Streit ums Bettelverbot: Dahmen fühlt sich durch Rede von Karacakurtoglu angegriffen

Die Linke-Politikerin weist Dahmens Deutung ihrer Rede zurück

Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Tierschutz)
Mit ihrer Rede brachte sie Norbert Dahmen wohl ziemlich gegen sich auf: Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Tierschutz) Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Ordnungsdezernent Norbert Dahmen schickte im Nachgang zu einer Ausschusssitzung einen Brief an Fatma Karacakurtoglu (Linke & Tierschutz) und die übrigen Mitglieder des Ausschusses. In dem schrieb er, dass er sich durch den Redebeitrag in der Ausschusssitzung „persönlich angegriffen“ fühle. Was war passiert?

Eine Ausschusssitzung und das Bettelverbot

Vor ungefähr zwei Wochen wurde im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der Antrag der Verwaltung diskutiert, ein verschärftes Bettelverbot in der Dortmunder City einzuführen.

Norbert Dahmen bei seiner Wiederwahl im März als Beigeordneter – auch die Fraktionsvorsitzenden von Linke & Tierschutz, Utz Kowalewski und Fatma Karacakurtoglu, gratulierten ihm. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Fatma Karacakurtoglu (Linke & Tierschutz), hielt daraufhin eine Rede, in der sie darlegte, weshalb sie gegen diesen Vorschlag ist. ___STEADY_PAYWALL___

In dieser Rede verwies sie darauf, dass die heutige Demokratie auf dem Grundgesetz basiere, das als Reaktion auf die durch Nazi-Deutschland verübten Verbrechen geschaffen worden ist. In dieser Zeit, so Karacakurtoglu, seien Menschen, die nicht als Arbeiter dienlich sein konnten, psychisch erkrankt waren oder auf der Straße lebten, in Konzentrationslagern getötet worden.

Nach diesen Ausführungen verwies sie auf den Artikel eins des Grundgesetzes, der die Menschenwürde garantiert, und sagte dann wörtlich: „Ein Mensch, der arm ist und betteln muss, hat für uns als Dortmunder Rat genau so viel Bedeutung, wie ein Mensch, der eben nicht arm ist und in dieser Stadt lebt. Wir behandeln alle Bürger:innen gleich. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen.“

Eine Aussage, die länger hängen bleibt, und eine persönliche Erklärung

Der WDR berichtete im Anschluss an die Ausschusssitzung über diese Rede und griff auch die Reaktion des Ordnungsdezernenten Norbert Dahmen auf, der laut Sender kritisierte, dass die Verwaltung mit einem Unrechtsregime verglichen werde.

Mike Dennis Barthold (AfD)
Mike Dennis Barthold (AfD) Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

In der Sitzung des Dortmunder Stadtrats am 9. Juli, zwei Tage nach der Ausschusssitzung, kommentierte Mike Dennis Barthold (AfD), Ausschussvorsitzender des oben genannten Ausschusses, den Vorfall.

Ihn störe ein „linker Fake-Antifaschismus“, der ständig irgendwelche Leute mit dem Faschismus in Verbindung bringe. Er forderte Karacakurtoglu auf, solche „geschichtsvergessenen Aussagen zu unterlassen“.

Karacakurtoglu antwortete darauf prompt mit einer persönlichen Erklärung, in der sie darauf verwies, dass sie Norbert Dahmen nicht in die politische Nähe des NS-Regimes bringen wollte. „Wer was anderes behauptet, möchte es falsch verstehen“, so Karacakurtoglu.

Norbert Dahmen wehrt sich gegen Karacakurtoglus Aussagen

Doch der Vorfall hat ein weiteres Nachspiel. In einem auf den 15. Juli datierten Brief an Karacakurtoglu und die übrigen Ausschussmitglieder nimmt Norbert Dahmen noch einmal Stellung zu ihrer Rede.

