Schulsozialarbeit bis Mitte 2015 gesichert

Die Schulsozialarbeit ist in bisheriger Stärke bis zum 31.07.2015 gesichert. Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger und Oberbürgermeister Ullrich Sierau unterzeichneten heute die entsprechenden Vereinbarungen. Foto: Stadt Dortmund.
Vertreter der freien Träger und der OB  unterzeichneten die Vereinbarungen. Foto: Stadt

Die Schulsozialarbeit in Dortmund ist bis zum 31.07.2015 unter Dach und Fach. Nachdem der Rat der Stadt die Verlängerung am 10. April 2014 beschlossen hatte, wurden von Oberbürgermeister Ullrich Sierau und den Geschäftsführungen der Freien Träger im Fritz-Henßler-Haus die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet.

81 befristet angestellte Schulsozialarbeiter bekommen Verträge bis 31. Juli 2015

Damit können 81 befristet angestellte Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter ihre wichtige Aufgabe zunächst bis zum 31. Juli 2015 weiter wahr nehmen. „Jetzt heißt es, weiter die Ärmel hochzukrempeln, um die befristeten Stellen dauerhaft zu sichern. Das können wir aber nicht alleine. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, den Bund und das Land in die Pflicht zu nehmen,“ appellierte Sierau an die Spitzen der Freien Träger, an die Schulleitungen und auch an die Schülerinnen und Schüler.

Finanzierung bisher aus Restmitteln des Teilhabepaketes

Die befristete Lösung wird derzeit bis zum 31. Juli 2014 auf der Grundlage eines Erlasses des Landes NRW aus übertragenen Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert. Der Bund ist jedoch der Auffassung, dass die nicht für das BuT-Paket verausgabten Mittel zurückzuzahlen sind und hat die Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft, die den Städten über das Land zur Verfügung gestellt werden, einseitig bereits gekürzt.

Land will wegen Mittelkürzungen gegen den Bund klagen

Kommunen, kommunale Spitzenverbände und Länder sind übereinstimmend der Auffassung, dass diese Kürzung ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Das Land bereitet deshalb im Auftrag aller anderen Länder eine Klage gegen den Bund vor, die kurzfristig eingereicht werden soll. Die Städte selbst sind nicht klageberechtigt, weil sie in dieser Sache keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zum Bund unterhalten.

Die Stadt Dortmund wird gemeinsam mit den Spitzenverbänden parallel weiter versuchen, eine politische Lösung zu erreichen – etwa beim Besuch von Ministerin Andrea Nahles am 16.05.2014 in Dortmund). Findet sich keine Lösung, würden voraussichtlich etwa 4.2 Mio. Euro an den Bund zurück fließen.

Stadt Dortmund wird Finanzierung sicherstellen

Sollte die Klage erfolgreich sein, wird der Bund die einbehaltenen Mittel zurückzahlen müssen. In jedem Fall wird die Stadt Dortmund die Kosten der Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2015 aus dem städtischen Haushalt bereit stellen. Die notwendigen Mittel werden für 2014 (rund 1,6 Mio. Euro) aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet und für 2015 (2,5 Mio. Euro) bei der Haushaltsaufstellung (Personalkostenbudget) berücksichtigt (Ratsbeschluss vom 10.04.2014).

 

Print Friendly, PDF & Email

Reaktion schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert