Gestiegene Beschaffungspreise sowie steigende Netzentgelte:

DEW21 erhöht die Preise für Gas und Strom zum Jahreswechsel 2022/23 erneut

Die Energiekrise schlägt weiter auf die Strom- und Gaspreise durch, solange die Entlastungen auf Bundesebene nicht beschlossen bzw. nicht umgesetzt sind.
Die Energiekrise schlägt weiter auf die Strom- und Gaspreise durch, solange die Entlastungen auf Bundesebene nicht beschlossen bzw. nicht umgesetzt sind. Bild: depositphotos.com/ Wolfgang Filser

Die Lage auf den Energiemärkten ist weiterhin angespannt und die Preise für die langfristige Beschaffung befinden sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Im Vergleich zu 2021 haben sich die Preise am Markt für Erdgas versiebenfacht, im Strom haben sie sich versechsfacht. Vor dem Hintergrund der drastisch gestiegenen Beschaffungskosten sind viele Energieversorger – so auch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) – gezwungen, die Preise anzupassen und die gestiegenen Bezugskosten teilweise weiterzugeben. Bei DEW21 haben sich die Preise in der Grundversorgung seit Beginn des Jahres um 81 Prozent für Erdgas bzw. um 32 Prozent im Strom erhöht. „Eine Entspannung der Lage ist derzeit leider nicht in Sicht. DEW21 geht davon aus, dass sich die Lage an den Energiemärkten erst 2024 wieder normalisieren wird“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Preisanstieg in der Erdgas-Grundversorgung

Zusätzlich zu den gestiegenen Beschaffungskosten erhöhen sich zum Jahreswechsel auch einige Steuern, Abgaben und Umlagen, ebenso die Netznutzungsentgelte. Diese Entwicklungen kann DEW21 für ihre Kund:innen nicht vollständig kompensieren und ist gezwungen die Preise zum 1. Januar 2023 anzupassen.

In der Erdgas-Grundversorgung steigt der verbrauchsabhängige Arbeitspreis zum 1. Januar 2023 von zuvor 16,99 Cent (brutto, 7 Prozent Umsatzsteuer) auf 18,29 Cent (brutto, 7 Prozent Umsatzsteuer). Der Jahresgrundpreis erhöht sich von 183,14 Euro auf 184,38 Euro (brutto).  Durch die Preisanpassung ergeben sich für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh Mehrkosten von rund 157 Euro brutto, was rund 7,1 Prozent ausmacht.

„Mit dem zukünftigen Arbeitspreis liegt DEW21 weiterhin leicht unter dem aktuellen Bundesdurchschnitt. Dieser liegt laut Verivox bei 19,4 Cent pro Kilowattstunde für Neukund:innen“, betont das Unternehmen. (Stand 14. November 2022).

Preissteigerung in Erdgas-Sonderverträgen und Strom-Grundversorgung

Im Vergleich zu 2021 haben sich die Einkaufspreise am Markt für Erdgas versiebenfacht, im Strom haben sie sich versechsfacht, rechnet DEW21 vor.
Im Vergleich zu 2021 haben sich die Einkaufspreise am Markt für Erdgas versiebenfacht, im Strom haben sie sich versechsfacht, rechnet DEW21 vor. Bild: depositphotos.com/ Taras Khromushyn

Neben der Grundversorgung bietet DEW21 auch Sonderverträge wie „Unser Erdgas.online“ sowie Laufzeittarife wie „Erdgas Basis 24“ an, die für die Dauer der Vertragslaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie haben. In den Fällen, in denen es keine Laufzeit gibt oder deren Preisgarantie ausgelaufen ist, passt DEW21 die Preise zum Jahreswechsel ebenfalls an.

„Steuern, Abgaben und Umlagen werden in diesen Tarifen 1:1 durchgereicht, dies ist vertraglich vereinbart. Da es sich hier um unterschiedliche Tarifstrukturen und Preisniveaus handelt, können wir die Preisveränderung nicht pauschal anhand eines vergleichbaren Musterfalls darlegen“, so DEW21.

