff auf jüdische Menschen und Einrichtungen sind Angriffe auf
    uns alle und auf die Werte unserer freien Gesellschaft. Antisemitismus
    ist deshalb mit aller Kraft und Härte zu bekämpfen, auch in Dortmund. Es
    ist nicht hinnehmbar, dass auch in Dortmund Neonazis immer wieder mit
    antisemitischen Parolen und dem Ruf „Nie wieder Israel“ durch die
    Straßen ziehen. Diese Rufe sind der verbale Aufruf für antisemitische
    Taten und Täter in Halle oder sonst wo.

    Wir fordern alle Verantwortlichen auf, dies mit allen rechtsstaatlichen
    Mitteln zu unterbinden. Antisemitismus, Rassismus und jede Form von
    Menschenfeindlichkeit dürfen nirgendwo, nicht in Deutschland, nicht in
    Dortmund, einen Platz haben.

    Der GRÜNE Kreisverband steht solidarisch an der Seite der Jüdischen
    Gemeinden.

    Katja Bender (Sprecherin)
    Julian Jansen (Sprecher)

  2. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

    GBA: Mitteilung zum Stand der Ermittlungen im Ermittlungsverfahren wegen des Anschlages in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019

    Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat heute (10. Oktober 2019) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den deutschen Staatsangehörigen Stephan B. wegen Verdachts des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in mehreren Fällen (§§ 211, 212, 22, 23, 52, 53 StGB) sowie weiterer Straftaten gestellt. Der Beschuldigte wurde gestern (9. Oktober 2019) vorläufig festgenommen.

    Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:

    Stephan B. plante aus seiner rechtsextremistischen und antisemitischen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürger jüdischen Glaubens. Zu diesem Zweck bewaffnete er sich mit insgesamt
    vier Schusswaffen, darunter zumindest eine vollautomatische Schusswaffe, und mehreren Sprengsätzen und fuhr am 9. Oktober 2019 mit einem Mietfahrzeug zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle (Saale). Der Beschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt verschaffen und möglichst viele Personen jüdischen Glaubens töten. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich in der Synagoge anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertags Jom Kippur 51 Gläubige auf.

    Da der Beschuldigte die Eingangstüre verschlossen vorfand, wollte er ein Doppel-Flügel-Tor zu einer Zufahrt des Anwesens aufsprengen. Der gezündete Sprengsatz verfehlte allerdings die von ihm erhoffte Wirkung. Unmittelbar danach richtete er die vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Passantin und gab einen Feuerstoß mit vier Schüssen in deren Rücken ab. Die Frau hatte ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen. Nachdem er erkannt hatte, dass sein Sprengversuch gescheitert war, lief er auf das leblos am Boden liegende Opfer zu und gab einen weiteren Feuerstoß auf sie ab. Die 40
    Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.

    Danach wollte er sich durch einen Hinterhof Zutritt zu dem Anwesen der jüdischen Gemeinde verschaffen. Auch dies gelang ihm nicht. Wieder auf der Straße wurde er nunmehr von einem Fahrer eines
    Kleinlieferwagens angesprochen. Auch auf diesen richtete er daraufhin die vollautomatische Waffe, konnte jedoch wiederholt keinen Schuss abgegeben, da die Waffe eine Ladehemmung hatte.

    Im Anschluss versuchte er wiederum erfolglos ein letztes Mal, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, indem er drei Schüsse auf die Eingangstüre abgab und gegen den Türgriff trat. Dann kehrte
    er zu dem Fahrzeug zurück, entnahm diesem vier Sprengsätze, zündete sie an und warf sie über die Mauer des Anwesens der jüdischen Gemeinde.

    Frustriert über diesen weiteren Misserfolg fasste der Beschuldigte den Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu töten. Nach einer kurzen Fahrt durch die Stadt hielt er vor einem Döner-Imbiss, stieg aus und schoss auf eine im Türrahmen des Lokals stehende männliche Person. Der Mann flüchtete, vom Beschuldigten verfolgt, in das Lokal. Dort hielten sich zu diesem Zeitpunkt zwei weitere Personen auf, die beim Anblick des bewaffneten Beschuldigten ebenfalls zu flüchten versuchten. Der Beschuldigte wollte auch auf diese Personen schießen, was ihm aufgrund einer erneuten Ladehemmung misslang. Diese Gelegenheit nutzte eine der Personen zur Flucht aus dem Geschäftsraum. Der Mann, der zuvor im Türrahmen gestanden hatte und auf den der Beschuldigte den ersten Schuss abgegeben hatte, blieb zusammengekauert in der Nische auf Getränkekästen liegen. Der Beschuldigte ließ die vollautomatische Waffe fallen, ergriff nunmehr eine andere Schusswaffe und feuerte erneut auf ihn. Danach verließ er das Ladenlokal, entnahm dem Fahrzeug eine andere Waffe und gab auf einen weiteren Passanten einen Schuss ab, der diesen jedoch verfehlte.

