Ein kommentierende Betrachtung von Alexander Völkel
„Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von kriminellen Clanstrukturen in Dortmund – Mehrere Lokalitäten wegen Verstößen geschlossen“, heißt die Polizeimeldung am Samstag. „Es ist ja nicht so, als gäbe es verbreitete Kritik an diesen Razzien, die oft für ein paar Kilo unversteuerten Shisha-Tabak einen Riesen-Aufwand betreiben und das noch als Erfolg propagieren“ heißt es online fast reflexartig auf jeden Einsatzbericht der Polizei. Ja, wegen des verordneten Schwerpunktes „Clan-Kriminalität“ von NRW-Innenminister Herbert Reul werden auch die standardmäßigen Schwerpunkt-Kontrollen so „umetikettiert“. Doch die Kritik an den Einsätzen ist in weiten Teilen nicht gerechtfertigt.
Behörden haben offiziell „einschlägige Lokalitäten mit Bezug zur Clankriminalität“ im Visier
Um was geht es aktuell? In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen (Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen, Wuppertal, Mettmann, Essen und Dortmund) kontrollierten die Polizei und ihre Kooperationspartner am Samstagabend einschlägige Lokalitäten mit Bezug zur Clankriminalität – so die offizielle Darstellung.
Dieses Mal erfolgt der Großeinsatz in Dortmund zwar nicht in Begleitung des NRW-Innenministers, dafür aber mit organisiertem Pressetross, zu dem an diesem Abend auch nordstadtblogger.de gehört. Das kann man als PR kritisieren, aber auch als Baustein zu mehr Transparenz loben. ___STEADY_PAYWALL___
Bei dem Einsatz sind die Bezüge zu möglichen Clan-Aktivitäten zwar nicht offensichtlich. Der Großteil der Einsätze ist Tagesgeschäft und viele der Ergebnisse eher „Kleinkram“. Doch das ist nicht zu unterschätzen. Denn die Bündelung dieser Einsatz-Aktivitäten und eine ganzheitliche Betrachtung kann zu nachhaltigen Erfolgen führen.
Dies war in den vergangenen Jahren auch in der Nordstadt so. Denn die Klagen der Polizist*innen, dass beispielsweise die wegen Drogenhandels in Gewahrsam genommenen Dealer*innen schon auf freiem Fuß und wieder auf der Straße sind, bevor der bürokratische Papierkram abgearbeitet ist, haben ihre Berechtigung. Allerdings gehen die vermeintlichen Bagatellen jetzt gebündelt über die Tische von drei Schwerpunkt-Staatsanwälten für die Nordstadt.
Sie bündeln in enger Abstimmung mit der Polizei die kleinen Vorfälle, sammeln die Vorwürfe und bauen daraus größere Anklagen. Das Ergebnis ist deutlich: Dutzende von Haftbefehlen sind ergangen, viele der Betroffenen sind eingefahren.
Bündelung des Einsatzes von verschiedenen Behörden erweist sich als Erfolgsmodell
Diese Strategie verfolgen die unterschiedlichen Partner*innen nun auch unter dem Label „Clan-Kriminalität“. Das Besondere bei solchen Schwerpunkt-Einsätzen: Die Polizei geht gemeinsam mit dem Hauptzollamt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, dem Finanzamt, der Bundespolizei sowie mehreren Ämtern der Stadt Dortmund – darunter Ordnungsamt, Stadtsteueramt, Gesundheitsamt und Bauordnungsamt – auf Kontrolltour.
Damit können sie in sehr unterschiedlichen Segmenten gemeinsam zuschlagen, wo einzelne Behörden im Alleingang wenig oder nichts ausrichten können. Denn der Zoll kann zwar unversteuerten Tabak beschlagnahmen, aber keine Shisha-Bar schließen. Gleiches gilt – isoliert betrachtet – wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Beschäftigungsverhältnisse in einem Wettbüro unter die Lupe nimmt.
Doch wenn zusätzlich das Stadtsteueramt ausstehende Steuern vor Ort eintreibt, das Finanzamt checkt, ob die Umsätze wirklich durch die Kasse gehen, und die Stadt auch die Einhaltung der Coronaschutzverordnung und die Schankgenehmigungen überprüft und das Bauordnungsamt den Zustand der Rettungswege prüft (um nur einige Beispiele zu nennen), kann dies schnell zur Schließung einer Shisha-Bar, eines Wettbüros oder eines fragwürdigen Veranstaltungslokals führen.
Selbst wenn an einem Abend „nur“ kleinere Verstöße aktenkundig werden, macht es hier auch die Masse: Denn wenn mehrfach Verstöße im selben Betrieb aktenkundig werden, kann die Zuverlässigkeit des Betreibers überprüft und die Genehmigung zum Betrieb eingezogen werden.
Sechs von sieben kontrollierten Objekten wurden geschlossen und versiegelt
Die Coronaschutzverordnung ist dabei offenbar aktuell das schärfste Schwert der Behörden: Insgesamt sieben Objekte erhielten am Samstag in Dortmund Besuch von den Ordnungsbehörden. Sechs dieser Objekte wurden seitens des Ordnungsamts aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung geschlossen und versiegelt. Dies waren offenbar alles „Wiederholungstäter“.
In sechs Lokalitäten fanden die Beamten unverzollten Tabak. Insgesamt stellte das Hauptzollamt 25 Kilogramm Tabak sicher. Daraus resultieren vier Strafanzeigen und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Steuervergehen. Das sind vielleicht nur Nadelstiche, aber das Zeichen an die Szene ist deutlich: „ Wir dulden keine rechtsfreien Räume in unserer Stadt“, stellt Polizeipräsident Gregor Lange klar.
