Rechtsextremisten sind gemeinnützig – kritischen Stimmen droht dagegen Aberkennung: Stadtrat Dortmund setzt Zeichen

Erinnerungsgang zum Holocaustgedenktag des Bündnis Dortmund gegen Rechts und des VVN
Dafür, dass es nie wieder geschehe, engagiert sich seit über 70 Jahren die VVN; nun soll ihr in NRW die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Dagegen regt sich Widerstand. Fotos (3): Klaus Hartmann

„Fördert der Staat die eigenen Gegner?“ – fragten jüngst KollegInnen vom NDR nach Recherchen für die Sendung „Panorama“ rhetorisch. Was steckt dahinter? – Rechtsextreme Vereine sind in der Bundesrepublik unhinterfragt gemeinnützig, während dieser Status kritischen – liberalen oder linken – Organisationen nun offenbar entzogen werden soll. Erstes Opfer: der globalisierungskritische Zusammenschluss Attac. Dahinter scheint sich eine politische Strategie zu verbergen: Andersdenkende, die nicht ins eigene Konzept passen, mundtot zu machen. Auch der 1947 gegründeten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) droht aktuell dieser Schlag; etliche Finanzämter in NRW hatten sich mit Schreiben vom 11. Januar konzertiert bei verschiedenen Kreisverbänden der VVN gemeldet und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit angedroht. – Der Dortmunder Stadtrat hat sich in der letzten Woche mehrheitlich und ausdrücklich schützend vor die AntifaschistInnen gestellt. – Bericht und Kommentar.

Urteil des Bundesfinanzhofs: Einflussnahme auf Meinungsbildung soll nicht mehr gemeinnützig sein

Mahnwache an der Villa Springorum und Gedenken am Mahnmal für Sinti und Roma des VVN und des Bündnisses Dortmund gegen Rechts.
Zivilgesellschaftliches Engagement eines bislang gemeinnützigen Vereins: Mahnwache der VVN mit dem Bündnis Dortmund gegen Rechts (BDgR) an der Villa Springorum, wo am 7. Januar 1933 im Geheimen die großen Ruhrindustriellen tagten, um Hitler zu fördern.

Am 10. Januar diesen Jahres fällte der Bundesfinanzhof, dessen Richter letztlich von den Mehrheitsparteien der Republik bestimmt werden, ein vielbeachtetes Urteil. Darin heißt es, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt“. Wer also eine bestimmte politische Meinung ausdrückt, damit auf die Meinungsbildung Einfluss nimmt, kann nicht gemeinnützig sein.

Das klingt zunächst insofern logisch, als nicht alle BürgerInnen die gleiche Meinung haben können, noch sollten sie es, sonst ginge es totalitär zu. Ergo gibt es nicht nur keinen Grund, eine besondere politische Position mit Geldern der Allgemeinheit durch Steuervergünstigungen zu fördern – es verbietet sich geradezu.

In diesem Sinne argumentieren seither zumeist Konservative gegen Umweltschützer, Globalisierungskritiker und Antifaschisten – von Berlin bis Dortmund. Denn die tun ihre Auffassungen kund.

Eine bezeichnende Debatte zu dem Thema gab es dazu in der vergangenen Woche im Dortmunder Stadtrat. Anlass war ein gemeinsamer Resolutionsantrag der Fraktionen SPD, Linke & Piraten und Bündnis90/Die Grünen. Darin wurde die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) wegen des drohenden Entzuges ihrer Gemeinnützigkeit in Schutz genommen und ein klares Statement in Richtung Schwarz-Gelb nach Düsseldorf abgegeben. – Was war geschehen?

Debatte im Dortmunder Stadtrat – und Vorgeschichte: NRW-Finanzämter verschicken nach Urteil Bescheide

Eines der Schriftstücke, die verschiedenen Stellen der VVN-BdA zugingen.
Eines der Schriftstücke, die verschiedenen Stellen der VVN-BdA zugingen.

Verschiedene Finanzämter in NRW begannen pünktlich am 11. Januar, genau einen Tag, nachdem der Bundesfinanzhof in München sein Urteil gefällt hatte, den Entscheid gehorsam umzusetzen und verschickten in einer konzertierten Aktion Ankündigungen zur Stellungnahme – so als hätten sie bereits vorbereitet in der Schublade gelegen. Die Schreiben gingen an den Landesverband NRW der VVN-BdA bzw. an mehrere selbstständige Kreisorganisationen. Thema: Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Fristsetzung: 28. Januar, Jahrestag der Befreiung von Auschwitz. Es gibt Zufälle, die gibt es nicht.

Allerdings nicht unter Berufung auf das Münchener Urteil, sondern auf ein Unikum in der Bundesrepublik: den jährlich wiederkehrenden Eintrag zur VVN im bayrischen Landesverfassungsschutzbericht. In den nahezu wortgleichen Schreiben der Finanzämter heißt es – hier von der Finanzverwaltung Marl an die VVN-Kreisvereinigung Recklinghausen: beabsichtigt würde, aufgrund des Eintrags deren „Gemeinnützigkeit (rückwirkend) abzuerkennen“.

Träte dieser Fall ein, würde der VVN finanziell quasi der Boden unter den Füßen weggezogen, genauso wie Attac oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, deren Gemeinnützigkeit nun auf dem Spiel steht: Spendenquittungen auszustellen, wäre ihnen fortan versagt, so dass Spenden an die Organisation seitens der Spender nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden könnten. Und: die VVN müsste rückwirkend nachzahlen.

Linke & Piraten betonen Bedeutung des VVN für die Dortmunder Erinnerungskultur

Leicht vorzustellen, was dies bedeutet. „Damit wird die Organisation mittels der massiven Beschränkung ihrer finanziellen Mittel in ihren Wirkungsmöglichkeiten behindert“, heißt es noch moderat zum beabsichtigten Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN, so formuliert in dem Beschlussantrag der drei Fraktionen SPD, Linke & Piraten und Grüne im Dortmunder Stadtrat.

Utz Kowalewski Die Linke/Piraten
Utz Kowalewski, Fraktionschef Die Linke & Piraten. Foto (4): Alexander Völkel (Archiv)

Die Stellungnahmen vor der Abstimmung darüber bleiben ebenfalls verhältnismäßig unaufgeregt:

Da ist von der Bedeutung der VVN für die Dortmunder Erinnerungskultur die Rede, davon, dass in diesem Medium von Überlebenden des Holocausts Erfahrungen weitergegeben könnten und sollten, was durch Entzug der Gemeinnützigkeit nicht behindert werden dürfe (Utz Kowalewski, Linke & Piraten).

Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) betont, es scheine en vogue zu sein, die Frage nach der Gemeinnützigkeit dazu zu nutzen, „bestimmte Vorgänge beeinflussen zu können“, und weist als Beispiel auf den drohenden Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac nach dem Urteil in München hin. Es sei „hoch bedenklich“, würde diesen Organisationen der wirtschaftliche Boden entzogen, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof: kann politische Positionierung nicht mehr gemeinnützig sein?

Der Vertreter der AfD, Peter Bonhof, zitiert besagte Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs und verweist darauf, dass sich die Finanzämter NRW lediglich an diese Entscheidung hielten. Es könne nicht angehen, dass politische Anschauungen über die Rechtsprechung gestellt würden; einen solchen Versuch sieht er allerdings in dem vorgelegten Beschlussantrag der drei Fraktionen, dessen Inhalt nicht mehr in die Zuständigkeit des Rates fiele.

Ulli Sander, Sprecher der VVN-BdA. Foto: Archiv

Dort wird die NRW-Landesregierung in der Tat explizit aufgefordert, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten“. Für Ulrich Sander, Sprecher der VVN-BdA, der als Beobachter der Ratssitzung beiwohnte, ist das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Finanzämter allerdings keineswegs ein Zufall. Vielmehr sieht er in „dem konzertierten, offenbar regierungsgestützten Vorgehen … die Absicht von CDU und FDP in NRW …, die bayerischen Verhältnisse zu toppen“, heißt es in einer zum Stadtratsbeschluss veröffentlichten Erklärung.

Denn nicht einmal in Bayern würde „der VVN-BdA der Status der Gemeinnützigkeit verweigert, sondern lediglich ihr Eintrag in den Landesverfassungsschutzbericht vorgenommen. In NRW soll nun unter Bezugnahme auf diesen Bericht – nicht auf den NRW-Bericht, denn dort steht die VVN-BdA nicht drin – die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA angetastet werden“, stellt Sander fest.

Idee vom Entzug der Gemeinnützigkeit: entstanden aus konservativem Widerstand gegen UmweltaktivistInnen

CDU-Ratsmitglied Sascha Mader möchte neuer Baudezernent in Dortmund werden.
Sascha Mader, stellv. Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Foto: Archiv

Demzufolge läge die Vermutung nah, dass das für die Bundesrepublik einzigartige Vorpreschen der NRW-Finanzämter politisch motiviert ist, um eine antifaschistische und kapitalismuskritische Organisation wie die VVN-BdA unter dem Deckmantel fehlender Gemeinnützigkeit zum Schweigen zu bringen.

Die Resolutionsgegner und Kritiker des VVN-BdA im Dortmunder Stadtrat sehen das freilich anders.

Gegenwind kommt erwartungsgemäß von der CDU, die auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2018 bereits beschlossen hatte, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) prüfen zu lassen, die ihr mit Klagen vor Verwaltungsgerichten und der Durchsetzung von Dieselfahrverboten in etlichen Städten zum Dorn im Auge geworden ist.

Von solchen Schachzügen will CDU-Sprecher Sascha Mader in der Dortmunder Debatte um die VVN-BdA verständlicherweise nichts wissen, sondern argumentiert über die relative Randständigkeit politischer Auffassungen:

Seine Fraktion lehne jede Form von Links- und Rechtsextremismus und Islamismus ab, so deren stellvertretender Vorsitzender.

Wer in einem Verfassungsschutzbericht auftauche, müsse damit rechnen, dass er keine steuerliche Förderung über seine Gemeinnützigkeit mehr erhalte. Wer gegen die parlamentarische Demokratie kämpfe, müsse auch damit rechnen, dass sie sich wehre.

FDP/Bürgerliste schließt sich depolitisierender Argumentation an: alles sei eine Frage geltenden Rechts

Lars Rettstadt (FDP/ Bürgerliste)
Lars Rettstadt (FDP/ Bürgerliste). Foto: Archiv

In eine ähnliche Kerbe, gleichwohl weniger politisierend, schlägt Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste); der zeigt sich in seiner Stellungnahme zunächst „etwas irritiert über den Verlauf der Diskussion“; warum die Gemeinnützigkeit dem Verein abgesprochen werden solle. Den Sachverhalt kenne er zwar nicht genau, frage sich aber: „Was tut der Verein, damit seine Gemeinnützigkeit erhalten bleibt?“

In unfreiwilliger „Sachkoalition“ mit den ansonsten von ihm überhaupt nicht geschätzten Rechtspopulisten – argumentiert er faktisch wie sie:

Der Rat könne der Landesregierung nicht sagen, was zu tun sei; es entschiede das Finanzamt. Denn die Regeln der Gemeinnützigkeit seien für alle gleich. Es darf, mit anderen Worten, verstanden werden: die VVN ist selbst schuld, wenn sie ihren Mund zu weit aufgemacht hat.

Daher der Liberale, gerichtet an die VVN wie ihre UnterstützerInnen : „Sie vermischen die Erinnerungskultur und die Menschen, die unter dem Naziregime gelitten haben, mit dieser Frage der Gemeinnützigkeit.“ Die Verantwortung sieht er deshalb bei den AntifaschistInnen selbst: „Wir sind nicht in der Pflicht, sondern der VVN ist selber in der Pflicht, wenn die Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht; das ist nicht unsere Aufgabe“, fasst Rettstadt zusammen. Aus diesem Grund lehne seine Fraktion den Antrag ab.

Dortmunder Sozialdemokratie stellt sich im Stadtrat solidarisch hinter die VVN-BdA

SPD-Fraktionschef Norbert Schilff
SPD-Fraktionschef Norbert Schilff. Foto: Archiv

Unterstützung kommt dagegen von den Sozialdemokraten. Norbert Schilff spricht von einer „wechselvollen Geschichte“ der Vereinigung. 1947 von den Überlebenden der Nazi-Gräuel gegründet, eine kritische, den Herrschenden nicht immer passende Organisation, die 1953 in der DDR aufgelöst wurde.

1962 sollte sie in der Bundesrepublik vom Verwaltungsgericht verboten werden. Die Verhandlung wurde damals allerdings am zweiten Verhandlungstag unterbrochen und nie wieder aufgenommen. Der Grund: der führende Richter war als Ex-Nazi enlarvt worden – peinlich, peinlich.

Zur VVN in Dortmund sagt der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat: die Vereinigung sei getragen worden von ehemaligen Überlebenden – Christen, Sozialdemokraten, Kommunisten – das sei halt so, betont er mehrfach. Soll heißen: ob es nun allen gefällt oder nicht – auch KommunistInnen waren ein, wenn nicht der wesentliche Teil des Widerstandes gegen die Nazis.

Antrag zur Solidarität mit der VVN-BdA findet im Rat der Stadt Dortmund eine deutliche Mehrheit

Gedenkfeier an der Bittermark, Dortmund, 30. März 2018
Gedenkfeier an der Bittermark, Dortmund, 30. März 2018

Bereits 1947 habe die VVN Gedenkfeiern in der Bittermark organisiert (wegen der ca. 280 Menschen, die kurz vor Kriegsende von den Nazis in Dortmund ermordet wurden); damals, als die Stadt noch gar nicht daran gedacht hätte, so Schilff. Ja, im Bericht des Landesverfassungsschutzes Bayern erschiene die VVN-BdA. Als ehemaliger Kreisvorsitzender der VVN wolle er ihn gerne einmal einladen, um deren Verfassungstreue zu überprüfen.

Damit waren die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat in dieser Frage klar. Mit ausgezählten 58, OB Ullrich Sierau eingeschlossen, gegen 32 Stimmen wird die NRW-Landesregierung implizit aufgefordert, das von ihr vermutlich mitgetragene oder sogar initiierte Vorgehen der betreffenden Finanzämter in Nordrhein-Westfalen gegen die VVN-BdA gründlich zu überdenken.

Damit steht der Dortmunder Stadtrat nicht allein. In einem Offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Landesfinanzminister Stefan Lienenkämper hatten zuvor bereits Mitglieder der NRW-Landesgruppen der jeweiligen Bundestagsfraktionen der Linken, Bündnis90/Die Grünen und der SPD sowie der mittlerweile fraktionslose Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow gefordert: „VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!“

Weiter heißt es in dem Schreiben der Abgeordneten vom 22. März: „Die VVN-BdA ist ein wichtiger Bündnispartner für alle, die sich dem Trend zum Vergessen der NS-Verbrechen und dem nationalistischen Roll-Back entgegenstellen. Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf Straßen und in Parlamenten die Nazi-Verbrechen als ,Vogelschiss’ abgetan und offen rassistische Parolen formuliert werden, von größter Bedeutung. Der angedrohte Entzug der Gemeinnützigkeit ist weder politisch noch rechtlich haltbar.“

Nordstadtblogger fragt bei VVN-BdA-Sprecher Ulli Sander nach: Zusammenhang zur Zwangsarbeiterehrung

Auf Nachfrage von Nordstadtblogger erklärte der VVN-BdA-Sprecher: „Der gestrige Tag im Rathaus war nicht nur ein guter, weil der Beschluss zu Solidarität mit der VVN-BdA angenommen wurde, sondern auch, weil endlich der Weg zum Bau der Gedenkstätte für die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter frei gemacht wurde. Auf der Insel mit der Birne im Phoenixsee, soll nun endlich das Mahnmal geschaffen werden.“

Das Bündnis gegen Rechts und die VVN/BdA hatten die Gedenkveranstaltung am Tatort organisiert.
BDgR und VVN-BdA: Gedenken an Thomas „Schmuddel“ Schulz.

