Wirtschaftliche Folgen der Coronakrise: Handwerk zunehmend betroffen – Soforthilfe für freischaffende NRW-Künstler*innen

Coronakrise in Dortmund, leeres Nudelregal: bestimmte Lebensmittel erfreuen sich größter Beliebtheit; doch insgesamt verflacht der Wirtschaftskreislauf zusehends. Foto: Sascha Fijnemann

Infolge des sich ausbreitenden Coronavirus kommt das gesellschaftliche Leben zunehmend zum Erliegen. Das bedeutet auch: die Wirtschaft fährt runter. Es wird schlicht weniger gearbeitet, produziert, konsumiert. Vor allem für Kleinstunternehmen oder Freiberufler sind die resultierenden Einnahmeausfälle kaum zu verkraften. Es geht um Existenzen, so auch im Handwerk. Und die Politik ist gefragt: schnell und schnörkellos zu handeln. Für freischaffende Künstler*innen stellt die NRW-Landesregierung ad hoc fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Freien Wohlfahrtsverbände in NRW kritisieren den Rettungsschirm als unzureichend.

Bundeskabinett beschließt Soforthilfen für Kleinstbetriebe und Selbstständige – Rettungsschirm in NRW

Am Montag (23. März) hat das Bundeskabinett auf einer Sondersitzung Hilfsmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise zu mildern. Im Zuge dessen sollen auch für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

___STEADY_PAYWALL___

Davon sind 10 Milliarden für direkte Zuschüsse vorgesehen. Aus dem Topf können zwischen 9.000 und 15.000 Euro für maximal drei Monate an Betroffene gezahlt werden. Die Hilfen sind bitter nötig. Den Betrieben bleiben entweder die Kund*innen weg,Aufträge werden storniert oder sie dürfen nach dem Inkrafttreten NRW-Rechtsverordnung zum Kontaktverbot überhaupt nicht mehr öffnen.

Dann nämlich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Das führt zu Liquiditätsengpässen, unter Umständen können Mieten nicht mehr bezahlt werden, viele steuern auf den finanziellen Ruin zu. Das Land NRW stellt unterdessen bis zu 25 Milliarden Euro als Rettungsschirm bereit.

Schwindende Umsätze machen vielen Handwerksbetrieben in der Region zu schaffen

Ebenso bekommt das Handwerk die Krisenauswirkungen deutlich zu spüren. In Nordrhein-Westfalen ist bereits jetzt fast jeder zweite Betrieb betroffen. Im Kammerbezirk Dortmund sind es 36 Prozent.

Noch verhältnismäßig resistent: das Baugewerbe. Foto: Thomas Engel

Das hat jüngst eine Blitzumfrage der Dachorganisation Handwerk.NRW mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) ergeben, an der landesweit 5.548 Unternehmen, davon 788 aus Dortmund teilgenommen haben.

Hier trifft es das Lebensmittelhandwerk am stärksten: drei Viertel der Betriebe klagen über Negativfolgen. Am besten hält sich augenblicklich noch das Bauhauptgewerbe, wo aktuell erst 21 Prozent der Unternehmen Beeinträchtigungen verzeichnen müssen.

Da die Krise dynamisch voranschreitet, spiegelt die Umfrage der vergangenen Tage zwar nicht die aktuelle Situation wider. Sie zeigt aber bereits, dass auch das Handwerk weitreichend betroffen ist.

Kurzarbeit und Zahlungsschwierigkeiten drohen – in Einzelfällen drängt die Zeit

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer. Archivfoto: HWK/Andreas Buck

19 Prozent der befragten Handwerksfirmen aus dem Kammerbezirk Dortmund antworteten, sie seien aktuell bereits stark oder gar sehr stark von nachlassender Nachfrage und Umsatzrückgang erfasst. Ein drohender Liquiditätsengpass ist das von den Unternehmen aller Branchengruppen des Handwerks am häufigsten genannte Problem.

49 Prozent der befragten Firmen sehen für die nahe Zukunft Zahlungsschwierigkeiten voraus. 40 Prozent erwarten Kurzarbeit – insbesondere das Baugewerbe, die Zulieferunternehmen und größere Lebensmittelbetriebe. 37 Prozent erwarten einen erhöhten Kreditbedarf.

Für Kammer-Präsident Berthold Schröder ist die Lager ernst, aber nicht hoffnungslos: „Wir befinden uns in einer nie dagewesenen Ausnahmesituation, die uns alle vor besondere Herausforderungen stellt. Gleichzeitig möchte ich allen Handwerkerinnen und Handwerkern im Kammerbezirk Dortmund Mut machen, dass sie in der aktuellen Lage nicht alleine gelassen werden.“

Forderung aus der Politik nach schnellen und unbürokratischen Hilfen für Betroffene

Auch der SPD-OB-Kandidat Thomas Westphal warb für Unterstützung.
Wirtschaftsförderer Thomas Westphal fordert schnelle Hilfen. Archivfoto: Klaus Hartmann

Auch die Landesregierung habe mit der jüngsten Verabschiedung des 25 Mrd. Euro Hilfspaketes bewiesen, dass sie den Ernst der Lage erkannt habe und jetzt rasch und beherzt handeln werde. Zusätzlich würden die Handwerkskammern dabei unterstützen, das wirtschaftliche Leben – so gut es geht – aufrechtzuerhalten, so Schröder.

Wie und wann die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen Hilfspakete bei den betroffenen Kleinstunternehmen konkret ankommen können, ist indes im Einzelnen noch unklar. Nur eins ist sicher: für viele drängt die Zeit. Und zwar gehörig.

Manchmal ist es nur eine Frage von Tagen. Schnelle und einfache Lösungen, mit Geld, das ankommt, hatte denn auch der Geschäftsführer der Dortmunder Wirtschaftsfördung, Thomas Westphal, gefordert.

NRW: Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen – 2.000 Euro für freischaffende Künstler*innen

Unterdessen möchte das Land NRW Kunst und Kultur unter die Arme greifen. Wo Einrichtungen geschlossen, Veranstaltungen wegen der Corona-Pandemie reihenweise abgesagt werden, geraten freischaffende Künstler*innen, Kultureinrichtungen, Initiativen unter Druck.

Um existenzbedrohende Finanzprobleme zu lindern, hat die NRW-Landesregierung eine Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen. Mit zunächst fünf Millionen Euro sollen freischaffende, professionelle Künstler*innen unterstützt werden, die durch Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten.

Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden (siehe den Link unten) und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Freie Wohlfahrtsverbände kritisieren Hilfspaket der NRW-Landesregierung – die Presseerklärung im WortlautDieser Schirm lässt uns im Regen stehen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW) fordert von der nordrhein-westfälischen Landesregierung belastbare Unterstützungsmaßnahmen für die soziale Infrastruktur. Der geplante NRW-Rettungsschirm leiste das nicht, kritisieren die Verbände. Die Corona-Krise bedrohe die Existenz vieler sozialer Dienste und Einrichtungen.

Grundsätzlich würdigt die Freie Wohlfahrtspflege die Bemühungen des Landes, in der Corona-Krise finanzielle Probleme abzufedern und drohende Insolvenzen zu verhindern. Über das Rettungsschirmgesetz und den Nachtragshaushalt die finanzielle Krisenfestigkeit von Wirtschaftsbetrieben zu unterstützen sei begrüßenswert, sagte der LAG-Vorsitzende Dr. Frank Johannes Hensel. „Doch die freie Wohlfahrtspflege steht ganz offensichtlich nicht unter diesem Rettungsschirm“, kritisierte Hensel.

Kredite und Bürgschaften seien auch weitestgehend keine geeigneten Überbrückungsmaßnahmen für den sozialen Sektor. „Es gibt bei den gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege keine Rücklagen für Leistungseinbrüche durch verfügte Schließungen, Minderbelegungen und die Nichterbringbarkeit von vereinbarten Fachleistungskontingenten. Auch können solche Finanzierungslücken nicht durch Mehrerlöse später wieder hereingeholt werden.“

Was die sozialen Dienste dringend bräuchten, wären die in Aussicht gestellten Soforthilfen für Liquiditätsengpässe, forderte Hensel. In beiden Gesetzen (Rettungsschirmgesetz und den Nachtragshaushalt) fänden die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege keinerlei Erwähnung.

„Wir gehen davon aus, dass die soziale Infrastruktur der Daseinsvorsorge mit diesem Rettungspaket nicht gemeint ist und daher auch nicht erreicht wird. Dieser Schirm lässt uns im Regen stehen“, sagte der LAG-Vorsitzende.

Wenn Fachleistungsstunden nicht erbracht werden könnten, Rehaeinrichtungen leer liefen, Kostenträger ankündigten, dass für nicht zu erbringende Leistungen auch keine Kosten übernommen werden, aber alle Vorhaltekosten weiter zu Buche schlügen, würden Dienste und Einrichtungen in die Insolvenz gehen, warnte Hensel.

Betroffen sei nahezu das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: „Es geht um Beratungsstellen, Hilfen für besonders belastete Personengruppen, wie beispielsweise Wohnungslose, Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.“

„Da wir uns mit zahlreichen absolut gesellschaftsrelevanten Diensten und Einrichtungen keinen Rückzug aus der Versorgung erlauben können, brauchen wir keine Kredite sondern die Zusage, dass öffentliche Finanzierungen weiter erfolgen und existenzgefährdende finanzielle Belastungen ausgeglichen werden“, forderte der LAG-Vorsitzende.

