Beim Prozessauftakt gegen KiK-Textildiscounter tritt das Menschliche in den Schatten juristischer Notwendigkeiten

Das abgebrannte Firmengebäude von Ali Enterprise. Foto: Ayesha Mir/ The Express Tribune
Das abgebrannte Firmengebäude von Ali Enterprise. Foto: Ayesha Mir/ The Express Tribune

Der Inhalt und Ablauf des ersten Verhandlungstages gegen den deutschen Textildiscounter KiK am Landgericht Dortmund war für juristische Laien und öffentliches Publikum schwer verdaulich. Grundsätzlich steht zunächst das Thema Verjährung im Vordergrund und die arbeitsrechtlichen, aber auch die menschlichen und moralischen Aspekte blieben außen vor. So bezeichnete Miriam Saage-Maaß von der Organisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) es im Anschluss an die Verhandlung als Unverschämtheit, dass man der anwesenden pakistanischen Klägerin Saeeda Khatoon, die bei dem Fabrikbrand 2012 in Pakistan ihren 18-jährigen Sohn Ahmed verlor, nicht das Wort gestattete. Aus rein juristischer Sicht würde dies nichts zur Klärung des Sachverhaltes bezüglich der Verjährung beitragen, hatte der Vorsitzende Richter erklärt.

Bisher erfolgte Zahlungen waren Schadensersatzleistungen und kein Schmerzensgeld

Klägerin Saeeda Khatoon hofft auf Gerechtigkeit, wurde jedoch vorerst nicht angehört. Die Enttäuschung darüber ist ihr anzusehen.
Klägerin Saeeda Khatoon hofft auf Gerechtigkeit, wurde jedoch vorerst nicht angehört. Die Enttäuschung darüber ist ihr anzusehen.

2012 brannte die Firma Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan, vollkommen aus. Über 250 Menschen kamen dabei ums Leben und es gab 32 teils schwer Verletzte. 80 bis 100 Prozent des Auftragsvolumens von Ali Enterprises bestanden in der Textilienproduktion für KiK. Nun klagen zwei hinterbliebene Väter, ein Arbeiter, der selbst schwer verletzt worden war und sich durch eine Lüftungsanlage ins Freie retten konnte, und die hinterbliebene Mutter Saeeda Khatoon in Deutschland gegen den Textilienhersteller auf Schmerzensgeld.

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Auch wenn der Konzern bereits unmittelbar noch dem tragischen Vorfall rund eine Millionen Dollar an Soforthilfe zahlte und die Angehörigen mit rund fünf Millionen Dollar Anfang diesen Jahres entschädigte, würde dies laut KlägerInnen nicht dem tragischen Schmerz der Angehörigen gerecht. Die bisher gezahlten Summen werden auch von KiK selbst als materieller Schadensersatz bezeichnet und ausdrücklich nicht als Schmerzensgeld.

Die Ursachen für den Brand sind zwischen den Parteien strittig. Während die Klägerseite eine Mitverantwortung des Textilunternehmens durch Verletzung der Sorgfaltspflicht in Sachen Brandschutz und Arbeitssicherheit geltend machen will, geht das Unternehmen selbst von Brandstiftung aus. Die Ermittlungen in Pakistan wegen Brandstiftung im Zusammenhang mit lokaler Schutzgelderpressung dauern an. Für die Kläger ändert die Beantwortung der Frage nach der Brandursache allerdings nichts an ihrem Vorwurf defizitärer Brandschutzvorrichtungen.

KiK-Anwälte lehnen gütliche Einigung ab und beharren auf Verjährungsfrist nach pakistanischem Recht

Die Anwälte des KiK-Konzerns ließen sich nicht auf eine gütliche Einigung ein.
Die Anwälte des KiK-Konzerns ließen sich nicht auf eine gütliche Einigung ein. Fotos: Thomas Engel

Die Anwälte des Textilherstellers, die als einzige Vertreter des Konzerns vor Gericht erschienen, lehnen die Lösung einer gütlichen Einigung, die vom Gericht vorgeschlagen wurde, kategorisch ab. Man bedaure, was passiert sei, weise jedoch den Vorwurf weitergehender Verantwortlichkeit vehement von sich. Das Unternehmen beharrt auf der Verjährungsfrist nach pakistanischem Recht, die lediglich ein Jahr umfasst.

Verschiedene Gutachten kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, ob die Verjährungsfrist aufgrund von Verhandlungen der gegnerischen Parteien und der Klagevorbereitung ausgesetzt werden müsste. 

„Das Gericht hat sich heute lediglich auf technische Notwendigkeiten beschränkt“, so Saage-Maaß, die gemeinsam mit den KlägerInnen und Rechtsanwalt Remo Klinger die Klage erarbeitete. Grundsätzlich gilt laut den Bestimmungen des sogenannten Common Law das Recht des Landes, in dem der Schaden entstanden ist. Zuständig für solche Klagen sind die Gerichte am Wohnort der Beklagten, in diesem Fall also Deutschland, da sich der KiK-Firmensitz im nordrhein-westfälischen Bönen nahe Unna befindet.

Entscheidung über Verjährungsfrist bestimmt, ob nach pakistanischem oder deutschem Recht verfahren wird

Miriam Sarge-Maaß hat die Klage mit Remo Klinger und den KlägerInnen vorbereitet.
Miriam Saage-Maaß hat die Klage mit Remo Klinger und den KlägerInnen vorbereitet.

Indem KiK auf eine mögliche Verjährung im pakistanischen Recht verweist, versuche das Unternehmen, sich seiner Mitverantwortung zu entziehen. Nach deutschem Recht sind die Ansprüche nicht verjährt. Zunächst hatte KiK bereits 2014 einem Verzicht auf Verjährung zugestimmt, dies dann aber zwei Jahre nach Einreichung der Klage in Dortmund für unwirksam erklärt.

Laut Remo Klinger, Anwalt der Klägerseite, implizierte die Verzichtserklärung des Unternehmens bereits die Anerkennung, dass nach deutschem Recht verhandelt werde. Und darauf hoffen nun die vier pakistanischen KlägerInnen, die jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Textildiscounter fordern.

Hierüber muss das Gericht unter Vorsitz von Richter Beckers nun auf Grundlage der Gutachten und der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente entscheiden. Am 10. Januar 2019 will es sein diesbezügliches Urteil verkünden. Sollte die Klage weiterhin Bestand haben, wird das Gericht in die Beweisaufnahme übergehen.

Prozess könnte Präzedenzfall im Umgang von Unternehmen mit ihren Produktions- und Zulieferketten werden

KlägerInnenanwalt Remo Klinger umringt von MedienvertreterInnen.

Auf Klägerseite war man enttäuscht, aber nicht überrascht über die Haltung der Anwälte des Discounters. „Wir haben von Anfang an beobachtet, dass der Umgang des Unternehmens mit den Angehörigen der Opfer sehr respektlos ist, ihr Leid spielt für KiK, wenn überhaupt. nur eine untergeordnete Rolle. Es ist bezeichnend dafür, dass heute lediglich die Anwälte sich den Vorwürfen stellen“, hieß es von Seiten der KlägerInnen.

Die vier pakistanischen StaatsbürgerInnen hatten sich in der Ali Enterprise Factory Fire Affectees Association zusammengeschlossen und selbst organisiert. Unterstützt wurden sie hierbei und in ihren Bemühungen um einen Schmerzensgeldprozess von der pakistanischen Gewerkschaft National Trade Union Federation (NTUF) und dem bereits erwähnten ECCHR.

Der Fall genießt großes öffentliches Interesse, da zum ersten Mal ein westliches Unternehmen für die Arbeitsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen in einem Zulieferbetrieb aus einem Billiglohnland unter Umständen gerade stehen müsste. Es geht um mehr als nur Schmerzensgeld. Es geht darum, dass kommerzielle Wirtschaftsunternehmen allgemein Verantwortung über ihre Produktions- und Zulieferketten übernehmen, und dafür sorgen, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen auch eingehalten werden.

Gewerkschaftsvertreter Nasir Mansoor und Klägerin Saeeda Khatoon kurz nach dem Prozess. Zunächst wird darüber entschieden, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Das Urteil hierüber wird am 10. Januar 2019 verkündet werden. Fotos: Thomas Engel
Gewerkschaftsvertreter Nasir Mansoor und Klägerin Saeeda Khatoon kurz nach dem Verhandlungstag. Zunächst wird darüber entschieden, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Das Urteil hierüber wird am 10. Januar 2019 verkündet.
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