StVO: Parken auf dem Bürgersteig nur bis 2,8 Tonnen zulässig

VCD: „Schwere Pkw runter von den Gehwegen“ – Ordnungsamt soll die Regelung durchsetzen

Auch auf diesem Parkplatz dürfen nur PKW bis 2,8 Tonnen parken. Es stehen dort trotzdem ein Kleintransporter und ein SUV. Foto: Paulina Bermúdez

Gehwegparken ist nur für Pkw mit maximal 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt. Zahlreiche SUV und fast alle Kleintransporter überschreiten diese Grenze – und haben auf Gehwegen damit nichts zu suchen. Darauf macht der VCD Dortmund-Unna aufmerksam. Der ökologisch orientierte Verkehrsclub fordert die Durchsetzung dieser Regel, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar formuliert ist und dort nicht erst seit gestern steht. Tatsächlich aber dürfte diese Regel vermutlich nicht nur den meisten Autofahrenden unbekannt sein, auch das Ordnungsamt setzt sie in Dortmund nicht durch.

Falsch parkende Fahrzeuge können zu Gehwegverschleiß führen

Dabei gibt es gute Gründe für die 2,8-Tonnen-Grenze, begründet der VCD seine Forderung. „Einerseits sind so schwere Fahrzeuge oft übergroß; sie behindern damit zu Fuß Gehende, schränken zudem deren Sicht ein und stellen ein Sicherheitsrisiko dar“, sagt Lorenz Redicker, Vorsitzender des VCD-Kreisverbandes.

Lorenz Redicker links im Bild.

Das gelte speziell auch für Schrägparker, die oft viel zu weit auf dem Gehweg stehen, oft aus der Furcht, andernfalls den Verkehr auf der Straße zu behindern. Stattdessen behindern sie den Fußverkehr.

„In solchen Fällen muss das Ordnungsamt durchgreifen“, fordert der VCD. Schließlich seien Gehwege auch nicht auf so schwere Fahrzeuge ausgelegt; die Bürgersteige verschleißen schneller und müssen auf Kosten der Allgemeinheit ausgebessert oder gar grundsaniert werden. Auch die Stadt Dortmund teilt mit, dass es durch das Falschparken zu „Schäden am Gehweg oder den darunter liegenden Versorgungseinrichtungen“ kommen kann.

StVO regelt das Parken schwerer Fahrzeuge auf Gehwegen: Viele SUV sind zu schwer

„Gehwegparken an sich ist oft schon ein Ärgernis“, so Redicker. Gehwege sind grundsätzlich erst einmal nur für Fußgängerinnen und Fußgänger da, nicht für parkende Autos. Nur wenn es ausdrücklich erlaubt ist, dürfen Pkw auf Gehwegen parken. Erforderlich ist dafür das Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen).

Trotz klarer Regelung der StVO parken auch Transporter auf Gehwegen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

Die Anlage 3 zu Paragraf 42 StVO besagt klar: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens [315] oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.“ ___STEADY_PAYWALL___

Neben den meisten Kleintransportern liegen zahlreiche SUV und Geländewagen über der Grenze von 2,8 Tonnen. Etwa der Audi Q7 und Q8, der BMW X5 bis X7, der Cadillac Escalade, die Mercedes G-Klasse sowie der Mercedes GLS und GLE, der Mitsubishi Pajero, der Porsche Cayenne, der Toyota Land Cruiser oder der VW Touareg, ebenso auch viele E-SUV wie der Audi e-tron oder Tesla Model X.

Stadt Dortmund sieht sich nicht in der Lage, Vielzahl von Grenzfällen zu prüfen

Wer sich ein entsprechend schweres Auto kaufe, müsse sich über die Rechtslage im Klaren sein – und sich um legale Stellplätze bemühen, nimmt der VCD die Autofahrer:innen in die Pflicht. Ob ein Fahrzeug unter diese Kategorie fällt, ergibt sich ausschließlich aus der zulässigen Gesamtmasse, informiert die Stadt Dortmund auf Anfrage. Der tatsächliche Ladungszustand ist bei der Bewertung unerheblich.

Aktive Verkehrsüberwachung in der Münsterstrasse durch das Ordnungsamt Dortmund.
Die Verkehrsüberwachung an der Münsterstraße. Foto: Leopold Achilles

„Während es bei Lkw oder großen Fahrzeugen beispielsweise der Sprinterklasse durch bloße Inaugenscheinnahme ersichtlich ist, dass die Gesamtmasse 2,8 Tonnen übersteigt, ist dies bei vielen SUV nicht klar erkennbar“, so die Stadt Dortmund. In diesen Fällen müsste bei jedem möglicherweise infrage kommenden Fahrzeug explizit eine Halteranfrage generiert werden, um einen Verstoß zu bejahen oder nicht, heißt es weiter.

