Sorge vor neuem Lockdown in Behindertenwerkstätten: Diskussion mit Akteur*innen aus der Eingliederungshilfe

Seit dem 21. September sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung wieder zum Vollbetrieb verpflichtet – unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygienemaßnahmen. Foto: Christof Becker
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind wieder zum Vollbetrieb verpflichtet. Foto: Christof Becker

Angesichts steigender Corona-Fallzahlen warnen Sozialwissenschaftler*innen und Akteur*innen der Eingliederungshilfe vor einem erneuten Lockdown für Menschen mit Behinderung. „Wir brauchen jetzt differenziertere Lösungen“, fordert Prof. Dr. Michael Boecker von der Fachhochschule Dortmund.

Nicht jeder Mensch mit Behinderung gehört automatisch zur Risikogruppe

Zwar sei es zu Beginn der Pandemie richtig gewesen, schnell zu reagieren und auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung vorsorglich zu schließen. Nun müsse aber auch berücksichtigt werden, „dass nicht jeder Mensch mit Behinderung automatisch zur Risikogruppe gehört“, sagt Prof. Boecker. ___STEADY_PAYWALL___

Zurecht wurde in den vergangenen Jahren Teilhabe am Arbeitsleben als Teil der Selbstbestimmung verstärkt in den Fokus gerückt. Diese erreichten Standards müssten während der Pandemie weiter gelten.

Erst seit dem 21. September sind die Werkstätten mit der Verpflichtung zum Vollbetrieb wieder geöffnet. Der Arbeitsplatz sei aber nicht nur ein Ort der Teilhabe, sondern zum Beispiel für Angehörige auch ein Ort der Betreuung, so der Sozialwissenschaftler der FH Dortmund.

Pandemie-Maßnahmen müssen Teilhaberechte und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung respektieren

Auch mit Blick auf stationäre Wohneinrichtungen fordert Prof. Dr. Michael Boecker gemeinsam mit den Akteur*innen der Eingliederungshilfe von der Politik einen sensiblen Umgang mit Menschen mit Behinderung.

Bei aller Sorge um die gesundheitliche Unversehrtheit müssten in Zukunft individuelle und einrichtungsbezogene Pandemie-Maßnahmen getroffen werden, welche die Teilhaberechte der UN-Behindertenkonvention achten und die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung respektieren.

Monatelange Besuchsverbote widersprächen dem. „Einrichtungen der Eingliederungshilfe können auch nicht mit Pflegeheimen über einen Kamm geschert werden“, betont der Wissenschaftler.

Die Teilnehmer*innen der Fachtagung auf dem Betriebsgelände der Dortmunder Firma Dr. Ausbüttel & Co GmbH. Foto: Sina Levenig
Die Teilnehmer*innen der Fachtagung auf dem Betriebsgelände der Firma Dr. Ausbüttel. Foto: Sina Levenig

Austausch über die Folgen der Corona-Pandemie mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Heilpädagogischen Zentrums Krefeld/Kreis Viersen, Dr. Michael Weber, hatte Professor Boecker Vertreter*innen aus Wissenschaft und Politik sowie Akteur*innen der Eingliederungshilfe zur Fachtagung nach Dortmund geladen.

Im Mittelpunkt stand der Austausch über die Folgen der Corona-Pandemie mit Claudia Middendorf, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Patient*innen in Nordrhein-Westfalen. Sie hatte das Treffen explizit gewünscht, um Rückmeldung aus der Praxis zu bekommen. Pandemiebedingt wurde die Teilnehmendenzahl im Vergleich zu den Vorjahren stark reduziert.

Stephan Kohorst, geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Ausbüttel & Co GmbH, hatte die Gäste für die Fachtagung auf das Gelände des Dortmunder Familienunternehmens geladen. Das Unternehmen verfolgt ein inklusives Leitbild und hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.

 

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