    Nach kurzer Zeit kehrte er zum Döner-Imbiss zurück. Auf dem Weg dorthin gab er auf zwei zufällig vorbeikommende Handwerker zwei Schüsse ab, die ohne Folgen blieben. Anschließend betrat er den Döner-Imbiss, suchte zielstrebig die bereits verletzte und immer noch in der Nische hinter den Kühlschränken liegende Person und tötete diese mit mehreren Schüssen.

    Danach flüchtete er in seinem Mietfahrzeug vom Ort des Geschehens. Als er nach wenigen Metern erkannte, dass ein Polizeifahrzeug die Weiterfahrt versperrte, stieg er aus und eröffnete sofort das Feuer auf die Polizeibeamten. Bei dem anschließenden Schusswechsel wurde der Beschuldigte am Hals getroffen.

    Sodann setzte er seine Flucht fort. In Landsberg-Wiedersdorf versuchte er, sich in den Besitz eines Pkws zu bringen. Dabei verletzte er zwei Passanten durch mehrere Schüsse. Schließlich bemächtigte er sich eines Taxis und fuhr über die Bundesautobahnen 14 und 9 sowie die Bundesstraße 91 in südliche Richtung. Nachdem es mit dem Taxi zu einem Unfall ohne Fremdeinwirkung gekommen war, konnte der Beschuldigte durch Polizeibeamte schließlich festgenommen werden.

    Wie von Anfang an geplant, filmte der Beschuldigte das vollständige Tatgeschehen mit einer Kamera und verbreitete die Aufnahmen im Wege eines Live-Streams im Internet.

    Die weiteren Ermittlungen werden sich insbesondere auch mit der Frage befassen, ob Personen in die Vorbereitung oder Durchführung des Anschlags eingebunden waren oder im Vorfeld Kenntnis hiervon hatten.

    Bislang fehlen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an eine rechtsterroristische Vereinigung angebunden war oder ein sonstiger Zusammenhang mit einer solchen Vereinigung besteht.

    Es ist noch unklar, ob der Beschuldigte die von ihm mitgeführten Waffen und Sprengsätze selbst hergestellt oder sich auf andere Weise verschafft hat. Die kriminaltechnische Untersuchung dieser
    Gegenstände ist noch nicht abgeschlossen.

    Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Abends dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.

  3. ACK-NRW (Pressemitteilung)

    ACK-NRW: Solidaritätsbekundung mit den jüdischen Gemeinden

    Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW) hat nach dem Angriff auf eine Synagoge in Halle/Saale in einem Schreiben an die jüdischen Gemeinden ihre Solidarität mit den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekundet.

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens,

    im Namen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW) möchte ich Ihnen hiermit unsere Solidarität bekunden. Wir, die Vertreter und Vertreterinnen der 36 zur ACK – NRW zusammengeschlossenen christlichen Kirchen und Gemeinden, sind entsetzt über die brutale Tat in Halle/Saale.

    Unser Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Angehörigen. Es beunruhigt uns sehr, dass in unserem Land ein solch infamer Angriff auf eine Synagoge stattfinden konnte. Wir möchten Ihnen allen daher unser Mitgefühl zum Ausdruck bringen.

    Kaum vorstellbar ist für uns der psychische Druck, der auf Ihnen lastet, wenn Sie nun verstärkt erleben müssen, dass jüdisches Leben in Deutschland nicht ohne Polizeischutz möglich ist. Dass die Tat an Ihrem höchsten Feiertag geschah, verschlimmert das Gefühl des Ausgeliefertseins und der Verwundbarkeit wahrscheinlich noch mehr.

    Wir sind uns dessen bewusst, dass wir als Teil der Zivilgesellschaft Verantwortung tragen für das gesellschaftliche Klima, das den Nährboden darstellt für einen verstärkt auftretenden Antisemitismus sowie einen wachsenden Extremismus. Der Anschlag von Halle rüttelt uns wach und mahnt uns daran, mutiger aufzustehen und hörbarer Partei zu ergreifen, wenn Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Sprache, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert und diskriminiert werden.

