CORONA: Ab sofort gelten verschärfte Kontaktverbote – In Dortmund gibt es derzeit 161 bestätigte COVID-19-Fälle

Gastro-Safari durch das Hafen-Quartier mit den Borsigplatzverführungen, Anette Plümpe und Annette Kritzler. Der Hauptgang im Orient-Grill
Volle Restaurants wie hier bei der Nordstadt-Gastro-Safari wird es vorerst nicht mehr geben. Archivfoto: Klaus Hartmann

Seit dem heutigen Montag (23. März 2020) gelten verschärfte Kontaktverbote, aber keine Ausgangssperre. Die Bundesländer haben in Absprache mit der Bundeskanzlerin weitreichende Kontaktverbote beschlossen, um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen. In Dortmund gibt es seit dem Wochenende 161 bestätigte Fälle.

Laschet: „Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen“

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung – somit auch für Dortmund bindend – erlassen, das heute Nacht in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.

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NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Foto: Land NRW
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Foto: Land NRW

Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

„Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten Das dulden wir nicht“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

„Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart.“ Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Weitere Einschränkungen – zentrale Veränderungen im Überblick:

Pflegekräfte bilden die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Sie fordern nun eine eigene Pflegeberufekammer. Foto: Klinikum DO
Besuche in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind untersagt. Foto: Klinikum DO

Besuche in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatient*innen).

Handwerker*innen und Dienstleister*innen können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptiker*innen, Hörgeräteakustiker*innen, orthopädischen Schuhmacher*innen und anderen Handwerker*innen mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.

Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseur*innen, Nagelstudios, Tätowierer*innen, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeut*innen, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Viele Geschäfte haben geschlossen. Fotos: Alex Völkel
Gähnende Leere in der Thier-Galerie: Die meisten Geschäfte mussten schließen. Foto: Alex Völkel

Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerker*innen zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von zwei Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

21 weitere Infizierte am Wochenende  – 161 bestätigte Corona-Fälle in Dortmund

Am Klinikum-Nord wird derzeit ein Corona-Diagnostik- und Behandlungszentrum errichtet. Fotos: Alex Völkel
Am Klinikum-Nord wurde ein Corona-Diagnostik- und Behandlungszentrum errichtet. Fotos: Alex Völkel

Am Sonntag (22. März) sind acht weitere Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt worden. Bereits am Samstag waren 13 positive Testergebnisse dazu gekommen. Insgesamt liegen damit aktuell 161 bestätigte Corona-Fälle in Dortmund vor. Einige Testergebnisse stehen noch aus. Sie werden erst im Laufe des Montag vorliegen.

Im Diagnostikzentrum Nord wurden am Wochenende 116 Personen getestet, im Gesundheitsamt 13 Personen. Im Klinikum Westfalen (Standort Brackel) wird eine positiv getestete Person stationär behandelt. Im Klinikum Nord werden zurzeit sechs Personen stationär behandelt. Drei von ihnen werden beatmet.

Viele Menschen, die dort hinkamen, sind wieder nach Hause geschickt worden, weil sie die Kriterien, die zur Abstrichnahme führen (RKI Kriterien) nicht erfüllten. Abstriche werden nur bei erkrankten Personen durchgeführt, bei denen eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermuten ist. Die Untersuchungsmaterialien sind nur beschränkt verfügbar, weshalb die Diagnostik von Gesunden in Dortmund grundsätzlich nicht durchgeführt wird.

Stadt warnt vor falschen Gesundheitsamtsmitarbeitenden

Kriminelle geben sich derzeit als Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes aus und wollen in Wohnungen und Häuser kommen, um über Corona zu informieren oder Tests durchzuführen. Stadt Dortmund und Polizei warnen daher, keine Fremden in die Wohnung zu lassen und sich im Zweifelsfall Ausweise zeigen zu lassen.