 

Weitere Informationen:

  • FAQ bei der Wirtschaftsförderung Dortmund um Corona; hier:
  • Das Land NRW sagt zu, das Bundesprogramm durch ein eigenes Landesprogramm dort zu ergänzen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen und im Interesse betroffener Kleinunternehmer, Solo-Selbständiger und Kulturschaffender erforderlich ist. Infos; hier:
  • Antrag Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise; hier:

 

Unterstütze uns auf Steady

 

Mehr zum Thema bei nordstadtblogger.de:

CORONA: Diese Branchen und Berufe gelten als systemrelevant – und für sie gibt es Kinderbetreuung

CORONA: Diese Branchen und Berufe gelten als systemrelevant – und für sie gibt es Kinderbetreuung

CORONA: Diese Branchen und Berufe gelten als systemrelevant – und für sie gibt es Kinderbetreuung

CORONA: Das öffentliche Leben in Dortmund soll weitgehend zum Erliegen kommen – es gibt aber keine Ausgangssperre

Konserven werden knapp: Blutspende im Sommer? Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle SpenderInnen

Ein Überblick über die Allgegenwart der Kleinstlebewesen: Die TU Dortmund präsentiert die Ausstellung „Überall Bakterien“

Ein Überblick über die Allgegenwart der Kleinstlebewesen: Die TU Dortmund präsentiert die Ausstellung „Überall Bakterien“

 

Print Friendly, PDF & Email

Reaktionen

  1. Bündnis 90/Die Grünen (Pressemitteilung)

    Die Grüne-Ratsfraktion fordert einen finanziellen Corona-Schutzschirm auch für die Kommunen

    Aktuell gibt es dazu weder auf Bundes- noch auf Landesebene entsprechende Programme.

    „Auch die Städte und Gemeinden brauchen einen Schutzschirm, um die kommunale Handlungsfähigkeit und Daseinsvorsorge weiter garantieren zu können“, bewerten die Fraktionssprecher*innen der GRÜNEN, Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter, die Situation. „Denn schon jetzt ist klar, dass alle Städte, auch Dortmund, in Folge der Corona-Krise hohe Einnahmeausfälle haben werden. Das wird insbesondere die Gewerbesteuer betreffen, da viele Selbstständige, Betriebe und Unternehmen ums Überleben kämpfen. Das heißt aber auch: In der städtischen Kasse wird erheblich weniger Geld ankommen als bisher ge- und verplant. Auch die Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an Einkommens- und Umsatzsteuer werden drastisch zurückgehen. Gleichzeitig werden perspektivisch durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II steigen, für die die Städte zuständig sind. Und auch die richtige Übernahme der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung darf nicht bei den Städten hängenbleiben.“

    Für das Jahr 2020 sind im Dortmunder Haushalt 371 Millionen Euro allein an Gewerbesteuereinnahmen geplant. Schon ein Rückgang um ein Drittel wäre eine Summe von fast 124 Millionen Euro, die nicht nur für die Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur, sondern auch für Unterstützungsleistungen an vielen Stellen in der Stadt fehlen würden.

    „Das muss verhindert werden. Wir brauchen deshalb ein separates finanzielles Unterstützungsprogramm für die Kommunen. Jetzt rächt sich auch, dass es noch immer keinen Altschuldenfonds gibt, mit dem insbesondere die durch den Strukturwandel hochverschuldeten Ruhrgebietskommunen entlastet würden. Bundes- und Landesregierung haben hier vollkommen versagt. Insbesondere die Landeregierung war dabei eine Enttäuschung, außer reinen Ankündigungen ist da keine Initiative für die Kommunen gekommen. Hätten wir die Übernahme der Altschulden, wären die städtischen Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ganz andere“, so Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter.

    Hinsichtlich des städtischen Haushalts regen die GRÜNEN an, die für die Bewältigung der Corona -Krise notwendigen städtischen Mittel im Haushalt separat zu erfassen. „Wir halten es für wichtig, dass die Sonderausgaben für Corona möglichst nachvollziehbar und transparent aufgelistet werden. Damit kann dann genau abgegrenzt werden, welche Auswirkungen im Haushalt Corona-bedingt sind. Niemand weiß im Moment genau, welches finanzielle Ausmaß die Pandemie haben wird und wie das gesamtgesellschaftlich finanziert werden soll. Für uns ist aber klar, dass die stärkeren Schultern auch die größere Last bei der Bewältigung der Krise tragen sollen. Dabei muss auf Bundesebene auch über eine Vermögenssteuer nachgedacht werden“, so Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter abschließend.

  2. Jobcenter Dortmund (Pressemitteiung)

    Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert

    Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

    Dortmund- Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit teilte soeben mit, dass kurzfristig vorrübergehende Änderungen bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II ( ALG II ) eingeführt werden. Dies betrifft auch viele Dortmunderinnen und Dortmunder:

    Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen

    Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die Öffentlichkeit aktuell über die neuen Regelungen informiert. Unter http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
    In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren

    Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
    Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.

    Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung

    Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

    Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.
    Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter http://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

  3. DGB NRW (Pressemitteilung)

    DGB: Nöte der Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren

    Das beschlossene NRW-Hilfspaket in Höhe von 25 Milliarde Euro für die Folgen der Corona-Krise wird vom Dortmunder DGB ausdrücklich begrüßt. Der einseitige Fokus auf Unternehmen und Solo-Selbständige reicht allerdings nicht aus, die Bedürfnisse der Beschäftigten zum Beispiel beim Bezug von Kurzarbeitergeld müssen stärker berücksichtigt werden. Der Landtag muss aus Sicht des DGB daher in der Folge Grundsätze beschließen, dass das Geld nicht nur Unternehmen sondern auch den Beschäftigten zu Gute kommt.

    Jutta Reiter, Vorsitzende des Dortmunder DGB: „Es sollte vom Landtag die Möglichkeit einer unbürokratischen Regelung beschlossen werden, über die aus dem Hilfspaket Arbeitnehmer, deren Unternehmen nicht bereit oder in der Lage sind, das Kurzarbeitergeld aufzustocken, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. Denn nicht nur Unternehmen kommen in eine Schieflage, sondern auch jede betroffene Familie kommt in finanzielle Nöte.“

    Für die Beschäftigten bedeutet Kurzarbeit eine erhebliche Minderung des Einkommens. Sie erhalten 60 Prozent (Eltern mit Kindern 67 Prozent) des vorherigen Nettogehaltes für die ausgefallene Arbeitszeit. Vor allem für Betroffene aus dem Niedriglohnsektor ist das nicht ausreichend. Ein großer Teil der Beschäftigten wird ohne Aufstockung auf Leistungen des Arbeitslosengeldes II angewiesen sein.

    Aus Sicht des DGB sind für Unternehmen, die Unterstützung aus dem Hilfspaket erhalten können, unbedingt Kriterien zum Schutz für Arbeitnehmer*innen vor rechtswidrigen oder rechtsbeugenden Verhalten notwendig. Dazu Jutta Reiter:“Geringfügig Beschäftigte, aber auch Vollzeit und Teilzeit Beschäftige erhalten momentan in einigen Branchen die Kündigung oder werden genötigt, Aufhebungsverträge zu unterschreiben. In diesen Fällen muss es einen Rückzahlungsvorbehalt geben denn Unternehmen dürfen für solche Vorgehensweisen nicht auch noch belohnt werden.“

  4. Handwerkskammer Dortmund (Pressemitteilung)

    Hilfen schnell und unbürokratisch in die Unternehmen bringen HWK-Präsident Berthold Schröder begrüßt NRW-Rettungsschirm

    Der nordrhein-westfälische Landtag hat gestern den NRW-Rettungsschirm in einem Nachtragshaushalt genehmigt.

    Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWWK) Dortmund: „Die beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer Betriebe und deren Mitarbeiter*innen. Die Krise hat das Handwerk mit voller Wucht erfasst und viele eigentlich gesunde Unternehmen erleben einen historischen Einbruch. Deshalb muss alles getan werden, um so viele Existenzen und Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.

    Vor diesem Hintergrund begrüßen wir besonders die ebenfalls beschlossenen Soforthilfen in Ergänzung zu den Bundesprogrammen. Dass die Landesregierung diese Hilfen jetzt schnell auf den Weg gebracht hat, setzt ein wichtiges Zeichen der Entschlossenheit und der Solidarität.

    Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Hilfen schnell abrufbar sind und möglichst unbürokratisch in den Unternehmen ankommen.“

  5. Bündnis 90/Die Grünen (Pressemitteilung)

    Städtische Infrastruktur darf nicht zusammenbrechen – Grüne fordern finanziellen Schutzschirm für die Kommunen

    Die Grüne-Ratsfraktion fordert einen finanziellen Corona-Schutzschirm auch für die Kommunen. Aktuell gibt es dazu weder auf Bundes- noch auf Landesebene entsprechende Programme.