Weiter führte Ulrich Sander aus: „Einen ersten Antrag zu dieser Gedenkstätte stellte die VVN-BdA im Jahr 2002. Da dachte man an den See noch nicht. Unsere Beharrlichkeit und die von Linken, Kommunisten, SPDlern und Grünen führt wohl nun zum Erfolg. Die braunen, blauen und schwarzen Steine von Nazis, AfD und CDU, die zuletzt jahrelang Zwangsarbeiterehrung und antifaschistische Erinnerungsarbeit behinderten, sie werden nun wohl weggeräumt.“

„Wenn in der Debatte zum VVN-Soli-Antrag auch immer wieder auf die Erinnerungsarbeit der VVN hingewiesen wurde, in deren Licht das Vorgehen gegen die Gemeinnützigkeit der VVN so absurd erscheint, so hat dies auch mit dem Ringen um die Zwangsarbeiterehrung zu tun“, schließt Ulrich Sander. – Der Antrag auf Einrichtung einer Gedenkstätte für ehemalige ZwangsarbeiterInnen am Phoenix-See in Dortmund-Hörde wurde in derselben Stadtratssitzung übrigens mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD beschlossen.


Kommentar

Thomas Engel:
zur Debatte um Gemeinnützigkeit, oder: wenn einem Auge notorische Sehschwäche zukommt

Sie heißen „Jouwatch“, „Ludendorf-Gedenkstätte“ oder „Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft“ (SWG), mitgegründet 1962 vom einstigen Goebbels-Referenten Hugo Wellems; dort war auch schon einmal die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu Gast, oder andere Rechtsextremisten wie die Autoren Richard Melisch und Claus Nordbruch, die Rechtsanwältin Gisa Pahl oder der geschichtsrevisionistische Historiker Olaf Rose.

Dieser illustre Kreis von Reaktionären schart sich in der Bundesrepublik um allesamt als gemeinnützig anerkannte Vereine. So wie bislang die VVN-BdA einer war; diese allerdings antifaschistischen Vereinigung, der es nun über die Finanzämter an den Kragen gehen soll. – Unter dem Siegel der Gemeinnützigkeit wird in der Bundesrepublik dagegen weiterhin ein Sumpf, irgendwo zwischen Rechtspopulismus/Alt Right und Rechtsextremismus, tapfer über Steuergelder geschützt.

Doch für die Bundes-CDU, welche die Gemeinnützigkeitsfrage Ende letzten Jahres aufgeworfen hatte, liegt das Problem nicht dort, am rechten Rand, sondern ganz woanders. Sie hat es offenbar nach ihrem Bundesparteitagsbeschluss im Dezember 2018 auf jene abgesehen, die ihren politischen Intentionen widerstreiten: vor allem auf die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich gegen die besinnungslose „freie Fahrt für freie Bürger“ und deren Implikationen wehrt. Andere Vereine werden ebenso ins Visier genommen: das Urteil des Bundesfinanzhofes bezog sich auf die globalisierungskritische Attac; nun steht die VVN-BdA in NRW im Weg.

Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich dieser Feldzug gegen kritische Stimmen nicht fortsetzen wird. Die Dortmunder ChristdemokratInnen sind in der letzten Woche im Stadtrat ihren Berliner KollegInnen schon einmal gerne gefolgt – beim großen Reinemachen in den Reihen linker oder linksliberaler UnruhestifterInnen?

Unter solchen, die sich beispielsweise gegen eine Wirtschaftspolitik aussprechen und wehren, bei der es verlässlich um satte Rendite, weniger um Umweltschutz und noch seltener um angemessene Löhne geht? Was dem zupass kommt, ist die Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs vor einigen Wochen, in der Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen wird. Damit wird gleichsam die goldene Brücke gebaut, unter der die Abwicklung kritischer Stimmen als Rettung des moralischen (rechtlichen) Bestandes von Gemeinnützigkeit verkauft werden kann.

Das substantiell politische Urteil des Bundesfinanzhofs enthält freilich Prämissen, ohne die es zusammenbräche, wie ein Kartenhaus. In Sonderheit wird darin die Annahme ausgeschlossen, dass zivilgesellschaftliche wie demokratische Engagements gemeinnützig sein könnten. Eine für ein Oberstes Gericht in Würden als Bestandteil eines seines Selbstverständnisses nach demokratischen Rechtsstaates – für einen der fünf höchsten Gerichtshöfe der BRD – kurzsichtige, ja, irrwitzige, weil zutiefst demokratiefeindliche Positionierung.

Denn zivilgesellschaftliche Nicht-Regierungsorganisationen stellen ein wesentliches Korrektiv in einer jeden demokratischen Gesellschaft dar. Dazu gehören Attac, die DUH wie die VVN/BdA und viele andere. Wer Demokratie auf das Wirken von Parteien und Wahlentscheidungen reduziert und bürgerschaftlichem Engagement, das ungelegen kommt, zugleich die Grundlage entzieht, lässt sie erstarren, gefährdet sie. Lebendig ist Demokratie nur, wenn BürgerInnen mitdenken, sich einmischen, mitgestalten – sofern eben vielfältige Partizipationsmöglichkeiten bestehen oder erschlossen werden können.

Dies gilt besonders, wenn das, was sie tun oder fordern, nicht allen gleichermaßen gefällt. So verlaufen lebendige, demokratische Prozesse: über den Widerspruch, über Debatten, Auseinandersetzungen zu Themen, die alle etwas angehen – auch und gerade außerhalb der Parlamente. In dieses Medium einer diskursiven Konfliktkultur ist die Gemeinnützigkeit gleichsam eingebaut, weil dadurch Demokratie gefestigt wird. Mit der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs kann dagegen allen NGOs, die sich nicht im Horizont machtvoller Interessen bewegen, das Wasser abgegraben werden.

Es ist daher speziell das Münchener Urteil, das gemeinnütziges Engagement torpediert, auf das es sich mit dem Anspruch einer legalen Definitionsmacht beruft, diese staatliche Rolle aber nicht mit legitimierbaren Inhalten füllen kann. Stattdessen lieber die Pflege des Landhauses des antisemitischen, rassistischen Ehepaars Ludendorff als Gedenkstätte, einem „Schrein“ von Rechtsextremisten, wie die KollegInnen vom NDR sagen, mit staatlichen Mitteln über Gemeinnützigkeit fördern? – Hier läuft offenkundig etwas gewaltig schief.

Inwieweit die Befürworter einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit des VVN/BdA unter den Dortmunder Stadtabgeordneten die fatalen Konsequenzen ihrer Haltung im Blick hatten, sei dahingestellt. Von den Neonazis und der AfD war sicherlich nichts anderes zu erwarten; kritisch wird es schon bei der CDU, die unbesehen der Bundespartei folgt, von der FDP ganz zu schweigen. Beide Parteien haben im Stadtrat sicherlich schon stärkere, d.h. mit den Mitteln der Vernunft begründungsfähigere Positionen vertreten.

Die VVN-BdA gilt ihnen als der DKP (Deutsche Kommunistische Partei) nahestehend, ist aber definitiv nicht mit ihr gleichzusetzen, im Gegenteil: die Vereinigung versteht sich ausdrücklich als ein überparteilicher Zusammenschluss von AntifaschistInnen. Viele von ihnen hatten und haben in diesem Land zunehmend das Gefühl, Weimar und seine Logik im Umgang mit Links gegenüber Rechts nie verlassen zu haben. Damals wurden, grob gesehen, Kommunisten wegen politischer Straftaten scharf verurteilt, Nazis ließ man wegen derselben Delikte häufig unbehelligt.

