Weitere Sonderimpf-Aktion am 17. und 18. Juli in der Nordstadt

Bis zu sechs Stunden standen Menschen geduldig an, um Einlass in Zentrum zu erhalten.
Im Sozialen Zentrum in der Westhoffstraße gibt es die zweite Sonderpimpf-Aktion für die Nordstadt. Foto: Alex Völkel

Am kommenden Wochenende gibt es in der Nordstadt eine zweite Sonderimpf-Aktion. Beim ersten Angebot waren die Angebote sehr gefragt. Daher gibt es nun eine Wiederholung. Alle interessierten Bewohner*innen der Nordstadt ab 18 Jahren können sich am Samstag und Sonntag (17. und 18. Juli 2021) von 8 bis 17 Uhr mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson impfen lassen.

Impfung ohne Termin und Krankenversicherung – eine Spritze reicht für die volle Immunisierung

Als Nachweis für den Wohnort muss ein Ausweis oder eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. 
Als Nachweis für den Wohnort muss ein Ausweis oder eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden.

Das Besondere: Mit diesem Impfstoff ist nur eine Impfung erforderlich.

Die Impfung findet im Sozialen Zentrum in der Westhoffstraße 8–12  statt. Als Nachweis für den Wohnort muss ein Ausweis oder eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Impfungen gibt es, solange Impfdosen für diese Tage vorhanden sind.

Es stehen rund 1500 Impfdosen für diese Aktion zur Verfügung. Eine ärztliche Beratung gibt es vor Ort. Es ist kein Termin erforderlich. Es ist keine Krankenversicherung erforderlich. Die Impfung ist kostenlos.

Es gilt die neue „Inzidenzstufe Null“ – das sind die aktuellen Regelungen

In Bussen und Bahnen - aber auch an den Haltestellen - gilt die Maskenpflicht. Foto: Alex Völkel
In Bussen und Bahnen in Dortmund gilt weiterhin die Maskenpflicht. Foto: Alex Völkel

Mit seiner neuen Coronaschutzverordnung hat das Land NRW am vergangenen Freitag die neue Inzidenzstufe 0 in Kraft gesetzt, in die direkt auch die Stadt Dortmund einzuordnen war.

Die Stadt Dortmund hat inzwischen eine neue Liste mit FAQs zur Anwendung der Regeln erarbeitet und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. (im Anhang als Download)

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe Null gilt die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.

Betreiber*innen anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen, strengere Regeln also selbst festlegen. Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie im Bereich körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.

Vorherige Online-Reservierungen, Kontaktnachverfolgung und Kapazitätsbeschränkungen entfallen

Bei der Stadt gilt hier noch die Maskenpflicht.

Die Stadt Dortmund wird zum Schutz aller Mitarbeitenden und Besucher*innen die bisherige Pflicht zum Tragen einer Maske in den städtischen Gebäuden aufrechterhalten.

Auf das Tragen von Masken in städtischen Gebäuden kann jedoch dann verzichtet werden, wenn sich die Menschen an festen Steh- oder Sitzplätzen befinden, einen ausreichenden Mindestabstand zueinander einhalten und die Räume gut durchlüftet sind. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende August 2021.

Konkrete Beispiele dazu: Für die städtischen Hallenbäder entfallen die vorherigen Online-Reservierungen, die Kontaktnachverfolgung und die Kapazitätsbeschränkungen. Gleiches gilt auch für die Kultureinrichtungen, den Zoo oder den Westfalenpark.

Für die VHS gilt, wie bislang auch, dass eine Teilnahme an den Veranstaltungen und Kursen nur nach vorheriger Anmeldung möglich und die maximale Teilnehmendenzahl pro Veranstaltung reduziert ist, um die Mindestabstände einzuhalten.

Mehr Informationen der Stadt als PDF zum Download:

FAQ_Corona – Stand: 10.07.2021

FAQ_Allgemeine Grundsätze – Stand: 10.07.2021

 

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