Dass dies nicht immer (oder vielleicht nur selten) wirklich kriminelle Clans trifft, steht auf einem anderen Blatt. Aber das schmälert die Aktionen nicht. Denn wenn sich die „große Politik“ solche Maßnahmen auf die Fahnen schreibt, können die Dienststellen mehr Ressourcen bekommen. Und auch die behördenübergreifende Zusammenarbeit wird so befördert.
Kontrolldruck: Die Behörden wollen eine ständige Präsenz unter Beweis stellen
„Straftäter, die unseren Rechtsstaat nicht akzeptieren, müssen wissen, dass die Dortmunder Polizei gemeinsam mit der Stadt, dem Hauptzollamt und der Bundespolizei jederzeit präsent und wachsam ist“, heißt es dazu weiter von der Polizei. Die Polizeibeamt*innen kontrollierten an dem Abend über 300 Personen.
Teils wäre die Auswahl Wasser auf die Mühlen der Kritiker*innen. Denn häufig sind es Menschen, wo sich die Polizei vielleicht auch den Vorwurf des „Racial Profiling“ gefallen lassen könnte.
Eine Person wurde wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Betäubungsmittel wurden bei mehreren Personen gefunden. Dementsprechende Anzeigen folgen nach Ankündigung der Polizei. Das sind (bisher) nur „kleine Fische“.
Die Polizei hat nicht nur Clans, sondern auch die Raser- und Tunerszene im Visier
Zum Konzept gehören auch die groß angelegten Verkehrskontrollen. Dabei heißt es zwar, dass die Beamt*innen auf die PS-starken und teuren Boliden zielen, die insbesondere bei den Clans beliebt sein sollen. Doch der Kontroll-Alltag sieht dann oft anders aus: Nicht (nur) die teuren Boliden werden herausgewunken. Auch wenig Vertrauen erweckende Schrottkarren, Autos mit jungen Leuten, die mutmaßlich auf Kneipen- und vielleicht auch auf Drogenshopping-Tour nach Dortmund wollen und die Raser- und Tunerszene haben sie im Visier.
Mehrere Fliegen mit einer Klappe, könnte man sagen. Das wird an der Ortswahl deutlich: Die Beamt*innen kontrollierten unter anderem an der Brackeler Straße, im Innenstadtbereich sowie am Phönixsee die Raser- und Tunerszene, um bekannte Schnittmengen zu den kriminellen Strukturen mit in die Kontrollen einzubeziehen.
Insgesamt 102 Verwarnungsgelder sowie 30 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden verhängt. Ein Auto musste wegen technischer Mängel beschlagnahmt und stillgelegt werden. Trauriger Höhepunkt bei der Geschwindigkeitsüberwachung an der Brackeler Straße war ein Auto mit gemessenen 185 km/h, bei erlaubten 100.
„Die Ergebnisse des heutigen Einsatz zeigen, dass wir unser Ziel nicht aus den Augen verlieren, um konsequent und beharrlich kriminelle Strukturen aufzubrechen. Die Strategie der Nadelstiche wird auch weiter ein Baustein zur erfolgreichen Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomen sein.“, betont der Einsatzleiter, Polizeidirektor Dirk Happe. „Was sich heute für uns auch gezeigt hat, ist, dass wir bei steigenden Infektionszahlen die Einhaltung der Coronaschutzverordnung nie aus den Augen verlieren werden.“ Es wird nicht die letzte Kontrolle gewesen sein.
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Ulrich Sander: Einseitige Berichterstattung in den Medien zur Clan-Kriminalität
Ulrich Sander: Einseitige Berichterstattung in den Medien zur Clan-Kriminalität
Es wird gegen Personen wegen Straftaten ermittelt, sie werden überführt, verurteilt, geraten in den Strafvollzug. Das ist meist keiner besonderen Erwähnung wert. Nicht so, wenn es sich um „türkisch- oder arabischstämmige“ Menschen handelt. Dann wird ihre ganze Familie oder ihre vermeintliche Familie in Mithaftung genommen. Für sie hat sich unser Innenminister den Namen Clan ausgedacht.
Jüngst wurde über die Clan-Kriminalität berichtet. Das Kriminelle dieser „Clans“ besteht offenbar darin, bestimmte Namen zu tragen, die Sie auch nennen – ein ungeheuerlicher Vorgang. Was meinen Sie wie es den Kindern, die solche Namen tragen, nun in den Schulen ergeht? Hören Sie auf mit der rassistischen Berichterstattung unter dem Vorwand der „Clan-Kriminalität“! Und schließlich: Wie wäre es mal mit einer Berichterstattung über „deutschstämmige“ Clans, über die Krupps, die Quandts, die Flicks? Es gibt Träger dieser Namen, die hatten nachweislich Vorfahren, welche aus Sklaven, genannt Fremdarbeiter, ungeheure Summen herauspressten. Das Kapital daraus ging an die Erben mit den genannten Namen – und es wurde nie eingezogen. Ulrich Sander, Dortmund
Kontrolle gegen kriminelle Strukturen in der nördlichen Innenstadt (PM Polizei Dortmund)
Kontrolle gegen kriminelle Strukturen in der nördlichen Innenstadt
In der vergangenen zwei Tagen (9. bis 10. September) haben Beamte der Dortmunder Polizei Schwerpunktkontrollen in der nördlichen Innenstadt durchgeführt. Vorrausgegangen waren auch Beschwerden von Anwohnern über offenen Drogenhandel in diesem Bereich.
