Kampf gegen Klimaerwärmung und Hitzeinseln in Dortmund: Rat beschließt eine Pflicht zur Begrünung von Flachdächern

Dachbegrünungen können haben positive Auswirkungen auf das Mikroklima haben. Foto: Alex Völkel
Dachbegrünungen können positive Auswirkungen auf das Mikroklima im Umfeld haben. Foto: Alex Völkel

Dortmund bekommt eine Pflicht zur Dachbegrünung. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, Piraten und Linken wurde dies im Rat beschlossen. Vorgesehen ist künftig bei Neubauten, wo es möglich ist, auf Flachdächern oder nur leicht geneigten Dächern, entsprechendes Grün anzupflanzen. Bei sogenannten Hitze-Inseln – sie befinden sich in der Regel in der Innenstadt und Stadtteilzentren – wird geprüft, ob die Anordnung einer nachträglichen Begrünung möglich ist. Alle diese Fragen soll eine noch aufzustellende Satzung regeln – das kann aber noch zwei Jahre dauern.

CDU, FDP und Bürgerliste für Freiwilligkeit und Förderung

Bei den meisten Parteien war die positive Wirkung von Dachbegrünungen unstrittig. Stein das Anstoßes und des Widerstandes war hier die Pflicht, dies künftig zu tun. So plädierten FDP und Bürgerliste dafür, statt einer Pflicht, eine Förderung von Dachbegrünungen einzuführen – analog zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen, betonte Heinz Dingerdissen.

Auch sein Fraktionsvorsitzender Lars Rettstadt glaubte nicht, dass die Dachbegrünung die Rettung bei Hitzeinseln sei. Stattdessen müsse man mehr Bäume pflanzen.  Skepsis hatte er auch bei der Gesamt-Ökobilanz: „Bei Begrünung gibt es weniger Sonneneinstrahlung aufs Dach – man muss mehr Heizen. Daher ein Null-Summen-Spiel – das macht auch ökologisch wenig Sinn.“ Doch wie auch in den Fachausschüssen verhallten im Rat diese Bedenken.

Kritik an AfD: Mehrheitsentscheidungen haben nichts mit Diktatur zu tun

Die Kritik der AfD wies Rettstadt dennoch zurück. Andreas Urbanek und Heiner Garbe sahen in dem Beschlussvorschlag eine Enteignung der Hauseigentümer „durch die kalte Küche“ sowie eine „Gängelei der Bürger“ durch den „Gängelstaat“.

Dabei gehe es weniger um ökologische als viel mehr um politische Hitzeinseln in den Köpfen, hielt Garbe den Befürwortern vor. „Ich finde Dachbegrünung gut – aber nicht mit Zwang. Aber das ist keine Diktatur, sondern eine Mehrheitsentscheidung“, rückte Rettstadt die AfD-Kritik zurecht.

Auf vielen gewerblichen Neubauten ist Dachbegrünung schon berücksichtigt.
Auf vielen gewerblichen Neubauten wie hier in der City ist Dachbegrünung schon berücksichtigt.

Zuvor hatten die BefürworterInnen deutlich gemacht, dass es mit Freiwilligkeit ja in den vergangen Jahrzehnten nicht geklappt habe. „Es geht nicht um Überregionalisierung, sondern darum, etwas im Interesse Aller etwas zu tun“, betonte Utz Kowalewski (Linke & Piraten). „Die Umsetzung der Dachbegrünung ist aus unserer Sicht sehr wichtig, um die Folgen des Klimawandels abzufedern.“

„Die Freiwilligkeit hat nicht funktioniert. Daher machen wir das jetzt mit Zwang.“

Gründächer kühlten die Umgebung durch das verdunstende Wasser und dienten zudem als Wasserspeicher bei Starkregenereignissen. „Sie tragen deutlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei“, so Kowalewski. Hendrik Berndsen (SPD) ging die erneute Diskussion gegen den Strich: „Wir haben das in den Ausschüssen rauf und runter diskutiert.“ Er verwies erneut darauf, dass die Freiwilligkeit nicht funktioniert habe. „Daher machen wir das jetzt mit Zwang.“

Wer es freiwillig machen wolle, könne dies ja auch noch tun, betonte Matthias Dudde (Grüne). „Die Satzung tritt ja auch erst in zwei Jahren in Kraft.“

