Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten erreicht Lohnerhöhung:

Es gibt mehr Geld für die 10.400 Beschäftigten in der Gastronomie in Dortmund

Die Sonne scheint und die Straßencafés füllen sich - das ruft auch Taschendiebe auf den Plan.
Schön für die Gäste, aber ein harter Job im Service und hinter den Kulissen. Für Beschäftigte gibt es jetzt einen „Extra-Schuss beim Lohn“, sagt die Gastro-Gewerkschaft NGG. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Ob Tresen, Küche oder Service – wer in Dortmund im Restaurant, Hotel oder Café arbeitet, bekommt künftig mehr Lohn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten erreichte eine Lohnerhöhung, die für alle Betriebe, die im nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) organisiert sind, Gültigkeit hat.

Die neue ‚Lohn-Latte‘ liegt bei 12,94 Euro pro Stunde

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Archivfoto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

„Nicht die Kasse am Tresen wird voller, sondern diesmal das private Portemonnaie von Kellnern, Köchinnen & Co,“ erklärt Torsten Gebehart von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Er ist überzeugt: „Ein Stundenlohn von 12,94 Euro ist das neue Gastro-Lohnlimit.“

Laut Recherchen der NGG bei der Arbeitsagentur, gibt es in Dortmund rund 10.400 Beschäftigte im Gastgewerbe – von der Restaurantküche bis zum Service, von der Hotelbar bis zur Rezeption. Und das in rund 940 Betrieben. Geht es nach Gebehart, sollten sich alle Betriebe an der neuen ‚Lohn-Latte‘ orientieren.

Mai-Lohn checken und Gewerkschaft kontaktieren

Bald mehr im Portemonnaie: Der Lohn für Berufsstarter:innen steigt um 83 Euro im Monat. Foto: Gewerkschaft NGG

„Wer die Ausbildung in der Küche oder im Service absolviert hat und in Vollzeit arbeitet, verdient als Berufsstarter:in jetzt 2.441 Euro im Monat – und damit 83 Euro mehr als bislang“, so der NGG-Geschäftsführer. Erfahrene Fachkräfte hätten sogar 92 Euro mehr in der Tasche und somit 2.711 Euro am Monatsende auf dem Konto.

„Selbst angelernte Köche oder Kellnerinnen mit längerer Betriebszugehörigkeit gehen ab jetzt mit einem Monatslohn von 2.362 Euro nach Hause,“ erklärt Gebehart und rät allen, die in der Gastronomie arbeiten, unbedingt den Mai-Lohn zu checken.

Gewerkschaft-Hotline berät bei Problemen

Wer das zusätzliche Geld nicht bekomme, dem rät Gebehart zu einem Anruf bei der Gastro-Hotline der Gewerkschaft NGG, die bis 20 Uhr geschaltet ist: (040) 380 13 – 255. Für eine direkte Lohn-Beratung können sich Beschäftigte auch vor Ort in Dortmund an die Gewerkschaft wenden: per Telefon unter der 55 79 79-0 oder per Mail an: region.dortmund@ngg.net.

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Reaktionen

  1. Till Strucksberg

    Lieber Torsten Gebehart, gibt es einen Grund, warum du die Lohn“steigerung“ nur in absoluten Zahlen benennst und nicht – wie sonst üblich – in Prozenten? Könnte es daran liegen, dass du dich für die neuen Zahlen schämst? Das verstehe ich. Wenn ich richtig gerechnet habe, sind es nämlich nur ca. 3,5 %, die die Beschäftigten „mehr nach Hause tragen“. Sie werden unter dieser Last nicht zusammenbrechen, da ihr Portemonnaie bei mindestens 7 % Preissteigerungen vorher schon mehr als doppelt so viel leichter geworden ist. How dare you?!

  2. Nach Pandemie-Erfahrung: NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld – Krisenschutz für Beschäftigte in Dortmund (PM)

    Mehr Schutz für Beschäftigte in Dortmund in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Dortmund, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen.

    „Mit einem Mindest-Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, in Armut abrutschen“, sagt Torsten Gebehart von der NGG-Region Dortmund. Genau das sei nämlich vielen Menschen während der Corona-Pandemie passiert und dürfe sich nicht wiederholen, so der NGG-Geschäftsführer.

    „Auch in Dortmund bescherte die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit. Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne bekommen und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte dramatisch“, so Torsten Gebehart. Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Haltelinie nach unten dringend notwendig. „Deswegen muss ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden – und zwar auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns“, so der Gewerkschafter.

    Das Mindest-Kurzarbeitergeld wird Thema auf dem Gewerkschaftstag der NGG Nordrhein-Westfalen am kommenden Freitag und Samstag (Hinweis für die Redaktion: 2. und 3. Juni) sein. An der Landesbezirkskonferenz werden auch Delegierte aus der Region teilnehmen. „Von dem ‚Gipfel für Ernährung und Arbeit‘ werden wichtige Impulse auch für die Beschäftigten im Gastgewerbe, in den Bäckereien und Fleischereien und in der Lebensmittelindustrie in Dortmund ausgehen“, so die Erwartung von Torsten Gebehart. Ob mehr Schutz für Beschäftigte in Krisenzeiten, mehr Sicherheit im Job oder mehr faire Tariflöhne – es gehe um gute Arbeitsbedingungen für die Menschen in den Gastro- und Ernährungsbranchen unmittelbar vor Ort.

  3. NGG-Tipp für Gastro-Beschäftigte in Dortmund: Weihnachtsgeld im Februar – Weihnachtsgeld-Muffeln“ keine Chance lassen – Countdown für Lohncheck läuft (PM)

    Weihnachtsgeld im Februar: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Gastronomie-Beschäftigten in Dortmund zu einem genauen Blick auf ihre Jahreslohnabrechnung. „Jeder sollte einmal prüfen, ob er im vergangenen Jahr seine Weihnachtsgeldzahlung tatsächlich bekommen hat. Etliche Chefs im Gastgewerbe ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Torsten Gebehart. Der Lohncheck lohne sich, so der Geschäftsführer der NGG Dortmund. Denn bis Ende Februar könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern.

    Für Torsten Gebehart sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“ unter den Gastro-Arbeitgebern ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte gerade für kleinere Betriebe.

    Torsten Gebehart: „Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehaltskonto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung im letzten Jahr nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis zum 29. Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch“, so der NGG-Geschäftsführer.

    Die NGG hofft, dass sich möglichst viele in den kommenden Wochen gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten. Es steht jedem, der mindestens ein Jahr im Betrieb arbeitet, ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu – vom Koch bis zur Kellnerin und vom Housekeeping bis zum Nachtportier an der Rezeption“, so Gebehart.

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