    „Auch die Städte und Gemeinden brauchen einen Schutzschirm, um die kommunale Handlungsfähigkeit und Daseinsvorsorge weiter garantieren zu können“, bewerten die Fraktionssprecher*innen der Grünen, Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter, die Situation. „Denn schon jetzt ist klar, dass alle Städte, auch Dortmund, in Folge der Corona-Krise hohe Einnahmeausfälle haben werden. Das wird insbesondere die Gewerbesteuer betreffen, da viele Selbstständige, Betriebe und Unternehmen ums Überleben kämpfen. Das heißt aber auch: In der städtischen Kasse wird erheblich weniger Geld ankommen als bisher ge- und verplant. Auch die Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an Einkommens- und Umsatzsteuer werden drastisch zurückgehen. Gleichzeitig werden perspektivisch durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II steigen, für die die Städte zuständig sind. Und auch die richtige Übernahme der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung darf nicht bei den Städten hängenbleiben.“

    Für das Jahr 2020 sind im Dortmunder Haushalt 371 Millionen Euro allein an Gewerbesteuereinnahmen geplant. Schon ein Rückgang um ein Drittel wäre eine Summe von fast 124 Millionen Euro, die nicht nur für die Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur, sondern auch für Unterstützungsleistungen an vielen Stellen in der Stadt fehlen würden.

    „Das muss verhindert werden. Wir brauchen deshalb ein separates finanzielles Unterstützungsprogramm für die Kommunen. Jetzt rächt sich auch, dass es noch immer keinen Altschuldenfonds gibt, mit dem insbesondere die durch den Strukturwandel hochverschuldeten Ruhrgebietskommunen entlastet würden. Bundes- und Landesregierung haben hier vollkommen versagt. Insbesondere die Landeregierung war dabei eine Enttäuschung, außer reinen Ankündigungen ist da keine Initiative für die Kommunen gekommen. Hätten wir die Übernahme der Altschulden, wären die städtischen Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten ganz andere“, so Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter.

    Hinsichtlich des städtischen Haushalts regen die Grünen an, die für die Bewältigung der Corona -Krise notwendigen städtischen Mittel im Haushalt separat zu erfassen.

    „Wir halten es für wichtig, dass die Sonderausgaben für Corona möglichst nachvollziehbar und transparent aufgelistet werden. Damit kann dann genau abgegrenzt werden, welche Auswirkungen im Haushalt Corona-bedingt sind. Niemand weiß im Moment genau, welches finanzielle Ausmaß die Pandemie haben wird und wie das gesamtgesellschaftlich finanziert werden soll. Für uns ist aber klar, dass die stärkeren Schultern auch die größere Last bei der Bewältigung der Krise tragen sollen. Dabei muss auf Bundesebene auch über eine Vermögenssteuer nachgedacht werden“, so Ulrich Langhorst und Ingrid Reuter abschließend.

  6. CDU Dortmund (Pressemitteilung)

    Abzockern in Corona-Krise das Handwerk legen

    Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU, Prof. Dr. Otto Wulff, fordert gesetzliche Maßnahmen der Politik gegen die „Kriegsgewinnler“ in der Corona-Krise.

    „Wenn Firmen die Preise für Schutzmasken gegen das Virus von wenigen Cent auf mehrere Euros anheben, ist das ein Skandal“, sagte Wulff am Dienstag in Berlin. „Wer die Not von Pflegern, Ärzten und Risikopatienten schamlos ausnutzt, muss wegen Wucher bestraft werden.“

    Wulff reagierte damit auf die Kritik von Ärzten an den fast explosionsartig gestiegenen Preisen für Schutzmasken. „Während die überwiegende Mehrheit der Bürger aus Nächstenliebe sich um ältere Nachbarn, Alleinlebende und Kranke kümmert, wollen charakterlose Abzocker auf Kosten der Schwächsten ihre Geschäfte machen“, klagte Wulff. „Denen muss die Politik das Handwerk legen.“

  7. HWK Dortmund (Pressemitteilung)

    HWK Dortmund als Beratungsstelle für Soforthilfe-Anträge –
    Maßnahmen sollen in Not geratene Unternehmen schnell erreichen

    NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart stellte heute die Umsetzung des Corona-Soforthilfeprogramms für in Not geratene Betriebe vor. Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, begrüßt diese unbürokratische Regelung: „Wir sichern den rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im Kammerbezirk unsere volle Unterstützung zu und helfen unter der Corona-Krise leidenden Unternehmen dabei, schnellstmöglich an die Soforthilfen zu kommen“, so Harder. Für die Beantwortung aller Fragen rund um das Soforthilfeprogramm ist das HWK-Beraterteam montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar.
    Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt und beträgt für drei Monate 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
    Das Antragsverfahren soll online abgewickelt werden. Zuständig für die Auszahlung der Zuschüsse sind die Bezirksregierungen. Das Antragsformular ist ab Freitag, 27. März, online auf der Internetseite der Landesregierung NRW abrufbar: http://www.wirtschaft.nrw/corona
    FAQ-Seiten und Hotlines der HWK Dortmund:
    Corona Hotline (Unternehmensberatung)
    Tel.: 0231 5493-397
    FAQ: https://www.hwk-do.de/artikel/corona-hotline- unternehmensberatung-0231-5493-397-37,0,625.html
    Weitere Informationen zum Zuschussprogramm:
    https://www.hwk-do.de/artikel/zuschussprogramm-des-bundes- 37,0,626.html

  8. Mieterverein Dortmund (Pressemitteilung)

    Kündigungsausschluss bei Zahlungs­rückständen in Zusammenhang mit der Coronakrise

    Die Bundestag hat heute am 25.03.2020 den Gesetzentwurf zur „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ beschlossen. Am Freitag, den 27.03.2020 soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Der Mieterverein Dortmund informiert über die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen im Zuge der Corona-Pandemie:

    § Das Recht von Vermietern Mietern wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Der Kündigungsausschluss gilt nur für Mietrückstände, die zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2020 entstehen. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesregierung anschließend diesen Zeitraum verlängern kann, zunächst für drei weitere Monate.
    § Sind die Mietrückstände bereits vor dem 01. April entstanden, greift die Neuregelung nicht. Hier ist der

    Mieter nicht vor einer Kündigung und Räumungsklage geschützt.

    § Die Zahlungsrückstände müssen auf Auswirkungen der Corona Pandemie beruhen. Beispielsweise Verdienstausfällen oder Geschäftsschließung bei gewerblichen Mietern.

    Kein Kündigungsausschluss für andere Kündigungen

    Das neue Gesetz gilt nur für Kündigungen wegen Zahlungsrückständen. Alle anderen Kündigungen von Vermietern sind weiterhin zulässig und möglich. Dies gilt beispielsweise für Eigenbedarfskündigungen oder Kündigungen aufgrund von Vertragsverstößen von Mietern.

    Mieter müssen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nachweisen

    Mieter müssen nachweisen, dass aufgrund der COVID-19 Pandemie keine oder teilweise keine Mieten gezahlt werden können. Das Bundesjustizministerium sieht unter anderem folgende Nachweise als geeignet an: Verdienstbescheinigungen, Bestätigungen des Arbeitgebers über Verdienstausfälle, Anträge auf staatliche Leistungen, Leistungsbescheide von Behörden.
    Für Mieter oder Pächter von Gewerbeimmobilien sind dies behördliche Verfügungen durch die ihnen der Betrieb untersagt oder erheblich eingeschränkt wird.

    Müssen die offenen Mieten nachgezahlt werden?

    Das Gesetz soll Mietern, denen aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise finanzielle Mittel wegbrechen, nur eine Verschnaufpause einräumen. Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt daher bestehen. Rückständige Mietschulden, die zwischen April und Juni 2020 auflaufen, müssen nachgezahlt werden. Das Gesetz räumt hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2022 ein. Erst wenn bis zum Ablauf dieser zweijährigen Frist die die Mietrückstände nicht ausgeglichen sind, ist eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsrückstands möglich.
    Unabhängig davon können Vermieter bei Zahlungsrückständen weiterhin Verzugszinsen geltend machen.

    Mieterverein Dortmund weiter erreichbar!

    § Aufgrund der aktuellen Situation ist die Geschäftsstelle des Dortmunder Mietervereins an der für den Publikumsverkehr geschlossen.

    § Termine zur Rechtsberatung finden daher als Telefontermine statt.

    § Unterlagen zur Beratung sollten vorab per E-Mail an info@mieterverein-dortmund.de oder in Kopie per Post zugeschickt werden (Mieterverein Dortmund, Kampstr. 4, 44137 Dortmund). Auch per Fax können Unterlagen zugeschickt werden: 0231 /557656-16.

    § Telefonische Beratungstermine können unter der zentralen Rufnummer 02 31 / 55 76 56 0 vereinbart werden.

    § In laufenden Fällen können die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater zu ihren regulären Telefonzeiten erreicht werden. Eine Übersicht gibt es auch hier auf unserer Internetseite: mvdo.de/team.html

  9. AOK NordWest (Pressemitteilung)

    AOK NordWest bietet Unternehmen und Selbständigen in Dortmund die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen an

    Dortmund (26.03.2020). Die aktuelle Corona-Krise stellt eine besondere Herausforderung auch für die vielen Selbständigen und Unternehmen dar: Aufträge und Umsätze brechen ganz oder teilweise weg, Lieferketten werden gestört oder für Beschäftigte muss Kurzarbeit beantragt werden. Gleichwohl müssen die Sozialversicherungsbeiträge pünktlich entrichtet werden. In dieser schwierigen Situation bietet die AOK NordWest den Arbeitgebern, Selbständigen und Kleinunternehmern in Dortmund die unbürokratische Stundung ihrer Sozialversicherungsbeiträge an. „Wir möchten allen Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, jetzt nicht allein lassen und ihnen schnell und unbürokratisch helfen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock.