Auf der Leibnizstraße beobachteten die Beamten zwei verdächtige Personen. Kurze Zeit später erfolgte die vorläufige Festnahme. Die beiden hatten vor den Augen der Beamten augenscheinlich mit Betäubungsmittel gehandelt. Die Drogen wurden sichergestellt, zudem auch noch über 1.300 Euro im Rahmen der Gewinnabschöpfung.
Im Keuningpark kontrollierten die Polizisten fünf Männer und fanden auch hier Betäubungsmittel in Form von Marihuana. Eine der fünf Personen wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland festgenommen. Vier weitere Strafverfahren wegen Verstößen gegen räumliche Beschränkungen wurden ebenfalls eingeleitet.
Weitere vermeintliche Drogengeschäfte beobachteten zivile Beamte im Bereich der Alsenstraße. Ein Mann ging von einer Mauer in ein Haus, von dort zu einem Baum, wo er sich bückte und etwas aufhob. Kurze Zeit später gab er einer vorbeikommenden Frau einen kleinen Gegenstand. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten Betäubungsmittel, sowohl am Baum als auch bei der Durchsuchung des vermeintlichen Dealers. Eine Strafanzeige folgt.
Zuletzt stellten die Beamten ein hochwertiges Fahrrad sicher. Der Radfahrer gab an, es für 25 Euro gekauft zu haben. Der Neupreis liegt nach Schätzung der Polizisten ungefähr bei 1.000 Euro. Einen Eigentumsnachweis konnte der „Schnäppchenjäger“ nicht erbringen. Zudem war die Rahmennummer des Fahrrads augenscheinlich bewusst zerkratzt worden. Auch hier schrieben die Beamten eine Strafanzeige.
Die Polizei Dortmund wird auch weiterhin kriminelle Strukturen in der Nordstadt bekämpfen. Solche Kontrollen werden auch in Zukunft permanent durchgeführt, um den stetigen Rückgang der Straftaten in den letzten Jahren in diesem Bereich zu festigen.
Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt – eine kurze Bilanz der Dortmunder Polizei (PM)
Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt – eine kurze Bilanz der Dortmunder Polizei
Beamte der Dortmunder Polizei sind am Donnerstag (24.9.) erneut den Bürgerbeschwerden in der nördlichen Innenstadt nachgegangen und haben im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes zahlreiche Verstöße festgestellt.
Folgend eine kurze Bilanz des Einsatzes, bei dem insgesamt 17 Personen kontrolliert wurden: Die Beamten sprachen elf Platzverweise aus und fertigten fünf Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Fünf Personen verstießen gegen die räumlichen Beschränkungen und ein Mann leistete Widerstand, nachdem er einen Platzverweis erhalten hatte – er wurde in Gewahrsam genommen.
Gegen 14.35 Uhr wies ein Zeuge die Polizisten im Dietrich-Keuning-Park auf einen zuvor beobachteten Drogenhandel hin. Die Einsatzkräfte trafen den vermeintlichen Dealer im nördlichen Teil des Parks an und kontrollierten ihn. Bei seiner Durchsuchung fanden sie neben einer Druckverschlusstüte mit augenscheinlichen Betäubungsmitteln einen kleinen Betrag Bargeld. Die Beamten stellten beides sicher und erteilten dem 30-jährigen Mann einen Platzverweis. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
Kurze Zeit später bemerkten die Polizisten einen für sie nicht Unbekannten. Der 18-jährige Dortmunder fuhr gegen 14.50 Uhr mit einem hochwertigen E-Bike von der Mallinckrodtstraße aus kommend in den Keuningpark. Die Einsatzkräfte entschlossen sich ihn zu kontrollieren. Neben drei Verschlusstüten mit offensichtlichen Betäubungsmitteln berichtete der Dortmunder von seinem vermeintlichen Schnäppchen. Denn das Fahrrad mit einem geschätzten Wert im vierstelligen Bereich habe er zum Top-Kurs von gerade mal 10 Euro gekauft. Aufgrund starker Zweifel und einem nicht hervorzubringenden Kaufnachweis stellten die Beamten neben den Betäubungsmitteln auch das E-Bike sicher. Der 18-Jährige schien allerdings noch nachlegen zu wollen. Mit dem Befahren des Dietrich-Keuning-Parks hatte er nämlich gegen ein bestehendes Hausverbot des Sicherheitsdienstes verstoßen. Der Aufforderung den Park zu verlassen kam er nicht nach. Er entschied sich vielmehr dazu, einen der einschreitenden Beamten körperlich anzugehen und Widerstand zu leisten. Der Dortmunder verbrachte daraufhin den Rest des Tages im Polizeigewahrsam.
Die Einsatzkräfte fertigten Anzeigen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, Hehlerei und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Im Rahmen weiterer Personenkontrollen stellten die Beamten gleich fünf Verstöße gegen die räumlichen Beschränkungen fest. Alle fünf betroffenen Männer erhielten einen Platzverweis und sie erwarten Strafverfahren wegen Verstößen gegen die räumliche Beschränkung.
Erneuter Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt – mehrfach Drogen sichergestellt (PM)
Erneuter Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt – mehrfach Drogen sichergestellt
Die Polizei Dortmund hat am Dienstag (12. Januar) erneut einen Schwerpunkteinsatz in der nördlichen Innenstadt durchgeführt. Zwischen 13 und 21 Uhr waren die Beamtinnen und Beamten vor allem in den Bereichen Keuning-Park, Münster- und Mallinckrodtstraße sowie im Umfeld des Hannibal-Gebäudes unterwegs. Mehrfach stellten sie in dem Einsatz Betäubungsmittel sicher. Ein Mann, den sie kontrollierten, befindet sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
Ab ca. 13.30 Uhr waren die Einsatzkräfte in den Straßenzügen rund um das Hannibal-Gebäude unterwegs. Mehrfach hatten sich hier Anwohnerinnen und Anwohner über einen regen Drogenhandel beschwert. Gestern erteilten die Beamten mehrere Platzverweise gegen dort aufhältige Personen.
