Volksverhetzungs-Prozess gegen „abtrünnige“ Neonazis vor dem Landgericht Dortmund: Nur der Aussteiger erschien

Im Nachgang der Kundgebung in der Stahlwerkstraße kam es zu den Vorfällen. Foto: @Korallenherz
Im Nachgang der Kundgebung in der Stahlwerkstraße kam es zu den Vorfällen. Foto: @Korallenherz

Die Verhandlung gegen Lukas B. und Bastian B. vor dem Landgericht Dortmund wurde von der rechten Szene mit Spannung erwartet. Schließlich sollte hier ein Prozess wegen Volksverhetzung in die nächste juristische Runde gehen. Doch noch spannender war das Verfahren, weil die beiden angeklagten „Aktivposten“ der heimischen Neonazi-Szene im Frühjahr/Sommer 2016 unabhängig voneinander aus dem Haus von „Die Rechte“-Ratsherr Michael Brück in der Emscherstraße 2 in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ ausgezogen waren.

Einer der beiden Angeklagten ist mittlerweile Aussteiger aus der Neonazi-Szene

Im Nachgang der Kundgebung in der Stahlwerkstraße kam es zu den Vorfällen. Foto: @Korallenherz
An Pfingstmontag 2015 kam es zu den Vorfällen in der Nordstadt. Foto: @Korallenherz

Die Gründe sind allerdings unterschiedlich: Bastian B. befindet sich mittlerweile in einem Aussteigerprogramm – er hat sich von der Neonazi-Szene abgewendet. Seit Jahren war er hier sehr aktiv – unter anderem in der Nationalen Front Eving und dann in der Partei „Die Rechte“.

Lukas B. ist ebenfalls Hals über Kopf aus der Dortmunder Schaltzentrale raus und nach Unterschleißheim gezogen. Allerdings soll seine Motivation eine andere sein: Er soll sich sowohl in Chemnitz als auch in Dortmund bei seinen  Kameraden viel Geld geliehen haben, ohne es zurückzahlen zu können oder zu wollen.

Er ist weiterhin „für die nationale Sache“ im Einsatz und produziert fleißig Videos gegen Flüchtlinge. Dennoch sollen seine neuen Kameraden teils nicht gut auf ihn zu sprechen sein, weil er auch in Bayern Schulden bei Neonazis anhäuft.

Daher wurde das „Wiedersehen“ in Dortmund mit Spannung erwartet. Eine frühere Möglichkeit war  geplatzt, weil Lukas B. überraschend doch noch die durch das Amtsgericht verhängte Geldsstrafe akzeptiert hatte, die er wegen eines Fausschlags am Wahlabend im Mai 2014 gegen Piratenpolitikerin Nadja Reigl kassiert hatte.

Amtsgericht Dortmund hatte Haftstrafen wegen Volksverhetzung ausgesprochen

Im Nachgang der Kundgebung in der Stahlwerkstraße kam es zu den Vorfällen. Foto: @Korallenherz
Im Nachgang skandierten die beiden Angeklagten die umstrittenen Parolen. Foto: @Korallenherz

Zum Volksverhetzungsverfahren würde es nun allerdings ein Wiedersehen geben. Denn hier ist die Strafe höher: Lukas B. war vom Amtsgericht zu sieben, Bastian B. zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es für erwiesen an, dass die beiden Aktivisten der Partei „Die Rechte“ mit ihrem aggressiven Auftreten und dem Skandieren von Parolen an Pfingstmontag 2015 in der Nordstadt alle Kriterien für den juristisch schwierig zu packenden Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt hätten.

Ihnen wird vorgeworfen, im Nachgang einer Kundgebung in der Nordstadt aggressiv auf Polizisten und Gegendemonstranten zugegangen zu sein. Dabei skandierten sie Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, „Ali, Mehmet, Mustafa, geh zurück nach Ankara“ und „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“.

Keine mildernden Umstände wegen der zahlreichen Vorstrafen der beiden Angeklagten

Lukas B. musste sich wegen Körperverletzung verantworten und wurde verurteilt.
Lukas B. wurde bereits zwöfmal verurteilt. Seine Berufungsverhandlung ließ er kurzfristig platzen.

Die Äußerungen seien, so das Gericht, „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ – gerade mit Blick auf die zahlreiche ausländischen Bewohnerinnen und Bewohner in der Nachbarschaft. Die Kundgebung fand im Bereich der Stahlwerkstraße statt.

Mildernde Umstände – sie hätten für eine geringere Strafe oder eine Aussetzung zur Bewährung sprechen können – sah das Gericht nicht. Die Ursache lag vor allem in den Vorstrafen der beiden Angeklagten: Lukas B. hatte zum Zeitpunkt der Verhandlung im Februar 2016 bereits elf Einträge im polizeilichen Führungszeugnis, Bastian B. bringt es bereits auf sieben.

Doch zu einem Wiedersehen kam es nicht: Der in Bayern lebende Lukas B. sagte den Termin kurzfristig aus „dringenden beruflichen Gründen“ ab. Das Gericht lud darauf hin die zehn ZeugInnen kurzfristig wieder aus. Sein Verfahren wurde von dem von Bastian B. abgetrennt. Denn der hatte nicht gegen den Vorwurf der Volksverhetzung, sondern gegen das Strafmaß Berufung eingelegt.

Die fünfmonatige Haftstrafe für den Aussteiger wurde in eine Bewährungsstrafe umgewandelt

Bastian b. (gelbes Hemd) vor der Schaltzentrale der Nazis. Mittlerweile ist er ausgestiegen.
Bastian B. (li.) 2015 mit Kameraden vor der Schaltzentrale. Mittlerweile ist er ausgestiegen.

Offenbar hatte es im Vorfeld detaillierte Absprachen gegeben, die der Öffentlichkeit aber nicht publik gemacht wurden. Das Ergebnis: Die Strafe von fünf Monaten ohne Bewährung wurde jetzt in eine Bewährungsstrafe umgewandelt (die Bewährung läuft drei Jahre). Ob sein Ausstieg aus der Szene da eine Rolle gespielt hat, wurde nicht bestätigt.

Wohl aber, dass die Tat schon fast zwei Jahre her ist und sich Bastian B. seitdem nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Das Gericht stellte daher eine günstige Sozialprognose. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe bekam er auch eine Geldauflage von 500 Euro, welche er in monatlichen Raten abzahlen kann. Zudem wurde ihm ein Bewährungshelfer zu Seite gestellt.

Zum Schutz des Aussteigers hatte das Gericht auf Initiative des Verteidigers auch mehrere Sicherheitsmaßnahmen getroffen. So blieb seine neue Adresse geheim. Er wurde zudem von den BesucherInnen getrennt in den Saal geführt, um ein Zusammentreffen mit den früheren „Kameraden“ zu verhindern.

Im abgetrennten Verfahren soll die Verwendung der strittigen Parolen thematisiert werden

Wann das abgetrennte Verfahren gegen Lukas B. vor dem Landgericht Dortmund stattfinden wird, ist völlig offen. Dann wird auch der eigentliche Vorwurf der Volksverhetzung zum Thema werden. Vor allem Michael Brück hofft, dass dann die Verwendung der besagten Parolen anders beurteilt wird.

Ihm geht es dabei nicht um die Strafe gegen seinen ehemaligen „Kameraden“, sondern darum, künftig diese (und viele weitere) Parolen straffrei verwenden zu können. Bislang sind sie per Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei auf seinen Kundgebungen untersagt.

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