    Die Bundes- und Landesregierungen haben in den letzten Tagen umfassende Hilfspakete zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen des Corona-Virus für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Sollten trotz dieser Maßnahmen betroffene Unternehmen und Selbständige ihre Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht zahlen können, haben sie ab sofort die Möglichkeit, die Stundung ihrer Beiträge mit kurzer Begründung formlos zu beantragen.

    Außerdem hat die AOK NordWest unbürokratisch eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung für Selbständige getroffen. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt. Auch hier sollten AOK-Mitglieder formlos einen Antrag stellen und begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch die Einnahmen in Zukunft sind. „Damit ist sichergestellt, dass die Unternehmen und Selbständigen in Dortmund schnell Planungssicherheit erhalten und in dieser schwierigen Situation finanziell entlastet werden“, so Kock.

  10. Agentur für Arbeit Dortmund (Pressemitteilung)

    Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich

    Arbeitgeber können Anzeigen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 erstatten. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

    Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter Arbeitgeber in der aktuellen Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

    Die BA und die Integrations- und Inklusionsämter akzeptieren, dass Anzeigen für das Anzeigenjahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

    Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer verspäteten Abgabe einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

    Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen.

    Aktuell sind Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Sars-CoV-2 mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme beschäftigt, z. B. Schließungen von Einrichtungen/Geschäften, Unterbrechung von Lieferketten, Mitarbeitende im Homeoffice. Diese Widrigkeiten erschweren auch die fristgerechte Erstattung der Anzeige und Zahlung der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX.

    Aufgrund der aktuellen Situation in Folge der Sars-CoV-2 Pandemie wird seitens der BA und der Integrations-/ Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen für das Anzeigejahr 2019 auch nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.

    Bei einer Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr 2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Ebenfalls werden von den Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung der Anzeige für das Anzeigejahr 2019 bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erhoben. Die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird dadurch nicht beeinträchtigt werden.

  11. Marco Bülow (Pressemitteilung)

    Bundestag muss nacharbeiten! Corona-Hilfspaket verstärkt Ungleichheit und spart Mittelstand aus

    Bezüglich des in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Hilfspakets in der Corona-Krise erklärt der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:

    ” Ich begrüße die schnelle konkrete Hilfe. Die Ausgestaltung folgt aber dem bekannten Muster, dass die größten und somit einflussreichsten Unternehmen am meisten profitieren. Um die Verhältnisse deutlich zu machen: Für große Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen werden insgesamt 600 Milliarden Euro bereitgestellt, hier arbeiten ca. 39 Prozent der Beschäftigten. Für Selbstständige, Freiberuflicher und Kleinstunternehmen, auch immerhin fast 19 Prozent der Beschäftigten, stehen nicht mal ein Zehntel von dem, was die großen bekommen, zur Verfügung, nämlich nur 50 Milliarden Euro. Kleinere und mittlere Unternehmen, ca. 42 Prozent der Beschäftigten, kommen total zu kurz. Das ist unverhältnismäßig und fördert die Ungleichheit. Wir brauchen für alle existenzsichernde Hilfen.

    Für deutsche Autobauer oder die Lufthansa, die im Moment in starke wirtschaftliche Probleme geraten, ist mit dem Paket sichergestellt, dass diese daran nicht zerbrechen. Bevor ein großer Konzerne pleite geht, wird er vorrübergehend verstaatlicht und nach erfolgreicher Sanierung zurück in private Hand gegeben. Kleinen und mittleren Unternehmen oder Soloselbstständigen wird dies nicht garantiert. Zwar wurden auch hier viele sinnvolle Maßnahmen beschlossen, wie Soforthilfen oder das Aussetzen von Steuerzahlungen, aber für viele werden diese bei einer länger anhaltenden Dauer der Krise nicht ausreichen. Eventuell werden tausende in diesem Jahr ihr Geschäft aufgeben müssen und damit ihre Einkommensquelle verlieren. Hier muss dringend nachgebessert werden. Keiner darf zurückgelassen werden!

  12. IG Bau (Pressemitteilung)

    Steht für IG BAU an oberster Stelle: Gesundheit der 4.900 Bau-Beschäftigten Trotz Corona: Bauarbeiter in Dortmund packen noch zu

    Die Republik geht ins Home-Office, aber auf Baustellen laufen viele Arbeiten weiter: Trotz drastischer Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie arbeitet die Baubranche in Dortmund mit einem Großteil ihrer Kapazität weiter. Darauf weist die Gewerkschaft IG BAU hin – und dankt den 4.900 Bau-Beschäftigten in der Stadt für ihren Einsatz. „Viele haben in den letzten Tagen zugepackt und machen das auch weiterhin. Natürlich trifft Corona auch den Bau hart. Das Abstandhalten macht die Hand-in-Hand-Arbeit nicht leichter, ist aber ein Muss. Trotzdem zeigt sich die Bauwirtschaft bislang insgesamt deutlich immuner gegen die Krise als viele andere Branchen“, betont Gabriele Henter von der IG BAU Bochum-Dortmund.

    Damit leisteten die Beschäftigten einen entscheidenden Beitrag zur Stützung der regionalen Wirtschaft. „Es sind die Maurer und Zimmerleute, die Landschaftsgärtner, die Dachdecker und Straßenbauer. Und vor allem auch die, die für den Nachschub auf dem Bau sorgen: die Beschäftigten der Baustoff-Industrie. Sie alle halten einen zentralen Wirtschaftszweig in Dortmund am Laufen. Denn wer auch in der Krise für mehr Wohnraum und funktionierende Straßen sorgt, der baut mit seinem Job ein Stück an der Zukunft. Damit leisten Bauleute einen enorm wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Es ist Zeit, ihnen dafür einfach auch mal ‚Danke!‘ zu sagen“, so Henter.

    Zugleich appelliert die Gewerkschafterin an die Arbeitgeber, die strikte Einhaltung der Hygieneregeln sicherzustellen. Große Frühstücksrunden im Baucontainer seien aktuell ebenso tabu wie die Fahrt im vollbesetzten Bulli zur Baustelle. Jede Baufirma müsse hier ihren eigenen Pandemie-Plan erstellen.

    „Gesundheit steht an oberster Stelle. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss unbedingt eingehalten werden – besser ist eine ganze Zollstocklänge: also 2 Meter. Das gilt für alle Bürger – und das muss auch auf dem Bau gelten. Sollte das bei speziellen Arbeiten nicht gehen, muss der Chef spätestens dann auch Masken und Schutzhandschuhe bereitstellen. All das heißt, dass sich Gewohnheiten ändern müssen. Es darf nicht alles 08/15 weiterlaufen. Viele Handgriffe, viele Sachen, die ‚schon immer so waren‘, gehen jetzt nicht mehr. Arbeitsabläufe müssen sich ändern. Der Schutz der Beschäftigten hat oberste Priorität. Missachtet der Chef das, müssen sich die Mitarbeiter zur Wehr setzen. Dabei hilft die Gewerkschaft“, macht Henter deutlich.

    Der Kontakt zur IG BAU Bochum-Dortmund: dortmund@igbau.de. Mehr Infos für Beschäftigte zur Arbeit in Corona-Zeiten: http://www.igbau.de.

  13. HWK Dortmund (Pressemitteilung)

    Corona: HWK-Beratungsstellen verzeichneten starken Andrang – Über 400 Anrufe gingen seit dem Wochenende ein

    Kammerbezirk. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den daraus resultierenden Auswirkungen für die Handwerksunternehmen im Kammerbezirk hat die Handwerkskammer (HWK) Dortmund ihre Serviceleistungen stark erweitert. Mit sieben themenspezifischen Hotlines und speziellen FAQ-Seiten bietet die HWK Dortmund ihren rund 20.000 Mitgliedern ein breites Informations- und Orientierungsangebot zum Thema Coronavirus. Allein seit vergangenem Freitag meldeten sich über 400 Handwerker, Unternehmer und Auszubildende beim HWK- Berater-Team, das sowohl am Samstag als auch am Sonntag im Einsatz war. Den stärksten Beratungsbedarf gab es zu den Themen NRW- Soforthilfe 2020 und Förderanträge, Kurzarbeit, Öffnungsrichtlinien, Weiterbeschäftigungen sowie Hygienemaßnahmen im Unternehmen.

    „Die zahlreichen Anfragen zeigen, wie dringend die Soforthilfen und Unterstützungsmaßnahmen benötigt werden. Behörden und öffentliche Verwaltungen arbeiten bereits im Expresstempo, damit die Unterstützung zeitnah in den Unternehmen ankommt“, betont Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund. Das sei entscheidend, damit die Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können. Die Eindämmung des Virus habe oberste Priorität. Schröder: „Gleichzeitig müssen wir dafür Sorge tragen, die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten. Mit ihrem schnellen Handeln haben Bund und Land entscheidende Grundlagen geschaffen, um unsere Betriebe in dieser Krisenzeit zu unterstützen.“

    Alle Corona-FAQ-Seiten und Hotlines:
    http://www.hwk.do.de

  14. ver.di NRW

    Aufstockung des Kurzarbeitergeldes notwendig – Beschäftigte im Einzelhandel dürfen in der Krisenzeit nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sein

    Die Bemühungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen, eine tarifliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im Einzelhandel auf 90 Prozent zu vereinbaren, sind bisher erfolglos geblieben. „Wir sehen die Not der Unternehmen, die Rechtssicherheit brauchen, ob das Kurzarbeitergeld auch ohne die vereinbarte Ankündigungsfrist von vier Wochen gezahlt werden kann. Dem wollen wir auch gerne Rechnung tragen“, sagt Silke Zimmer, Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen. „Auf der anderen Seite können Beschäftigte von 60 oder 67 Prozent Kurzarbeitergeld nicht leben. Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel wollen weiterbezahlt werden. Deshalb müssen wir dringend einen Zuschuss vereinbaren. Hier geht es schlicht um die wirtschaftliche Existenz der Einzelhandelsbeschäftigten und ihrer Familien. Ein Abrutschen in Hartz IV-Leistungen gilt es gemeinsam verhindern. Hier müssen uns die Arbeitgeber entgegenkommen.“

    „Immerhin hat die Bundesregierung den Unternehmen einen milliardenschweren Rettungsschirm aufgespannt, damit sie diese Krise bewältigen können. Dazu gehört auch, soziale Verantwortung für die Beschäftigten der Branche zu übernehmen und sie nicht zu Sozialhilfeempfängern zu machen“, sagte ver.di Landesleiterin Gabriele Schmidt.

    Die Arbeitgeberseite will die tariflich vereinbarte vier Wochen Ankündigungsfrist von Kurzarbeit suspendieren und dafür ggf. das Kurzarbeitergeld lediglich für den Zeitraum der Ankündigung von maximal vier Wochen auf 100 Prozent aufstocken.

    Unterdessen hat das Textil-Unternehmen H&M eine Vereinbarung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent angeboten. Der Augenoptiker Fielmann und der Versandhändler Walbusch stocken auf 100 Prozent auf und für Filmschaffende sicherte ver.di eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf dem Niveau der Tarifgage ab. In der Systemgastronomie, einem Niedriglohnbereich, ist vergangene Woche mit der Gewerkschaft NGG eine Aufstockung auf 90 Prozent vereinbart worden.

  15. Dortmunder Hafen AG (Pressemitteilung)

    Website Hafenhilfe.de gestartet: Dortmunder Hafen AG unterstützt Hafenbetriebe mit neuem Informationsportal

    Welche nationalen und internationalen Regelungen gelten derzeit im Güterverkehr? Wie gestalten sich die aktuellen Wartezeiten an Grenzübergängen? Wo bekomme ich welche Hilfen für mein Unternehmen? Um die rund 160 Unternehmen im Dortmunder Hafen in der Corona-Krise mit wichtigen Informationen zu unterstützen, haben die Dortmunder Hafen AG und der Verein der Dortmunder Hafenanlieger e.V. ein Informationsportal aufgebaut.

    Unter der Adresse http://www.hafenhilfe.de sind ab sofort vielfältige Informationsangebote zu finden. Darüber hinaus können Hafenanlieger an einem digitalen schwarzen Brett aktuelle Informationen veröffentlichen, etwa hinsichtlich geänderter Geschäftszeiten oder spezieller Serviceleistungen. „Die Logistikbranche ist das Rückgrat der Wirtschaft. Die Betriebe des Dortmunder Hafens mit ihren 5.000 Beschäftigten darin zu unterstützen, bestmöglich durch die Krise zu kommen, liegt uns sehr am Herzen“, unterstreicht Uwe Büscher, Vorstand der Dortmunder Hafen AG.

    Der Dortmunder Hafen trägt als Europas größter Kanalhafen und wichtige Logistikdrehscheibe auch in der Corona-Krise verlässlich zur Daseinsvorsorge in Dortmund sowie dem östlichen Ruhrgebiet bei. So ist der Dortmunder Hafen per Schiff, Zug und LKW weiter uneingeschränkt erreichbar.

    Der Dortmunder Hafen ist der größte Kanalhafen Europas und trimodal ausgerichtet. Dies bedeutet, dass
    der Hafen per Schiff, Bahn und Lkw erreichbar ist. Am 11. August 1899 wurde die Hafenanlage von Kaiser Wilhelm II. eingeweiht und insbesondere für Zwecke der Montanindustrie erbaut. Im Zuge des Strukturwandels hat sich der Dortmunder Hafen zu einem modernen Industriegebiet und Logistikzentrum entwickelt.

  16. DEW21 (Pressemitteilung)

    Sperrfrieden für DEW21-Kunden: DEW21 verzichtet bis auf Weiteres auf Energie- und Wassersperrungen

    Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) hat bereits in den vergangenen Wochen darauf verzichtet, säumigen Kunden die Energieversorgung abzustellen, und wird den sogenannten Sperrfrieden auch bis auf Weiteres beibehalten.
    In der aktuellen Situation, in der möglichst jeder zu Hause bleiben sollte und umfangreiche Hygienemaßnahmen notwendig sind, ist die zuverlässige Energie- und Wasserversorgung von besonderer Bedeutung – dessen ist sich auch DEW21 bewusst. „Die Dortmunderinnen und Dortmunder können sich darauf verlassen, dass wir sie auch weiterhin sicher mit Strom, Gas, Wärme und Wasser versorgen. Dafür sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr im Einsatz“, erklärt Heike Heim, Vorsitzende der DEW21-Geschäftsführung.
    Das lokale Energieunternehmen übernimmt darüber hinaus auch Verantwortung für das soziale Gefüge in der Stadt und möchte seinen Teil dazu beitragen, den Alltag in der jetzigen Zeit etwas sorgenfreier zu gestalten. „Während der Corona-Krise sollte sich niemand Sorgen machen müssen, ob er mit Energie und Wasser versorgt wird. Daher haben wir uns entschieden, vorerst keine Sperrungen bei säumigen Kunden umzusetzen. Mit Erklärung eines sogenannten Sperrfriedens möchten wir ihnen zumindest eine Sorge abnehmen“, so Heim weiter. DEW21 rät ihren Kunden grundsätzlich, sich bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig zu melden, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.

  17. Dortmund Airport (Pressemitteilung)

    Dortmund Airport: Passagierrückgang im ersten Quartal
    Auf zweistelliges Wachstum folgt drastischer Einbruch des Flugverkehrs

    Nachdem der Dortmund Airport im vergangenen Jahr einen Passagierrekord aufgestellt hat, sanken die Flugastzahlen im ersten Quartal 2020 um 11,6 Prozent. Zunächst verzeichnete der Dortmunder Flughafen noch deutliche Wachstumsraten, bis Mitte März der Flugverkehr aufgrund der Corona-Pandemie einbrach.

    Januar und Februar über Vorjahresniveau
    Im Januar und Februar 2020 nutzten 396.436 Fluggäste den Dortmund Airport. Das sind 11,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wachstumstreiber waren in den ersten beiden Monaten die Fluggesellschaften Ryanair und Wizz Air.
    Allein Ryanair beförderte 49 Prozent mehr Fluggäste als im Vorjahreszeitraum. Das starke Wachstum liegt in der Streckeneinführung Dortmund – Kattowitz im Oktober 2019 begründet. Die Wizz Air konnte aufgrund der neuen Destinationen Palanga und Ohrid sowie Frequenzerhöhungen zu beliebten Zielen wie Belgrad, Tirana und den Masuren ihre Fluggastzahlen am Dortmund Airport um 10 Prozent erhöhen.

    Corona-Pandemie bringt Flugverkehr nahezu vollständig zum Erliegen
    Zu Beginn des Monats März stagnierte die Anzahl der Passagiere auf Vorjahresniveau. Am 9. März nutzten erstmals weniger Passagiere den Dortmund Airport aufgrund der Corona-Pandemie. Seitdem sanken die Fluggastzahlen von Tag zu Tag. Im gesamten Monat März flogen 93.985 Passagiere zum oder vom Dortmund Airport. Das sind 52,6 Prozent weniger als noch vor einem Jahr. In der letzten vollständigen März-Woche (23. bis 29. März) sank die Anzahl der Fluggäste sogar um 95 Prozent.

    Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager kommentiert die Verkehrszahlen des ersten Quartals 2020: „Zu Beginn des Jahres hatten wir noch das Ziel, unser Vorjahresergebnis auszubauen. Die Zahlen zeigen, dass wir zunächst auch auf einem sehr guten Weg waren. Die Corona-Pandemie mit den weder kalkulierbaren noch beeinflussbaren Folgen macht dieses Ziel zunichte. Nach jetzigem Stand kann über die weitere Passagierentwicklung nur spekuliert werden. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass das Passagieraufkommen auch für den Rest des Jahres deutlich hinter den Vorjahreswerten zurückbleibt. Selbst bei einer Lockerung oder gar Aufhebung der Reise- und Kontaktbeschränkungen wird die Rückkehr zu früheren Zahlen nur in kleinen Schritten stattfinden. “

  18. ver.di NRW (Pressemitteilung)

    ver.di begrüßt Rettungsschirm: Studierendenwerke in NRW erhalten 5,2 Millionen Euro Unterstützung

    Seit dem 18. März 2020 sind die nordrhein-westfälischen Hochschulen geschlossen. Der Lehrbetrieb der Hochschulen ruht, wie auch bei anderen Bildungseinrichtungen, voraussichtlich noch bis zum 19. April. Dann soll das Sommersemester zwei Wochen später als geplant beginnen. Durch die eingebrochene Nachfrage erwarten die Verpflegungsbetriebe der zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerke 5,2 Millionen Euro Verlust in ihren Mensen und Cafeterien. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages, diesen Betrag nun als Rettungsschirm für die Studierendenwerke freizugeben.

    „Die Hochschulen müssen weiterhin in der Lage sein, ihren Versorgungsauftrag für Studierende und Beschäftigte unter fairen Arbeitsbedingungen zu erfüllen“, erklärte Uwe Meyeringh, Fachbereichsleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW.

    Für den Fall, dass der Hochschulbetrieb im Mai 2020 noch nicht wieder das übliche Verpflegungsvolumen erreiche, sei ver.di bereit, eine tarifliche Regelung zur Kurzarbeit der Studierendenwerke zu schaffen. „Allerdings braucht eine solche Regelung eine maßgebliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die die Ausfälle kompensiert“, so Meyeringh. „Denn die Küchenhilfen, Systemgastronomen, Köchinnen und Köche arbeiten häufig in Teilzeit und sind damit leider überwiegend Geringverdiener. Auch ihnen droht bei Kurzarbeit ohne Aufstockung der direkte Weg in den Sozialleistungsbezug.“

  19. Verbraucherzentrale NRW (Pressemitteilung)

    Energieschulden möglichst trotz Corona-Aufschubs begleichen –
    Was Kunden im Zahlungsrückstand tun können

    Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie haben einige Energieversorger angekündigt, freiwillig vorübergehend auf Gas- und Stromsperren zu verzichten. Darüber hinaus gilt eine neue gesetzliche Vorgabe: Haushalte, die fortlaufende Zahlungsverpflichtungen wie die Abschläge für Strom und Gas nicht bedienen können, erhalten in der akuten Krise einen maximal dreimonatigen Zahlungsaufschub. Das gilt jedoch höchstens bis zum 30. Juni 2020 und nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden. Außerdem muss der Zahlungsverzug auf die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus zurückzuführen sein. Neben Energieverträgen gilt das auch für Wasser-, Telefon- und Internetverträge…

  20. Grüne Dortmund (Pressemitteilung)

    GRÜNE: Städtische Unternehmen nicht allein lassen

    Abgesagte Messen und Veranstaltungen in der Westfalenhalle, ein geschlossenes Freizeitbad im Revierpark, kein Publikum im Konzerthaus und sinkende Ticketverkäufe bei Bussen und Bahnen: Auch die städtischen Unternehmen sind von den aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens massiv betroffen. Doch von den auf Bundesebene zur Verfügung gestellten Mitteln zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind sie bislang ausgenommen. Die GRÜNEN fordern des-halb Bund und Land auf, hier umgehend nachzubessern und schließen sich damit der Forderung des Deutschen Städtetages und des Verbands kommunaler Unternehmen (VkU) an. Einen entsprechenden Antrag sehen die GRÜNEN für den nächsten Finanzausschuss vor.

    „Kommunale Unternehmen dürfen jetzt nicht leer ausgehen. Finanzielle Hilfen müssen auch hier kurzfristig möglich gemacht werden“, fordern Ingrid Reuter und Ulrich Langhorst, Sprecher*innen der GRÜNEN Fraktion im Rat. „Dabei geht es zum einen um diejenigen Unternehmen des kommunalen Konzerns, die vom Zusammenkommen von Menschen leben und jetzt mit dramatischen Einnahmeausfällen rechnen müssen, wie zum Beispiel das Konzerthaus oder der Revierpark Wischlingen.
    Es geht aber auch um diejenigen, die unsere Infrastruktur aufrechterhalten und durch enorme zusätzliche Kosten belastet werden, wie das Dortmunder Klinikum oder die Stadtwerke. Unternehmen, die in Zeiten einer Pandemie ihre Dienstleistungen der Daseinsvorsorge den Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft ohne Unterbrechung zur Verfügung stellen, müssen in gleicher Weise wie privatwirtschaftliche Unternehmen an dem vom Land eingerichteten Sonderprogramm teilnehmen können.“

    Neben der Hilfe für die kommunalen Unternehmen fordern die GRÜNEN aber vor allem einen finanziellen Schutzschirm für die Kommunen. Denn aufgrund der Einnahmeausfälle vor allem bei der Gewerbesteuer, aber auch bei den Anteilen an der Einkommenssteuer und anderer Steuerarten, werden sich die Einnahmen deutlich verringern. Gleichzeitig werden die Ausgaben enorm in die Höhe schnellen – sowohl durch die direkten Kosten zum Beispiel bei den Aufwendungen für Schutzmaßnahmen als auch beispielsweise durch den Anstieg der Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II und anderer Sozialausgaben.

    „Jetzt geht es vor allem darum, die Städte zahlungsfähig zu halten und Haushaltssperren zu vermeiden. Dafür muss das Land kurzfristig alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunen ausschöpfen“, betonen die GRÜNEN. „Neben der Auflage eines finanziellen ,Corona-Hilfsfonds‘ für die Städte und der vollständigen Erstattung ausfallender Kita-Beiträge muss das Land den Kommunen kurzfristig auch einen Zugang zu zinslosen Krediten zur Finanzierung ihrer Aufgaben gewähren. Anders als beim längst überfälligen Altschuldenfonds muss hier jetzt konsequent und schnell gehandelt werden.“

  21. Wirtschaftsförderung Dortmund (Pressemitteilung)

    Thomas Westphal fordert Bundesbeteiligung am Flughafen Dortmund

    Thomas Westphal, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, nahm heute zur aktuellen Entwicklung am Flughafen Dortmund Stellung: „Wir brauchen eine schnelle Lösung. Der drittgrößte Flughafen in NRW war der im letzten Jahr der Wachstumsstärkste in Deutschland und ist nun vollkommen unverschuldet ausgebremst worden. 440 Mitarbeiter arbeiten beim Flughafen und weitere ca. 1.500 im direkten Umfeld des Flughafens.

    Diese Menschen brauchen schnell eine Perspektive und um die geht es mir. Beim Flughafen Berlin hatten Bund und die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg jüngst 300 Millionen Euro nachgeschossen. Diese Unterstützung brauchen wir in Dortmund jetzt auch. Der schnellste Weg ist eine direkte Beteiligung des Bundes über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds.“

    Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Zielgruppe sind Wirtschaftsunternehmen, die nicht Unternehmen des Finanzsektors und die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:
    a) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
    b) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
    c) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
    Das trifft auf den Flughafen Dortmund zu.

    „Die bisherige Umsetzung des Rettungsschirms durch die bundeseigene KfW-Bank fokussiert auf Unternehmenskredite. In NRW werden 90 Prozent des Ausfallrisikos für einen solchen Kredit vom Staat übernommen. Jetzt darf der Flughafen Dortmund allerdings gar nicht nach den Richtlinien der Banken einen solchen Kredit beantragen. Der Rettungsschirm des Bundes bietet aber weitere Möglichkeiten. Dazu zählt auch eine direkte Beteiligung des Bundes, zum Beispiel über den neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Das haben Bundestag und Bundesregierung durchaus bewusst so angelegt. Und wir stellen so einen Fall dar.“ forderte Westphal.

  22. Grünbau Dortmund (Pressemitteilung)

    Schnelle Hilfe für Überschuldete – Schuldnerberatung Dortmund weiter erreichbar

    Überschuldete Haushalte sind von den Folgen des nahezu stillstehenden öffentlichen Lebens besonders betroffen. Die Existenzsicherung ist nicht immer gewährleistet. Auch der Schutz vor Pfändungen ist aktuell deutlich erschwert.

    Die Schuldnerberatung Dortmund der Grünbau gGmbH ist weiterhin telefonisch unter den Rufnummern 82 83 16 und 133 94 43 oder per E-Mail (schuldnerberatung@gb-do.de) erreichbar.

    Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 9:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr. Die Beratungen werden soweit wie möglich telefonisch durchgeführt.

    Um eine zeitnahe Sicherung der pfändungsfreien Beträge auf gepfändeten Konten für Schuldner und ihre Familien ausreichend zu gewährleisten, können in dringenden Ausnahmefällen und für notwendige Bescheinigungen zum Pfändungsschutzkonto auch Termine vereinbart werden. Es wird darum gebeten, sich vorher telefonisch anzumelden.

  23. ver.di NRW (Pressemitteilung)

    Einzelhandel NRW: Kurzarbeitergeld wird in der Corona-Krise aufgestockt

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen haben sich bereits am späten Abend des 31. März 2020 auf einen Tarifvertrag über eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds im Rahmen der Corona-Krise für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW verständigt.

    Mit diesem Tarifvertrag werden einerseits die betroffene Beschäftigte im Einzelhandel abgesichert, andererseits erhalten die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Beantragung von Kurzarbeit.

    Das Tarifergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

    Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent des Nettoentgelts für die Dauer der zum Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit verbliebenen aber nicht mehr anzuwendenden vierwöchigen Ankündigungsfrist
    Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettoentgelts für den anschließenden Zeitraum bis zum
    30. Juni 2020
    Zahlung eines Pauschalbetrages auf den Aufstockungsbetrag in Höhe von 15 Prozent zum Ausgleich der Steuerbelastung des Aufstockungsbetrags
    Bereits bestehende bessere Betriebsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit
    Aussetzung der Ankündigungsfrist bis zum 30. Juni 2020
    Für die Fachbereichsleiterin Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dieser Abschluss ein existenziell wichtiges Signal an die Beschäftigten im Einzelhandel: „Der Tarifvertrag zeigt, dass Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung auch in der Krise nachkommen. Ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettoentgelts hätte aufgrund der geringen Einkommen und der hohen Teilzeitquote für viele Beschäftigte im Einzelhandel bedeutet, dass sie auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen wären. Die alltäglichen Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel müssen schließlich weitergezahlt werden.“

    Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 30. Juni 2020.

  24. Jugendherbergswerk (Pressemitteilung)

    Existenz der Jugendherbergen ist massiv bedroht – Landesverband Westfalen-Lippe appelliert an Politik und fordert Rettungsschirm /Geschäftsführer Büttner: „Ohne schnelle Hilfe werden wir die Krise nicht überstehen.“

    Westfalen-Lippe. Die Existenz der 29 Jugendherbergen in der Region ist infolge der Corona-Pandemie massiv bedroht. Gemeinsam mit den weiteren 13 Landesverbänden des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) appelliert Westfalen-Lippe dringend an die Politik, auch für die gemeinnützigen Jugendherbergen einen Rettungsschirm aufzuspannen. „Ohne Hilfe werden wir die Krise nicht überstehen“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Büttner.

    Als gemeinnütziges Unternehmen und Träger der freien Jugendhilfe betreibt der Landesverband 29 Jugendherbergen in NRW. Auf Anordnung des NRW-Gesundheitsministeriums sind diese seit dem 17. März geschlossen. „Durch diese Schließungen und das Verbot von Klassenfahrten ist unser Umsatz quasi über Nacht auf null gesunken“, so Wolfgang Büttner. Bis zu den Sommerferien wurden nahezu alle Buchungen storniert. Aktuell erlebt der Landesverband eine zweite Stornowelle, die sich auf Buchungen für den Sommer und darüber hinaus bezieht.

    Fördermittel sofort auf den Weg bringen

    Der Landesverband hat umgehend umfangreiche Gegenmaßnahmen eingeleitet: Alle 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendherbergen und der Hagener Zentrale gehen in Kurzarbeit. Alle Investitionen – beispielsweise in Baumaßnahmen oder Marketing-Aktivitäten – sind gestoppt.

    „Unsere Liquidität nimmt nichtsdestotrotz rapide ab“, sagt Wolfgang Büttner. Denn: Auf nennenswerte Rücklagen kann der Landesverband nicht zurückgreifen – diese dürften Jugendherbergen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit und den damit verbundenen strengen gesetzlichen Vorgaben nicht bilden. „Hinter uns steht auch kein finanzkräftiger Konzern oder Investor, der Kapital nachschießen‘ könnte“, erklärt der Geschäftsführer weiter.

    Trotz dramatischer Hilferufe und Appelle der 14 DJH-Landesverbände sowie des DJH-Hauptverbands an die Bundes- und Landespolitik können die Jugendherbergen immer noch keine Mittel aus dem Rettungsschirm abrufen. „Wir fordern die Politik dringend auf, hier sehr zügig nachzubessern, damit die Jugendherbergen auch im 111. Jahr ihres Bestehens eine Zukunft haben“, so Büttner weiter. Wünschenswert seien Zuschüsse. „Bürgschaften zur Absicherung von Krediten helfen zwar auch, aber nur kurzfristig. Sie verlagern das Problem in die Zukunft“, so Büttner.

    „Unser gesellschaftlicher Auftrag, namentlich die Zugehörigkeit zum Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Tatsache, dass wir unsere Erlöse immer direkt in die Jugendherbergen reinvestieren, droht uns nun zum Nachteil zu geraten“. Nur durch die Einbeziehung gemeinnütziger Unternehmen in die Rettungsschirme und Hilfspakete könne die seit 111 Jahren erfolgreiche Arbeit des Jugendherbergswerkes fortgeführt werden.

    Hintergrund:

    – Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) betreibt bundesweit rund 450 Jugendherbergen mit rund 10 Millionen Übernachtungen, 2,5 Millionen Mitgliedern und knapp 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    – Der DJH-Landesverband Westfalen-Lippe mit Sitz in Hagen ist einer von deutschlandweit 14 Landesverbänden im DJH und betreibt 29 Jugendherbergen in den Regionen Sauerland, Siegerland, Ruhrgebiet, Münsterland, Weserbergland und Ostwestfalen-Lippe.

    – Im Jahr 2019 hat der Landesverband rund 651.390 Übernachtungen (+ 4,2 Prozent) realisiert. Größte Gästegruppe sind Schulklassen mit einem Anteil von 32,5 Prozent, gefolgt von Freizeitgruppen (27 Prozent) und Familien (20 Prozent).

    – Zum Landesverband Westfalen-Lippe zählen folgende Jugendherbergen:

    Burg Altena, Bad Driburg, Bielefeld, Biggesee, Burg Bilstein, Bochum, Brilon, Cappenberger See, Detmold, Dortmund, Freusburg, Glörsee, Hagen, Haltern am See, Horn-Bad Meinberg, Möhnesee, Münster, Nottuln, Paderborn, Petershagen, Porta Westfalica, Reken, Rheine, Rüthen, Soest, Sorpesee, Tecklenburg, Wewelsburg, Winterberg.

  25. Handwerkskammer Dortmund (Pressemitteilung)

    Erster Baustein zur Widerbelebung des Wirtschaftslebens – Kammer-Präsident Berthold Schröder zum Bund-Länder-Beschluss

    Berlin/Kammerbezirk. Als verantwortungsbewusste Entscheidung mit Augenmaß bezeichnet Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, den gestern gefassten BundLänder-Beschluss zur Eindämmung des Coronavirus.

    „Wir müssen weiterhin alles dafür tun, das Virus einzudämmen und die Fortschritte der vergangenen Wochen nicht zu gefährden. Gleichzeitig ist es notwendig, die ökonomischen Folgen genau im Blick zu behalten und das Wirtschaftsleben schrittweise wieder hochzufahren, wo es vertretbar ist. Die jetzt beschlossenen Lockerungen sind hierbei ein erster Baustein. Wichtig ist das Signal, dass es in absehbarer Zeit für viele Betriebe weitergehen kann. Das macht Mut.“ Dazu müsse von Seiten der Politik sichergestellt werden, dass die erforderliche Schutzausrüstung auch zur Verfügung stehe.

    Schröder: „Viele Handwerke tragen in diesen Tagen zur Versorgungssicherheit der kritischen Infrastruktur bei und sind damit systemrelevant: In Kfz-Unternehmen wird etwa das Auto einer Krankenschwester repariert, damit sie weiterhin zur Arbeit fahren kann, Gebäudereiniger säubern und desinfizieren Krankenhäuser, Pflegeheime oder auch Supermärkte, Unternehmen aus den Bereichen Sanitär-Heizung-Klima und Elektro sorgen dafür, dass die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser problemlos klappt. Sie leisten hervorragende Arbeit und tragen in besonderem Maße zum Funktionieren der Volkswirtschaft bei. Das verdient unsere uneingeschränkte Anerkennung! Sie stellen in eindrucksvoller Weise unter Beweis, dass auf das Handwerk zu allen Zeiten Verlass ist. Dafür möchte ich mich ganz persönlich bei allen bedanken.“

  26. Neustart für Umschulungen im Handwerk: Bildungskreis Handwerk e.V. in Dortmund-Körne nimmt Betrieb im Schulungszentrum an der Langen Reihe wieder auf / Strenge Hygienevorgaben für den Unterricht werden genau beachtet (PM)

    Neustart für Umschulungen im Handwerk: Bildungskreis Handwerk e.V. in Körne nimmt Betrieb im Schulungszentrum an der Langen Reihe wieder auf / Strenge Hygienevorgaben für den Unterricht

    Für einen Großteil der 170 Umschülerinnen und Umschüler des Bildungskreises Handwerk e.V. (BKH) in Dortmund geht ab heute der Unterricht wieder los. Vor dem Re-Start standen für den gemeinnützigen Bildungsträger im Verbund mit der Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen umfangreiche Vorbereitungen auf dem Programm. Neben organisatorischen und logistischen Maßnahmen, die die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregelungen akribisch umsetzen, ging es darum, die notwendigen Verhaltensregeln in den entsprechend angepassten Schulungsräumen und Werkstätten verbindlich festzulegen. Bei einer Informationsveranstaltung am Montag konnten sich die Lehrkräfte noch einmal bei Sicherheitsfachkraft Wolfgang Kahnert von der Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH aus erster Hand über den letzten Stand der Vorschriften informieren. Seitens der Geschäftsführung wurden alle Lehrkräfte daran erinnert, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kurse auf das Tragen von Mund-Nase-Masken, den erforderlichen Abstand und die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu achten.

    Erweiterung folgt schrittweise
    „Wir werden zunächst nur mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder starten, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen“, erklärte dazu Geschäftsführer Volker Walters. „Weitere Schritte werden wir sukzessive folgen lassen, wenn wir sehen, dass der geplante Unterricht täglich von 8 Uhr bis 15 Uhr reibungslos funktioniert.“ Verwaltungsleiter Martin Rostowski bedankte sich bei den Anwesenden Lehrkräften und Ausbildenden für ihre Geduld und ihr Engagement: „Unser Ziel ist es, alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen. Das geht nur, wenn wir alle zusammen die erforderlichen Maßnahmen hundertprozentig genau umsetzen.“ Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unterweisen, hat der Bildungskreis eigens Videomaterial bereitgestellt. Darüber hinaus stehen ausreichend Desinfektionsmittel und Ersatz-Masken für den Neustart bereit. Seit Anfang April waren die Teilnehmenden der Umschulungsmaßnahmen per Videokonferenz unterrichtet worden. So konnte in Absprache mit der Agentur für Arbeit der Fachunterricht virtuell fortgesetzt werden, um zumindest in der Theorie die Ausbildung trotz der Pandemie fortsetzen zu können.

    Über den Bildungskreis Handwerk
    Der Bildungskreis Handwerk e.V. ist ein gemeinnütziger Bildungsträger, der von den Innungen der Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen gegründet wurde. Seit mehr als 40 Jahren ist er erfolgreich in der Aus- und Weiterbildung tätig. Zu seinen Aufgaben gehören die Umschulung mit anerkannten Berufsabschlüssen und die zielgerichtete Qualifizierung von Arbeitssuchenden. Auf einer Fläche von 10.000 Quadratmetern finden Kurse in acht Werkstätten mit modernen Ausstattungen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Durch eine individuelle Beratung und pädagogische Begleitung wird die Arbeitsplatzsuche vom BKH aktiv unterstützt.

  27. Unzureichende Soforthilfe für Solo-Selbstständige: ver.di fordert Verbesserung der gestern bekanntgegebenen NRW-Regelung (PM)

    Unzureichende Soforthilfe für Solo-Selbstständige: ver.di fordert Verbesserung der gestern bekanntgegebenen NRW-Regelung

    Während Baden-Württemberg bereits seit einigen Wochen mit gutem Beispiel vorangeht und Solo-Selbstständigen sowie Kleinunternehmen erlaubt, Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend zu machen, hat gestern auch die NRW-Landesregierung auf anhaltende Forderungen reagiert. Nachdem der Bund weiterhin seine Zurückhaltung verdeutlicht hatte, ermöglicht NRW den Betroffenen nun, je 1000 Euro der Soforthilfe für die Monate März und April für private Ausgaben zu nutzen.

    „Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Kolleginnen und Kollegen nun endlich eine Antwort gegeben hat. Diese geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Zeitgleich bedauern wir sehr, dass der Umfang der Hilfe für den Lebensunterhalt völlig unzureichend ist“, erklärte Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien, Kultur und Industrie ver.di NRW. „Zwar wurde für die Monate März und April eine notdürftige Lösung gefunden, aber schon im Mai treibt die Landesregierung massenhaft Soloselbstständige in den Bezug von ALG II. Hier muss sie dringend nachbessern.“

  28. Soloselbstständige in NRW: Überbrückungshilfe Plus ist erfreulich, muss aber ausgebaut werden (PM)

    Soloselbstständige in NRW: Überbrückungshilfe Plus ist erfreulich, muss aber ausgebaut werden

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW begrüßt die Ankündigung des NRW-Wirtschaftsministers, Soloselbstständigen auch in Zukunft Hilfen zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zu zahlen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Überbrückungshilfe Plus“. Zeitgleich kritisiert die Gewerkschaft, die Kopplung an die Überbrückungshilfen des Bundes und die Voraussetzung, die Anträge nur mit Hilfe einer Steuerberatung oder einer Wirtschaftsprüfung stellen zu können.

    „Durch diese Hürden entsteht für die Soloselbstständigen das Risiko, in einer ohnehin schon prekären Situation auf ihren Kosten sitzen zu bleiben und von der schnellen Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen abhängig zu sein“, mahnt Sarah van Dawen-Agreiter, Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Medien. ver.di setzt sich außerdem für eine zeitliche Ausweitung der Maßnahmen ein: „Dass erst im Juli für die Monate Juni bis August ein Förderprogramm aufgelegt wird, verstärkt die Unsicherheit, beispielsweise der Kolleginnen und Kollegen der Kulturbranche, zusätzlich. Außerdem werden 1.000 Euro für Lebenshaltungskosten für viele Soloselbstständige nicht ausreichen.“

    Auch bei den Soforthilfen bleiben Unklarheiten bestehen. In der Vergangenheit hatte ver.di bereits die unklare Kommunikation des Landes bezüglich der Soforthilfen kritisiert. „Obwohl wir die nachträglichen Entscheidungen des Landes zur Förderung von Lebenshaltungskosten als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßen, bleibt es dabei, dass durch die unklare Kommunikation Anträge unter anderen Annahmen gestellt bzw. komplett von ihnen abgesehen wurde: Wer Grundsicherung in der Annahme beantragt hat, keine Lebenshaltungskosten mit der Soforthilfe decken zu können, wurde von den sich wiedereröffnenden Fördermöglichkeiten ausgeschlossen“, so die Gewerkschafterin. In der Grundsicherung die Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten, gestalte sich jedoch als außerordentlich schwierig.

    „In der nun beginnenden Zeit der Abrechnung und des Rücklaufs fallen den Kolleginnen und Kollegen die zuvor fehlenden Informationen auf die Füße.“

  29. Ab auf den „Kunstpütt“: Neues Programm „Dortmunder Förderkorb“ unterstützt freie Szene in der Corona-Krise (PM Kulturbüro)

    Ab auf den „Kunstpütt“ mit dem Kulturbüro: Das neue Programm
    „Dortmunder Förderkorb“ unterstützt freie Szene in der Corona-Krise

    Das Kulturbüro Dortmund bringt ein neues Förderprogramm für die freie Kulturszene an den Start: den „Dortmunder Förderkorb“. Er verfügt über mehr als 200.000 Euro und soll die freie Kulturszene während der Corona-Krise unterstützen und aktivieren, indem er selbstbestimmte und bezahlte Arbeitsmöglichkeiten für professionelle Künstler*innen schafft. Gestern (Dienstag) beschloss der zuständige Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über den Start des Förderprogramms. Die benötigten Mittel stammen aus der Fördermittelerhöhung für die Freie Kulturszene von 2019.

    Durch die corona-bedingten Einschränkungen für Kulturveranstaltungen haben sich die Verdienstmöglichkeiten für Kulturschaffende stark reduziert. Trotz der schrittweisen Lockerungen ist ein Ende der Krise noch nicht absehbar. Die Kulturbetriebe der Stadt Dortmund möchten die teils existenzbedrohenden Auswirkungen für professionelle Kulturschaffende abfedern, ihnen einen künstlerischen Motivationsschub geben, ein Durchhalten und letztendlich ein Wiedererstarken der lebendigen Dortmunder Kulturszene ermöglichen.

    Wie funktioniert der „Förderkorb“?

    Das Programm „Dortmunder Förderkorb“ fördert 50 mal vier Vollzeit-Arbeitswochen (oder acht Teilzeit-Wochen) für professionelle Kulturschaffende in Dortmund, dotiert mit je 2.300 Euro. In diesen vier Wochen entwickeln und dokumentieren die Kulturschaffenden Ideen und Konzepte, die die veränderten Bedingungen durch Corona aufnehmen, reflektieren und so neue künstlerische Lösungsansätze für die Zukunft bereitstellen. Mit dem „Dortmunder Förderkorb“ gehen die Kulturschaffenden auf den „Kunstpütt“ und fördern geistige Schätze. Damit unterscheidet sich der „Dortmunder Förderkorb“ von staatlichen Hilfsprogrammen, die oftmals Spendencharakter hatten.

    Die entstandenen Konzepte werden geschützt auf einer Website präsentiert. Eine Jury wählt die acht besten Konzepte aus, die eine zusätzliche Förderung von max. 10.000 Euro zur Umsetzung erhalten. Die Jury besteht aus dem geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe, drei leitenden Mitarbeiter*innen der Kulturbetriebe und der Leitung des Kulturbüros.

    Antragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende aller Sparten, die in Dortmund gemeldet sind. Bewerbungsschluss ist der 2. Oktober; es gilt das Windhundprinzip nach Eingang!

    Anträge und weitere Informationen unter

    http://www.kulturbuero.dortmund.de

    oder direkt unter

    http://www.dortmund.de/de/freizeit_und_kultur/kulturbuero/kulturbuero_coronavirus/index.html

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert