„Die Rechte“: Berufungsverhandlung gegen Scharnhorster Bezirksvertreter – Amtsgericht verhängte 22 Monate Haft

Neonazi-Politiker Daniel Grebe wurde zu insgesamt 22 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Neonazi-Politiker Daniel Grebe wurde zu insgesamt 22 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Ein weiterer Prozess aus der Abteilung „Rathaussturm“: Am 17. März muss sich der Scharnhorster Bezirksvertreter der Partei „Die Rechte“, Daniel Grebe, vor dem Landgericht verantworten. Das Amtsgericht hatte gegen ihn eine 22-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Dagegen war der Neonazi in Berufung gegangen.

Flaschenwurf gegen Piraten-Politiker und Böller gegen Polizisten

Zur Last gelegt wurde ihm ein Flaschenwurf am Wahlabend (25. Mai 2014) vor dem Dortmunder Rathaus, wo Grebe den Piraten-Politiker Christian Gebel am Kopf verletzte.

Außerdem sah es das Amtsgericht für erwiesen an, dass Grebe in der Silvesternacht (1. Januar 2015) auf dem Wilhelmplatz gezielt einen Böller auf Polizisten geschleudert hatte.

Entscheidend für das Urteil ohne Bewährung war allerdings der Umstand, dass der Verurteilte zumindest während der Tat auf dem Wilhelmplatz noch unter Bewährung stand.

Mehrfach einschlägig vorbestrafter Neonazi bekam keine Bewährung

Piraten-Politiker Christian Gebel wurde von der Bierflasche getroffen und am Kopf verletzt.
Piraten-Politiker Christian Gebel wurde von der Bierflasche getroffen und am Kopf verletzt.

Insgesamt vier Vorstrafen, u.a. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher und versuchter Körperverletzung, uneidlicher Falschaussage, Bedrohung, Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz hatte der aus dem nordhessischen Schwalmstadt stammende bereits kassiert.

Für den Flaschenwurf gegen Christian Gebel bildete das Schöffengericht mit der Bewährungsstrafe aus Dresden eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Eine separat verhängte Freiheitsstrafe gab es für den Böllerwurf: Hierfür wurde der 25-Jährige zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Berufungsverhandlung am 17. März vor dem Landgericht 

Jetzt geht es für den Neonazi um alles: Die Verhandlung findet am 17. März vor dem Landgericht Dortmund (Kaiserstraße 34, Saal 24) statt.

Damit befindet sich Grebe in „bester“ Gesellschaft: Der Dortmunder Neonazi Christoph Drewer ist erst Ende Januar in Münster zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Splitterpartei „Die Rechte“ wurden volksverhetzende Äußerungen während einer Demo im März 2012 zum Verhängnis. Dieses Urteil ist – wie das von Grebe – noch nicht rechtskräftig.

Weiterer Prozess gegen Andre P. wegen Angriffs auf Polizisten in der Nordstadt

Der 24-jährige Neonazi Andre P. muss sich gleich wegen vier unterschiedlicher Verfahren vor Gericht verantworten.
Der 24-jährige Neonazi Andre P. steht erneut vor Gericht

Sollte auch das Landgericht Daniel Grebe rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilen, würde sein Parteifreund Andre P. in die Bezirksvertretung in Scharnhorst nachrücken.

Allerdings muss sich P. bereits eine Woche vor Grebe erneut vor dem Amtsgericht in Dortmund  verantworten, weil er bei einer Demo der Partei „Die Rechte“ am 23. August 2014 in der Nordstadt einen Polizisten attackiert hatte.

Wegen Angriffen während des „Rathaussturms“ und anderer Gelegenheiten wurde Andre P. im Sommer 2015 bereits zu mehreren Geldstrafen verurteilt – hier waren ebenfalls Polizisten und Journalisten das Ziel seiner Attacken. Es waren nicht seine ersten Verurteilungen.

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