Neue „Hoeschallee“ für die Nordstadt und Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 auf das Westfalenhütten-Gelände

Die U44 soll zwei weitere Stationen auf dem Areal der Westfalenhalle bekommen.
Die U44 soll zwei weitere Stationen auf dem Areal der Westfalenhalle bekommen. Plan: Stadt Dortmund

Es ist der nächste wichtige und große Schritt in Richtung Erschließung der „Verbotenen Stadt“ im Norden: Die Endstation der Stadtbahnlinie U44 soll auf das Westfalenhütten-Gelände verlängert werden. Entsprechende Pläne gehen jetzt in die politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung. Zudem soll es eine neue Querverbindung von der Brackeler Straße zur Bornstraße geben – die „Hoeschallee“.

Neue „Hoeschallee“ von der Brackeler Straße bis zur Bornstraße

Die Stadt Dortmund hat sich als Ziel gesetzt, die Flächen der ehemaligen Westfalenhütte zu entwickeln und diese wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Hierbei sollen im Rahmen des Bebauungsplanes InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte – weitere öffentliche Verkehrsflächen mit Verbindungs- und Erschließungsfunktionen erbaut werden.

Das verkehrliche Konzept beinhaltet eine neue, diagonal verlaufende Hauptverbindungsstraße (heute „Hoeschallee“ genannt) von der Brackeler Straße bis zur Bornstraße, sowie eine Ost-West-Verbindung (Westfalenhütten-Allee), die eine Anbindung an die Bundesstraße 236 n und damit an das Autobahnnetz sowie weiter in Richtung Scharnhorst herstellt. Diese beiden Straßen bilden das Hauptstraßennetz für das Gelände der Westfalenhütte.

Ein wesentlicher Teil des Konzeptes ist zudem die Anbindung der Flächen an das ÖPNV-Netz. Der öffentliche Personennahverkehr ist derzeit im Bereich des Bebauungsplanes durch die vorhandene Buslinie 427 in der Rüschebrinkstraße im Osten, die Buslinie 456 aus Hörde kommend mit dem Haltepunkt Hoeschpark, die Stadtbahnlinien U 44 in der Oesterholzstraße erschlossen.

Zwei neue Haltestellen für die Stadtbahnlinie auf der U44 nach Norden

Bisher war vor dem Werkstor Endstation. Das soll sich künftig ändern. Archivbild: Alex Völkel

Es ist vorgesehen, die letztere Stadtbahnlinie (U 44) in der westlichen Springorumstraße und parallel zur geplanten Westfalenhütten-Allee zu verlängern. So sollen nördlich des Gewerbegebietes Südost voraussichtlich zwei neuen Haltestellen für die verlängerte Stadtbahnlinie entstehen.

Für die Umsetzung der Stadtbahnplanung muss zunächst insbesondere eine Variantenuntersuchung im Rahmen der Vorplanung mit anschließender Ausarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Baurechts sowie zur Sicherstellung der Finanzierung erfolgen.

Sobald der Planungsprozess abgeschlossen ist und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollen im Anschluss daran die baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Planung der Maßnahme ist dabei für die Jahre 2018 bis 2023 vorgesehen.

Der Baubeginn könnte im Jahre 2023 erfolgen, die Bauzeit liegt bei drei Jahren. Dieses steht unter dem Vorbehalt, dass bis zu diesem Zeitpunkt die zuwendungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Kosten für die Stadtbahnverlängerung liegen bei rund 38,4 Millionen Euro

Die grob geschätzten Kosten für die Stadtbahnverlängerung belaufen sich auf ca. 35 Millionen Euro zuzuüglich rund. 3,4 Millionen Euro Planungskosten. Über den Planungsbeschluss zur Maßnahme „Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße“ berät der Rat der Stadt Dortmund am 28. September 2017.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird vorab in der Sitzung am 13. September 2017, der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 19. September 2017, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21. September 2017 und der Hauptausschuss am 28. September 2017 über das Bauvorhaben der Verwaltung beraten. Nach Beschluss des Rates wird das Tiefbauamt der Stadt Dortmund mit der Planung der oben genannten Maßnahme beginnen.

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Reaktionen

  1. Stadt Dortmund

    Erschließung Westfalenhütte / B-Plan InN 219:
    Planungsleistungen für zwei Brückenbauwerke sollen vergeben werden

    Derzeit befinden sich für das Gelände der ehemaligen Westfalenhütte die Bebauungspläne InN 218 – Am Waldfried – und InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte – in Aufstellung. Die Planungen sehen ein großräumiges Konzept zur Aufwertung und Entlastung der gesamten Nordstadt und insbesondere der Wohngebiete des ,,Borsigplatzquartiers“ vom Schwerverkehr und der Versorgung der Nordstadt mit nutzbaren Grünflächen in Form eines ,,Grünen Rings“ vor.

    Hauptbestandteil der Planung ist die Errichtung der künftigen ,,Hoeschallee“, die im Süden aus der ,,Brackeler Straße“ ausschwenkt und in nordwestliche Richtung über das Gelände der Westfalenhütte führt. Die,,Hoeschallee“ wird mit einem Brückenbauwerk in Höhe der ,,Hildastraße“ an die Bornstraße angeschlossen. Diese „Nordspange“ wird am Südrand der Kleingartenanlage „Am Waldfried“ nach Westen weiter geführt und soll später über bestehende Straßen (Dammstraße, Seilerstraße, Pottgießerstraße, Westererbenstraße, Weidenstraße und Lindberghstraße) weiter bis zur L609n (NS IX) verlaufen.

    Durch die Planung der neuen Verkehrstrasse wird das ehemals zusammenhängende Hüttenwerk von ThyssenKrupp im südlichen Bereich Höhe der,,Springorumstraße“ getrennt und in zwei Bereiche zerschnitten. Die so entstehenden beiden Werksteile müssen künftig technisch durch ein Brückenbauwerk wieder miteinander verbunden werden.

    Ebenfalls quert die neue ,,Hoeschallee“ im Norden in Höhe der Hildastraße die Bahnanlagen der DB AG (Intercitystrecke Dortmund – Münster / Gronau). Die Hoeschallee wird hier über ein weiteres Brückenbauwerk über den Grünen Ring und die Bahnanlagen geführt.

    Um insgesamt die kurzfristige Realisierung der Straßen- und Ingenieurbauwerke zu ermöglichen, sollen bereits mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte – die Förderanträge für den Bau der ,,Hoeschallee“ gestellt werden. Daher ist bereits vor der Rechtskraft des Bebauungsplans InN 219 – Haupterschließung Westfalenhütte – erforderlich, mit der konkreten Brückenvorplanung zu beginnen. Nur so können die komplexen Planungs- und Abstimmungsprozesse insbesondere unter Beteiligung Dritter (Bahn AG) rechtzeitig erfolgen und im Ergebnis ein zusammenhängender Trassenausbau ausgeführt werden.

    Mit dem vorliegenden Beschluss sollen die Planungsleistungen in Höhe von ca. 1.600.000,- Euro für beide Ingenieurbauwerke beauftragt werden.

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