Anschließend nahmen sie den Keuning-Park sowie den Mehmet-Kubasik-Platz in den Fokus. An letztgenanntem Platz konnten sie gegen 14.45 Uhr sodann auch mehrere mutmaßliche Verkäufe von augenscheinlichem Cannabis beobachten und in der Nähe zwei Drogendepots entdecken. Die aufgefundenen Drogen beschlagnahmten die Polizisten. Den 25-jährigen Verkäufer aus Werne erwartet nun eine Strafanzeige wegen des illegalen Handels mit Cannabis.
Im Keuning-Park wurden Beamte ebenfalls gegen 14.45 Uhr vom dortigen Sicherheitsdienst auf einen Jugendlichen aufmerksam gemacht, der eine augenscheinliche Ecstasy-Pille an eine ebenfalls minderjährige Käuferin übergeben hatte. Bei der Durchsuchung des 15-Jährigen aus Dortmund fanden sie weitere Pillen, die sie sicherstellten. Auch ihn erwartet nun eine Strafanzeige. Er wurde ebenso wie die 15-jährige Dortmunderin der Jugendschutzstelle übergeben.
Bei der Kontrolle eines weiteren Mannes (22, aus Gelsenkirchen), der sich im Park aufhielt, fanden die Polizisten mutmaßliches Marihuana. Folge: Sicherstellung und eine entsprechende Strafanzeige.
Bei diesen Maßnahmen blieb es bei einem 22-jährigen Mann nicht. Ihn kontrollierten die Einsatzkräfte gegen 17 Uhr auf der Münsterstraße. Mehr als ein Dutzend Tütchen mit augenscheinlichem Marihuana fanden sie bei ihm und beschlagnahmten es. Zur Identitätsfeststellung musste der Mann die Beamten zur Wache begleiten. Dort stellte sich heraus, dass auch noch ein offener Haftbefehl gegen ihn vorlag. Endstation: JVA.
Die Bekämpfung der Kriminalität in der Dortmunder Nordstadt gehört für die Polizei Dortmund zu den Behördenschwerpunkten. Die sinkenden Kriminalitätszahlen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die unermüdliche Arbeit der Beamtinnen und Beamten und die regelmäßigen Schwerpunkteinsätze Früchte tragen. Straftäterinnen und -täter müssen hier jederzeit mit der Polizei rechnen!
Polizei setzt Kampf gegen Clan-Kriminalität auch in Pandemie-Zeiten fort – Rund 100 Jahre Freiheitsstrafe gegen Bandenmitglieder erwirkt (PM)
Polizei setzt Kampf gegen Clan-Kriminalität auch in Pandemie-Zeiten fort –
Rund 100 Jahre Freiheitsstrafe gegen Bandenmitglieder erwirkt
Ebenso wie das gesamte gesellschaftliche Leben hat die Corona-Pandemie im Jahr 2020 auch die Arbeit der Polizei beeinflusst und verändert. Neue personalintensive Schwerpunkte wie die Corona-Kontrollen, neue Arbeitsweisen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Virus, neue Voraussetzungen für Straftäterinnen und -täter. Bei all diesen Veränderungen ist für die Polizei jedoch eines auch 2020 gleich geblieben: der Fokus auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und damit auf bestimmte Schwerpunktthemen. Zu diesen gehört seit Jahren die konsequente Bekämpfung der Clan-Kriminalität und der dahinter stehenden kriminellen Strukturen.
Diese hat die Polizei Dortmund auch in Pandemie-Zeiten mit großen Anstrengungen weitergeführt – trotz personeller Herausforderungen und trotz geänderter Voraussetzungen, die sich zum Beispiel durch die pandemiebedingte Schließung von Shisha-Bars und ähnlichen Treffpunkten der Szene sowie Kontaktbeschränkungen ergeben haben.
„Die Pandemie mag die Herausforderungen für unsere Kolleginnen und Kollegen erhöht haben. Doch das bringt uns nicht von unserem Ziel ab, kriminelle Strukturen in Dortmund und Lünen mit viel Ausdauer zu bekämpfen“, erklärt Polizeipräsident Gregor Lange. „Wir machen auch in diesen besonderen Zeiten immer wieder deutlich: Wir lassen es nicht zu, dass organisierte Kriminelle Parallelwelten erschaffen, in denen die Regeln unseres Rechtsstaates keine Bedeutung haben. Straftäter und kriminelle Banden müssen jederzeit mit uns rechnen!“
An 225 Kontrollorten – wie zum Beispiel Shisha-Bars, Wettbüros oder Spielhallen – und auch im öffentlichen (Verkehrs-)Raum waren die Beamtinnen und Beamten im vergangenen Jahr dienststellenübergreifend – vom Wach- und Wechseldienst über die zivilen Einsatztrupps und den Schwerpunktdienst Nord bis hin zu Bereitschaftspolizei und Verkehrsdienst – unterwegs. Handlungsschwerpunkt war dabei vor allem die nördliche Innenstadt Dortmunds. Ergebnisse der Kontrollaktionen waren unter anderem 57 Festnahmen, 30 Ingewahrsamnahmen, 251 Strafanzeigen sowie 82 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. 24 Mal wurden Bereichsbetretungsverbote erwirkt.