UPDATE (17.09 Uhr):

In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben:

  • Am heutigen Montag sind neun positive Testergebnisse dazu gekommen.
  • Somit liegen insgesamt 170 positive Tests vor.
  • Heute wurden insgesamt 130 Abstriche durchgeführt
  • Aufteilung: 49 im Gesundheitsamt, 81 in der Diagnostikstelle Klinikum-Nord.
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Reaktionen

  1. Polizei Dortmund (Pressemitteilung)

    Neue Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie
    Polizei überwacht auch das Kontaktverbot mit großem personellem Aufwand

    Seit gestern, 22.03.2020, hat das Land NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie neue Regelungen das öffentliche Leben betreffend beschlossen. Diese Regelungen sollen die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest verzögern und sind existenziell zur Gesunderhaltung vieler Menschen, insbesondere der sogenannten Risikogruppen.

    Zu diesen neuen Regelungen gehören unter anderem:

    – Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen sind untersagt
    o Davon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie
    o Und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
    – Im Rahmen von Begegnungen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter
    einzuhalten
    – Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist untersagt
    – Sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt
    – Der Außenverkauf für die Mitnahme von Mahlzeiten bleibt erlaubt:
    allerdings sind Mindestabstände einzuhalten, der Verzehr innerhalb
    eines Radius von 50 Metern zur Verkaufsstelle ist untersagt.
    Die Dortmunder Polizei ist gemeinsam mit den Kräften des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund fest entschlossen, diese Regelungen zu überwachen und durchzusetzen.

    Allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt muss klar sein: Auch wenn die neuen Regelungen weitere Einschränkungen unserer Freiheiten bedeuten, zur Unterbrechung der Infektionskette sind sie enorm wichtig.

    Die neuen Regelungen gelten für das gesamte Stadtgebiet und werden durch Mitarbeiter*innen von Stadt und Polizei mit aller Konsequenz durchgesetzt. Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange betont: „Wir unterstellen mittlerweile, dass alle Dortmunder wissen, worauf es ankommt und welche Regeln einzuhalten sind. Verstöße gegen das Kontaktverbot können je nach den Umständen erhebliche Folgen für die Betroffenen haben. Daher erneuere ich an dieser Stelle meinen Appell, sich an das Gebot zur körperlich physischen Distanz zu halten, schließlich schützen wir damit unsere Mitmenschen vor schweren gesundheitlichen Folgen.“

    Der Polizeipräsident weiter dazu: „Gerade am letzten Wochenende hat eine überwältigende Mehrheit der Dortmunderinnen und Dortmunder gezeigt, dass sie den Ernst der Lage erkannt haben. Mit gebührender Distanz und angemessen kleinen Personengruppen haben sie das Notwendige getan, um das Virus aufzuhalten oder einzudämmen. Das zeigt: Dortmund kann es!“

    In der Tat kann ein Verstoß gegen die durch Regierungsverordnung erlassenen neuen Regelungen erhebliche Folgen haben. Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Zuwiderhandlungen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor oder eine Geldbuße, die bis zu 25.000.- Euro betragen kann. Wer durch Regelverstoß den Krankheitserreger verbreitet, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

    +++bitte unterbrechen Sie die Infektionskette+++

    Die Dortmunder Polizei bittet: „Wir sind für Sie da, bleiben Sie für uns zuhause!!“

  2. Dortmunder Fraktion Die Linke & Piraten (Pressemitteilung)

    Die Linke & Piraten fordert Öffnung bestehender Kapazitäten
    „Deutsche Bahn muss Züge des Fernverkehrs für Nahverkehr freigeben“

    Die Landesregierung hat in Absprache mit den Verkehrsverbünden und -unternehmen den regionalen Schienenverkehr zusammengestrichen. Dadurch verlängern sich Wartezeiten beim Umstieg, und Abstandsgebote in Zügen und an Bahnhöfen werden häufig verletzt.

    „Wir verstehen die schwierige Situation und sind froh, dass der Betrieb auch auf den Nebenstrecken grundsätzlich aufrecht erhalten wird“, erklärt Christian Gebel, verkehrspolitischer Sprecher der Dortmunder Fraktion Die Linke & Piraten. „Aber wer nicht von zuhause arbeiten kann und mit der Bahn pendeln muss, steht jetzt vor ernsten Schwierigkeiten.“

    Insbesondere in Richtung Wuppertal und Köln stehen keine hinreichenden Kapazitäten zur Verfügung, wenn Abstandsgebote eingehalten und Wartezeiten an Bahnhöfen gering gehalten werden sollen. „In dieser Situation muss die Deutsche Bahn die Züge des Fernverkehrs für die Nutzung im Nahverkehr freigeben“, fordert Gebel. Alle Fahrgäste sollten derzeit alle Züge mit ihrem VRR-Ticket – ohne Aufschlag – nutzen dürfen. „Niemandem ist geholfen, wenn Fahrgäste gemeinsam eine halbe Stunde auf ihren nächsten Regionalzug warten müssen, während am Gleis nebenan ein fast leerer ICE in die gleiche Richtung fährt.“

    „Diese Maßnahme ist unkompliziert umsetzbar, sie muss lediglich kommuniziert und vom Begleitpersonal beachtet werden“, so Gebel weiter. „Der Deutschen Bahn entstehen dadurch auch keine zusätzlichen Kosten, da sie ihre Kapazitäten dafür ja nicht ausbaut.“

  3. DOS Partei (Pressemitteilung)

    DOS Partei: Massenüberwachung hilft nicht gegen Corona

    Die Corona-Pandemie erfordert drastische Maßnahmen, diese müssen jedoch immer sinnvoll sein und verhältnismäßig gewählt werden. Wir unterstützen die Initiativen #stayathome und #keepdistance, halten jedoch eine massenhafte Auswertung von Bewegungsprofilen sowie die zusätzliche Idee, über diese Bewegungsprofile Kontaktpersonen von Infizierten zu identifizieren, weder für sinnvoll noch für verhältnismäßig.

    „Unsere stärksten Waffen gegen Corona sind Tests, Impfstoffe und gute medizinische Versorgung. Massenüberwachung ersetzt nichts davon“ – Magdalena Zenglein, Bundesvorsitzende DOS Partei

    Die Dunkelziffer der in Deutschland infizierten Personen ist viel zu hoch, um mit Massenüberwachung die Ausbreitung stoppen zu können. In diesem Fall hilft es nur, mehr zu testen. Dies wird auch von Expertinnen und Experten gefordert. Eine Ausweitung der Testkapazitäten ist bereits in der Umsetzung. Sobald einfache Tests vorhanden sind und massenhaft angewendet werden können, können Infizierte viel einfacher erkannt werden – ohne massenhafte Verletzung der Privatsphäre.

    Wenn wir jetzt Massenüberwachung erlauben, werden wir auch in Zukunft Massenüberwachung erlauben.

    „Die Geschichte und die Gegenwart haben gezeigt: Eine überwachte Gesellschaft ist keine freie Gesellschaft. Wir als Mitglieder von DOS setzen uns für eine freie Gesellschaft ein und wehren uns gegen jede Bedrohung unserer freien Gesellschaftsordnung.“ – Nadja Reigl, Bundesvorsitze DOS Partei

    Bereits die aktuelle Auswertung von Telekom-Daten durch das Robert-Koch-Institut ist datenschutzrechtlich bedenklich. Zwar sollen die Telekom-Daten anonymisiert bereitgestellt werden, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese Anonymisierung rückgängig gemacht werden kann.

