Dortmund will die angeschlagene Gastronomie unterstützen und plant Corona-taugliche Musterveranstaltungen

Osterkirmes. Foto: Roland Klecker
Noch in der dieser Woche könnte es grünes Licht für den Freizeitpark „FunDOmio“ geben. Archivbild: Roland Klecker

Gastronomie, Hotellierie, Schausteller*innen und Kulturveranstalter*innen gehören zu den Leidtragenden der Corona-Beschränkungen. Doch es gibt immer mehr Initiativen, um den gebeutelten Branchen auf die Beine zu helfen. Neben neuen und „getesteten“ Formaten sollen der temporäre Freizeitpark und kostenlose Freiflächen für Gastronomen helfen. 

Stadt erwartet vom Land grünes Licht für temporäre Freizeitparks wie „FunDOmio“ 

Bei der neuen Auflage der Corona-Verordnung erwartet Dortmunds Rechtsdezernent Norbert Dahmen, dass dann auch grünes Licht für temporäre Freizeitparks gegeben wird. Stationäre Einrichtungen haben bereits geöffnet – mobile und temporäre Formate hatte die Landesregierung jedoch bisher vergessen. In den kommenden Tagen könnte es damit grünes Licht für „FunDOmio“ vor den Westfalenhallen geben. Das Programm und die Preise stehen – die Dortmunder Schausteller*innen betreten damit Neuland.  ___STEADY_PAYWALL___

Die Hotels haben zwar wieder geöffnet – beziehungsweise können öffnen – doch die Übernachtungszahlen können sich mangels Messen, Veranstaltungen und Fußballspielen kaum erholen. Im März hatte es einen Einbruch von 56 Prozent zum Vorjahr gegeben – und da hatten die Hotels sogar noch teilweise geöffnet. 

Der April werde noch drastischer sein, betont Wirtschaftsförderer Thomas Westphal. Auch der Mai war weitestgehend ein Totalausfall. Die laufen auch jetzt auf Sparflamme, weil es ja kaum Gäste gibt.

Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie sollen erlassen werden

Die Gastronomie kommt auch nach dem Ende des Shut-Downs nicht so richtig auf die Beine. Denn die Beschränkungen, Ausweitung der Mindestabstände und sonstige Beschränkungen – zum Beispiel keine Buffets – bedeuten massive Einschnitte in die Wirtschaftlichkeit. Dabei wird  – bei weniger Gästen – sogar prinzipiell mehr Personal benötigt. 

Die Branche hatte mit dem Gastro-Stillsterben auf die Probleme hingewiesen. Archivbild: Karsten Wickern

Ein Ausweg ist dabei die Außengastronomie. Insbesondere in der Innenstadt haben dafür  – wie in jedem Jahr – Gastronomiebetriebe eine Sondernutzung beantragt und bezahlt. Doch auf diesen Kosten sollen sie nicht sitzen bleiben. Für die gesetzliche verordnete Schließungszeit hatte der Krisenstab bereits auf die Gebühren verzichtet. Nun will der Verwaltungsvorstand in diesem Jahr komplett auf die Gebührenberechnung verzichten. 

Das gilt auch dafür, wenn Betriebe – sofern möglich – zusätzliche Flächen nutzen wollen, um Mindestabstände einhalten zu können und trotzdem möglichst alle Tische zu stellen. Einen entsprechenden Antrag gab es beispielsweise am Alten Markt. Im Einzelfall ginge der Verzicht auf die Gebühren. Für die systematische Außerkraftsetzung braucht es aber einen Ratsbeschluss. Stadtweit geht es dabei um immerhin 342.000 Euro Gebühren, die in diesem Jahr wegfallen (würden), wenn der Rat zustimmt. 

Diese Regelung gilt analog auch für die sogenannte Kleinwarenmitnahme. Ganz praktisch handelt es sich dabei um Mitnahmeartikel, die gerne vor dem Laden angeboten werden, um Kund*innen ins Geschäft zu holen. Grundsätzlich sind Sondernutzungen  zu gewerblichen Zwecken in der Satzung ausgeschlossen. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen können den anliegenden Einzelhandelsbetrieben im Einzelfall Sondernutzungserlaubnisse für die Auslage kleinformatiger Waren zu Werbezwecken vor der eigenen Verkaufsstelle erteilt werden. Dies wäre dann ebenfalls gebührenfrei möglich, um den Handel zu unterstützen.