Im Kampf gegen die Drogenkriminalität griffen die Beamtinnen und Beamten zusätzlich immer wieder auf das wirksame Mittel der Bargeldsicherstellung zurück: 394 Mal in 2020. Die täglichen Einsätze gegen Drogenhändler stören den Geldtransfer von den Geschäften auf der Straße bis in die oberen Strukturen. Insgesamt wurden bei diesen Sicherstellungen im letzten Jahr knapp 300.000 Euro abgeschöpft.
Regelmäßig wurden die Einsätze auch im Jahr 2020 gemeinsam mit anderen Behörden wie der Stadt Dortmund oder dem Hauptzollamt durchgeführt. Eine wirkungsvolle Zusammenarbeit, die sich aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen, die jede einzelne Behörde treffen kann, bewährt hat.
Ebenso wie die Ermittlungsarbeit der EK „Nordstadt“ gemeinsam mit der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Denn auch hier sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Allein im Jahr 2020 hat die Ermittlungskommission 2.104 Strafverfahren bearbeitet. Sie war 2019 erst noch mit neuem Personal verstärkt worden, das das Land extra für die Bekämpfung der Clankriminalität zur Verfügung gestellt hat. Unter den bearbeiteten Verfahren waren u.a. 660 Körperverletzungsdelikte, 132 Diebstähle in/aus Kfz, 549 sonstige Diebstähle sowie 243 Raubdelikte. 1.507 dieser Taten wurden geklärt und damit auch im Jahr 2020 eine bemerkenswert hohe Aufklärungsquote von 71,62 Prozent erreicht. Gegen 105 Personen wurden Haftbefehle erwirkt.
Zwei größere Ermittlungsverfahren wegen organisiertem Handel mit Betäubungsmitteln, die zum Teil über mehrere Jahre vor Gericht verhandelt wurden, mündeten im Jahr 2020 in zum Teil empfindlichen Gerichtsurteilen. In insgesamt 31 Verurteilungen sprachen die Richter Freiheitsstrafen von insgesamt knapp über 104 Jahren aus. Auch wenn die Strafen vereinzelt zur Bewährung ausgesetzt wurden, so muss eine solche Verurteilungsquote doch als klares Signal in Richtung krimineller Clanstrukturen verstanden werden.
„Selbst in einem derart ungewöhnlichen Jahr haben die mitwirkenden Behörden gezeigt, wie man gemeinsam auf neue Gegebenheiten reagieren kann. Und gemeinsam wurde der Repressions- und Kontrolldruck auf die Köpfe hinter den kriminellen Strukturen hoch gehalten. Mit den Maßnahmen, die uns möglich waren: Vielleicht nicht in gewohntem Umfang mit Kontrollen in Betrieben, dafür aber im öffentlichen Raum, mit akribischen Ermittlungen, die zu einer hohen Aufklärungsquote geführt haben, und fortwährendem Informationsaustausch. Die Pandemie mag das öffentliche Leben ein Stück weit zurückgefahren haben, nicht jedoch die Anstrengungen der beteiligten Behörden im Kampf gegen Clankriminalität.“
Weiterer Schlag gegen die Clan-Kriminalität und den Drogenhandel: Kokainhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt (Gemeinsame PM von Staatsanwalt und Polizei)
Weiterer Schlag gegen die Clan-Kriminalität und den Drogenhandel: Kokainhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt (Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwalt und Polizei Dortmund)
Als Angehöriger krimineller Clanstrukturen betrieb ein 35-jähriger Mann in der Dortmunder Nordstadt einen schwunghaften Handel mit Kokain. Nach intensiven Ermittlungen vollstreckten Beamte der Dortmunder Polizei im Sommer 2020 einen Untersuchungshaftbefehl. Das Landgericht Dortmund verurteilte ihn schließlich am 25. Februar 2021 zu fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Polizeipräsident Gregor Lange: „Patriacharlich-hierarchisch organisierte Clans schaffen mit ihren abgeschotteten Strukturen günstige Bedingungen für kriminelle Geschäftsmodelle und Straftäter. Diese aktuelle Verurteilung eines Mitglieds des Miri-Clans zu einer empfindlichen mehrjährigen Haftstrafe zeigt: Wir gehen mit aller Konsequenz und wirksam gegen die Organisierte Kriminalität und vor allem gegen den von kriminellen Clanstrukturen betriebenen Drogenhandel in der Nordstadt vor.“
Polizei und Staatsanwaltschaft konnten dem verurteilten 35-Jährigen den Handel mit 13 Kilogramm Kokain eindeutig nachweisen. Er legte ein Geständnis ab. Neben einer Tätigkeit als Kurier portionierte und verkaufte er einen Teil des Kokains mit einem Gehilfen im Bereich der Stahlwerkstraße.
Auch diesen Bereich im Dortmunder Borsigviertel hat die Polizei gerade vor dem Hintergrund der gewalttätigen Milieustreitigkeiten im Jahr 2015 im Blick, da Drogenhändler und deren „Kunden“ das von vielen Familien bewohnte Quartier für kriminelle Geschäfte nutzen.
Der Einsatz gegen die Drogenkriminalität in der Nordstadt ist Teil eines behördenstrategischen Schwerpunkts des Polizeipräsidiums Dortmund zur Verbesserung der Lebensqualität in dem Bezirk. Das Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Stadt Dortmund und Zoll zielt darauf ab, kriminelle Clan-Strukturen nachhaltig zu bekämpfen.
Ein weiteres Beispiel für die Schlagkraft der Einsätze gegen die organisierte Kriminalität ist eine Verurteilung zum Beispiel aus dem Jahr 2019: Der bandenmäßige Handel mit Drogen führte bei einem Beschuldigten mit einem Bewährungswiderruf zu einer Haftstrafe von insgesamt zehn Jahren und zwei Monaten.
