Dortmund bekommt ein großes Impfzentrum – doch im ersten Schritt gibt es wohl nur Impfstoff für 23.000 Personen

Wer die Regeln beachtet, kann Silvester sicher genießen. Archivfoto: Alex Völkel
Silvester-Feuerwerk ist nicht verboten – es darf nur an einzelnen Orten nicht gezündet werden. Archivfotos: Alex Völkel

Corona bleibt das dominierende Thema auch in der Kommunalpolitik: Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund befasste sich mit den aktuellen Infektionszahlen, der Einrichtung eines zentralen Impfzentrums und den Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf Handel und Schule – dabei ging es auch um das Thema der Feuerwerksverbote an Silvester. 

Die Infektionszahlen haben sich auf einem viel zu hohen Niveau eingependelt

Die halbwegs gute Nachricht vorab: Die Infektionszahlen haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. „Das scheint weiterhin der Trend zu sein. Aber der Wert ist weiterhin viel zu hoch“, macht Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner deutlich. Mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 172,3 am Montag und voraussichtlich 165,6 am heutigen Dienstag liegt Dortmund über dem Landesdurchschnitt – und ist damit deutlich von dem Ziel entfernt, den Wert wieder unter die Schwellenwerte von 50 bzw. 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen zu drücken. „Dennoch sind wir froh, dass sich der Trend gefestigt hat und dass die Zahlen nicht weiter ansteigen“, vermag Zoerner das Positive zu erkennen.

Bis spätestens Donnertag wird entschieden, wo das Dortmunder Impfzentrum errichtet werden soll. Dabei arbeitet die Stadt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zusammen, die das ärztliche Personal dafür stellen wird. Zoerner geht davon aus, bald an den Start gehen zu können – trotz zahlreicher offener Fragen ans Land. ___STEADY_PAYWALL___

„Wir warten nach wie vor auf Antworten zu zentralen  Fragen“, macht Zoerner deutlich. Eine entscheidende Frage ist das Thema von Transport und Lagerung des Impfstoffs – dies scheint relativ kompliziert und aufwändig zu sein. So soll der Impfstoff bei -70 Grad gelagert werden.  

Die Stadt Dortmund rechnet im ersten Schritt mit Impfstoff für nur 23.000 Menschen

Sozialdezernentin Birgit Zoerner. Foto: Alex Völkel
Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner.

Zudem ist offen, wieviele Impfdosen Dortmund überhaupt in einem ersten Schritt erhalten wird. In einer ersten Berechnung im Oktober war von 46.000 Impfdosen die Rede. Da aber jeder Mensch zweimal geimpft werden muss – in einem Abstand von drei Wochen – würde das nur für 23.000 Dortmunder*innen reichen.

Auf die aktuellen Zahlen und eine Ansage, wer denn bevorzugt geimpft werden soll – also welche Menschen aus systemrelvanten Berufen oder Riskogruppen – warten die Kommunen  bisher vergeblich.

Klar ist: Eine Entscheidung, welche Gruppen priorisiert auf freiwilliger Basis geimpft werden sollen, will und wird die Stadt nicht treffen: „Wir warten auf Vorgaben. Es kann nicht sein, dass Kommunen das entscheiden – da sind wir uns kommunal einig. Das muss bundesseitig vorgegeben werden“, so Zoerner, die auch den Corona-Krisenstab in Dortmund leitet. 

Selbst Zahlen, wieviele Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, will sie in diesem Zusammenhang nicht nennen. „Egal von welcher Seite sie an der Bettdecke ziehen, sie ist immer zu kurz. Umso wichtiger ist es, dass es ganz präzise Vorgaben geben wird“, betont die Gesundheitsdezernentin.

Ein leistungsfähiges Impfzentrum wird mindestens bis zum Sommer benötigt

In Arztpraxen fehlt es an Schutzbekleidung - Betroffene sollen sie daher häufig nicht mehr betreten.
Arztpraxen haben jetzt schon mit Corona und Grippe zu kämpfen – Massenimpfungen werden daher schwierig – auch wegen des Umgangs mit dem Impfstoff.

Auch wenn sie von weiteren Zuteilungen im Januar ausgeht, steht für sie das Thema der möglichst großflächigen Impfungen (Stichwort Herden-Immunität) zeitlich eher hinten an. Sie glaubt nicht, dass größere Teile der Bevölkerung vor dem Sommer geimpft werden können. Und auch dann – insbesondere dann – stellt sich die Frage, wo und wie geimpft werden soll. 