Der Beschluss des Rates im Wortlaut:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Strategiepapier „Dachbegrünung im Revier“ der Emscherkommunen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

I. die bisherigen Anstrengungen zur Beratung, Aufklärung und Information in Bezug auf eine Dachbegrünung zu verstärken und bei neuen Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass eine mindestens extensive Dachbegrünung bei einer Bebauung mit Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15 Grad Dachneigung erfolgt;

II. das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung einer Dachbegrünung bei Planungen von neuen Baugebieten für Bauvorhaben mit Flachdächern und flachgeneigten Dächern auszuschöpfen. Im Rahmen der Planungen ist die Dachbegrünung als vorrangiges Mittel der Eingriffsvermeidung/-minderung einzusetzen, um die Notwendigkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen zu verringern. Sie ist festzusetzen, wenn dies aus Gründen des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestaltung oder der Luftqualität notwendig wird;

III. bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Hitzeinseln die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen zu ergänzen und für unbeplante Innenbereiche einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB aufzustellen.

LINK zur Ratsvorlage – Dachbegrünung in Dortmund

LINK Dachbegrünung im Revier – Strategie- und Umsetzungspapier der Emscherkommunen

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Das neue Grün für Dortmund wächst auf dem Dach – Eine Pflicht zur Dachbegrünung stößt auf ein geteiltes Echo

 

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Reaktionen

  1. Fraktion Linke & Piraten

    Linke & Piraten sagen Ja zur verpflichtenden Dachbegrünung

    Ja zu einer verpflichtenden Dachbegrünung in Dortmund. Aus voller Überzeugung haben am Donnerstag im Rat die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN diese neue Verordnung mitgetragen (gemeinsam mit SPD und Grünen). Die neue Regelung wird voraussichtlich ab 2020 mit Hilfe einer eigenen Satzung in die Tat umgesetzt.

    „Die Umsetzung der Dachbegrünung ist aus unserer Sicht sehr wichtig, um die Folgen des Klimawandels abzufedern“, erläutert Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN. „Gründächer kühlen die Umgebung durch das verdunstende Wasser und dienen zudem als Wasserspeicher bei Starkregenereignissen. Sie tragen deutlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.“

    Im Moment sehe die Situation aber ganz anders aus. Vor allem große Flachdächer – etwa auf Unternehmens- und Verwaltungssitzen, Wohnblocks oder Sporthallen – seien oft regelrechte Hitzeinseln. Kowalewski verweist in diesem Zusammenhang auf die städtische Klimaanalyse. Diese weist nach, dass Bereiche mit vielen derartigen Hitzeinseln besonders vom Klimawandel betroffen sind. „Eine Änderung der Situation ist durch eine freiwillige Lösung leider nicht herbeizuführen“, sagt der Fraktionsvorsitzende.

    „Wir wollen niemanden schikanieren oder mit zusätzlichen Kosten belasten.“ Die Kritik, dass man mit der neuen Regelung vor allem junge Familien bestrafe, die ein Eigenheim errichten wollen, verweist Kowalewski in die Welt der Märchen und Fabeln: „Die meisten Privathäuser sind gar nicht betroffen, weil die Neuregelung nur für Flachdächer oder für relativ flache Fächer bis zu einer Neigung von 15 Grad gilt“, sagt der Fraktionsvorsitzende.

    Doch auch die Eigentümer von bereits bestehenden Bungalows mit einem Flachdach könnten sich entspannt zurücklehnen. Denn die Dachbegrünung soll schließlich vor allem für künftige Bauvorhaben gelten – natürlich auch für städtische Gebäude wie Kindertageseinrichtungen. Und sollte bei der Überplanung vorhandener Baugebiete die neue Gründach-Verordnung zum Zuge kommen, würden Fördermittel in Aussicht gestellt. Kowalewski: „Auch für Neubauten gibt es diese Fördermittel, die die Mehrkosten der Investition einer Dachbegrünung in etwa auffangen.“ Zudem würde ein begrüntes Dach in der Instandhaltung auf Dauer ohnehin günstiger sein als etwa ein Kiesdach. Und es dürfe auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Gebäude mit einem Gründach weniger Energiekosten erzeugen würden.

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