Mehr als drei Jahre nach der Evakuierung erteilt die Stadt Lianeo Baugenehmigungen für den Hannibal in Dorstfeld 

Mehr als drei Jahre sind seit der Evakuierung des Hannibal in Dorstfeld vergangen. Foto: Alex Völkel
Mehr als drei Jahre sind seit der Evakuierung des Hannibal in Dorstfeld vergangen. Archivbilder: Alex Völkel

Kleiner Hoffnungsschimmer für Dortmunds größten Leerstand: Vor mehr als drei Jahren wurde der Hannibal in Dorstfeld aus Brandschutz-Gründen evakuiert. Betroffen waren 412 Wohnungen und über 700 Bewohner*innen. Unabhängig vom Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gibt es nun grünes Licht für die Umbaumaßnahme. 

Baurechtliche Aufteilung des Gesamtkomplexes in insgesamt fünf Segmente

Die Stadt Dortmund hat die für den Hannibal in Dorstfeld eingereichten Bauanträge des Unternehmens „Lianeo Real Estate GmbH“ positiv beschieden. Mit Datum von Donnerstag, 19. November 2020, wurden für die von Lianeo (vormals Intown) am Dorstfelder Hannibal geplanten Maßnahmen fünf Baugenehmigungen erteilt. Der Bescheid geht jetzt auf den Postweg.

Für die Maßnahme wurde durch den Eigentümer der Immobilie eine Aufteilung des Gesamtkomplexes in insgesamt fünf Segmente vorgenommen. Die Aufteilung umfasst vier Wohnblöcke und die Tiefgarage. 

Allen Bauanträgen liegt ein gemeinsames Brandschutzkonzept zugrunde, welches nach längeren fachlichen Austausch und Beratungen mit dem Sachverständigenbüro nunmehr eine abschließend zustimmungsfähige Planung beinhaltet. Die Baugenehmigung gilt für drei Jahre und kann dann auf Antrag jeweils jährlich verlängert werden.

Ausgestaltung, Zeitplan und Investitionskosten sind noch nicht bekannt

Kurz vor der Evakuierung des Gebäudes: Bis heute durften die Mieter*innen nicht zurückkehren. 

Lange war spekuliert worden, ob und wann eine mögliche Sanierung auf den Weg gebracht wird. Auch der Verkauf der Immobilie war immer wieder thematisiert worden – vor allem, weil die Einreichung der Pläne lange auf sich warten ließ. Nun will Lianeo offenbar tatsächlich an die Sanierung ran.

Zu den Details der Ausgestaltung und wie umfangreich auch die Veränderungen ausfallen sollen, dazu wollte sich die Stadt nicht äußern. Vor mehr als zwei Jahren hatte Intown noch angekündigt, sowohl bei den Grundrissen der Wohnungen als auch bei der Infrastruktur im Erdgeschoss solle es Veränderungen und Aufwertungen geben.

Eine Antwort auf unsere Anfrage zu den Planungen des Unternehmens, den zu erwartenden Investitionskosten und vor allem zum möglichen Zeitplan der Sanierungen liegt noch nicht vor. Bisher hieß es lediglich, dass man „zeitnah nach Erhalt der Baugenehmigungen“ starten wolle. (Wir werden dann berichten.)

Rechtsstreit: Unterlagen der Stadt ans Gericht sollen verloren gegangen sein

Wer keine andere Bleibe hatte, konnte mit einem Bus zur Helmut-Körnig-Halle fahren.
Binnen weniger Stunden mussten die mehr als 700 Bewohner*innen ihr Zuhause im Hannibal verlassen.

Gleiches gilt für den Stand der Dinge im Rechtsstreit zwischen Lianeo und der Stadt Dortmund. Das Unternehmen klagt gegen die Stadt. Das Berliner Unternehmen hält die Evakuierung des Objekts für überstürzt und rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht hatte bis Ende September 2020 Unterlagen von der Stadt Dortmund angefordert. Diese waren dort aber offenbar nicht angekommen.

Dazu teilt die Stadt Dortmund mit: „Diese wurden auch fristgerecht versandt, sind aber auf dem Postweg zwischen der Stadt Dortmund und der zuständigen Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verloren gegangen. Die Stadt Dortmund hat inzwischen aus den vollständig eingescannten Originalvorgängen die Akten für das Verwaltungsgericht rekonstruiert und beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen abgegeben.“

 

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Reaktionen

  1. Mieterverein Dortmund begrüßt erteilte Baugenehmigungen für den Hannibal 2 in Dorstfeld (PM)

    Mieterverein Dortmund begrüßt erteilte Baugenehmigungen für den Hannibal 2 in Dorstfeld

    „Die erteilten Baugenehmigungen sind die zentralen Voraussetzungen damit eine Sanierung des Hannibal 2 überhaupt beginnen kann. Das ist eine sehr gute Nachricht. Nun liegt die Verantwortung bei der Eigentümerin, die Arbeiten kurzfristig auszuschreiben und mit diesen zu beginnen. Hier sind die Mieterinnen und Mieter mit bestehenden Mietverträgen rechtzeitig über die anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen in ihren Wohnungen zu informieren.“ erklärte Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund.

    Der Mieterverein plant hierzu die erneute Durchführung einer (Online-)Mieterversammlung, sobald es konkretere Ankündigungen des Eigentümers vorliegen, um über die dann anstehenden Maßnahmen und Mitwirkungspflichten zu informieren.

  2. Mieterverein Dortmund (PM): Evakuierung Hannibal II Dorstfeld – Eigentümer erklärt Verjährungsverzicht für Schadensersatzforderungen aus 2017

    Evakuierung Hannibal II Dorstfeld – Eigentümer erklärt Verjährungsverzicht für Schadensersatzforderungen aus 2017

    Für die ehemaligen Mieter des Hannibal II in Dorstfeld droht keine Verjährung der Schadensersatzansprüche aus 2017 zum Jahresende. Die zuständige Hausverwaltung Allsites Property Management GmbH bestätigte im Namen des Eigentümers gegenüber dem Mieterverein Dortmund den Verzicht auf die Verjährung (s. Anlage).

    Der Verzicht gilt für alle Forderungen aus dem Jahr 2017, die im Zuge der Evakuierung entstanden sind. Er gilt für alle Mieter, die zum Zeitpunkt der Räumung einen laufenden Mietervertrag hatten.

    Im November hatte der Mieterverein in einer digitalen Mieterversammlung zur drohenden Verjährung informiert. Bereits im Vorfeld hatte die Stadt Dortmund erklärt, dass sie auf die Verjährung der Schadensersatzforderungen verzichtet.

    Wer für die Kosten der Räumung aufkommen muss, wird in einem Gerichtsverfahren zwischen der Eigentümergesellschaft und der Stadt Dortmund entschieden. Solange wissen die Mieter nicht, an wen sie sich für Schadensersatz wenden müssen. Um die Verjährung dieser Forderungen zu verhindern, hätten die Mieter bis zum Jahresende sowohl Eigentümer und die Stadt Dortmund verklagen müssen oder einen Mahnbescheid erwirken müssen. Dies ist nun nicht mehr notwendig.

    „Wir begrüßen es, dass die Eigentümer auf die Verjährung von Forderungen aus 2017 zum Jahresende verzichten. So werden unnötige Belastungen für die Mieter verhindert“, kommentiert Tobias Scholz, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, den Verzicht.

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