Zum 1. Januar 2023 steigt der Arbeitspreis von zuvor 39,83 Cent auf 43,03 Cent (brutto). Der Grundpreis bleibt mit 166,80 Euro brutto stabil. „Für einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh ergeben sich so Mehrkosten in Höhe von 80 Euro pro Jahr, was etwa 6,9 Prozent entspricht“, rechnet der kommunale Energieversorger vor.

Preiserhöhungen auch für Gewerbekund:innen notwendig

DEW21 wird zum 1. November 2022 auch für ihre Gewerbekund:innen in der Erdgas- sowie Strom-Grundversorgung die Preise analog zu den Privatkund:innen erhöhen. Da die Verbräuche in diesem Segment sehr unterschiedlich und individuell sind, gibt es hier keinen vergleichbaren Musterfall.

DEW21 wird alle Kund:innen, die von einer Preisanpassung zum 1. Januar 2023 betroffen sind, schriftlich darüber informieren. Die Betroffenen können ihre monatlichen Abschläge selbst online bei DEW21 im Bereich „Mein Konto“ oder auf www.dew21.de/abschlag anpassen.

In den neuen Preisen sind die derzeit diskutierten Entlastungen der Strom- und Gaspreisbremse noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, informiert DEW21 ihre Kund:innen und gibt die Entlastungen selbstverständlich weiter. Über die Umsetzung der Entlastungsmaßnahme im Dezember informiert DEW21 ihre Kund:innen spätestens bis zum 21. November 2022.

Nach zweijähriger Bauzeit hat die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) Mitte Oktober ihr neues Servicecenter an altbekannter Adresse, dem Günter-Samtlebe-Platz 1, wieder eröffnet.
Nach zweijähriger Bauzeit hat DEW21 Mitte Oktober das neue Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz 1 wieder eröffnet. Foto: DEW21/ Karin Hessmann

Mehr Informationen:

  • Wenn Kund:innen Rückfragen haben oder sich über alternative Tarifmöglichkeiten informieren möchten, können sie sich jederzeit an den DEW21-Service wenden.
  • Das Unternehmen bittet jedoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl an Nachfragen aktuell verzögert. 
  • Die DEW21-Mitarbeiter:innen stehen den Kund:innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung.
  • telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231.22 22 22 25,
  • per Mail unter kunden@dew21.de
  • persönlich in unserem Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr
  • persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 7 bis 17 Uhr
  • rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf www.dew21.de
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Reaktionen

  1. So setzt DEW21 die Dezember-Soforthilfe für ihre Kund*innen um: Einmalige Entlastung dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse (PM)

    Im Dezember wird die erste Entlastungsmaßnahme für Gas- und Wärmekund*innen umgesetzt. Um die extremen, finanziellen Belastungen der Verbraucher*innen abzufangen, werden diese entsprechend des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 eine einmalige finanzielle Entlastung erhalten. Damit soll die Zeit bis zur regulären Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse überbrückt werden.

    Von dieser Soforthilfe profitieren folgende Kund*innengruppen:

    – Alle Privatkund*innen sowie kleine Gewerbekund*innen mit einem sogenannten Standardlastprofil

    – Industrie- und Gewerbekund*innen mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh

    – Alle Wärmekund*innen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh

    – Darüber hinaus gibt es noch besondere Kund*innengruppen, die unabhängig der Jahresverbrauchsgrenze die Dezember-Soforthilfe in Anspruch nehmen können. Das sind u.a. Wohnungsbaugesellschaften oder zugelassene Pflege- und Reha-Einrichtungen.

    Umsetzung der Dezember-Soforthilfe für Erdgas-Privatkund*innen
    sowie kleine und mittelständische Unternehmen

    Um die Verbraucher*innen schnell und einfach zu entlasten, wurde auf Bundesebene entschieden, die Dezemberabschlagszahlung auszusetzen – das ist der sogenannte vorläufige Erstattungsbetrag. In der Jahresabrechnung wird dann die tatsächliche Entlastung ausgewiesen. Dies ist ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den DEW21 im September 2022 prognostiziert hat, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Arbeitspreis plus den monatlichen Grundpreis. In der Regel ist dies der Verbrauch, der der Berechnung der Abschlagszahlung zugrunde liegt und der sich grundsätzlich an dem Vorjahresverbrauch orientiert.

    Es wird also nicht der tatsächliche Verbrauch der Kund*innen im Dezember übernommen, sondern nur der im September 2022 prognostizierte Verbrauch. Ein Anreiz, auch weiterhin Gas zu sparen, da ein höherer Verbrauch trotz Dezember-Soforthilfe zu einer Nachzahlung führen kann – sofern der Jahresverbrauch der Kund*innen höher ist als die Summe der Abschlagszahlungen.

    Umsetzung der Dezember-Soforthilfe für Wärme Kund*innen

    Bei den Wärmekund*innen erfolgt die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung: Die Wärmekund*innen erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe des September-Abschlags zuzüglich eines Aufschlages von 20 %. DEW21 wird für ihre Wärmekund*innen den Dezemberabschlag aussetzen und ihnen die Differenz zur Höhe des Entlastungsanspruchs (Septemberabschlag plus 20 %) überweisen. Die Entlastung der Kund*innen hat bis zum 31. Dezember 2022 zu erfolgen.

    Was müssen DEW21-Kund*innen jetzt berücksichtigen?

    Kund*innen, die DEW21 eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts weiter tun. In diesem Fall ist DEW21 in der Pflicht und wird den Abschlag für Dezember nicht einziehen. Wenn Kund*innen einen Dauerauftrag erteilt haben, oder die monatliche Zahlung überweisen, müssen sie die Zahlung für Dezember selbstständig aussetzen. Sollten sie den Abschlag trotzdem überweisen, wird die Summe als Gutschrift in der Jahresrechnung berücksichtigt.

    Weitere Informationen und Serviceangebote

    Auf http://www.dew21.de/energie-faq hat DEW21 ausführliche Informationen zur Umsetzung der Dezember-Soforthilfe veröffentlicht und wird auch auf ihren Social Media Kanälen informieren.

  2. DEW21 arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen: Alle anspruchsberechtigten Kund*innen erhalten ihre Entlastung, Verzögerungen können aber nicht ausgeschlossen w (PM)

    Die Energiekrise und die damit verbundenen enormen Preissteigerungen stellen gleichermaßen für Privathaushalte wie Unternehmen eine hohe Belastung dar. Umso wichtiger ist es, dass die Ende 2022 verabschiedeten Preisbremsengesetzen für eine finanzielle Entlastung auf Seiten der Strom-, Gas- und Wärmekund*innen sorgen werden.

    Mit Hochdruck arbeitet die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen zum 1. März 2023. Sicher ist, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen die finanzielle Entlastung erhalten werden. Dafür müssen auf Seiten der Energieversorger – so auch bei DEW21 – eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden, was Unternehmen und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungsprogrammen in kürzester Zeit entwickeln und umsetzen müssen, an die Kapazitätsgrenze bringt.

    In der Umsetzung wird deutlich, worauf die gesamte Energiebranche bereits seit Beschlussfassung hingewiesen hat: Zwei Monate sind für eine sorgfältige Umsetzung der komplexen Anforderungen zu knapp bemessen. Trotz dieses Umstands und obwohl die Abwicklung solch einer Entlastung zum klassischen Kernbereich des Staates gehört, hat die Energiewirtschaft diese Aufgabe übernommen. Denn es ist auch in ihrem Interesse, dass die finanziellen Entlastungen für ihre Kund*innen so schnell wie möglich kommen.