Stadt arbeitet an Musterveranstaltungen unter Corona-Bedingungen

Die Stadt will nicht nur bei den Schausteller*innen, sondern auch im Veranstaltungsbereich neue Impulse setzen. Denn hier gibt es bisher kaum eine Perspektive – Großveranstaltungen und Discobesuche sind ja auf unabsehbare Zeit nicht möglich.

Das „Schalthaus 101“ könnte zur temporären Spielstätte für „Ruhrhochdeutsch“ werden. Foto: Alex Völkel
Das „Schalthaus 101“ könnte zur temporären Spielstätte für „Ruhrhochdeutsch“ werden. Foto: Alex Völkel

Um Möglichkeiten aufzuzeigen, unterstützt die Stadt nicht nur die Schausteller*innen beim temporären Freizeitpark, sondern will auch sogenannte Musterveranstaltungen machen.

Geplant ist ein Format in der Westfalenhalle mit mehr als 100 Besucher*innen. Dabei will man exemplarisch eine Veranstaltung abhalten, die allen Auflagen gerecht wird. 

Auch für den Freiluftbereich wird es im Fredenbaumpark – an der Konzertmuschel  – eine Musterveranstaltung geben. Dort gäbe es zu normalen Zeiten Platz für 500 Besucher*innen. Zu diesen Veranstaltungen sollen Kulturschaffende und Hallenbetreiber*innen eingeladen werden, um über die mögliche Durchführbarkeit zu informieren. Außerdem sollen Erklärvideos gedreht werden, um die Erfahrungen auch für andere abrufbar zu machen, kündigte Thomas Westphal an.

Ebenfalls mit Hochdruck arbeitet man daran, die Verlegung der Reihe „Ruhrhochdeutsch“ vom beengten Spiegelzelt in das „Schalthaus 101“ auf Phoenix-West zu verlegen. Dort gäbe es deutlich mehr Platz für Besucher*innen und zur Einhaltung der Abstandsregelungen. „Wir arbeiten daran, verschiedene Formate unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, wo die Leute sicher sein können, wenn sie hingehen und sich die Menschen an Abstände und Regeln halten“, so Oberbürgermeister UllrichSierau.

 

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Reaktionen

  1. Sachstandsbericht zur Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Wegeflächen (PM Stadt Dortmund)

    Sachstandsbericht zur Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Wegeflächen

    Jedes Jahr werden für das gesamte Stadtgebiet Sondernutzungserlaubnisse erteilt, die es den Gastronomen ermöglichen, die öffentliche Wegefläche vor ihren Betrieben als zusätzliche Gastronomiefläche zu nutzen. Im Jahr 2019 wurden in diesem Zusammenhang vom Ordnungsamt 415 derartiger Erlaubnisse erteilt. Im Schwerpunkt befinden sich die Betriebe innerhalb des innerstädtischen Wallrings und in den Fußgängerzonen der Stadtteilnebenzentren. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner heutigen Sitzung den diesbezüglichen Sachstandsbericht zur Gestaltung von Außengastronomie auf öffentlichen Wegeflächen in Dortmund zur Kenntnis genommen.

    Die Erlaubnis zur Gestaltung der Außengastronomie ist mit Auflagen verbunden. Diese sehen vor, dass beispielsweise Zäune oder Windschutzelemente nicht Teil dieser Gestaltung sein dürfen. Die Flächen sollen nicht gänzlich dem öffentlichen Verkehr entzogen werden. Lediglich das Aufstellen einzelner Elemente wie etwa Blumenkübel wird zugelassen. Zusätzliche Bodenbeläge, Podeste oder Terrassen sind ebenfalls nicht erlaubt. Außengastronomien auf öffentlichen Flächen sind und bleiben Teil des öffentlichen Stadtraums und müssen auch als solcher jederzeit wahrgenommen werden.

    Das Ziel des städtischen Handelns ist es, Außengastronomien in Dortmund zu fördern, das urbane Leben zu steigern und hierdurch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, Freizeit unter freiem Himmel gemeinsam zu erleben, gerecht zu werden. Dies erfolgt unter liberal gehaltenen Rahmenbedingungen, im Einklang mit den rechtlichen Normierungen.

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