    In den letzten Tagen gab es zusätzlich Vorschläge, über Bewegungsprofile die Kontaktpersonen von Infizierten zu identifizieren. In diesem Fall werden die Daten grundsätzlich nicht anonymisiert erhoben und sind sogar mit den jeweiligen Gesundheitsdaten verbunden. Selbst wenn die Erhebungen dieser Bewegungsprofile auf Freiwilligkeit beruhen, sind diese Vorschläge problematisch. Einerseits, weil nie sichergestellt werden kann, dass die erhobenen Daten sicher sind – Datenlecks und Hacks passieren immer wieder und können nie ausgeschlossen werden. Anderseits dürfen sich die Menschen dieses Landes nicht daran gewöhnen, dem Staat regelmäßig Informationen über ihren Aufenthaltsort und ihren Gesundheitszustand zu liefern. Vor allem nicht in Zeiten, in denen eine rechtsradikale Partei in den Parlamenten sitzt und diese Daten gegen die Menschen in Deutschland verwenden könnte.

    Damit wir möglichst gut durch die Corona-Pandemie kommen, ist nicht nur das Erkennen und vorübergehende Isolieren der Infizierten notwendig. Zusätzlich brauchen wir einen bestmögliche Koordination der intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten auf die Behandlungszentren und natürlich eine bestmögliche Behandlung. Für die Behandlung ist eine adäquate Ausstattung mit Bettenkapazitäten, medizinischem Gerät und entsprechendes Fachpersonal notwendig.

    Leider haben wir aktuell keine bestmöglichen Behandlungsmöglichkeiten, weil unser Gesundheitssystem durch wirtschaftliche Gewinn-Optimierung mit dem Rücken an die Wand gewirtschaftet wurde, obwohl sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Pflegekräfte seit Jahren auf diese Probleme hinweisen. Veränderungen sind dringend angesagt!

    Wir sprechen uns für ein Gesundheitssystem aus, in dem die Menschen, sowohl Patientinnen und Patienten als auch das Personal, und die Qualität der medizinischen Versorgung im Vordergrund steht.

  4. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Die Umsetzung der Rechtsverordnung des Landes NRW in Dortmund

    Die Stadt Dortmund setzt ab heute die durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassene Rechtsverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Unterbrechung der Infektionsketten um. Die Rechtsverordnung zielt auf ein weitreichendes Kontaktverbot ab. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

    Gemeinsam und solidarisch
    „Das nun geltende Kontaktverbot ist im Kampf gegen Corona der nächste Schritt. Es schafft eine neue Qualität bei der Bekämpfung des Virus und bundesweit einheitliche Regelungen. In Dortmund tun wir alles, um es zu erklären und auch durchzusetzen“, so Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau. „Ich appelliere noch einmal dringend an alle Dortmunderinnen und Dortmunder, sich an das Regelwerk zu halten. Die Stadt ist nicht abgeriegelt, aber das öffentliche Leben muss nahezu vollständig heruntergefahren werden, um sich selbst aber auch unsere Mitmenschen zu schützen. Gemeinsam und solidarisch werden wir das schaffen. Bleiben Sie gesund!“

    Die Rechtsverordnung hat Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie in Dortmund. Sie ist dieser PM beigefügt. Wie das Kontaktverbot werden auch diese Einschränkungen durch die Stadt Dortmund kontrolliert und bei Nichteinhaltung sanktioniert.

  5. Bündnis 90/Die Grünen (Pressemitteilung)

    Grüne: Kostenfreien Bargeld-Bringservice für ältere Menschen anbieten

    Als Reaktion auf die Corona-Pandemie haben mittlerweile nahezu alle Standorte der Sparkasse und Volksbank in Dortmund geschlossen. Für viele Senior*innen bringt dies große Probleme mit sich. Um die Versorgung mit Bargeld auch für ältere und kranke Menschen zu gewährleisten, bieten die Sparkassen deshalb einen Geld-Bringservice an. Die GRÜNEN im Rat regen an, die dafür fälligen Gebühren in der Zeit der Corona-Krise auszusetzen.