Rechtsdezernent Norbert Dahmen
Ordnungsdezernent Norbert Dahmen Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Darin zitiert Dahmen die Aufzeichnung aus dem Ausschuss, die normalerweise nur der Protokollführung zugänglich ist. Der zitierte Teil von Karacakurtoglus Rede ist der oben aufgeführte, in dem es um das Grundgesetz und die Lehren aus dem Nationalsozialismus geht. Diese Lehren bezog Karacakurtoglu eben auch auf die Diskussion um ein Bettelverbot.

Dahmen räumt in dem Brief zunächst ein, dass Ratsmitglieder ihr Mandat frei ausüben und sich „erforderlichenfalls auch in pointierter und gelegentlich auch zugespitzter und polemischer Weise“ äußern dürfen. Das gelte aber nur, „solange bei aller Zuspitzung und Polemik ein Sachbezug zur politischen Debatte erkennbar bleibt“. Mit ihrer Aussage habe Karacakurtoglu diesen Sachbezug aus seiner Sicht „deutlich vermissen lassen“.

Die staatlichen Maßnahmen gegen wohnungslose und psychisch erkrankte Menschen in der NS-Zeit seien „von der menschenverachtenden Haltung des damaligen Regimes geprägt“ gewesen. Die Neufassung der Verordnung stehe „demgegenüber unter völlig anderen Vorzeichen“. Es sei Aufgabe der Verwaltung, die kollidierenden Grundrechte zu einem „möglichst schonenden Ausgleich“ zu bringen: die Handlungsfreiheit bettelnder Menschen auf der einen, die der Gäste und die Berufsfreiheit der Gastronomiebetriebe auf der anderen Seite.

Die damit verbundenen Einschränkungen für bettelnde Menschen hielten sich „zweifellos innerhalb derjenigen Grenzen, die das Rechtsstaatsprinzip“ ziehe. Am Ende wies Dahmen die von Karacakurtoglu aus seiner Sicht „gezogene gedankliche Verbindung zwischen der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung und den nationalsozialistischen Repressionsmaßnahmen“ mit Nachdruck zurück. Er zeigte sich aber offen für ein Gespräch und wünschte sich, dass der Ausschuss „wieder zu einer sachlich geprägten Diskussionskultur“ zurückfinde.

Karacakurtoglu: „Plädoyer für die uneingeschränkte Geltung unseres Grundgesetzes“

In ihrer Antwort auf diesen Brief zeigt sich Karacakurtoglu „irritiert“, so entspreche Dahmens Interpretation „weder dem Inhalt noch der Intention meiner Rede“.

Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Tierschutz)
Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Tierschutz) Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Sie verwies noch einmal darauf, dass sie lediglich darlegen wollte, weshalb das Grundgesetz in dieser Diskussion so wichtig sei und welche Lehren es aus den Verbrechen der Nazi-Zeit zieht. Ihre Rede zielte „ausschließlich“ darauf ab, „an diese historische Verantwortung zu erinnern und deutlich zu machen, dass Eingriffe in Grundrechte stets besonders sorgfältig geprüft werden müssen“.

Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ihre persönliche Erklärung im letzten Rat und betonte, dass es gerade in einer Zeit, „in der rechtsextreme und faschistische Kräfte wieder an gesellschaftlichem Einfluss gewinnen“, erforderlich sei, sich an die Lehren der Nazi-Zeit zu erinnern. „Deshalb ist es Aufgabe demokratischer Politiker*innen, staatliches Handeln kritisch zu begleiten und frühzeitig auf mögliche Gefahren hinzuweisen.“

Sie wünsche sich, dass ihre Worte so interpretiert werden, wie sie es laut eigener Aussage gemeint habe: „Nämlich ein Plädoyer für die uneingeschränkte Geltung unseres Grundgesetzes und der Menschenwürde aller Menschen.“ Für das Gesprächsangebot von Norbert Dahmen zeigte sie sich offen.


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Reaktionen

  1. Ulrich Sander

    Hat es denn nicht viele Stimmen gegeben, die auf rechtlich umstrittene Verfahren hinwiesen, Bettler zu vertreiben? Pauschale Platzverweise – wo fängt es an und wo hört es auf? Gibt es ein Grundrecht, mit dem Anblick von Armut verschont zu werden? Zentrale Plätze in Dortmund nur für Betuchte? Eine Fußball-WM nur für die Reichsten der Reichen haben wir ja schon.Ich hoffe, die Linken lassen sich nicht den Mund verbieten.

