
Vom 2. auf den 3. August 1944 wurden die letzten nach Auschwitz deportierten Sinti:zze und Rom:nja ermordet. Am Gedenkstein an der Güntherstraße 65, der an die Deportation von Sinti:zze und Rom:nja vom ehemaligen Dortmunder Ostbahnhof erinnert, wurde der Ermordeten gedacht.
Verfolgung begann „mitten in unserer Gesellschaft“
„Familien wurden auseinandergerissen, Nachbarn verschwanden, viele kehrten niemals zurück“, erinnerte der Erste Bürgermeister Norbert Schilff (SPD). Das Gedenken finde an einem Ort statt, an dem Erinnerung nicht abstrakt sei, sondern den konkreten Bezug zu Dortmund herstelle: Von hier wurden Menschen deportiert.

Die Ausgrenzung und Verfolgung habe nicht irgendwo begonnen, so Schilff, „sondern mitten in unserer Gesellschaft.“ Deshalb sei das Erinnern an diese Taten so wichtig: Die verschiedenen Akteur:innen der Stadtgesellschaft müssten sich zuhören und unterschiedliche Erfahrungen anerkennen. ___STEADY_PAYWALL___
Dem Auftrag, an die Taten der Nationalsozialisten zu erinnern, sei sich Dortmund bewusst. Gleichzeitig gelte es, nach einem Zitat von Joachim Gauck, „den Feinden unserer Demokratie nicht unsere Ängste zu schenken“, sondern stattdessen selbstbewusst demokratiefeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken, die wieder für Ausgrenzung stehen.
Antiziganismus als Straftatbestand ins Gesetzbuch aufnehmen
Die Geschäftsführerin des Vereins Romano Than, Amdrita Jakupit, dankte zuerst der Stadt Dortmund für die Zusammenarbeit der letzten Jahre. „Wir haben große Spuren hinterlassen“, der Verein sei etabliert, habe ein Haus und leiste Beratungsarbeit.

Doch sie erinnerte auch daran, wie lange es dauerte, bis die deutsche Mehrheitsgesellschaft den Völkermord an den Sinti:zze und Rom:nja anerkannte. Dass es sich um eine „wertvolle Arbeit der Überlebenden“ handle, dass überhaupt ein solches Gedenken heute stattfinden könne. Jakupit forderte darüber hinaus, Antiziganismus als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Heute gebe es wieder das Potenzial, dass sich menschenrechtsfeindliche Parteien breitmachen. „Solange es die AfD gibt, sind wir nicht sicher in diesem Land“, so Jakupit. Deshalb müsse für die Dortmunder Stadtgesellschaft in Zukunft gelten: solidarisieren, organisieren, mobilisieren, um menschenfeindlichen Aktionen entgegenzuwirken.
Roman Franz: „Wohin sollten wir denn gehen?“
Zuletzt sprach Roman Franz, Vorsitzender des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma NRW. „500.000 Sinti und Roma sind nicht mehr zurückgekommen“, eröffnete er seine Rede. Die Dunkelziffer sei größer.

Der Gedenktag sei Teil von Dortmunds Geschichte. „Diese Geschichte haben wir nicht geschrieben, das waren die Nazis“, fuhr Franz fort. Die Geschichte höre hier aber nicht auf, und aus der Geschichte erwachse auch die „Aufgabe und Verantwortung der Politik“, sich gegen antiziganistische Tendenzen zu stellen.
Franz richtete den Blick auch auf die Behandlung von Sinti:zze und Rom:nja nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Zurückgekehrte Sinti:zze, die seit mehreren Generationen in Deutschland lebten, hätten sich auch nach dem Krieg als Deutsche begriffen, seien aber systematisch von Menschen ausgegrenzt worden, die auch schon unter der NS-Herrschaft Unrecht gegen sie verübt hatten, so Franz.
„Man sagte uns: Geht zurück, wo ihr hergekommen seid. Wohin sollten wir denn gehen?“, warf Franz zuletzt in den Raum.
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Reaktionen
Ulli
Ein großes Dankeschön für diesen Beitrag. Die AfD gehört verboten!
Kritischer Beobachter
Hallo Herr Sander,
Ihr Beitrag scheint mir von der Meinungsfreiheit gedeckt zu sein.
Ein allgemeiner Hinweis: in der „DDR“ und im 3. Reich war die Opposition verboten. Wünschen sie sich diese Regimes zurück?
Viele Grüße
Kritischer Beobachter
1000 Jurist:innen, die GFF und VVN-BdA für das AfD-Verbot
Mehr als 1.000 Jurist:innen fordern AfD-Verbot! Siehe
https://www.deutschlandfunk.de/mehr-als-1-000-juristen-fordern-afd-verbotsverfahren-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
Und die VVN-BdA schreibt: Die Beweise reichen für ein AfD-Verbot. Das besagt das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) zur AfD.
Die GFF hat die bisher umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Untersuchung der Frage veröffentlicht, ob die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Acht Expert*innen haben über 13 Monate ergebnisoffen mehr als drei Millionen Texteinheiten ausgewertet. Das rund 1.500-seitige Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.
Unter anderem belegt die GFF:
– Die AfD will politische Gegner*innen verfolgen und dadurch den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigen.
– Die AfD würde unter anderem Muslim*innen, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans* Personen in ihrer Menschenwürde verletzen.
– Das Gutachten belegt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.
Das Gutachten macht darüber hinaus deutlich, dass die AfD nicht nur gegen einzelne Grundrechte verstößt, sondern das Demokratieprinzip als solches und die Menschenwürde als tragende Säulen unserer Verfassung gezielt unterhöhlt.
Die VVN-BdA ruft auf: Unterstützen Sie den Antrag für ein AfD-Verbot!
Kritischer Beobachter
Die Meldung von „mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen“, die ein AfD-Verbotsverfahren fordern, klingt zunächst eindrucksvoll, sagt aber über die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur sehr wenig.
Zum einen ist diese Zahl im Verhältnis zur Gesamtzahl der Juristinnen und Juristen in Deutschland relativ klein. Entscheidend ist außerdem nicht, wie viele Personen eine bestimmte politische oder rechtliche Einschätzung unterstützen, sondern allein, ob die strengen Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind. Viele Juristen, die ich persönlich kenne, sehen ein Parteiverbot äußerst kritisch und befürworten ein solches Verfahren gerade nicht.
Am Ende entscheidet weder eine Unterschriftenliste noch ein Gutachten einer Organisation, sondern ausschließlich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinen acht Richterinnen und Richtern. Dort geht es nicht um politische Mehrheiten oder gesellschaftliche Stimmungslagen, sondern um eine sehr hohe juristische Hürde: den Nachweis, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern auch tatsächlich das Potenzial besitzt, diese Ziele durchzusetzen.
Es ist zudem fraglich, wie viele der 1.000 Unterzeichner das 1.500 Seiten umfassende „Gutachten“ der GFF tatsächlich vollständig geprüft haben. Ein solches Werk kann nicht durch bloße Kenntnisnahme oder Vertrauen in die Zusammenfassung bewertet werden. Die eigentliche juristische Prüfung findet aber sowieso erst in einem möglichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht statt.
Gerade die jüngsten Diskussionen um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts haben gezeigt, welche Bedeutung die Unabhängigkeit dieses Gerichts besitzt. Die Wahl der Richterinnen und Richter darf nicht den Eindruck erwecken, dass parteipolitische Interessen überwiegen. Die Debatte um die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf hat diese Sensibilität noch einmal deutlich gemacht.
Ein Parteiverbot ist eines der schärfsten Mittel einer Demokratie. Es sollte deshalb nicht davon abhängen, wie viele Unterstützer ein Antrag findet, sondern ausschließlich davon, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind. Genau darüber werden am Ende acht Verfassungsrichter entscheiden – und nicht 1.000 Juristen, politische Gruppen oder öffentliche Kampagnen.
Ulrich Sander, VVN-BdA
Wozu diese anonyme Werbung für die Nazis? Die AfD gehört verboten.