StVO: Parken auf dem Bürgersteig nur bis 2,8 Tonnen zulässig

VCD: „Schwere Pkw runter von den Gehwegen“ – Ordnungsamt soll die Regelung durchsetzen

Gehwegparken ist nur für Pkw mit maximal 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt. Zahlreiche SUV und fast alle Kleintransporter überschreiten diese Grenze – und haben auf Gehwegen damit nichts zu suchen. Darauf macht der VCD Dortmund-Unna …