    Bei DEW21 arbeiten derzeit alle Beteiligten mit vereinten Kräften an der fristgerechten Umsetzung zum 1. März 2023. Vor dem Hintergrund dieser notwendigen, komplexen Anpassungen besteht dennoch das Risiko, dass die Preisbremsen nicht für alle anspruchsberechtigten Kund*innen stichtagsgerecht umgesetzt werden können. Damit den betroffenen Kund*innen dadurch kein Nachteil entsteht, arbeitet DEW21 an alternativen Entlastungsmöglichkeiten, um auch wirklich alle ihre anspruchsberechtigten Kund*innen ab März finanziell zu entlasten.

    Die Preisbremsengesetze sehen zudem vor, dass alle anspruchsberechtigten Kund*innen vor dem 1. März 2023 über ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Auch hier kann es vor dem Hintergrund der zuvor geschilderten Herausforderungen dazu kommen, dass die Informationen vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten. Die Kund*innen von DEW21 können sich darauf verlassen, dass sie die ihnen zustehende Entlastung erhalten werden. DEW21 bittet daher um Verständnis, sollte es zu Verzögerungen kommen.

    DEW21 bietet weitere Informationen auf verschiedenen Wegen

    DEW21 hat für ihre Kund*innen auf den nachfolgenden Internetseiten alle Informationen zu den Preisbremsen sowie einen Entlastungsrechner zur Verfügung gestellt, mit dem der ungefähre Entlastungsbetrag ermittelt werden kann:

    http://www.dew21.de/strompreisbremse

    http://www.dew21.de/gaspreisbremse

    http://www.dew21.de/waermepreisbremse

    Wenn Kund*innen Rückfragen haben, können sie sich jederzeit an den DEW21 Service wenden. Das Unternehmen bittet jedoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der Vielzahl an Nachfragen aktuell verzögert.

    Die DEW21-Mitarbeiter*innen stehen den Kund*innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung:

    telefonisch montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter 0231.22 22 21 21,

    per Mail unter kunden@dew21.de

    persönlich in unserem Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr
    persönlich im DEW21 Express-Center an der Kleppingstraße 28, 44135 Dortmund, von 7 bis 17 Uhr
    rund um die Uhr im Online.Kundenzentrum auf http://www.dew21.de

  3. DEW21 fährt die Abrechnung sukzessive wieder hoch: Bedingt durch die Umsetzung der Energiepreisbremsen musste DEW21 die Jahresrechnungen zeitweise aussetzen

    Die Umsetzung der Dezember-Soforthilfe sowie die ab März geltenden Energiepreisbremsen haben die Energieversorger vor notwendige und komplexe Anpassungen auf Seiten der IT-Systeme und der Abrechnung gestellt. Vor dem Hintergrund der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen musste die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) seit Anfang März 2023 die Erstellung und den Versand der Jahresrechnung aussetzen.

    DEW21 hat in den vergangenen Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, die Rechnungen korrekt und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen der Entlastungsmaßnahmen zu erstellen. In diesen Tagen wird die Abrechnung wieder stufenweise hochgefahren und DEW21 geht davon aus, die ausstehenden Abrechnungen in den nächsten Wochen abgearbeitet zu haben.

    Durch die ausgesetzten Jahresrechnungen wird es für die betroffenen Kund*innen auch Änderungen bei den Abschlagsplänen geben. Denn da der Abschlagsplan zum Zeitpunkt der geplanten Abrechnung endet, zahlen die betroffenen Kund*innen derzeit auch keine monatlichen Abschläge. Mit der Jahresrechnung wird dann ein neuer Abschlagsplan erzeugt und den Kund*innen zugestellt. Aufgrund der ausgesetzten Jahresrechnung ist der Zeitraum bis zur nächsten Abrechnung jedoch kürzer und die Anzahl der monatlichen Abschläge entsprechend geringer.

    Vor dem Hintergrund kann sich der monatliche Abschlag der betroffenen Kund*innen erhöhen, da die anfallenden Kosten auf weniger Monate aufgeteilt werden müssen. Bei Kund*innen, die DEW21 kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und die Abschläge selbst überweisen, werden die bereits erfolgten Zahlungen im weiteren Prozess berücksichtigt. Die Entlastung durch die Energiepreisbremsen ist bei den anspruchsberechtigten Kund*innen bereits im neuen Abschlagsplan berücksichtigt.

  4. Persönlich, fair und vor Ort: DEW21 berät jetzt zu Hause (PM)

    Die Lage auf den Energiemärkten war im vergangenen Jahr chaotisch. Verbraucher*innen mussten – u.a. aufgrund von Insolvenzen – ungeplante Tarif- oder Versorgerwechsel vornehmen und die Preise stiegen für alle aufgrund der Energiekrise drastisch an. Jetzt, wo der Markt sich endlich wieder ein wenig beruhigt, ist der Beratungsbedarf hoch, denn vielen Kund*innen fällt es schwer, den Durchblick im Tarifdschungel zu behalten.

    Vor diesem Hintergrund bietet die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) den Dortmunder*innen einen besonderen Service und hilft mit einer Tarifberatung nicht nur per Internet, Telefon oder im Servicecenter am Günter-Samtlebe-Platz, sondern zusätzlich auch zu Hause in den eigenen vier Wänden.

    Gemeinsam mit den (Neu-)Kund*innen prüfen die DEW21-Berater*innen bestehende Energieverträge hinsichtlich ihres Optimierungspotenzials. Dabei haben sie attraktive Angebote im Gepäck: DEW21 bietet bei Strom und Gas aktuell wieder Wahltarife, die nicht nur günstiger als die Grundversorgung sind, sondern beim Strom zusätzlich unter der Energiepreisbremse von 40 ct/kWh liegen und mit 24 Monaten Laufzeit Preis- und Versorgungssicherheit bieten.

    DEW21 startet mit der Vor-Ort-Beratung in Hombruch, danach folgen zunächst Aplerbeck, die Innenstadt und Scharnhorst. Im Anschluss plant DEW21, die persönliche Vor-Ort-Beratung auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Die Berater*innen können sich ausweisen und tragen Kleidung mit dem DEW21-Logo. Zusätzlich steht das Infotelefon unter der Rufnummer 0231.22 22 21 20 zur Verfügung, wenn sich Bürger*innen unsicher sind, ob Berater*innen von DEW21 vor ihrer Tür stehen. Darüber hinaus informiert die Webseite http://www.dew21.de/aktionswochen24 über die Aktion.

  5. Vorsicht ist geboten: Angebliche DEW21-Mitarbeiter*innen versuchen telefonisch Ablesetermine vereinbaren (PM)

    Derzeit geben sich Anrufende als Mitarbeiter*innen der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und versuchen Termine zum Zählerablesen zu vereinbaren. Wenn Kund*innen von DEW21 zur Ablesung nicht vor Ort angetroffen werden können, werden Ablesekarten in die Briefkästen geworfen, mit denen die Zählerstände mitgeteilt werden können. DEW21 vereinbart niemals telefonisch Ablesetermine. Daher liegt der Verdacht nahe, dass sich Betrüger*innen auf diese Weise Zutritt zu Wohnräumen verschaffen wollen. DEW21 bitte die Dortmunder*innen um Vorsicht, damit diese nicht auf diese Betrugsmasche hereinfallen.

  6. Verlängerung der Energiepreisbremsen nur national beschlossen Energieversorger warten auf finalen Beschluss (PM)

    Am 16. November hat der Bundestag die Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen – die Zustimmung des Bundesrates und der EU-Kommission stehen weiterhin aus. Mit den Preisbremsen werden anspruchsberechtigte Verbraucher*innen und Unternehmen seit Jahresbeginn finanziell entlastet.

    Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) wird im Fall einer Verlängerung der Energiepreisbremse diese schnellstmöglich umsetzen, sobald die Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene final beschlossen sind. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit kann eine reibungslose und fristgerechte Weitergabe der Entlastung an die Kund*innen durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 nicht unbedingt garantiert werden.

    Damit schließt sich DEW21 der Kritik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) an: Für die Verbände ist es nicht nachvollziehbar, warum die Debatte um die Verlängerung der Energiepreisbremsen so spät begonnen und damit viel Zeit verschenkt wurde. Der VKU und BDEW haben frühzeitig auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Entscheidungen hingewiesen, damit ausreichend Zeit für die Umsetzung für Energieversorger ist.

    DEW21 wird ihre Kund*innen über die Umsetzung der Preisbremsen informieren. Bis dahin bittet das Unternehmen um Verständnis, dass noch nicht alle Detailfragen geklärt sind.

  7. Gute Nachrichten für Strom- und Erdgaskund*innen: DEW21 senkt Preise in der Grundversorgung (PM)

    Zu Beginn des neuen Jahres hat die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) gute Nachrichten für ihre Kund*innen: Zum 1. März 2024 senkt der Dortmunder Energieversorger die Preise in der Grundversorgung.

    Konkret senkt DEW21 den Arbeitspreis in der Strom-Grundversorgung um 1,487 ct/kWh brutto und in der Grundversorgung Erdgas um 3,445 ct/kWh brutto. Das bedeutet neue Arbeitspreise in Höhe von 41,548 Cent im Strom bzw. 14,840 Cent im Erdgas. Die Grundpreise bleiben weiterhin stabil. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh Strom sowie 12.000 kWh Gas im Jahr bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von insgesamt rund 450 Euro. Die Kund*innen werden zeitnah schriftlich über die Preissenkung informiert. Die Preissenkung in der Grundversorgung erfolgt gleichermaßen für Privat- wie Geschäftskund*innen.

    „Im Zuge der Preissenkung in der Grundversorgung fangen wir für unsere Kund*innen die gesamte Steigerung der Netznutzungsentgelte auf, also auch den zuletzt gestrichenen staatlichen Zuschuss zu den Netznutzungsentgelten im Strom. Gleiches gilt auch für weitere hoheitlich bestimmte Preisbestandteile wie den CO2-Preis, die zum Jahreswechsel gestiegen sind. In Summe bedeutet das für uns einen einstelligen Millionenbetrag, den wir für unsere Kund*innen kompensieren“, erklärt Dr. Gerhard Holtmeier, Vorsitzender der DEW21-Geschäftsführung. Aus dem Grund war DEW21 nicht in der Lage, die Preise in der Sparte Strom noch stärker zu senken. Mit Blick auf die Gasversorgung steht derzeit noch die Entscheidung aus, wann die Umsatzsteuer wieder von 7 % auf 19 % erhöht wird. Doch klar ist, dass DEW21 diese Erhöhung für ihre Kund*innen in der Grundversorgung ebenfalls auffangen und nicht weitergeben wird.

    „Uns ist bewusst, wie belastend die Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen für unsere Kund*innen ist. Aus dem Grund möchten wir mit der Preissenkung in der Grundversorgung unsere Kund*innen an dieser Stelle finanziell entlasten“, so Dr. Gerhard Holtmeier weiter. „Auch im Bereich unserer Laufzeittarife bieten wir wieder attraktive und preiswerte Alternativen. In den Tarifen Strom Lokal und Erdgas Lokal bieten wir beispielsweise auch eine Preisgarantie bis Ende 2025.“

    Alle Kund*innen, die verunsichert sind, welcher Tarif für sie der richtige ist, können sich direkt an DEW21 wenden. Der Kund*innenservice berät umfassend und auf sämtlichen Kanälen über aktuelle Tarife und Wechselmöglichkeiten bei DEW21. Kund*innen und Interessierte können sich während der Öffnungszeiten persönlich im DEW21 Service- oder Expresscenter an der Kleppingstraße bzw. im Beratungsbüro in Herdecke beraten lassen oder aber sich telefonisch unter 0231.21 21 22 22 an DEW21 wenden. Auf http://www.dew21.de können sich Kund*innen auch schnell und einfach in ihrem „Meine DEW21“-Bereich für einen anderen DEW21-Tarif entscheiden und mit wenigen Klicks wechseln.

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