Erneute Böllerverbotszonen an Silvester in der Dortmunder Innenstadt 

Verhaltenstipps und Sicherheitshinweise zu Feuerwerk von der Dortmunder Feuerwehr

Wer die Regeln beachtet, kann Silvester sicher genießen. Archivfoto: Alex Völkel
Wer die Regeln beachtet, kann Silvester sicher genießen – falls er denn Feuerwerk bekommen hat. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Jedes Jahr zum Jahreswechsel haben die Feuerwehren mit einer erheblichen Anzahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun. Dieses Jahr gilt es noch mehr als sonst, beim Abbrennen von bereits gekauften Böllern auf sich und seine Mitmenschen zu achten. Die Stadt Dortmund appelliert eindringlich an alle Bürger*innen, am besten auf das Abbrennen von Böllern bei diesem Jahreswechsel komplett zu verzichten. Die derzeitige angespannte Situation in den Krankenhäusern aufgrund der Versorgung der an Corona erkrankten Personen erfordert es, dass vermeidbare Verletzungen ausgeschlossen werden. Wer dennoch nicht darauf verzichten will, seine bereits gekauften Böller abzubrennen, soll bitte diese Hinweise der Feuerwehr Dortmund beachten:

  • Achten Sie bei Ihrem Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung; www.bam.de). Verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
  • Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter (Umverpackung) auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
  • Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
  • Lesen und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
  • Raketen immer senkrecht starten. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht. Achtung: Raketen niemals aus der Hand starten.
Silvesterfeuerwerk über der Nordstadt
Silvesterfeuerwerk über der Nordstadt. In diesem Jahr dürfte es – wegen des Verkaufsverbots – deutlich kleiner ausfallen. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de
  • Bitte nicht mehrere Knaller bündeln oder auf irgendeine Art mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Feuerwerkskörper am besten am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen, niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Vorsicht bei Blindgängern. Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern sie sich einem Blindgänger nicht sofort; warten Sie rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Schützen Sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen Sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf. Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren. Achten Sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper, wie Knallfrösche, Kreisel etc.

Übrigens: Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt stets: Genießen Sie das Feuerwerk bitte als Zuschauer*in. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, verlassen Sie so schnell wie möglich Ihre Wohnung und schließen möglichst die Türen zum Brandraum. Warnen Sie ihre Mitbewohner*innen und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112. Löschen Sie nur selber, wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht.


Erneute Böllerverbotszonen an Silvester in der Dortmunder Innenstadt

Die Stadt Dortmund richtet in diesem Jahr erneut drei Verbotszonen in der Dortmunder Innenstadt für das Abbrennen und Verwenden von Feuerwerk ein. Diese Verbotszonen sind gültig am Silvestertag, 31.12.2021, ab 20:00 Uhr bis Neujahr, 01.01.2022, um 2:00 Uhr. Die Verwendung von Bengalos/bengalischen Feuern ist ohnehin ganzjährig verboten.

Besonders ist bei dem diesjährigen Jahreswechsel, dass die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängende aktuelle Coronaschutzverordnung ergänzend Regeln formulieren, an die sich die Bürger*innen ebenfalls zu halten haben. Es werden folgende Verbotszonen für das Abbrennen von Pyrotechnik eingerichtet:

Verbotszone am Hauptbahnhof

Die erste Verbotszone wird im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1 bis 7, Freistuhl/Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67 bis 75 eingerichtet.

Visualisierung: Stadt Dortmund

Verbotszone im Bereich Alter Markt und Reinoldi-Kirche

Die zweite Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1 bis 7, Kampstraße 1 bis 5, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1 bis 3, Kleppingstraße 1 bis 4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1 bis 13, Westenhellweg 1 bis 2, Ostenhellweg 1 bis 19.

Visualisierung: Stadt Dortmund

Verbotszone rund um die Möllerbrücke

Die dritte Verbotszone wird im Bereich Möllerstraße im Kreuzungsbereich der Möllerbrücke, Kleine Beurhausstraße 18 bis 21, Hollestraße zwischen Alexanderstraße und Möllerstraße, Sonnenstraße 112 bis 154 und 171 bis 208, Sonnenplatz und Rittershausstraße 55 bis 64 eingerichtet.

Visualisierung: Stadt Dortmund

Verstärkte Präsenz von Ordnungsamt und Polizei

Die Polizei und das Ordnungsamt werden in der Silvesternacht mit einem verstärkten Kräfteansatz präsent sein und so für Sicherheit, die Beachtung der eingerichteten Verbotszonen sowie die Einhaltung der Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung sorgen.

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Reaktionen

  1. Volt Ruhr begrüßt Böllerverbot: Notfallambulanzen der Dortmunder Kliniken müssen zu Silvester entlastet werden (PM)

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Regelung des Bundesinnenministerium, das „Böllern“ zu verbieten, heute als verhältnismäßig eingestuft. Angesichts der immer knapper werdenden Kapazitäten an Intensivbetten spricht sich Volt NRW gerade auch in diesem Jahr wieder für ein “Böllerverbot” aus.

    Neben der aktuellen pandemischen Lage beklagt die Partei seit Jahren den durch die Böller entstehenden Müll, den insbesondere für Tiere gefährlichen Lärm sowie die zum Jahreswechsel obligatorische Feinstaubbelastung. In diesem Jahr bekan ein Verbot Rückenwind durch die Ärztekammer Nordrhein, die in einem Appell ebenfalls auf die Gefährlichkeit von Böllern hinweist und sogar ein ganzjähriges Verbot fordert. „Jetzt gilt es, zusätzliche Belastungen für das medizinische und pflegerische Personal zu vermeiden“, sagt Jörg Zbick, Pressesprecher von Volt NRW.

    Es ist lange überfällig zu Silvester über kreative Alternativen nachzudenken. Für den Übergang in das nächste Jahr sieht die Partei, die im Mai zum ersten Mal in den Landtag einziehen möchte, eine Alternative in zentralen städtischen Feuerwerken. “Wir sollten mittel- und langfristig ganz auf die Böllerei in der Silvesternacht verzichten. Lichter- oder Drohnenshows, wie es sie zum Beispiel in Hamburg letztes Jahr gab, sind eine zeitgemäße Alternative und sorgen mindestens genauso für festliche Stimmung – nur mit weniger Risiko und Verschmutzung“, so Zbick.

  2. Innenminister Reul: Jetzt groß Silvester zu feiern, das passt nicht (PM)

    Verschärfte Kontaktbeschränkungen, keine großen Silvesterpartys, kein Feuerwerk: Vor dem Hintergrund der Corona-Einschränkungen hat das nordrhein-westfälische Innenministerium die 47 Kreispolizeibehörden des Landes aufgefordert, angepasste Maßnahmen für die Silvesternacht zu treffen. Innenminister Hebert Reul: „Wir hoffen auf einen ruhigen Jahreswechsel, aber aufgrund der derzeit angespannten Stimmung im Land wollen wir vorbereitet sein und sind es auch..“

    So sind am 31. Dezember 2021 mehrere Hundertschaften der Bereitschaftspolizei des Landes im Dienst. Entweder, um bestimmte Polizeibehörden gezielt zu unterstützen, oder als Landeseinsatzbereitschaften im Stand-by-Modus; das heißt: Sie halten sich bereit, um im Bedarfsfall sofort eingreifen zu können.

    Auch gibt es in vielen Städten mobile Anlaufstellen. Diese Anlaufstellen stehen an zentralen Plätzen und werden zusammen von der Polizei und anderen Sicherheits- und Ordnungsbehörden gebildet. „So wie der Jahreswechsel generell immer gemeinsam von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Ordnungsämtern gestemmt wird“, so Reul. „Alle Jahre wieder sprechen sich alle Akteure aufs Engste untereinander ab.“

    So unterstützt die nordrhein-westfälische Polizei am 31. Dezember unter anderem bei der Kontrolle der Einhaltung der Coronaschutzverordnung. „Auch das Feuerwerksverbot werden die Polizistinnen und Polizisten im Auge behalten – wie jeden anderen Regelbruch auch“, so Reul. „Jetzt groß Silvester zu feiern, wo vor wenigen Tagen erst die Coronamaßnahmen verschärft worden sind, das passt nicht zusammen.“

    Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels erinnerte Innenminister Reul noch einmal an die kürzlich eingerichteten Waffenverbotszonen in Düsseldorf und Köln. „Die Zonen werden hoffentlich zusätzlich zu einer sicheren Silvesternacht beitragen. Zum Feiern braucht es keine Waffen – ohnehin ein guter Vorsatz für das neue Jahr.“

  3. Guten Rutsch ohne Knaller und ohne Corona: Infektionsschutz wie mit Miss Sophie und Butler James beim Dinner for One (PM POL-DO)

    Die Pandemie bestimmt weiter das öffentliche und private Leben. Die Delta- und die Omikron-Variante des Coronavirus schränken Familien, Vereine, Kirchen, Sport, Kultur, Handel, Wirtschaft, öffentlichen Dienst und andere Bereiche spürbar ein. Der aktive Infektionsschutz ist unstrittig das Gebot der Stunde, um Infektionen, Erkrankungen und schwere Verläufe mit Todesfolge zu verhindern.

    Das gilt wiederholt auch für den bevorstehenden Jahreswechsel. Die Polizei ist Silvester/Neujahr in Dortmund und Lünen im Einsatz.

    Nichts spricht gegen eine Silvesterfeier im privaten Kreis, also in der Familie oder mit Freunden in kleiner geselliger Runde – wie beim legendären Dinner for One. Vorausgesetzt, dass die vielfach kommunizierten und sinnvollen Maßnahmen zum Infektionsschutz (vorausgehende Kontaktbeschränkungen, Impfung, Tests etc) umgesetzt werden.

    Dass eine Party auch im kleinen Kreis steigen kann, bewiesen schon vor rund 60 Jahren Miss Sophie und ihr Butler James – obwohl Admiral von Schneider, Mr. Pommeroy, Mr. Winterbottom und Sir Toby beim wohl berühmtesten Silvester-Ereignis der Welt durch Abwesenheit glänzten, war die Stimmung bei dieser Party nicht ganz so schlecht. Auch unter dem Aspekt Infektionsschutz verlief das Dinner for One geradezu vorbildlich. Nicht einmal die Polizei musste anrücken …

    Es geht also auch ohne Böller in großen Menschenmengen. Es kann auch im kleinen Kreis lustig werden. Wenn Delta oder Omikron nicht mitfeiern.

    Damit es in größeren Menschenmengen nicht zu Infektionen kommt, hat die Stadt Dortmund am 20. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass in der Nacht Silvester/Neujahr das Abbrennen von Pyrotechnik in größeren Bereichen der Dortmunder Innenstadt verboten ist:

    1. Hauptbahnhof, Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße, Petrikirche, Westenhellweg.

    2. Reinoldikirche, Platz von Leeds, Kampstraße, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg, Kleppingstraße, Ostenhellweg, St. Marien-Kirche, Alter Markt.

    3. Möllerbrücke, Möllerstraße, Kleine Beurhausstraße, Hollestraße, Sonnenstraße, Sonnenplatz, Rittershausstraße.

    Grundsätzlich gilt in ganz NRW: Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Auch Silvesterbälle in der Gastronomie dürfen nicht stattfinden. Der Verkauf von Feuerwerk ist ebenfalls untersagt. Eine Gruppe darf nicht aus mehr als zehn Personen bestehen (vorausgesetzt, sie sind geimpft). Ungeimpfte dürfen sich über den eigenen Haushalt hinaus nur mit maximal zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

    Die Polizei Dortmund wird mit verstärkten Kräften sowie mit offener und verdeckter Präsenz ihren Beitrag zur Sicherheit leisten und wird in den Verbotszonen sichtbar und ansprechbar sein. Vor allem, um Verstöße zu verhindern oder diese zu ahnden.

    Polizeipräsident Gregor Lange: „In Dortmund und Lünen sind wir gemeinsam mit den Ordnungsämtern im Einsatz, um auf Regeln hinzuweisen und, wenn geboten, den Infektionsschutz auch durchzusetzen. Ich wünsche mir, dass wir am Neujahrstag auf eine ruhige Silvesternacht zurückblicken und in einem Jahr unter dann hoffentlich viel besseren Bedingungen sagen können: The same procedure as every year.“

  4. Neues Ansammlungsverbot in den Feuerwerksverbotszonen – Neue Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung (PM)

    Seit Donnerstagmorgen 0:00 Uhr gilt eine kurzfristig vom Land NRW erlassene Neufassung der Coronaschutzverordnung. Sie ermöglicht unter anderem den Kommunen eigene Ansammlungsverbote in der Silvesternacht zu bestimmen.

    Die Stadt Dortmund hat davon Gebrauch gemacht und verfügt ein Ansammlungsverbot für die drei bereits bekannten Zonen, in denen ein Verbot für das Verwenden von Böllern und Feuerwerkskörpern gilt. Das Ansammlungsverbot gilt Silvester von 20 Uhr bis 2 Uhr am Neujahrsmorgen. Das bedeutet, dass sich in den drei Zonen nur einzelne Personen aufhalten. Bereits 2 Personen, die näher als 1,5 Meter zueinander beisammen stehen, gelten als Ansammlung. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind davon ausgenommen. Auch unterstützungsbedürftige Personen dürfen sich mit einer Begleitperson in den Zonen bewegen.

    Polizei und Ordnungsamt werden die Verbotszonen gemeinsam kontrollieren, die Menschen aufklären und Gruppen dazu bewegen, die Zonen zu verlassen. Wer sich den Verboten widersetzt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Dies gilt sowohl für den Verstoß gegen das Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern, als auch beim Verstoß gegen das Ansammlungsverbot.

    Allerdings geht die Stadt Dortmund davon aus, dass die große Mehrheit der Dortmunder*innen sich der Lage bewusst ist und sich an die Vorsichtsmaßnahmen, die dem Schutze aller dienen, halten wird.

    Polizei und Ordnungsamt werden jedoch nicht nur in den Verbotszonen kontrollieren. Mit Kontrollen muss am Silvesterabend und in der Nacht in ganz Dortmund gerechnet werden.

    Für den Rest des Stadtgebietes gelten die Kontaktbeschränkungen und Regeln, die bereits zuvor in Kraft waren: Nicht immunisierte Personen dürfen sich nur innerhalb des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei weiteren Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch mit maximal zehn Menschen treffen. Wenn nicht immunisierte Personen an Zusammenkünften teilnehmen, gelten automatisch für die ganze Gruppe die Regeln für nicht Immunisierte.

    Die Allgemeinverfügung wird im Laufe des Donnerstags in einer Sonderausgabe der „Dortmunder Bekanntmachungen (DoBeKa)“ auf dortmund.de veröffentlicht: https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html

    Außerdem werden heute noch die FAQs zu den Corona-Regeln auf dortmund.de aktualisiert, indem neue PDF zum Download eingepflegt werden. Die Option für die Kommunen Ansammlungsverbote auszusprechen ist nicht die einzige Änderung in der Coronaschutzverordnung.

    Weitere Informationen oder nähere Details können in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes nachgelesen werden und zeitnah auch in der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund.

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