Wenn etwa wie beim letzten Nazi-Prozess in Dortmund, am 21. März vor dem Amtsgericht, ein wichtiger Zeuge aus großer Angst nicht zur Verhandlung erscheint und sich nicht in die bedrückende Atmosphäre eines Gerichtsaales traut, der mindestens zur Hälfte mit Neonazis gefüllt ist; wenn dort eine Richterin sitzt, die den Zeugen – das schlimm zugerichtete Nazi-Gewaltopfer – deshalb nun und bar jeglichen Verständnisses ggf. polizeilich zwangsvorführen lassen will; wenn diese Richterin obendrein den bis zum Hals mit Neonazi-Symbolen tätowierten Angeklagten Steven F. abschließend noch verständnisvoll fragt: „Wie fühlen Sie sich?“ – stört dann die VVN-BdA etwa?

Der Rechtsnachfolgestaat des NS-Regimes, dessen Institutionen von Anfang an mit alten Nazis in neuem Gewand prall gefüllt waren, der Staat, der besonders Andersdenkende von Links über ein Jahrzehnt mit Berufsverboten überzog, und dessen zuständige Behörden bei den NSU-Morden fein von nichts wussten – es tut ihm nicht gut an, was da jetzt in München geschehen ist, will er eine andere Republik sein: im Geiste des Grundgesetzes und der Menschenrechte.

Das betrifft zwar auch, aber nicht so sehr Erwachsene, wie etwa abgehalfterte Alt-Linke; die wissen sowieso, woran sie sind, oder haben alles vergessen. Sondern junge Menschen, die das tun, was Demokratie fordert: eigenständig zu denken und zu handeln, sich einzumischen, eine Meinung zu haben; tolerant gegenüber anderen zu sein, weltoffen, bunt, gesprächig. Die aber das Vertrauen in Politik und Staat verlieren, das sie vielleicht einmal hatten, weil sie dachten, sie könnten etwas verändern. Die den Alten glaubten, dass sich ihr Engagement lohnt – dass etwas zum Besseren bewirkt werden kann; auch dort, wo mächtige Interessen dem entgegenstehen mögen. – Was sie gerade durch das Urteil des Bundesfinanzhofs erfahren – ist das Gegenteil.

Weitere Informationen:

  • Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10. Januar 2019 (Pressemitteilung vom 26. Februar 2019); hier:
  • VVN-BdA NRW, Homepage, hier:

 

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Reaktionen

  1. Ulrich Sander

    Schon vor langem haben sämtliche NRW-Innenminister an alle Schulen des Landes
    eine Schrift „andy“ gesandt, mit der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die
    Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ verfassungsfeindlich
    sei, weil es Mitbürgern Grundrechte verweigert. Diese Vorschrift zum Schutz einer
    verbrecherischen Bewegung, die millionenfaches Leid über die Menschheit brachte,
    haben die Antifaschisten niemals akzeptiert. Nun tastet man unsere Grundrechte an,
    denn sowohl die Meinungsfreiheit als auch Pressefreiheit und Wissenschaftsfreiheit
    werden angetastet, wenn Antifaschismus de facto bestraft wird. Der bayerische
    Verfassungsschutz zitiert Jahr für Jahr aus meinen Medienbeiträgen, um mich und die
    VVN-BdA zu diskriminieren. Kapitalismuskritischer Antifaschismus wurde im Jahr 1990
    den Historikern der DDR vorgeworfen, so dass sie auf die Straße gesetzt wurden. Das
    Vorgehen der Landesregierung geht alle an, die ihre Grundrechte gewahrt sehen
    wollen.
    Ulrich Sander
    Dortmund

  2. Sander, Ulrich

    Leserbrief u.a. zur Vergesellschaftungsdiskussion (Enteignung) in der Süddeutschen Zeitung u.a.