Da ist eine ganz wesentliche Frage, um welchen Impfstoff es sich handelt und wie er verabreicht werden kann. Denn es sind ja verschiedene Impfstoffe im Gespräch, die in der Lagerung und Verabreichung sehr unterschiedlich konzipiert sind. Wenn dieser wie ein normaler Grippeimpfstoff verabreicht werden kann, könnten die niedergelassenen Ärzte mitwirken. 

Doch auch dann werde man nicht ohne ein leistungsfähiges Impfzentrum auskommen. „Ich gehe davon aus, dass wir Impfzentren auch im weiteren brauchen werden. Selbst wenn wir alle niedergelassenen Ärzte einbeziehen, wird es nicht reichen, wenn man relativ schnell sein will.“ Daher soll das kommende Impfzentrum an einem Ort sein, wo es längerfristig zum Einsatz kommen soll. Geplant ist schon jetzt bis Juni – mit einer Option auf Verlängerung.

Die neue NRW-Coronaschutzverordnung beinhaltet keine Überraschungen

In Geschäften müssen Mindestabstände eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Strafen. Foto: Alex Völkel
In Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern darf nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Thema im Verwaltungsvorstand war natürlich auch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes und die Auswirkungen auf Dortmund. Sie enthielt wenig Überraschungen und fünf Neuerungen, die im Wesentlichen bekannt sind, machte Ordnungsdezernent Norbert Dahmen deutlich. 

In der aktuellen Regelung heißt es, dass sich nur noch fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) aus zwei Haushalten treffen dürfen. Vom  23. Dezember bis 1. Januar gilt eine Ausnahme – dann dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Dadurch werden auch größere Familientreffen möglich, weil auch hier Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

Beim Thema Maskenzwang gibt es eine kleine aber entscheidende Erweiterung: Nicht nur in den Geschäften, sondern auch auf den Zuwegungen und Parkdecks gilt die Maskenpflicht. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Zahl der erlaubten Kund*innen zumindest in Läden mit mehr als 800 Quadratmetern reduziert wurde. 

Statt einem Kunden auf zehn Quadratmetern wie bei kleineren Läden, dürfen bei größeren Geschäften ab sofort nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter eingelassen werden. Das führt zwar zu mehr Platz im Laden, aber zu deutlich längeren Warteschlangen vor den Geschäften. Zur Orientierung: Die neue Regelung betrifft von der Größe her nahezu alle Supermärkte in der Innenstadt.

Stadt bedauert, dass es kein Feuerwerks-Verkaufsverbot gibt – Kontrollprobleme

Silvester Dortmund 2012/2013
Feuerwerk an Silvester ist in Dortmund nicht verboten – es darf nur an einzelnen Orten nicht gezündet werden.

Unbefriedigend bleibt aus Sicht der Stadt die Regelung für Silvesterfeuerwerke. Ein generelles Verkaufsverbot hat es ja bekanntlich nicht gegeben. Die Stadt soll nun Verbotsflächen ausweisen können. Doch sie verweist erneut auf das Problem der Kontrolle und Sanktionierung der Verstöße.

Daher wird bisher nur mit den bekannten Feuerwerksverboten in der City – unter anderem im Bereich der Reinoldikirche sowie von der Petri-Kirche bis zur Katharinentreppe geplant. Weitere Verbotszonen wären aber denkbar.

„Mir wäre es am liebsten gewesen, wenn es überhaupt keine Feuerwerke geben würde. Damit gäbe es auch keine Ansammlungen“, bedauert Dahmen. Ob weitere Verbotsflächen dazu kommen, ließ er offen. So wird immer wieder der Bereich der Möllerbrücke in der westlichen Innenstadt sowie der Wilhelmplatz in Dorstfeld gennant. Denn dort war es in den Vorjahren zu Auseinandersetzungen gekommen – und auch zu Straftaten. Bei diesen Kontrollen setzt das Ordnungsamt auf eine Zusammenarbeit mit der Polizei. 

Die neue Verordnung sieht die Option vor, wenn die Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen bei über 200 liegt, in Absprache mit dem Land auch weitere Verschärfungen und Einschränkungen vorzunehmen. Doch wie diese aussehen könnten, dazu wollte die Stadt sich nicht äußern: Norbert Dahmen wollte sich nicht an „Spekulationen, was dann kommen könnte (beteiligen), um keine falschen Erwartungen zu wecken. Das gilt auch für die Verbotszonen“, betonte der Ordnungsdezernent. 

Maskenpflicht im Schulunterricht ab der 5. Klasse bleibt bestehen

Abstand alleine reicht nicht – ab Klasse 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht.