Ergebnis dieser gemeinsamen Kontrollen und einer Vielzahl an Verfahren sind seit 2015 etliche Urteile mit insgesamt mehr als 250 Jahren Freiheitsstrafe, dabei bis zu zehn Jahre Haft für führende Köpfe der kriminellen Clans.
Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung der Clankriminalität in der nördlichen Innenstadt bleiben erfolgreich (PM POL-DO)
Bei einem Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Clankriminalität am Mittwoch (3. August) zeigte sich erneut die Notwendigkeit dieser Maßnahmen. Die eingesetzten Beamten fanden an unterschiedlichen Örtlichkeiten Betäubungsmittel, Waffen und Bargeld und stellten diese sicher.
Ziele der Kontrollen waren unter anderem Parkanlagen, öffentliche Plätze und Lokale – insbesondere auch der Dietrich-Keuning-Park. Damit kommt die Polizei Dortmund der aktuellen Beschwerdelage aus der Bevölkerung nach, um dieser mit erhöhter Präsenz gerecht zu werden. Die Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung werden stets ernst genommen und führen in vielen Fällen zur erfolgreichen Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten.
Neben sechs Strafanzeigen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln fertigten die Beamten auch vier Anzeigen bezüglich des Verdachtes des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln. Besonders hervorzuheben der Handel mit harten Drogen: Bei einem 24-jährigenTatverdächtigen aus Berlin fanden die Beamten unter anderem Kokain. Während dieser Maßnahmen fanden die Einsatzkräfte ein verbotenes Butterflymesser und ein Reizstoffsprühgerät. Zudem stellten sie eine dreistellige Summe Bargeld sicher. Im Visier der Einsatzkräfte liegen ebenfalls Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit. In diesen Bereichen konnte jeweils ein Delikt erfasst und zur Anzeige gebracht werden.
Diese aus polizeilicher Sicht „erfolgreichen“ Schwerpunktkontrollen verdeutlichen immer wieder den stetigen Handlungsbedarf zur Bekämpfung krimineller Strukturen. Die Polizei Dortmund wird weiterhin mit diversen Einsätzen und Maßnahmen gegen diese Form der Kriminalität vorgehen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum: Verstöße werden mit aller Konsequenz verfolgt und geahndet. Die Polizei Dortmund lässt nicht zu, dass insbesondere Delikte aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität verharmlost werden. Auch weiche Drogen können der Einstieg in schwere körperliche und psychische Abhängigkeiten sein. Die schädlichen Folgen einer Drogensucht werden leider zu oft unterschätzt oder verdrängt.
Gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Polizei und Zoll in der Dortmunder Nordstadt (PM)
Zusammen mit dem Zoll haben Beamte der Polizei Dortmund am Montagnachmittag (29. August) mehrere Gewerbe überprüft. Bei drei von vier Lokalitäten lagen Verstöße vor.
Begonnen haben die Kontrollen durch den Schwerpunktdienst der Polizeiwache Nord gegen 13 Uhr im Dietrich-Keuning-Park. Im Fokus dieser polizeilichen Beharrlichkeit liegt weiterhin die anhaltende Beschwerdelage der Bürgerinnen und Bürger rund um die Parkanlage. Es dauerte nicht lang und die Beamten wurden fündig. Sie entdeckten zwei Drogenverstecke, sogenannte „Bunker“, und stellten 22 Druckverschlusstüten mit Marihuana und Haschisch sicher.
Im Anschluss trafen die Einsatzkräfte auf ihnen bekannte Personen aus der Betäubungsmittel-Szene, einen 27-Jährigen aus Gelsenkirchen und einen 20-Jährigen ohne festen Wohnsitz. Der junge Mann aus Gelsenkirchen versuchte zunächst die Flucht zu ergreifen, konnte jedoch schnell eingeholt und festgehalten werden. Gegen ihn lag ein Verstoß gegen seine räumlichen Beschränkungen vor und beide Personen waren im Besitz von Betäubungsmitteln. Die verbotenen Substanzen wurden sichergestellt und Platzverweise ausgesprochen. Während der Kontrollen konnten auch zwei Haftbefehle vollstreckt werden. Für einen 42-Jährigen ging es in die JVA und für einen 16-Jährigen in den Jugendarrest.
Vorläufige Bilanz der Schwerpunktkontrollen im Dietrich-Keuning-Park: Vier Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie vier Strafanzeigen bezüglich des Verstoßes gegen räumliche Beschränkungen und zwei Haftbefehle.
Ab 17 Uhr führte die Polizei Dortmund zusammen mit dem Zoll mehrere Gewerbekontrollen in der nördlichen Innenstadt durch. Bei der Überprüfung von vier Kiosken fanden die Beamten in dreien mehrere steuerrechtliche Verstöße. Insgesamt wurden 9120 unversteuerte Zigaretten, 150 kg unversteuerter Kaffee, 37 illegale E-Zigaretten und unversteuerte Alkoholprodukte sichergestellt. Die Beamten des Zolls leiteten die entsprechenden Strafverfahren ein.
Der Handlungsbedarf staatlicher Kontrolle in der nördlichen Innenstadt bleibt hoch, dies zeigen die Ergebnisse der behördenübergreifenden Schwerpunkteinsätze. Nur durch die regelmäßige Überprüfung und Kontrolle kann Kriminellen das Leben schwer gemacht werden. Polizei, Zoll und Kommune werden auch weiterhin für die Bevölkerung vor Ort im Einsatz sein, um für ein sicheres Miteinander zu sorgen.
