Anwohner:innen können Wünsche zu den Kontrollorten mitteilen

Sonderaktionen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in Spielstraßen geplant

Bei insgesamt 63 Einsätzen wurde bei 12.602 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. 1.011 Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Vom 17. bis 29. April sollen in einigen Dortmunder Spielstraßen befristete Schwerpunktkontrollen stattfinden. Foto: Dortmund-Agentur / Roland Goreck

Im Ordnungsamt nimmt die Zahl der Beschwerden bezüglich Falschparker:innen und überhöhter Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen, immer mehr zu. Deshalb plant die Verkehrsüberwachung auch in diesem Jahr nach den Osterferien vom 17. bis zum 29. April in einigen Spielstraßen befristete Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der dort höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie des Parkverhaltens.

Das darf man in verkehrsberuhigten Bereichen

In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten und ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für max. 15 Minuten sowie das Ein- und Aussteigen möglich.

Darüber hinaus ist in „Spielstraßen“ die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Beschwerden sprechen jedoch häufig von Falschparker*innen außerhalb gekennzeichneter Flächen und ständig überhöhten Geschwindigkeiten.

Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen da. Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in „Spielstraßen“ punktuell verstärkt kontrollieren und zur Aufklärung beitragen.

Flyer-Aktion geplant, um die Regeln zu verdeutlichen

Aktive Verkehrsüberwachung in der Münsterstrasse durch das Ordnungsamt Dortmund.
Nicht nur Raser:innen, sondern auch falsch geparkte Autos geraten dann verstärkt ins Visier. Foto: Leopold Achilles

Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gutes Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.

Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit ihrem Flyer über die gesetzlichen Regelungen.

Gleichzeitig appelliert die Verkehrsüberwachung an alle Verkehrsteilnehmer:innen, die bestehenden Regeln einzuhalten. Meldungen aus der Bürgerschaft über gewünschte Kontrollen von Spielstraßen werden noch bis zum 16. April unter der E-Mailadresse verkehrsueberwachung@stadtdo.de entgegengenommen werden.

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Reaktionen

  1. Freie „Bobbycarfahrt“ für Kinder auf der Missundestraße – Autofahrer*innen hatten das Nachsehen (PM)

    Nachdem die erste temporäre Spielstraße am 1.4. buchstäblich ins Wasser fiel, haben die Jungen Humanist*innen und die SJD die Falken aus Dortmund am 2.4. wieder mit der Durchführung von temporären Spielstraßen in der Nordstadt begonnen. Diesmal in der Missundestraße und mit einem Kooperationspartner, dem Verein „Schleswiger Viertel e.V.

    Trotz des kalten Wetters wurde das Angebot gut angenommen, Stockbrot, Bobbycarrennen, Seifenblasen, Straßenkreide und Spiele wurden von den Kindern und deren Eltern gut genutzt.

    Seit 2 Jahren führen die beiden Organisationen jährlich bis zu 10 Spielstraßen durch. Beim Ordnungsamt wird die Straßensperrung beantragt und dann kann es losgehen. Ziel war und ist es, den öffentlichen Raum zum Spielen verfügbar zu machen. Besonders in dicht besiedelten Quartieren ist der Platz zum Spielen und Bewegen knapp.

    Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Vielerorts waren die temporären Spielstraßen eine willkommene Gelegenheit für Bewohner*innen und Eltern zusammen zu kommen. Die Wiederholungen weckten bei so manchen Anwohner*innen die Idee, selbst mal eine Spielstraße anzumelden und durchzuführen. Das ist auch von den Organisator*innen so gewollt. „Wenn eine temporäre Spielstraße von den Anwohner*innen einer Straße selbständig umgesetzt wird, dann ist dies für das Zusammenleben dieser Nachbarschaft von besonderer Bedeutung“, so Hannah Muche von den Dortmunder Falken.

    Heike Horka von den Jugen Humanist*innen hob darauf ab, dass es dabei nicht um Schöner, Größer, Höher gehe. „Mit einfachen Mitteln wie Straßenkreide, Seifenlauge und Co lässt sich eine Straße ganz wunderbar bespielen. Es muss nicht immer die Hüpfburg sein“, so Heike Horka.

    Weiter geht es mit der Aktion am 29.4. in der Stahlwerkstraße und am 30.4. im Spähenfelde. Hauptsache, das Wetter spielt mit.

  2. 423 Verstöße bei Schwerpunktkontrollen in Spielstraßen (PM)

    Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund hat in den zwei Wochen nach den Osterferien, 17. bis 28. April 2023, Schwerpunktkontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“ durchgeführt. Insgesamt wurden der Verkehrsüberwachung von Dortmunder Bürger*innen über 60 verkehrsberuhigte Bereiche gemeldet. Bei der Aktion wurden sowohl die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch das korrekte Parken in den speziellen Bereichen kontrolliert.

    Ruhender Verkehr

    Bei den durchgeführten Kontrollen in unterschiedlichen Straßen – auch Mehrfachkontrollen in einigen Bereichen – im ruhenden Verkehr kam es zu zahlreichen Bürger*innengesprächen, in denen die Regeln in den Spielstraßen noch einmal ausführlich dargelegt wurden. Insgesamt wurden 285 Verwarnungsgelder erteilt. Zum Vergleich, 2021 waren es 473. Der Schwerpunkt bei den Kontrollen lag dieses Mal in den Bereichen der Innenstadt-Ost und -Nord sowie in den Gebieten von Hörde und dem Dortmunder Westen.

    Fließender Verkehr

    Die höchstzulässige Geschwindigkeit wurde in 21 Bereichen kontrolliert. Einige Bereiche konnten nicht angefahren bzw. kontrolliert werden, da es entweder keine geeigneten Messpunkte für gerichtsverwertbare Messungen mit der hier eingesetzten Technik gab oder die Messpunkte durchgängig beparkt waren. Trotzdem wurden insgesamt 366 (2019: 594) Fahrzeuge erfasst, von denen jede*r dritte Fahrer*in (2021: ebenfalls jeder Dritte; hier: 138 Fahrzeuge) zu schnell unterwegs waren. Das entspricht einer Verstoßquote von rund 37,7 Prozent.

    Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für max. 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen zwingend die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen vorbehalten. Die Verkehrsüberwachung hält auch künftig an solchen Schwerpunktaktionen fest und kontrolliert die verkehrsberuhigten Bereiche auch weiterhin.

  3. Das Ordnungsamt appelliert an Freibad-Besucher*innen: Bitte parken Sie keine Straßen und Wege zu! (PM)

    Eigentlich sollten sich alle über das anhaltende Sommerwetter und den damit verbundenen Freibadbesuch freuen. Leider ist gerade im Umfeld der Dortmunder Freibäder immer wieder festzustellen, dass angrenzende Straßen und Wege oftmals verkehrswidrig zugeparkt werden. Die Folge sind zunehmende und berechtigte Beschwerden der Menschen, die dort leben und die sich nicht mehr über die Sonne freuen können. Das wiederum führt zu verstärkten Kontrollen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes.

    Damit der Freibad-Besuch nicht dem Ärger über ein Verwarngeld oder über vermeidbaren Abschleppkosten endet, bittet die Verkehrsüberwachung alle Besucher*innen der Freibäder, die keine Alternative zur Anreise mit dem Auto für sich sehen, ihr Fahrzeug ordentlich im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu parken. Dies gilt insbesondere auch für die Rad- und Gehwege, aber auch für die Feuerwehrrettungswege. Andernfalls droht ein sonniger Tag im Freibad mit einem plötzlichem Gewitter zu enden, wenn nämlich das Fahrzeug abgeschleppt worden ist.

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