    „Viele alte Menschen sind auf den persönlichen Service der Banken und Sparkassen vor Ort angewiesen. Die aktuelle komplette Umstellung auf Geldautomaten oder Online-Banking stellt sie zum Teil vor unlösbare Probleme. Für sie ist ein Geld-Bringservice, wie ihn die Dortmunder Sparkasse anbietet, eine gute Lösung, um zu-mindest an Bargeld zu kommen. Doch die Gebühren von 12 Euro sind für viele Rentner*innen eine finanzielle Überforderung. Wir würden uns wünschen, dass die Sparkasse und die Volksbank für die Zeit der Krise einen Geld-Bringservice für diejenigen, die darauf angewiesen sind, kostenfrei anbieten“, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Rat.

    Vertreter*innen des Seniorenbeirats hatten anlässlich der kompletten Schließung von Bankfilialen darauf hingewiesen, dass dies für ältere Menschen insbesondere in den Dortmunder Stadtteilen zu einer unzumutbaren Situation führe. Eine wöchentliche Öffnung hatten die Banken mit dem Verweis auf das hohe Infektionsrisiko abgelehnt. Zumindest bei der Sparkasse kann derzeit eine Versorgung über einen Geld-Bringdienst sichergestellt werden.

    „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass jetzt für die begrenzte Zeit der besonderen Vorsichtsmaßnahmen in Zusammenhang mit Corona ein solches Lieferangebot von allen Banken kostenfrei angeboten wird. Gerade bei den betroffenen älteren Menschen handelt es sich in der Regel um langjährige Kund*innen der Sparkasse oder der Volksbank, die jetzt, wo sie das Haus besser nicht verlassen sollten, Unterstützung benötigen. Die Dortmunder Geldinstitute sollten deshalb dem Beispiel anderer Kommunen, wie z.B. Werne, folgen und schnell unbürokratische und vor allem kostenfreie Hilfe leisten.“

  6. Stadt Dortmund (Pressemitteilung)

    Anpassungen beim Wochenmarkt auf dem Hansaplatz in der derzeitigen Corona-Situation

    Nach dem teilweise starken Besucheraufkommen auf dem Wochenmarkt auf dem Hansaplatz am vergangenen Samstag hat das Ordnungsamt gemeinsam mit den Markthändlern*innen Maßnahmen zur weiteren Entzerrung der Publikumsströme vereinbart. Dazu gehören:  Verlagerung von Ständen in die Hansastraße  Aufbau von Ständen „Rücken an Rücken“ zur Verbreiterung der Durchgänge  Anbringen von Hinweisschilder und Markierungen zur Einhaltung der Mindestabstände  Entfernung zusätzlicher Aufbauten vor den Ständen  Verhinderung von Wartezeiten an den beliebten Spargelschälmaschinen durch Benennung konkreter Abholzeitpunkte  Zusätzliche Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst und an den umsatzstarken Tagen (Mittwoch und Samstag vor Ostern) durch Kräfte eines Sicherheitsdienstes und eigene Kräfte der Marktbeschicker*innen Die zu erwartende gute Witterung und die bevorstehenden Osterfeiertage lassen für die nächsten Tage erneut eine gesteigerte Nachfrage nach den frischen Produkten des Hauptwochenmarktes erwarten. Im Falle einer Überfüllung müssten zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus in letzter Konsequenz Besucher*innen zurückgewiesen und/oder Stände zeitweise oder dauerhaft geschlossen werden. Um das zu vermeiden, bittet das Ordnungsamt alle Besucher*innen eindringlich darum, eigenverantwortlich auf die nötigen Sicherheitsabstände zu achten, Stoßzeiten zu meiden und auch die Randzeiten der Marktöffnungen (Mittwoch 7.00 – 14.00 Uhr; Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr, Samstag 07.00 – 15.00 Uhr) für ihre Einkäufe zu nutzen. Ein Weiterbetrieb des Hauptwochenmarktes kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und sich verantwortlich verhalten. Bitte helfen Sie dabei mit! Halten Sie die Abstände ein, nehmen Sie Rücksicht!

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