Die neuen Regelungen tangieren auch die Dortmunder Schulen. Doch auch da gibt es wenig Neuerungen. Denn die Maskenpflicht für den Unterricht ab Klasse 5 war bereits angeordnet. Keine Änderung gibt es  – zum Bedauern der Stadt – bei der Handhabung von Präsenz- und Wechselunterricht. 

„Die Ministerin hatte zum dritten Mal die Chance, um nach den Ferien konzeptionell vorzugehen – nach den Sommer-, Herbst- und jetzt den Weihnachtsferien“, so OB Thomas Westphal. Er machte deutlich, dass auch die Stadt Dortmund den Präsenzunterricht will. 

„Wir sind nicht verliebt in ein Wechselmodell, aber wir wollen Planungssicherheit, statt immer wieder alle zwei Wochen neu zu diskutieren, wenn man sich in Berlin getroffen hat“, macht Westphal deutlich. 

Ganz abgesehen davon, vergesse die Ministerin, dass sich viele Schüler*innen in häuslicher Quarantäne befänden. Diese würden vergessen, wenn nur vom Präsenzunterricht gesprochen werde – bei digitalen Angeboten könnten diese sich dann dazuschalten.

Für den Schulbeginn gibt es jetzt einen größeren zeitlichen Korridor

Schon länger gilt sowohl in den Fahrzeugen, aber auch auf den Haltestellen und Stadtbahnstationen, eine Maskenpflicht.
Durch eine Entzerrung beim Schulbeginn soll der Andrang in Bus und Bahn reduziert werden.

Neu ist beim aktuellen Regelungspaket nur, dass ab sofort ein größerer Korridor für den Schulbeginn zur Verfügung steht. Statt zwischen 7.30 und 8.30 Uhr ist ein Schulbeginn jetzt zwischen 7 und 9 Uhr möglich.

„Wir werden Gespräche mit Schulleitungen suchen, um eine möglichst große Entzerrung zu erreichen. Wir werden einen genauen Blick drauf werfen, wo es kritische Situationen im Transport gibt“, macht Schuldezernentin Daniela Schneckenburger deutlich. 

Doch Veränderungen zum Schulbeginn kann die Stadt den Schulen nicht vorschreiben: „Wir können nur darum bitten. Denn die Stadt kann es nicht anordnen – dazu gibt es keine Regelung des Landes“, bedauert Schneckenburger. Auch sie erneuerte ihren Appell nach mehr Flexibilität, ob und wann die Möglichkeit zum Wechselunterricht gegeben sein kann. 

„Es wäre richtig gewesen, gebunden an bestimmte Infektionsstufen, den Schulträgern in Abstimmung mit Schulen und Schulaufsicht mehr Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Es geht um die Abwägung des Rechts auf Bildung und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Doch dieser Abwägungsprozess wurde nicht ins Benehmen des Schulträgers gestellt, sondern ist dem Ministerium vorbehalten“, macht die Dortmunder Schuldezernentin deutlich.

UPDATE:

Das Corona-Impfzentrum Dortmund entsteht auf PHOENIX West

Der Standort für das neue Corona-Impfzentrum Dortmund steht fest. Die geplante Einrichtung wird in der ehemaligen Phoenix-Halle, der heutigen Warsteiner Music Hall, auf dem Gelände des ehemaligen Hoesch-Hochofenwerkes auf PHOENIX-West entstehen. Der Eröffnungstermin steht noch nicht fest. Für die Vorbereitung des Standortes zur Einrichtung des Corona-Impfzentrums arbeiten die Stadt Dortmund und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Hand in Hand und „auf Hochtouren“. Am Montag gibt es auf einem Medientermin weitere Informationen.

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  1. UPDATE: Das Corona-Impfzentrum Dortmund entsteht auf PHOENIX West (PM)

    Das Corona-Impfzentrum Dortmund entsteht auf PHOENIX West

    Der Standort für das neue Corona-Impfzentrum Dortmund steht fest. Die geplante Einrichtung wird in der ehemaligen Phoenix-Halle, der heutigen Warsteiner Music Hall, auf dem Gelände des ehemaligen Hoesch-Hochofenwerkes auf PHOENIX-West entstehen. Der Eröffnungstermin steht noch nicht fest. Für die Vorbereitung des Standortes zur Einrichtung des Corona-Impfzentrums arbeiten die Stadt Dortmund und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Hand in Hand und „auf Hochtouren“. Am Montag gibt es auf einem Medientermin weitere Informationen. 

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