    Als Christinnen und Christen sind wir aufgrund unseres Glaubens mit den jüdischen Gemeinden in besonderer Weise verbunden. Wir sind dankbar, dass es nach der Shoah wieder lebendige jüdische Gemeinden in Deutschland gibt, und versichern Ihnen, dass wir solidarisch an Ihrer Seite stehen, um gemeinsam für eine offene und freiheitliche Gesellschaft einzustehen, in der Hass und Gewalt keinen Platz haben.

    Gemeinsam vertrauen wir auf Gott, der verspricht: „Es werden wohl Berge weichen und Hügel hinfallen, aber meine Gnade wird nicht von Euch weichen und der Bund meines Friedens wird nicht hinfallen.“ (Jesaja 54,10). Wir wünschen Ihnen heute von Herzen „Schabbat Schalom“. Am Sonntag werden wir Sie in unsere Fürbitte einschließen.

    Mit herzlichen Grüßen

    Ihre Annette Muhr-Nelson
    (Pfarrerin, Vorsitzende der ACK-NRW)

  4. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Pressemitteilung zum Anschlag in Halle)

    Anklage gegen Stephan B. wegen des Anschlagsgeschehens am 9.Oktober 2019 in Halle erhoben

    Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2020 vor dem
    Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg Anklage gegen
    den deutschen Staatsangehörigen Stephan B. erhoben.

    Der Angeschuldigte ist des Mordes in zwei Fällen (§ 211 StGB) sowie des
    versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen (§§
    211, 22, 23 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. In zwei Fällen des Mordversuchs
    besteht zudem jeweils tateinheitlich der hinreichende Tatverdacht der
    gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 und Nr. 5
    StGB) sowie der versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge (§§ 251, 253
    Abs. 1, §§ 255, 22, 23 Abs. 1 StGB). Des Weiteren ist Stephan B. unter anderem
    wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, §
    253 Abs. 1, § 255 StGB), Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 StGB)
    und fahrlässiger Körperverletzung (§§ 229, 230 Abs. 1 StGB) angeklagt.

    In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
    Sachverhalt dargelegt:

    Stephan B. plante aus einer antisemitischen, rassistischen und
    fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und
    Mitbürger jüdischen Glaubens. Zu diesem Zweck rüstete er sich mit insgesamt acht
    Schusswaffen, mehreren Sprengsätzen, einem Helm und einer Schutzweste aus und
    fuhr am 9. Oktober 2019 kurz vor 12:00 Uhr zur Synagoge in der Humboldtstraße in
    Halle (Saale). Der Angeschuldigte wollte sich zu dem Gotteshaus Zutritt
    verschaffen und möglichst viele der dort Anwesenden töten. Zu diesem Zeitpunkt
    hielten sich in der Synagoge anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten
    jüdischen Feiertags Jom Kippur 52 Gläubige auf.

    Wie von Anfang an geplant, filmte der Angeschuldigte das nachfolgende
    Tatgeschehen mit einer Kamera und verbreitete die Aufnahmen im Wege eines
    Live-Streams im Internet. Zudem veröffentlichte er unmittelbar vor der Ankunft
    an der Synagoge Internet-Links zu drei von ihm selbst verfassten Dokumenten. In
    diesen erläuterte er unter anderem seinen Tatplan und seine Tatmotivation.
    Außerdem rief er in ihnen dazu auf, alle Juden zu töten und stellte einen
    Internet-Link zu einer Internetplattform bereit, auf welcher der Live-Stream
    übertragen wurde. Hierdurch wollte der Angeschuldigte seinen Anschlag einer
    breiten Öffentlichkeit präsentieren und Nachahmer für vergleichbare Taten
    gewinnen. Im Einzelnen:

    1. Stephan B. stellte zu Beginn seines Live-Streams unter anderem den unter dem
    Regime der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges durchgeführten
    Genozid an den europäischen Juden in Abrede. Danach ging der Angeschuldigte zur
    Eingangstüre der Synagoge. Dabei ging er davon aus, das Gebäude alsbald betreten
    und sogleich mit der Tötung der Gläubigen beginnen zu können. Allerdings war er
    nicht in der Lage, die verschlossene Eingangstüre der Synagoge zu öffnen. Daher
    warf er eine Sprenggranate auf das dortige Grundstück. Hierdurch wollte er sich
    dort aufhaltende Gläubige töten oder diese zur Flucht aus der Synagoge bewegen,
    um sie anschließend erschießen zu können.

