Abschläge bei DEW21 werden sich je nach Vertrag Anfang 2024 erhöhen

Energiepreisbremsen laufen zum Jahresende aus

Die Energiekrise schlägt weiter auf die Strom- und Gaspreise durch, solange die Entlastungen auf Bundesebene nicht beschlossen bzw. nicht umgesetzt sind.
Durch das Auslaufen der Energiepreisbremsen entfällt die Subventionierung der Energiekosten, mit der die Verbraucher:innen vor zu stark gestiegenen Preisen geschützt werden sollten. Bild: depositphotos.com/ Wolfgang Filser

In den vergangenen Wochen haben sich die politischen Entscheidungen mit Blick auf die Energiepreisbremsen überschlagen. Nachdem es erst hieß, dass die Energiepreisbremsen bis Ende März 2024 verlängert werden, werden sie nun zum Jahreswechsel auslaufen. Dies zeigt einmal mehr, wie dynamisch sich derzeit die politischen Rahmenbedingungen verändern, die direkte Auswirkungen auf Energieversorgungsunternehmen wie die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und ihre Kund:innen haben.

Der Grenzwert lag bei 40 Cent beim Strom bzw. 12 Cent beim Erdgas

Durch das Auslaufen der Energiepreisbremsen entfällt die Subventionierung der Energiekosten, mit der die Verbraucher:innen vor zu stark gestiegenen Preisen geschützt werden sollten. Für Kund:innen, deren vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Grenzwert von 40 Cent im Strom bzw. 12 Cent im Erdgas liegt, bedeutet dies, dass sich ab Januar 2024 die monatlichen Abschläge erhöhen werden. Bei DEW21 sind davon vorrangig die Kund:innen in der Grundversorgung betroffen.

Die gestiegenen Abschlagszahlungen werden aber nur eine kurzzeitige Momentaufnahme sein, da DEW21 aktuell plant, die Preise in der Grundversorgung zum 1. März 2024 zu senken. Dabei wird auch direkt die angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer für Erdgas berücksichtigt, die DEW21 im Sinne ihrer Kund:innen in der Grundversorgung auffangen möchte. Über die neuen Preise wird DEW21 ihre Kund:innen fristgerecht im Januar 2024 informieren.

Es gibt Tarife, die unter dem früheren Energiepreisdeckel liegen

Alle Kund:innen, die vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen verunsichert sind, welcher Tarif für sie der richtige ist, können sich direkt an DEW21 wenden. Das Unternehmen berät umfassend und auf sämtlichen Servicekanälen über aktuelle Tarife und Wechselmöglichkeiten bei DEW21.

Ein Beispiel dafür sind die Laufzeittarife „Strom Lokal“ und „Erdgas Lokal“, die deutlich unter dem früheren Preisdeckel der Energiepreisbremsen liegen. Wer sich beraten lassen möchte, kann dies während der Öffnungszeiten persönlich im DEW21 Servicecenter oder Expresscenter an der Kleppingstraße tun oder aber sich telefonisch unter 0231.21 21 22 22 an DEW21 wenden.

Mehr Informationen:

  • Auf www.dew21.de können sich Kund:innen auch schnell und einfach in ihrem „Meine DEW21“-Bereich für einen anderen DEW21-Tarif entscheiden und mit wenigen Klicks wechseln.
  • Die Kund:innen, deren Abschläge sich durch das Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel erhöhen, werden schriftlich über ihre neuen Abschlagspläne informiert.
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Reaktionen

  1. Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen (ADW) und DEW21 sichern bezahlbare Stromversorgung (PM)

    Rund 35.000 Dortmunder Mieter:innen können sich über einen neuen Stromliefervertrag für Allgemeinstrom freuen. Der neue Vertrag löst den derzeit bestehenden Vertrag der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen (ADW) mit der DEW21 zum 01.01.2024 ab und sichert für die nächsten drei Jahre bezahlbare Energie.

    Für die Mieter:innen birgt die Vertragsverlängerung mit DEW21 große Vorteile: Zum einen werden sie zukünftig mit klimafreundlichem Grünstrom versorgt und zum anderen liegen die neu verhandelten Preise deutlich unter dem bundesweiten, durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 45,73 ct/kWh (ermittelt vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.).

    „Gerade in der dunklen Jahreszeit, wenn der Stromverbrauch steigt, wird der neue Rahmenvertrag zu fairen Konditionen unsere Mieterinnen und Mieter entlasten. Die Vertragsverlängerung mit DEW21 ist nicht nur kosteneffizient, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer nachhaltigen und verantwortungsvollen Partnerschaft für die Zukunft“, sagt Franz-Bernd Große-Wilde, Vorstandsvorsitzender der ADW und Vorstandsvorsitzender der Spar- und Bauverein eG Dortmund.

    Profitieren vom neuen Stromrahmenabkommen werden die Mieter:innen der Spar- und Bauverein eG, DOGEWO21, Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Dortmund-Lütgendortmund, Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Dortmund eG, GWG Hombruch-Barop eG, gws-Wohnen Dortmund-Süd eG sowie der Handwerksbau AG.

    „Als städtischer Energieversorger sind wir stolz darauf, unsere Partnerschaft mit der ADW fortzusetzen und ihren Bedarf an Allgemeinstrom zuverlässig und kostengünstig zu decken. Mit dem neuen Stromliefervertrag bieten wir nicht nur bezahlbare Energie, sondern auch die Option für 100 Prozent Ökostrom, um den Bedürfnissen der Mieterschaft gerecht zu werden. Diese Vertragsverlängerung ermöglicht eine langfristige und nachhaltige Energieversorgung für die Wohnungen im Großraum Dortmund und unterstreicht unsere Rolle als verlässlicher Partner in der Region,“ so Dr. Gerhard Holtmeier, Vorsitzender der DEW21-Geschäftsführung.

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