Der Kampf gegen Clankriminalität geht weiter: Lagebild 2022 veröffentlicht (PM Innenministerium NRW)
Das Ministerium des Innern teilt mit:
Reul: Wir setzen den Dauerlauf im Kampf gegen Clankriminelle fort, die Kondition dafür haben wir
Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA NRW) hat das Lagebild Clankriminalität für das Jahr 2022 vorgelegt. Hieraus gehen ein Anstieg der Straftaten sowie ein Anstieg der Tatverdächtigen mit Clanbezug hervor. Insgesamt wurden für das Berichtsjahr 6.573 Straftaten mit Clanbezug registriert. Das ist eine Steigerung um 20,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 5.462). 30,9 Prozent der Straftaten sind sogenannte Rohheitsdelikte wie beispielsweise Raub, Bedrohung oder Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie etwa Freiheitsberaubung. Dezidiert neuartige Strukturen im Bereich der Clankriminalität werden in diesem Lagebild (noch) nicht betrachtet.
Innenminister Herbert Reul: „Clankriminalität lässt sich nicht wegreden. Wir sehen, dass kriminelle Mitglieder von Clans weiter auf unseren Straßen unterwegs sind und ihre Fäuste nicht in den Hosentaschen lassen. Die Gewaltbereitschaft ist enorm. Deshalb gilt null Toleranz – heute wie morgen. Niemand läuft einen Marathon in einer Stunde. Unseren Dauerlauf im Kampf gegen Clankriminelle setzen wir fort, die Kondition dafür haben wir.“
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (2.031) haben 2022 im Vergleich zum Vorjahr (1.529) ist um 32,8 Prozent zugenommen, während diese Delikte insgesamt – ähnlich wie im Vorjahr – ein knappes Drittel ausmachen. 14,9 Prozent der registrierten Straftaten waren Vermögens- und Fälschungsdelikte (981). 14,6 Prozent der Straftaten waren Diebstähle (958). Hier ist mit einem Plus von 78,4 Prozent eine große Fallzahlensteigerung zu verzeichnen (2021: 537).
Das LKA NRW hat zudem einen Anstieg bei der Anzahl der Tatverdächtigen registriert. Insgesamt wurden 4.035 Tatverdächtige mit Clanbezug gezählt. Das ist ein Anstieg um 11,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2021: 3.629). Die Tatverdächtigen sind ganz überwiegend männlich (81,1 Prozent) und zwischen 26 und 30 Jahre alt. Im Jahr 2022 hatten insgesamt 2.156 (53,4 Prozent) Tatverdächtige die deutsche Staatsangehörigkeit, 672 (16,7 Prozent) der Tatverdächtigen wiesen die syrische Staatsangehörigkeit auf, 550 (13,6 Prozent) die libanesische. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil syrischer Tatverdächtiger um 2,5 Prozentpunkte gestiegen (2021: 517; 14,2 Prozent).
Die nordrhein-westfälische Polizei hat im Jahr 2022 im Rahmen von 615 Razzien über 1.570 Objekte kontrolliert, darunter (jeweils über) 220 Shisha-Bars, 60 Restaurants, 30 Spielhallen und 90 Wettbüros. 23,2 Prozent der Objekte wurden unmittelbar durch die Behörden geschlossen, unter anderem wegen fehlender Konzessionen, aufgrund von Hygienemängeln oder wegen baurechtlicher Mängel. Im Rahmen der Kontrollen bei Gewerbebetrieben fertigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr als 820 Strafanzeigen. Auch sieben Straftaten zum Nachteil von Vollstreckungsbeamten wurden erfasst.
Die meisten Straftaten im Bereich der Clankriminalität wurden im Ruhrgebiet in den Zuständigkeitsbereichen der Kreispolizeibehörden Essen (11,2 Prozent), Recklinghausen (8,4 Prozent) und Gelsenkirchen (6,6 Prozent) registriert.
Zuletzt kam es im Juni 2023 in Essen und Castrop-Rauxel zu einer größeren gewaltsamen Auseinandersetzung unter Beteiligung krimineller Clan-Mitglieder. Ähnliche Tumultlagen wie diese gab es auch im Berichtsjahr. So kam es etwa im Juni 2022 in Essen-Altendorf zu einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen zweier türkisch-arabischer Großfamilien. Circa 200 Personen waren beteiligt. Vier Personen wurden durch Messer, Schlagstöcke oder andere gefährliche Gegenstände verletzt. Die Polizei leitete elf Ermittlungsverfahren gegen 28 Verdächtige ein. Insgesamt ist die Anzahl derartiger Tumultlagen in Nordrhein-Westfalen von 179 im Jahr 2017 auf 37 im Jahr 2022 zurückgegangen.
Innenminister Herbert Reul betont: „Das Recht der Familie gilt bei uns nicht. Und Friedensrichter sind Erfindungen, die hier in Nordrhein-Westfalen sicher nicht patentiert werden. Das Gewaltmonopol des Staates ist nicht verhandelbar – egal wer sich da in die Haare kriegt..“
Im Berichtsjahr 2022 hat sich die Arbeit der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo-Ruhr) erneut bezahlt gemacht. Dazu gehören insbesondere die behördenübergreifende Vernetzung, der Wissenstransfer sowie die gemeinsame Aus- und Bewertung von Informationen. Die SiKo-Ruhr unterstützte in einem Ermittlungsverfahren der Bundespolizeidirektion Kleve, so dass dieser eine großer Ermittlungserfolg gelang: Es konnten sieben türkisch-arabischstämmige Tatverdächtige aus dem Clan-Milieu aus dem Raum Essen, Aachen und Bremen ermittelt werden. Im Jahr 2020 sollen sie über 1.400 hochwertige Markenstaubsauger im Wert von circa 600.000 Euro gestohlen und anschließend weiterverkauft haben.