    Die Häftlinge des KZ Buchenwald schworen im April 1945 nach ihrer Befreiung: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung.“ Heutige Landesinnenminister sehen den Hinweis auf die Wurzeln, die zu beseitigen seien, als verfassungsfeindlich an. Man tut so, als seien Sozialisierungen und Antikapitalismus dem Grundgesetz fremd. Lesen bildet: Das Grundgesetz enthält in Eigentumsfragen durchaus antikapitalistische Tendenzen. Und es kennt keine Absage an Kapitalismuskritik, wie das immer noch gültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1954 aussagt. Zudem wollte auch die CDU dereinst die Wurzeln des Übels „von Grund auf“ beseitigen. Das erste Parteiprogramm der CDU, das Ahlener Programm vom 3. Februar 1947, besagte in seiner Kernaussage: „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund auf erfolgen. Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein.“ Das Ahlener CDU-Programm sollte wieder mehr ins Bewusstsein gerückt werden.
    Ulrich Sander, Dortmund

  3. Dortmunder Ratsfraktion DIE LINKE & PIRATEN (Pressemitteilung)

    Gemeinnützigkeit entzogen – DIE LINKE erklärt sich solidarisch mit Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten

    Der Kampf gegen Rechts ist in aller Munde. Aber wirklich nur in aller Munde. Die Praxis sieht anders aus. Am 4. Dezember hat das Finanzamt in Berlin der Bundesorganisation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ – kurz: VVN-BdA – die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Konsequenz: Deutlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA nach eigenen Angaben in ihrer Existenz bedroht.

    Die Dortmunder Ratsfraktion DIE LINKE & PIRATEN ist deshalb sehr verärgert. Erst im März hatte die Mehrheit des Dortmunder Rates (SPD, Grüne, Linke & Piraten) auf Initiative der Linken & Piraten eine Resolution verabschiedet, in der die Landesregierung aufgefordert wird, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten.

    Das ist tatsächlich erfolgt. Das Finanzamt Oberhaus-Süd hat der NRW-Landesvereinigung der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit im Oktober tatsächlich gewährt und ist damit den Anschuldigungen aus Bayern, die VVN-BdA sei „linksextremistisch“ nicht gefolgt. Anders jedoch die Verantwortlichen in Berlin. Sie stellen teilweise über 90 Jahre alte Holocaust-Überlebende unter einen unglaublichen Generalverdacht. „Ein Skandal“, findet Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der die Resolution im März angestoßen hatte. „Und ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die den Holocaust überlebt haben. Denn die VVN-BdA wurde 1947 von Verfolgten des Naziregimes und antifaschistischen Widerstandskämpfern gegründet.

    Noch arbeiten in der Vereinigung, die auch in Dortmund aktiv ist, überlebende Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes, um ihre Erfahrungen an die jüngere Generation weiterzugeben und – gemeinsam mit jungen Antifaschisten – für eine Welt ohne Faschismus und Krieg, ohne Rassismus und Ausgrenzung zu kämpfen.

    Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit werde der Vereinigung ein schmutziger Stempel aufgedrückt. Das öffentliche Bild der VVN-Bda habe dadurch Schaden genommen, kritisiert Kowalewski. Dabei sei deren Arbeit so wichtig. Auch und gerade in Dortmund, wo die Morde im Rombergpark und in der Bittermark sowie die ehemalige Haft- und Folteranstalt Steinwache allgemein gegenwärtige Zeugnisse der nazistischen Schreckensherrschaft seien.

    Kowalewski zitiert aus der Resolution von März: „In Dortmund treten seit Jahren gewaltbereite, Geschichte verleugnende und den Nationalsozialismus verherrlichende Kräfte offensiv auf.“ Deshalb seien Gedenkveranstaltungen und Erinnerungsarbeit mit Jugendlichen so wichtig.

    Man habe als Dortmunder Ratsfraktion natürlich nicht die Möglichkeit, Entscheidungen aus Berlin rückgängig zu machen. „Aber wir können der VVN-BdA zumindest unsere Solidarität ausdrücken und sie ihn ihrem Kampf unterstützen – zumal heute noch nicht absehbar ist, welche Konsequenzen die Entscheidung aus Berlin für die Arbeit in NRW hat“, so Kowalewski.

    Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein wichtiges Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.datenschutz.dortmund.de.
    Unverschlüsselte E-Mails können auf allen Internetstrecken unbefugt mitgelesen/verändert werden.

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