Dies sei aber zu aufwendig, findet die Stadt: „Bei der Vielzahl von Grenzfällen bei den SUV hat die Verkehrsüberwachung im Rahmen einer Ermessensausübung davon Abstand genommen, diese Halteranfrage in jedem Einzelfall durchzuführen.“ So werde der genannte Tatbestand nur bei offensichtlichen Verstößen gegen die Tonnenklassifizierung angewendet. Der VCD listet zwar die entsprechenden SUV-Modelle auf, auf solche Listen will die Stadt aber offensichtlich nicht zurückgreifen.

OVG-Urteil: Kommunen müssen bei weniger als 1,5 Meter Gehwegbreite handeln

In Dortmund wurde und wird Gehwegparken vielfach geduldet, obwohl es nicht erlaubt ist. Schon das kritisiert der VCD.„Gehwegparken schränkt oft massiv den Fußverkehr ein, auch wenn viele Autofahrer:innen das nicht sehen wollen und sich herausreden mit dem egoistischen Satz ‚Das stört doch keinen‘“, klagt Redicker.

Autos auf dem Bürgersteig behindern Fußgänger:innen - keine Seltenheit.
Autos auf dem Bürgersteig behindern Fußgänger:innen. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

„Vor allem Personen mit Mobilitätseinschränkungen leiden darunter.“ Das betreffe neben Gehbehinderten auch Menschen, die mit Rollatoren oder Kinderwagen unterwegs sind, außerdem Kinder, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Die einschlägigen Regelwerke sehen für Gehwege eigentlich eine Mindestbreite von 2,5 Meter vor; ein vielbeachtetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen hat jüngst klargestellt, dass Kommunen gegen Falschparker einschreiten müssen, wenn weniger als 1,50 Meter vom Gehweg übrig bleiben.

Die Stadt Dortmund will finales OVG-Urteil abwarten

Die Verkehrsüberwachung der Stadt Dortmund teilt hingegen mit, dass „bei Schrägparken in einem gestatteten Gehwegbereich sämtliche Fahrzeuge verwarnt werden, wenn sie über die Parkflächenmarkierungen hinaus parken bzw. entgegen der Aufstellart geparkt sind.“ Dies geschehe unabhängig von der Tonnenklassifizierung.

In Bezug auf das 1,5 Meter Urteil des OVG erklärt sie: „Nach hiesigen Erkenntnissen ist das vom VCD zitierte Urteil des OVG Bremen vom 13.12.2022; 1 LC 64/ 22 noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. Wenn es zu einer finalen Rechtsprechung gekommen ist, werden wir unser Vorgehen dem Rechtsrahmen entsprechend neu bewerten.“


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Reaktionen

  1. Norbert

    Der VCD hat Recht.

    Es gibt im Verwaltungsrecht keine Regelung, dass Verwaltungen auf die Rechtsdurchsetzung verzichten dürfen, wenn es Ihnen zu anstrengend ist.

  2. Christian

    Gehwegparker großes Problem in Dortmund, seit ein paar Jahren sind noch die Wohnmobile dazugekommen. Habe den Eindruck, alles außerhalb des Wallrings interessiert niemanden.

  3. Christian Skark

    Das Bild auf der Münsterstraße in dem Artikel muss noch ergänzt werden: Die Münsterstraße ist in dem dargestellten Bereich Einbahnstraße für Autos (so wie das Auto steht), aber für Fahrradfahrer*innen in beide Richtungen befahrbar. Das ist auch kein Problem, die Straße ist breit genug. Da aber an jeder Stelle, an der ein PKW (inkl. SUV, Kleinlastwagen u.s.w.) parken kann, auch Fahrzeuge parken, ist die Hälfte der Fahrbahn zugeparkt. Dann wird es aber mit den Fahrzeugen in Einbahnstraßenrichtung und Radfahrer*innen im Gegenverkehr zu eng, zumal aus den parallel zur Fahrtrichtung abgestellten Fahrzeugen ja noch Personen ein- und aussteigen – also Tür auf = noch weniger Platz. Leider muss vermutlich erst ein schwerer Unfall passieren bis da etwas geändert wird. Schade!
    Das gilt übrigens auch für die Kielstr im Bereich zwischen Münsterstr. und Nordstr.

  4. Thomas Oppermann

    „In Bezug auf das 1,5 Meter Urteil des OVG erklärt sie: „Nach hiesigen Erkenntnissen ist das vom VCD zitierte Urteil des OVG Bremen vom 13.12.2022; 1 LC 64/ 22 noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel eingelegt wurden. Wenn es zu einer finalen Rechtsprechung gekommen ist, werden wir unser Vorgehen dem Rechtsrahmen entsprechend neu bewerten.““ Oder übersetzt, wir sehen bei Gehwegparken keinen Handlungsdruck, außer das Urteil wird rechtskräftig, dann müssen wir was tun. Verstehe ich das Ordnungsamt richtig?

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