Im aktuellen Lagebild wurde die Zahl der Clannamen von 113 auf 116 erweitert. Das LKA NRW wertet das Phänomen Clankriminalität (bislang) auf Grundlage einer namensgebundenen Recherche aus. Die in der bundesweit in polizeilichen Gremien abgestimmte Definition geforderte familiäre oder ethnische Verbundenheit wird dabei durch einen gemeinsamen Nachnamen als gegeben angesehen. Basis für die Namensliste ist eine Einschätzung der regionalen Analyse- und Auswertedienststellen für Organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen für den Betrachtungszeitraum.
2018 veröffentlichte das LKA NRW erstmalig ein Lagebild Clankriminalität und erstellt dieses seitdem jährlich. Die Lagedarstellung basiert auf den erfassten Straftaten der Polizei, die von Tatverdächtigen mit einem von den Ermittlungsbehörden als clanrelevant definierten Familiennamen begangen wurden. Im Lagebild 2022 werden ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen. Das LKA NRW ist – vor dem Hintergrund kriminalpolizeilicher Erkenntnisse und der jüngeren gewalttätigen Auseinandersetzungen in Castrop-Rauxel und Essen – damit beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine Betrachtung beziehungsweise eine Erweiterung des Lagebildes um kriminelle Angehörige anderer bisher nicht erfasster Clanstrukturen kriminalfachlich als geboten erscheint.
Innenminister Reul dazu: „Die Struktur der Tatverdächtigen, der Strafta-ten und der regionalen Schwerpunkte verändert sich von Jahr zu Jahr, wenn auch manchmal nur im Detail. Wer das Phänomen erfolgreich bekämpfen will, muss dranbleiben und Neuerungen im Blick behalten. Und genau das machen wir – ganz sicher auch im nächsten Jahr.“
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NRW-Innenminister Reul stellt neues Lagebild Clankriminalität vor (PM MIK NRW)
DAS MINISTERIUM DES INNERN TEILT MIT:
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat das sechste Lagebild zu Clankriminalität vorgelegt. Innenminister Herbert Reul hat die Ergebnisse am Donnerstag in Düsseldorf vorgestellt. 2023 hat die Polizei insgesamt 7.000 Straftaten von kriminellen Clanmitgliedern, unter anderem durch Kontrollmaßnahmen, registriert. Das ist eine Zunahme von knapp sieben Prozent zum Vorjahr. Im vergangenen Jahr hat die Polizei Nordrhein-Westfalen insgesamt 423 Razzien gegen Clankriminalität durchgeführt. Rund eine Million Euro wurden in Strafverfahren abgeschöpft.
Innenminister Herbert Reul: „Nordrhein-Westfalen ist schon länger ein ungemütliches Pflaster für Clankriminelle. Wenn wir über Clankriminalität reden, reden wir nicht nur über Kleinkriminalität, sondern auch über schwere und Organisierte Kriminalität. Mit Nadelstichen, mit zusammengeschobenen Schreibtischen verschiedener Behörden und dem follow-the-money-Ansatz fahren wir gut. Wir gehen den Leuten gehörig auf den Zeiger und ärgern da, wo illegale Geschäfte gemacht werden sollen. Der Kampf gegen Clankriminalität ist noch nicht gewonnen. Wir machen weiter.“
Im vergangenem Jahr hat die Polizei Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern an die tausend Objekte kontrolliert. Dazu zählten Shisha-Bars, Gaststätten und Spielstätten für illegales Glücksspiel. Die Polizei hat über 600 Strafanzeigen geschrieben und über 1.000 Verwarngelder verhängt. Die zuständigen Behörden haben 225 Objekte geschlossen.
Etwa ein Drittel der erfassten Taten, die von Clankriminellen begangen wurden, waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit [2.145]. Das ist weiter das größte Kriminalitätsfeld im Bereich Clankriminalität. In knapp 1.500 Fällen ging es um Körperverletzung. Erfasst sind davon aber auch zum Beispiel Raub, Nötigung oder Erpressung. Drogendelikte machen rund acht Prozent [579] der Straftaten aus, die der Clankriminalität zugeordnet werden. Bei etwa 15 Prozent [1.099] der Taten handelte es sich um Vermögens- oder Fälschungsdelikte. Von den 7.000 Taten sind rund 1.200 Taten dem Bereich der Schweren Kriminalität zuzuordnen. Das waren Fälle wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Schutzgelderpressung. Zehn Tötungsdelikte werden dem Bereich Clankriminalität zugeordnet. Im vergangenen Jahr konnten etwa 4.200 Tatverdächtige mit Bezug zur Clankriminalität ermittelt werden. Etwa fünf Prozent sind Mehrfachtatverdächtige [216], die für etwa ein Drittel [27 Prozent] der Taten verantwortlich sind.
Das Landeskriminalamt wertet das Phänomen Clankriminalität mit einer namensgebundenen Recherche aus. Das Lagebild basiert auf erfassten Straftaten, die von Tatverdächtigen mit einem von den Ermittlungsbehörden als relevant definierten Familiennamen begangen wurden. Die Basis dieser Liste mit relevanten Familiennamen ist eine aktuelle Einschätzung der regionalen Analyse- und Auswertedienststellen für Organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen. Im Lagebild werden ausschließlich kriminelle Angehörige türkisch-arabischer Großfamilien erfasst, sofern Bezüge zum Libanon oder zur Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye vorliegen. Auf dieser Grundlage wurde die Namensliste im aktuellen Lagebild um zwei neue Familiennamen ergänzt. Insgesamt werden hier nun 118 Familiennamen erfasst.
Das Landeskriminalamt erstellt seit 2018 jährlich das Lagebild Clankriminalität.