    Da dieser Plan insoweit misslang, versuchte er das Tor zum Grundstück vergeblich
    aufzudrücken und sodann aufzusprengen. Der gezündete Sprengsatz verfehlte
    allerdings die von ihm erhoffte Wirkung. Unmittelbar danach richtete er die
    vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Passantin, die ihn
    zuvor auf sein Verhalten angesprochen hatte. In ihren Rücken gab er einen
    Feuerstoß mit vier Schüssen ab. Nachdem er erkannt hatte, dass auch ein erneuter
    Sprengversuch gescheitert war, lief er auf die leblos am Boden liegende 40 Jahre
    alte Frau zu und gab einen weiteren Feuerstoß auf sie ab.

    Unmittelbar danach lief er zur Eingangstüre zurück und erblickte eine in einiger
    Entfernung vorbeigehende Passantin. Auch sie versuchte Stephan B. mit seiner
    Maschinenpistole zu erschießen. Er erkannte allerdings, dass seine Waffe eine
    Ladehemmung hatte und der Abzug klemmte. Noch bevor er in der Lage war, die
    Waffe wieder gangbar zu machen, entfernte sich die Passantin.

    Nachdem der Angeschuldigte auch nicht über einen Hinterhof auf das Anwesen der
    jüdischen Gemeinde gelangen konnte, ging er wieder auf die Straße. Dort wurde er
    von einem Fahrer eines Kleinlieferwagens angesprochen. Auch auf diesen richtete
    er daraufhin die vollautomatische Waffe, konnte jedoch wiederholt keinen Schuss
    abgeben, da die Maschinenpistole eine Ladehemmung hatte. Aus diesem Grund
    ergriff er seine Schrotflinte, um sein Vorhaben umzusetzen. Diese zeitliche
    Verzögerung nutzte der Fahrer, um sich in Sicherheit zu bringen.

    Im Anschluss versuchte er – wiederum erfolglos – ein letztes Mal, sich Zutritt
    zu der Synagoge zu verschaffen. Zu diesem Zweck gab er drei Schüsse auf die
    Eingangstüre ab und trat gegen den Türgriff. Dann kehrte er zu dem Fahrzeug
    zurück, entnahm diesem fünf zuvor selbst hergestellte sogenannte
    Molotowcocktails, zündete sie an und warf sie über die Mauer des Anwesens der
    jüdischen Gemeinde.

    2. Frustriert über diesen weiteren Misserfolg fasste der Angeschuldigte den
    Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Menschen mit
    Migrationshintergrund zu töten. Nach einer kurzen Fahrt durch die Stadt hielt er
    vor einem Döner-Imbiss an, den er für ein geeignetes Anschlagsziel hielt. Dort
    hielten sich neben einem Angestellten des Restaurants vier männliche Gäste auf.

    Zunächst versuchte er die sich im dortigen Gastraum aufhaltenden Personen mit
    einer Sprenggranate zu töten. Allerdings verfehlte der Angeschuldigte mit seinem
    Wurf die Eingangstür, weshalb der Sprengsatz auf dem Bürgersteig explodierte.
    Beim anschließenden Betreten der Gaststätte traf Stephan B. im Eingangsbereich
    auf das spätere zweite Mordopfer, einen 20 Jahre alten Mann. Da er ihn
    fälschlicherweise für einen Angehörigen muslimischen Glaubens hielt, gab er zwei
    Schüsse aus seiner Maschinenpistole auf ihn ab, die den Geschädigten verfehlten.
    Dieser flüchtete daraufhin nach drinnen. Ein anderer Gast konnte sich in einem
    Toilettenraum der Gaststätte verstecken. Im Innern des Lokals angekommen
    versuchte Stephan B. einen weiteren Gast – auch diesen hielt er
    irrtümlicherweise für einen Angehörigen muslimischen Glaubens – durch Schüsse
    aus seiner Maschinenpistole zu töten. Dem Angeschuldigten gelang insgesamt drei
    Mal keine Schussabgabe, da die Maschinenpistole eine Ladehemmung hatte. Diesen
    Umstand nutzte das ins Auge gefasste Opfer zur Flucht.

    Nunmehr wandte sich der Angeschuldigte wieder seinem späteren Mordopfer zu. Auf
    ihn sowie einen weiteren Gast des Lokals konnte Stephan B. bedingt durch die
    nicht zu beseitigende Ladehemmung der Maschinenpistole keinen Schuss abgeben.
    Während das spätere Mordopfer weiterhin hinter zwei Kühlschränken
    zusammengekauert liegen blieb, nutzten die übrigen Anwesenden die Gelegenheit
    zur Flucht. Da die Maschinenpistole immer noch nicht funktionierte, verletzte
    Stephan B. das spätere Mordopfer mit einem Schuss aus seiner Einzelladerpistole.
    Der Angeschuldigte ließ sein noch lebendes Opfer zurück und ging zu seinem
    Kraftfahrzeug, um dort seine Schrotflinte zu holen. Nachdem er diese an sich
    genommen hatte, beabsichtigte er einen weiteren Passanten wegen seiner
    Abstammung zu töten. Hierzu gab der Angeschuldigte einen Schuss auf ihn ab, der
    jedoch fehlging. Der Passant konnte erfolgreich flüchten.

