Keine verkaufsoffenen Sonntage im Advent – das OVG Münster gibt einer Klage der Gewerkschaft ver.di Recht

Weihnachtsshopping oder Umtauschstress - in der City ist es rund um Weihnachten extrem voll.
Weihnachtsshopping oder Umtauschstress – in der City ist es rund um Weihnachten normalerweise extrem voll.

Eine erneute Klatsche für die Landesregierung: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Coronaschutzverordnung des Landes in Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage außer Vollzug gesetzt, weil diese keinen Beitrag zum Infektionsschutz leiste. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte gegen die Genehmigung von insgesamt fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 in der aktuellen Coronaschutzverordnung geklagt.

OVG: Die verkaufsoffenen Sonntage leisten keinen Beitrag zum Infektionsschutz

Das Oberverwaltungsgericht hatte dem Normenkontroll-Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben (OVG Münster, Beschluss v. 24.11.2020, Az.: 13 B 1712/20.NE). Das Gericht folgte der Argumentation der Gewerkschaft, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung von Kundenströmen beitragen. ___STEADY_PAYWALL___

Das Gericht bestätigt damit seine Linie der vergangenen Monate, dass verkaufsoffene Sonntage ohne prägende Anlassveranstaltungen nicht rechtmäßig sind. Ver.di hat in den vergangenen Monaten erfolgreich gegen zahlreiche geplante verkaufsoffene Sonntage vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt.

„Es war bereits der dritte untaugliche Versuch der schwarz-gelben Landesregierung in den letzten zwei Jahren, das Grundgesetz auszuhebeln. Erst wurden durch das Entfesselungspaket I neue Sachgründe für Sonntagsöffnungen geschaffen, dann sollte die Pandemie als Sachgrund für entgangene Umsätze herhalten und jetzt hat man die Coronaschutzverordnung bemüht, um Sonntagsöffnungen als Infektionsschutzmaßnahmen auszuweisen“, kritisiert die Gewerkschaft.

„Verlässliche Planungen sind nicht mehr möglich, solange niemand den entfesselten Wirtschaftsminister stoppt“ 

Der Rat entscheidet über die verkaufsoffenen Sonntage. Kirchen und Gewerkschaften wollen sie verhindern.
Das OVG Münster urteilte erneut gegen den Willen des NRW-Wirtschaftsministers. Archivbilder: Alex Völkel

„Die Landesregierung zeigt zwar eine hohe Kreativität und moralische Flexibilität, in allen Fällen haben die Gerichte der Landesregierung aber sehr deutlich gemacht, dass sie sich auf einem Irrweg befindet. Vermutlich wird die Landesregierung auch aus dieser Lektion nicht lernen“, mutmaßt Reiner Kajewski von ver.di Dortmund.

Nicht die Klagen von ver.di, sondern die Vorgehensweise der Landesregierung, speziell der Wirtschaftsminister, hätten auch in Dortmund Rechtsunsicherheit geschaffen, die die Stadt und die Händler vor Ort ausbaden müssten.

„Ohne Not sind bewährte Regelungen mit gefestigter Rechtsprechung abgeändert worden. Verlässliche Planungen sind nicht mehr möglich, solange niemand den entfesselten Wirtschaftsminister stoppt“, kritisiert die Gewerkschaft.

„Eine Exekutive, die alles unternimmt, um das Grundgesetz zu umgehen und gleichzeitig von der Bevölkerung erwartet, dass sie sich an Regeln hält, wird ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht“, so Kajewski abschließend.

 

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