  2. DEWFan

    Und ich hoffe, dass die Linken endlich mal in der Realität ankommen. Mit Haltung und Moral allein wird kein Problem der Welt gelöst.

    Da sich die Linke offensichtlich gut in Geschichte auskennt, sollte sie auch wissen, wie man solche Probleme im realen Sozialismus angegangen ist.

    „Muss“ in Deutschland wirklich gebettelt werden? Gibt es keine Sozialarbeit? Was ist mit Gästen und Kunden die wegbleiben? Aber das ist ja alles kein Problem, Restaurants besuchen und in der Stadt einkaufen ist ja nur was für Reiche und Betuchte…

  3. Till Strucksberg

    Weitere Vorschläge für die Einschränkung des öffentlichen Raums durch das Grundrecht auf ungestörte Profitmacherei und Konsumgenüsse: Auch Hunde sollten mindestens 10 Meter von Außengastronomie entfernt gehalten werden. Deren Schnüffeln an jedem Tisch- oder Menschenbein oder sogar ihr kleines Geschäft stört das Grundrecht auf Ungestörtheit. Ordnungsdezernent Norbert Dahmen ist auch Dezernent für Recht; das steht sogar an erster Stelle in seiner Stellenbeschreibung. Kreativ wie er ist, wird er sicherlich fündig in seiner Auslegung der Grundrechte. Und sollte man nicht auch an weitere Stören“friede“ denken, „wenn Gäste und Kunden wegbleiben“, wie Leser „DEWFan schreib:, z.B. Menschen mit Behinderung oder mit fremdartiger Hautfarbe?

  4. Ulrich Sander

    „Bettler werden Fürstenbrüder“ – Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, d.h. die UN-Menschenrechtscharta, sieht in Artikel 23 vor: „(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. (2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ Das Recht auf Arbheit ist auch in der Landesverfassung von NRW verankert. Zudem gibt es den Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpaktes: „(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.“ Das Verbot des Bettelns – generell oder an bestimmten Örtlichkeiten – ist damit ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Dem Staat ist die Zuwiderhandlung verboten und nicht dem Bettler das Betteln. Das besagt auch das Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Am Beginn der Menschen- und Bürgerrechtsbewegung wirkte Friedrich Schiller (1759-1805). Seine „Ode an die Freude“, die heute die Hymne der EU ist, besagt: „Freude, schöner Götterfunken, / Tochter aus Elysium, / Wir betreten feuertrunken / Himmlische, dein Heiligtum. / Deine Zauber binden wieder, / Was der Mode Schwert geteilt; / Bettler werden Fürstenbrüder / Wo dein sanfter Flügel weilt. / Seid umschlungen, Millionen! / Diesen Kuß der ganzen Welt!“ In der Endfassung steht: „Alle Menschen werden Brüder“ – und Schwestern, auch Bettlerinnen und Bettler.

  5. DEWFan

    Interessante Betrachtung: was ist eigentlich Betteln?

    – Der Verkauf von Obdachlosenzeitungen wie der BODO ist sicherlich kein Betteln. Die Verkäufer dürfen es auch vertraglich gar nicht. Sie bieten schlicht und einfach ein Produkt an.

    – Straßenmusiker sind auch keine Bettler – die bieten eine Dienstleistung, nämlich die Musik, gegen einen freiwilligen Obolus.

    – Spendensammler erbitten das Geld ja für einen mehr oder weniger guten Zweck, betteln ja nicht für sich.

    Berufsverbote (Betteln als Beruf?) gibt es in bestimmten Räumen durch aus. Eine Prostituierte darf nicht auf Schulhöfe gehen, z.B. Oder in Sperrbezirke. Und darf ein Kiosk, direkt gelegen an einer Schule, Alkohol und Vapes verkaufen? Ich bin kein Jurist, kann diese Fragen nicht beantworten. Aber ganz so einfach scheint diese Thematik nicht zu sein.

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