    Stephan B. stieg wieder in sein Fahrzeug ein und fuhr auf der Straße einige
    Meter auf und ab. Dann hielt er wiederum vor dem Döner-Imbiss an, um sein
    späteres – und bereits angeschossenes – Mordopfer töten zu können. Kurz nach dem
    Aussteigen wollte er zwei weitere Passanten aufgrund ihrer vermeintlich
    ausländischen Herkunft erschießen. Diese erkannten allerdings, dass der
    Angeschuldigte bewaffnet war und entfernten sich schnell. Insgesamt gab Stephan
    B. zwei Schüsse aus seiner Schrotflinte auf die beiden Flüchtenden ab, die
    unverletzt blieben.

    Nunmehr betrat Stephan B. mit seiner Schrotflinte erneut das Lokal. Aus ihr gab
    er einen weiteren Schuss auf sein Opfer ab. Nachdem Stephan B. erkannte, dass
    auch dieser Schuss nicht tödlich war, schoss er noch zwei Mal auf sein Opfer.
    Der junge Mann erlag noch vor Ort seinen Schussverletzungen.

    3. Unmittelbar danach fuhr der Angeschuldigte mit seinem Kraftfahrzeug davon.
    Allerdings musste er bereits nach wenigen Metern stoppen, weil ihm insgesamt
    fünf Polizeibeamte mit zwei Polizeifahrzeugen die Weiterfahrt versperrten. Um
    seine Flucht fortsetzen sowie weitere Menschen töten zu können, schoss der
    Angeschuldigte insgesamt vier Mal auf die Polizisten ohne einen von ihnen zu
    treffen. Einer der Polizeibeamten gab aus seiner Maschinenpistole einen Schuss
    ab, der den Angeschuldigten am Hals traf. Trotz seiner Verletzung gelang es
    Stephan B., in sein Fahrzeug einzusteigen und seine Flucht fortzusetzen. Bei der
    anschließenden Fluchtfahrt, die mit überhöhter Geschwindigkeit und auch auf der
    Gegenfahrbahn stattfand, streifte er mit dem Außenspiegel seines Fahrzeugs einen
    Fußgänger. Dieser fiel deshalb zu Boden und zog sich dabei Verletzungen zu.

    4. Kurz vor 13:00 Uhr stellte Stephan B. sein durch ihn zuvor beschädigtes
    Fluchtfahrzeug in Landsberg-Wiedersdorf ab. Dort beabsichtigte er, sich in den
    Besitz eines neuen Fluchtfahrzeugs zu bringen. So verlangte er unter Vorhalt
    seiner Pistole von einem Anwohner die Herausgabe der Zündschlüssel zu seinem
    Personenkraftwagen. Dieser Drohung kam der Anwohner nicht nach. Vor diesem
    Hintergrund schoss ihm Stephan B. in den Nacken und der Lebensgefährtin des
    Anwohners in den Oberschenkel. Den Tod der beiden Personen nahm er dabei
    billigend in Kauf. Da der Anwohner auch nach diesen Schüssen den Schlüssel nicht
    herausgab, musste der Angeschuldigte seine Flucht weiterhin zu Fuß fortsetzen.
    Nach wenigen Hundert Metern kam Stephan B. zu einer Kfz-Reparaturwerkstatt, wo
    er wiederum unter vorgehaltener Waffe die Herausgabe eines Fahrzeugs verlangte.
    Eine der anwesenden Personen kam der Drohung nach und übergab dem
    Angeschuldigten die Zündschlüssel zu seinem Taxi. In diesem fuhr Stephan B.
    davon. Schließlich konnte er gegen 13:40 Uhr gefasst werden, nachdem das von ihm
    gesteuerte Fahrzeug auf der Bundesstraße 91 in Richtung Zeitz frontal mit einem
    Lastkraftwagen zusammenstoßen war.

    Der Angeschuldigte wurde am 9. Oktober 2019 vorläufig festgenommen. Er befindet
    sich in Untersuchungshaft, nachdem die Bundesanwaltschaft am 10. Oktober 2019
    beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen ihn
    erwirkt hatte (vgl. Pressemitteilungen Nr. 46 und Nr. 47 vom 10. Oktober 2019).

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert